Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
53 kB
Erstellt
26.12.14, 12:45
Aktualisiert
27.01.18, 22:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20131142
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
Aybala Gülabioglu (AAAA), Ahmet Budur (AAAA), Abdullah Albayram
(BUND), Cemal (Elitas DTF) - gewählte Mitglieder
08.05.2013
Empfänger
Sitzungstermin
Ausschuss für Migration und Integration
08.05.2013
Betreff
Gebührenerhebung bei Aufenthaltstiteln von türkischen Staatsangehörigen
Wortlaut
Frau Aybala Gülabioglu (AAAA), Herr Ahmet Budur (AAAA), Herr Abdullah Albayram (BUND), Herr
Cemal Elitas (DTF) – gewählte Mitglieder – stellen folgende Anfrage:
Am 19.03.2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 1 C 12.12) festgestellt,
dass die Erhebung der Gebühren von 135 Euro für türkische Staatsangehörige bei 29 Euro für EUBürger unverhältnismäßig hoch sei und auch für türkische Staatsangehörige europäisches Recht
gelte.
Daher bitten die Anfragesteller um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Hat die Ausländerbehörde in Bochum das Urteil umgesetzt?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
2.
Wie behandelt die Ausländerbehörde Altentscheidungen, die zu Lasten der Antragsteller
ergangen sind?