Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (17 18)
Vorlage Nr.: 20130703
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Beschlussvorschriften
§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
17.04.2013
16.05.2013
Anlagen
Flurkarte
Fotos aus dem Bauantrag
Übersichtkarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (17 18)
Vorlage Nr.: 20130703
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 952 ist der Antrag auf Errichtung einer
Monofuß-Werbeanlage vor dem Gebäude auf dem Grundstück Kurt-Schumacher-Platz 3-7
(siehe Anlage).
Das Plangebiet befindet sich an exponierter Stelle im Bochumer Innenstadtgebiet. Der
Kurt-Schumacher-Platz und seine umgebende Bebauung prägen das Erscheinungsbild der
Bochumer Innenstadt und die “Bochumer Begrüßungskultur” in besonderem Maße.
Die Idee, den Bahnhof als Stadteingang für Besucher zu begreifen wurde durch die
Umsetzung des steinernen „Roten Teppichs“ in den Jahren 2007/2008 ergänzt. Es wurde
ein Entreé geschaffen, mit dem die Stadt Bochum am Bahnhof Ankommende begrüßt und
in die Innenstadt einlädt.
Der öffentliche Raum soll insbesondere in diesem markanten Bereich für Besucher und
Bürger attraktiv sein. Einer der prägenden Faktoren für dessen Erscheinungsbild sind vor
allem die Werbeanlagen, die sich in hohem Maße auf Architektur und Städtebau auswirken.
Gerade bei Werbeanlagen ergibt sich die Problematik, dass diese in der Regel nachträglich
in die Umgebung und die Architektur eines Bauwerkes eingefügt werden und daher die
vorgegebenen Formen und Strukturen berücksichtigen sollten.
Das bisherige Planungsrecht enthält keine Regelungen für die Gestaltung von
Werbeanlagen, daher ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 952 erforderlich.
In den Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz - werden daher
Gestaltungsregelungen für Werbeanlagen auf der Grundlage des § 86 BauO NRW
aufgenommen, um der stadtbildprägenden Bedeutung des Standortes gerecht zu werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 952 ist die Sicherung einer gestalterisch attraktiven
Innenstadt durch Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen. Insbesondere soll die
Zahl der Werbeanlagen begrenzt werden. Hierbei soll im Wesentlichen eine Beschränkung
auf Werbeanlagen an der Stätte der Leistung erfolgen, da die hohe Zahl an Betrieben und
sonstigen Enrichtungen bereits eine erhebliche Anzahl an Werbeanlagen zur Folge haben
kann. Die Regelungen sollen darüber hinaus dazu führen, dass sich die Werbeanlagen in
die Gebäudearchitektur einfügen. Freistehende Werbeanlagen sollen grundsätzlich nicht
zulässig sein. Folgende Ziele des Bebauungsplanes Nr. 930 werden für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 952 übernommen:
Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und einer gestalterisch attraktiven
Innenstadt sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung
von
Trading-down-Prozessen
(„Niveauabsenkung“
im
Einzelhandels/Dienstleistungsbereich) sollen
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
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61 32 (17 18)
Vorlage Nr.: 20130703
2.
Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros analog zur Zulässigkeit von Spielhallen
ohne Unterscheidung von als Vergnügungsstätten und als sonstige Gewerbebetriebe
einzustufenden Wettbüros getroffen werden;
keine Bereiche mit allgemeiner Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros im
Plangebiet mehr bestehen.
Plangebiet
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,3 ha.
Es umfasst den Bereich des Kurt-Schumacher-Platzes einschließlich der umgebenden
Bebauung. Hiervon ausgenommen ist die Fläche des Grundstückes Südring 1 (Ecke
Südring/Universitätsstraße) für die das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 870
- Stadtturm am Hautbahnhof - betrieben wird, in den Festsetzungen zu Werbeanlagen
separat aufgenommen werden.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 576a,
576b, 576aI und 761. Diese enthalten keine Regelungen zu Werbeanlagen.
Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 952 liegen bisher im
Bebauungsplan Nr. 930 - Innenstadt Bochum - dessen Planverfahren am 12.10.2011 mit
dem Ziel der Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und einer gestalterisch
attraktiven Innenstadt eingeleitet wurde.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan 952 soll als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB
aufgestellt werden. Dementsprechend werden neben den Straßenverkehrsflächen lediglich
Baugebiete gem. BauNVO (mit entsprechenden Nutzungsdifferenzierungen hinsichtlich
einzelner Nutzungsarten bzw. Unterarten von Nutzungen) festgesetzt und Regelungen auf
der Grundlage des § 86 BauO NRW zu gestalterischen Anforderungen an Werbeanlagen
getroffen.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Durch den Bebebauungsplan werden die Verwertungsrechte von privaten Eigentümern an
ihren Grundstücken teilweise eingeschränkt. Die geringfügigen Einschränkungen der
Nutzungsvielfalt führen aber insgesamt zur Aufwertung des Areals.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
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61 32 (17 18)
Vorlage Nr.: 20130703
5.
Verfahrensart
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des
§ 13 a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der
Innenentwicklung.
Die Größe des Plangebietes von ca. 4,3 ha lässt ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13
a BauGB zu, wenn die überschlägige Prüfung ergibt, dass keine Umweltauswirkungen zu
erwarten sind. Diese Prüfung wird im Zusammenhang mit dem nächsten Planungsschritt
durchgeführt. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Konkretisierung und Ergänzung der
Planung wird ein detailliertes Planungskonzept im Rahmen des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens erstellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt, um die
Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren. Eine
Bürgerversammlung ist jedoch nicht vorgesehen. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 1 BauGB erfolgt ebenfalls, um Informationen zum Planbereich zu sammeln und die
Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen abzustimmen.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
61 32 (17 18)
Vorlage Nr.: 20130703
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Zu a) Für den Bereich des Kurt-Schumacher-Platzes einschließlich der umgebenden Bebauung
ist der Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher- Platz - aufzustellen (§ 2 Abs. 1
Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
Zur Sicherung einer gestalterisch attraktiven Innenstadt, einer attraktiven
Einzelhandelslandschaft und sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und
zur Verhinderung von Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels/Dienstleistungsbereich) sollen folgende Regelungen getroffen werden:
Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen.
Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros analog zur Zulässigkeit von Spielhallen
ohne Unterscheidung von als Vergnügungsstätten und als sonstige Gewerbebetriebe
einzustufenden Wettbüros getroffen werden;
keine Bereiche mit allgemeiner Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros im
Plangebiet mehr bestehen.
Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz - wird im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung ohne Bürgerversammlung wird durchgeführt.