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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 311 Ki (3666) Vorlage Nr. 20130538 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Grubengasbohrung Brelohstraße im baulichen Außenbereich Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Luftbild Übersichtsplan Wortlaut Für das nachfolgend näher dargestellte Vorhaben ist nach Mitteilung des Stadtplanungsund Bauordnungsamtes eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erforderlich, zudem liegt die Maßnahme im baulichen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Im Rahmen eines Antrags der Mingas-Power GmbH, Essen, auf Zulassung eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes gem. §§ 55, 56 Bundesberggesetz für die Grubengasbohrung „Lennert Methan 1“ wurde die Stadt Bochum als Träger öffentlicher Belange von der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, am Zulassungsverfahren beteiligt. Bei dem beantragten Vorhaben ist beabsichtigt im Bereich Brelohstraße, unweit des Eingangs zur Zentraldeponie, zur Aufsuchung methanhaltiger Grubengase eine bis zu 138 m tiefe Bohrung in das Grubengebäude des ehem. Steinkohlenbergwerkes Prinz von Preußen / Zeche Caroline nieder zu bringen. Auf dem ca. 890 m² großen Bohrplatz sollen auf einer zu errichtenden Tragschicht die Bohrgerätschaften, Lagerflächen sowie Personal-, Technik-, Werkstatt- und Lagercontainer errichtet werden. Das Vorhaben ist zeitlich begrenzt, für die Durchführung der Bohrarbeiten wird ein Zeitraum von 8 - 12 Wochen kalkuliert. Nach Abschluss der Bohrarbeiten wird die Fläche entsprechend den naturschutz- und landschaftsrechtlichen Vorgaben wieder renaturiert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 311 Ki (3666) Vorlage Nr. 20130538 Hinweis: Bei den o.g. Grubengasen handelt es sich nicht um sog. “unkonventionelles Erdgas”, für dessen Gewinnung vielfach Fracking eingesetzt wird, sondern um Gase, die über die vom ehem. Steinkohlenbergbau geschaffenen Hohlräume aus dem Steinkohlengebirge austreten und sich in diesen Hohlräumen sammeln können. Die Nutzung von Grubengas ist eine umweltfreundliche Form der Energienutzung und ein Beitrag zum Klimaschutz. Die Umwandlung des methanhaltigen Grubengases in Strom und Wärme verhindert, dass Methan, das um ein Vielfaches klimaschädlicher als Kohlendioxid ist, in die Atmosphäre gelangt. Die planungsrechtliche Prüfung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes hat Folgendes ergeben: Einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt. Das Antragsgrundstück liegt im Bereich des seit dem 20.04.1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 324, der hier „öffentliche Grünfläche-Friedhof“ festsetzt. Weitere Festsetzungen bestehen nicht. Darüber hinaus befindet sich das Grundstück in der Verbandsgrünfläche Nr. 7 sowie im Landschaftsplan Mitte-Ost. Im Regionalen-Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche „Grünfläche-FriedhofRegionaler Grünzug“ dargestellt. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und im Übrigen die Zulässigkeitskriterien des § 35 BauGB (Außenbereich) einhält. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs.1, Nr. 3 BauGB, da es der öffentlichen Versorgung mit Gas dienen soll. Begründung: Das Vorhaben ist zeitlich begrenzt. Sollte Grubengas gefunden werden, so verbleibt später an der Bohrstelle nur eine Ausgasungsstation von baulich untergeordneter Bedeutung. Sollte kein Grubengas gewonnen werden, wird die Bohrung wieder verpresst. Das Baufeld wird in beiden Fällen nach Abschluss der Bohrung wieder renaturiert. Die Ausgleichsmaßnahmen sind mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abzustimmen. Nach vorangegangener Untersuchung hat sich die Bohrstelle als prädestiniert herausgestellt, da hier mit einer Bohrung zwei übereinander liegende Hohlräume erreicht werden können. Die Grubengasgewinnung liegt im öffentlichen Interesse, öffentliche Belange werden daher nicht beeinträchtigt. Nachbarliche Belange werden nicht berührt, da sich die Bohrstelle in ausreichender Entfernung zur Wohnbebauung befindet. Die öffentliche Erschließung ist gesichert.