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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
26.12.14, 12:44
Aktualisiert
27.01.18, 22:27

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) / 51 2 (3104) Vorlage Nr. 20130763 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 20.02.2013, Vorlage Nr. 20130422 Bezeichnung der Vorlage Auswirkungen der Schulrechtsänderung auf die U3-Betreuung Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Anlagen Wortlaut Sitzungstermin 07.05.2013 akt. Beratung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) / 51 2 (3104) Vorlage Nr. 20130763 In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2013 fragte die FDP-Fraktion an: „Das von der rot-grünen Landesregierung im März 2011 auf den Weg gebrachte Schulrechtsänderungsgesetz hat zu Veränderungen bei den Aufgaben und den Kostenbelastungen in der kommunalen Jugendhilfe geführt. Mit diesem Gesetz wurde das Einschulungsalter auf den 30. September festgelegt und damit das ursprünglich beabsichtigte schrittweise Vorverlegen des Stichtags um jeweils einen Monat je Schuljahr bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres außer Kraft gesetzt. Nach alter Rechtslage mit sukzessiv früheren Einschulungen war dementsprechend von weniger Kindern im letzten Kindergartenjahr mit dem jeweiligen Geburtsmonat auszugehen. Aufgrund der alten Rechtslage gingen viele kommunale Jugendämter bei der Planung des Ausbaus der Betreuungsplätze davon aus, Plätze für Überdreijährige in Plätze für Unterdreijährige umwandeln zu können. Nun wird aber ein nennenswerter Anteil von Kindern wieder ein Jahr länger den Kindergarten besuchen. Viele Jugendämter sehen sich deshalb mit der Anforderung konfrontiert, wieder mehr Ü3-Plätze, als die langfristigen Planungen es zunächst vorsahen, zur Verfügung zu stellen – und zwar bei gleichzeitigem Erfordernis, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben. Da dies mit erheblichen Aufgabenerweiterungen und Kostenbelastungen verbunden ist, liegt der Schluss nahe, dass das 5. Schulrechtsänderungsgesetz damit im Sinne des Artikels 78 Absatz 3 der Landesverfassung konnexitätsrelevant ist. Zudem könnte sich die Situation in den Kitas durch den Stopp der vorgezogenen Einschulung verschärfen. Mehr Kinder als ursprünglich in den Planungen der Kita-Träger vorgesehen, müssen nun in Kindergärten betreut werden. Das kostet die Kommunen zusätzliches Geld und geht zu Lasten des dringend notwendigen Ausbaus der U3-Betreuung. Zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes kann Rot-Grün die Kosten, die Städten und Gemeinden aufgebürdet werden, noch nicht einmal ansatzweise beziffern. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an:  Wie viele Kinder besuchen in Bochum seit dem "Einfrieren" des Einschulungsalters den Kindergarten ein Jahr länger als ursprünglich vorgesehen (bitte aufgelistet nach den Schul- bzw. Kindergartenjahren 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015)?“ Antwort: Eine exakte Aussage über die genannten Kinder, kann nicht getroffen werden. Am 31.12.2012 lebten in Bochum 2.688 Kinder im Alter von 5 bis unter 6 Jahren (31.12.2011: 2724 Kinder). Unabhängig vom Stichtag ist diese Altersgruppe also etwa 2.700 Kinder stark. Etwa zwei Zwölftel dieser Gruppe (alle Kinder, die im August und September sechs Jahre alt werden) werden im August eingeschult. Dies entspricht einer Größenordnung von ungefähr 450 Kindern (2/12 von 2.700). Wäre der Einschulungsstichtag, wie ursprünglich vorgesehen, sukzessive auf den 31.12. verlegt worden, wären insgesamt fünf Monate dieses Jahrgangs, also gut 1.125 Kinder, frühzeitig eingeschult worden.  Inwieweit wirkt sich das "Einfrieren" des Einschulungsalters auf die Planungen der kommunalen Jugendhilfe aus? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) / 51 2 (3104) Vorlage Nr. 20130763 Antwort: Das Beibehalten des 30.09. als Einschulungsstichtag hat zur Folge, dass auch für die Kinder, die von Oktober bis Dezember sechs Jahre alt werden, weiterhin Plätze in einer Kindertageseinrichtung vorgehalten werden müssen. Das entspricht einer Differenz zu der aktuellen Planung von ca. 675 Plätzen, die weiterhin im Alterssegment der Drei- bis Sechsjährigen angeboten werden müssen.  Welche Mehrbelastungen resultieren daraus für Bochum (bitte aufgelistet nach den jährlichen Kosten)? Antwort: Für die Bereitstellung der zuvor genannten 675 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren entstehen der Stadt Bochum jährliche Betriebskosten in Höhe von rd. 1,3 Mio. EUR.  Welche Auswirkungen auf die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahre werden erwartet? Antwort: Nach der vom JHA beschlossenen KiBiz-Struktur für das Kindergartenjahr 2013/2014 liegt die Versorgungsquote für die Drei- bis Sechsjährigen bei ca. 101 %. Wäre der Einschulungsstichtag der 31.12., läge die Versorgungsquote bei etwa 110 %. Es ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass einige von diesen Plätzen in Angebote für unter Dreijährige hätten umgewandelt werden können, jedoch ist dies in der Regel nicht ohne Umbauten innerhalb der Gebäude möglich. Möglicherweise hätte aufgrund des hohen Umbauaufwandes auch ein Teilrückbau dieser Plätze stattgefunden.