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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20130703 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Beschlussvorschriften § 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Mitte 17.04.2013 16.05.2013 Anlagen Flurkarte Fotos aus dem Bauantrag Übersichtkarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20130703 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 952 ist der Antrag auf Errichtung einer Monofuß-Werbeanlage vor dem Gebäude auf dem Grundstück Kurt-Schumacher-Platz 3-7 (siehe Anlage). Das Plangebiet befindet sich an exponierter Stelle im Bochumer Innenstadtgebiet. Der Kurt-Schumacher-Platz und seine umgebende Bebauung prägen das Erscheinungsbild der Bochumer Innenstadt und die “Bochumer Begrüßungskultur” in besonderem Maße. Die Idee, den Bahnhof als Stadteingang für Besucher zu begreifen wurde durch die Umsetzung des steinernen „Roten Teppichs“ in den Jahren 2007/2008 ergänzt. Es wurde ein Entreé geschaffen, mit dem die Stadt Bochum am Bahnhof Ankommende begrüßt und in die Innenstadt einlädt. Der öffentliche Raum soll insbesondere in diesem markanten Bereich für Besucher und Bürger attraktiv sein. Einer der prägenden Faktoren für dessen Erscheinungsbild sind vor allem die Werbeanlagen, die sich in hohem Maße auf Architektur und Städtebau auswirken. Gerade bei Werbeanlagen ergibt sich die Problematik, dass diese in der Regel nachträglich in die Umgebung und die Architektur eines Bauwerkes eingefügt werden und daher die vorgegebenen Formen und Strukturen berücksichtigen sollten. Das bisherige Planungsrecht enthält keine Regelungen für die Gestaltung von Werbeanlagen, daher ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 952 erforderlich. In den Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz - werden daher Gestaltungsregelungen für Werbeanlagen auf der Grundlage des § 86 BauO NRW aufgenommen, um der stadtbildprägenden Bedeutung des Standortes gerecht zu werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 952 ist die Sicherung einer gestalterisch attraktiven Innenstadt durch Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen. Insbesondere soll die Zahl der Werbeanlagen begrenzt werden. Hierbei soll im Wesentlichen eine Beschränkung auf Werbeanlagen an der Stätte der Leistung erfolgen, da die hohe Zahl an Betrieben und sonstigen Enrichtungen bereits eine erhebliche Anzahl an Werbeanlagen zur Folge haben kann. Die Regelungen sollen darüber hinaus dazu führen, dass sich die Werbeanlagen in die Gebäudearchitektur einfügen. Freistehende Werbeanlagen sollen grundsätzlich nicht zulässig sein. Folgende Ziele des Bebauungsplanes Nr. 930 werden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 952 übernommen: Zur Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und einer gestalterisch attraktiven Innenstadt sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels/Dienstleistungsbereich) sollen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20130703   2. Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros analog zur Zulässigkeit von Spielhallen ohne Unterscheidung von als Vergnügungsstätten und als sonstige Gewerbebetriebe einzustufenden Wettbüros getroffen werden; keine Bereiche mit allgemeiner Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros im Plangebiet mehr bestehen. Plangebiet Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,3 ha. Es umfasst den Bereich des Kurt-Schumacher-Platzes einschließlich der umgebenden Bebauung. Hiervon ausgenommen ist die Fläche des Grundstückes Südring 1 (Ecke Südring/Universitätsstraße) für die das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 870 - Stadtturm am Hautbahnhof - betrieben wird, in den Festsetzungen zu Werbeanlagen separat aufgenommen werden. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 576a, 576b, 576aI und 761. Diese enthalten keine Regelungen zu Werbeanlagen. Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 952 liegen bisher im Bebauungsplan Nr. 930 - Innenstadt Bochum - dessen Planverfahren am 12.10.2011 mit dem Ziel der Sicherung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und einer gestalterisch attraktiven Innenstadt eingeleitet wurde. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan 952 soll als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Dementsprechend werden neben den Straßenverkehrsflächen lediglich Baugebiete gem. BauNVO (mit entsprechenden Nutzungsdifferenzierungen hinsichtlich einzelner Nutzungsarten bzw. Unterarten von Nutzungen) festgesetzt und Regelungen auf der Grundlage des § 86 BauO NRW zu gestalterischen Anforderungen an Werbeanlagen getroffen. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Durch den Bebebauungsplan werden die Verwertungsrechte von privaten Eigentümern an ihren Grundstücken teilweise eingeschränkt. Die geringfügigen Einschränkungen der Nutzungsvielfalt führen aber insgesamt zur Aufwertung des Areals. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20130703 5. Verfahrensart Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung. Die Größe des Plangebietes von ca. 4,3 ha lässt ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu, wenn die überschlägige Prüfung ergibt, dass keine Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Prüfung wird im Zusammenhang mit dem nächsten Planungsschritt durchgeführt. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Konkretisierung und Ergänzung der Planung wird ein detailliertes Planungskonzept im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens erstellt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren. Eine Bürgerversammlung ist jedoch nicht vorgesehen. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt ebenfalls, um Informationen zum Planbereich zu sammeln und die Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen abzustimmen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20130703 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Zu a) Für den Bereich des Kurt-Schumacher-Platzes einschließlich der umgebenden Bebauung ist der Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher- Platz - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Zur Sicherung einer gestalterisch attraktiven Innenstadt, einer attraktiven Einzelhandelslandschaft und sowie in Teilen der Innenstadt zum Schutz der Wohnruhe und zur Verhinderung von Trading-down-Prozessen („Niveauabsenkung“ im Einzelhandels/Dienstleistungsbereich) sollen folgende Regelungen getroffen werden:    Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen. Regelungen zur Zulässigkeit von Wettbüros analog zur Zulässigkeit von Spielhallen ohne Unterscheidung von als Vergnügungsstätten und als sonstige Gewerbebetriebe einzustufenden Wettbüros getroffen werden; keine Bereiche mit allgemeiner Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros im Plangebiet mehr bestehen. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 952 - Kurt-Schumacher-Platz - wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt. Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ohne Bürgerversammlung wird durchgeführt.