Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 12:44
Aktualisiert
27.01.18, 22:27

öffnen download melden Dateigröße: 57 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 31 (2951) Vorlage Nr. 20130818 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Jugendschutz bei Abiturienten-Partys Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 07.05.2013 Anlagen Wortlaut Die Szene der sog. Abi-Party’s hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Früher haben sich einzelne Schulen zusammengeschlossen und gemeinsam die Organisation, also die Suche einer geeigneten Location, Einladungen usw. übernommen. Diese Partys waren dem Jugendamt -Jugendschutz- und der Polizei meistens nicht bekannt, da eine öffentliche Werbung nicht stattfand. In den letzten Jahren haben sich Veranstalter, die in Bochum und Umgebung aktiv sind, mit dem Jugendamt -Jugendschutz- und der Polizei (Kommissariat Vorbeugung) in Verbindung gesetzt. Hintergrund der geführten Gespräche war das Bestreben der Veranstalter die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Organisation und Durchführung von AbiPartys einzuhalten. In unregelmäßigen Abständen wurden seitdem in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat Vorbeugung einzelne Veranstaltungen überprüft. Im Rahmen von Präventionsgesprächen mit den verantwortlichen Organisatoren vor Ort wurden im Einzelfall Beanstandungen, wenn zum Beispiel nach 24 Uhr ein Jugendlicher unter 18 Jahren ohne Begleitung einer Erziehungsbeauftragten Person angetroffen wurde, geklärt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 31 (2951) Vorlage Nr. 20130818 Einleitungen von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz waren bisher nicht erforderlich. Die Kontrollen und Gespräche mit den Veranstaltern werden weiterhin durchgeführt. Abschließend ist festzustellen, das die Organisation der sog. Abi-Party’s durch die Veranstaltungsagenturen als positiv im Sinne des Jugendschutzes anzusehen ist. Das Jugendamt wird in Zukunft in Zusammenarbeit mit den Schulen Aufklärungsarbeit bei den Eltern über die Jugendschutzbestimmungen leisten, da es insbesondere bei den Eltern in der Vergangenheit Nachfragen über die Teilnahme von Jugendlichen an den Abi-Feiern im Zusammenhang mit Jugendschutzbestimmungen gegeben hat.