Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Befreiung.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
26.12.14, 12:46
Aktualisiert
27.01.18, 22:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Stadtamt
Befreiung
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
67 21 Gro
(1444)
Vorlage Nr. 20131074
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Neubau Radweg Hevener Straße
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.05.2013
Anlagen
Karte_Radweg_Hevener_Str
Wortlaut
Das Tiefbauamt plant den Neubau eines Radwegeabschnittes an der Hevener Straße
(Einmündung Straße Im Lottental bis Brücke Oelbach).
Entlang der Hevener Straße nördlich des Kemnader Sees gibt es heute keinen Rad- und
Gehweg. Die Fahrbahn ist in sehr schlechtem Zustand und birgt für Radfahrer ein hohes
Gefahrenpotential.
Nun soll zwischen der Einmündung Im Lottental und dem Radweg am Ölbach in der
Böschung südlich der Hevener Straße ein von der Straße abgesetzter, eigenständiger
Radweg angelegt werden, der den Radfahrern eine ausreichende Sicherheit bietet. Es ist
geplant, eine dauerhafte Asphaltbefestigung mit entsprechendem Unterbau herzustellen.
Der Radwegeabschnitt weist eine Länge von 450 m auf. Der Weg soll in 3,00 m Breite
zuzüglich 0,50 m beidseitige Bankette ausgebildet werden.
Der Bau des Radweges ist mit Vegetations- und Baumverlusten sowie
Flächenversiegelungen verbunden und erfolgt teilweise im Landschaftsschutzgebiet.
Die Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt in einem
Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), hierin enthalten ist auch eine
artenschutzrechtliche Vorprüfung.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Gro
(1444)
Vorlage Nr. 20131074
Zudem ist für die Flächenversiegelungen und temporären Inanspruchnahmen im
Landschaftsschutzgebiet eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Bochum
Mitte/Ost erforderlich.
Die Untere Landschaftsbehörde hat unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem LBP
keine grundsätzlichen Bedenken und sieht die Erteilung einer Befreiung mit entsprechenden
Nebenbestimmungen vor.
Die Planung und das Gutachten werden in der Sitzung vorgestellt.