Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 12:44
Aktualisiert
27.01.18, 22:27
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (2997) /
51 2 (3104)
Vorlage Nr. 20130763
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 20.02.2013, Vorlage Nr. 20130422
Bezeichnung der Vorlage
Auswirkungen der Schulrechtsänderung auf die U3-Betreuung
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Anlagen
Wortlaut
Sitzungstermin
07.05.2013
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (2997) /
51 2 (3104)
Vorlage Nr. 20130763
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2013 fragte die FDP-Fraktion an:
„Das von der rot-grünen Landesregierung im März 2011 auf den Weg gebrachte
Schulrechtsänderungsgesetz hat zu Veränderungen bei den Aufgaben und den
Kostenbelastungen in der kommunalen Jugendhilfe geführt.
Mit diesem Gesetz wurde das Einschulungsalter auf den 30. September festgelegt und
damit das ursprünglich beabsichtigte schrittweise Vorverlegen des Stichtags um jeweils
einen Monat je Schuljahr bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres außer Kraft gesetzt.
Nach alter Rechtslage mit sukzessiv früheren Einschulungen war dementsprechend von
weniger Kindern im letzten Kindergartenjahr mit dem jeweiligen Geburtsmonat auszugehen.
Aufgrund der alten Rechtslage gingen viele kommunale Jugendämter bei der Planung des
Ausbaus der Betreuungsplätze davon aus, Plätze für Überdreijährige in Plätze für
Unterdreijährige umwandeln zu können. Nun wird aber ein nennenswerter Anteil von
Kindern wieder ein Jahr länger den Kindergarten besuchen. Viele Jugendämter sehen sich
deshalb mit der Anforderung konfrontiert, wieder mehr Ü3-Plätze, als die langfristigen
Planungen es zunächst vorsahen, zur Verfügung zu stellen – und zwar bei gleichzeitigem
Erfordernis, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben.
Da dies mit erheblichen Aufgabenerweiterungen und Kostenbelastungen verbunden ist, liegt
der Schluss nahe, dass das 5. Schulrechtsänderungsgesetz damit im Sinne des Artikels 78
Absatz 3 der Landesverfassung konnexitätsrelevant ist. Zudem könnte sich die Situation in
den Kitas durch den Stopp der vorgezogenen Einschulung verschärfen. Mehr Kinder als
ursprünglich in den Planungen der Kita-Träger vorgesehen, müssen nun in Kindergärten
betreut werden. Das kostet die Kommunen zusätzliches Geld und geht zu Lasten des
dringend notwendigen Ausbaus der U3-Betreuung. Zwei Jahre nach Verabschiedung des
Gesetzes kann Rot-Grün die Kosten, die Städten und Gemeinden aufgebürdet werden, noch
nicht einmal ansatzweise beziffern.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an:
Wie viele Kinder besuchen in Bochum seit dem "Einfrieren" des Einschulungsalters
den Kindergarten ein Jahr länger als ursprünglich vorgesehen (bitte aufgelistet
nach den Schul- bzw. Kindergartenjahren 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015)?“
Antwort:
Eine exakte Aussage über die genannten Kinder, kann nicht getroffen werden. Am
31.12.2012 lebten in Bochum 2.688 Kinder im Alter von 5 bis unter 6 Jahren
(31.12.2011: 2724 Kinder). Unabhängig vom Stichtag ist diese Altersgruppe also etwa
2.700 Kinder stark. Etwa zwei Zwölftel dieser Gruppe (alle Kinder, die im August und
September sechs Jahre alt werden) werden im August eingeschult. Dies entspricht
einer Größenordnung von ungefähr 450 Kindern (2/12 von 2.700). Wäre der
Einschulungsstichtag, wie ursprünglich vorgesehen, sukzessive auf den 31.12. verlegt
worden, wären insgesamt fünf Monate dieses Jahrgangs, also gut 1.125 Kinder,
frühzeitig eingeschult worden.
Inwieweit wirkt sich das "Einfrieren" des Einschulungsalters auf die Planungen der
kommunalen Jugendhilfe aus?
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Vorlage Nr. 20130763
Antwort:
Das Beibehalten des 30.09. als Einschulungsstichtag hat zur Folge, dass auch für die
Kinder, die von Oktober bis Dezember sechs Jahre alt werden, weiterhin Plätze in
einer Kindertageseinrichtung vorgehalten werden müssen. Das entspricht einer
Differenz zu der aktuellen Planung von ca. 675 Plätzen, die weiterhin im
Alterssegment der Drei- bis Sechsjährigen angeboten werden müssen.
Welche Mehrbelastungen resultieren daraus für Bochum (bitte aufgelistet nach den
jährlichen Kosten)?
Antwort:
Für die Bereitstellung der zuvor genannten 675 Plätze für Kinder im Alter von 3-6
Jahren entstehen der Stadt Bochum jährliche Betriebskosten in Höhe von rd. 1,3 Mio.
EUR.
Welche Auswirkungen auf die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Kinder
ab drei Jahre werden erwartet?
Antwort:
Nach der vom JHA beschlossenen KiBiz-Struktur für das Kindergartenjahr 2013/2014
liegt die Versorgungsquote für die Drei- bis Sechsjährigen bei ca. 101 %. Wäre der
Einschulungsstichtag der 31.12., läge die Versorgungsquote bei etwa 110 %. Es ist
zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass einige von diesen Plätzen in Angebote für
unter Dreijährige hätten umgewandelt werden können, jedoch ist dies in der Regel
nicht ohne Umbauten innerhalb der Gebäude möglich. Möglicherweise hätte aufgrund
des hohen Umbauaufwandes auch ein Teilrückbau dieser Plätze stattgefunden.