Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 12:44
Aktualisiert
27.01.18, 22:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 31 (2951)
Vorlage Nr. 20130818
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Jugendschutz bei Abiturienten-Partys
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
07.05.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Szene der sog. Abi-Party’s hat sich in den letzten Jahren gewandelt.
Früher haben sich einzelne Schulen zusammengeschlossen und gemeinsam die
Organisation, also die Suche einer geeigneten Location, Einladungen usw. übernommen.
Diese Partys waren dem Jugendamt -Jugendschutz- und der Polizei meistens nicht bekannt,
da eine öffentliche Werbung nicht stattfand.
In den letzten Jahren haben sich Veranstalter, die in Bochum und Umgebung aktiv sind, mit
dem Jugendamt -Jugendschutz- und der Polizei (Kommissariat Vorbeugung) in Verbindung
gesetzt.
Hintergrund der geführten Gespräche war das Bestreben der Veranstalter die
jugendschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Organisation und Durchführung von AbiPartys einzuhalten.
In unregelmäßigen Abständen wurden seitdem in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat
Vorbeugung einzelne Veranstaltungen überprüft.
Im Rahmen von Präventionsgesprächen mit den verantwortlichen Organisatoren vor Ort
wurden im Einzelfall Beanstandungen, wenn zum Beispiel nach 24 Uhr ein Jugendlicher
unter 18 Jahren ohne Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person angetroffen wurde,
geklärt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 31 (2951)
Vorlage Nr. 20130818
Einleitungen von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz waren
bisher nicht erforderlich.
Die Kontrollen und Gespräche mit den Veranstaltern werden weiterhin durchgeführt.
Abschließend ist festzustellen, das die Organisation der sog. Abi-Party’s durch die
Veranstaltungsagenturen als positiv im Sinne des Jugendschutzes anzusehen ist.
Das Jugendamt wird in Zukunft in Zusammenarbeit mit den Schulen Aufklärungsarbeit bei
den Eltern über die Jugendschutzbestimmungen leisten, da es insbesondere bei den Eltern
in der Vergangenheit Nachfragen über die Teilnahme von Jugendlichen an den Abi-Feiern
im Zusammenhang mit Jugendschutzbestimmungen gegeben hat.