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Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:34
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 32 17
(2902)
Vorlage Nr. 20131053
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.03.2013 – Vorlage Nr.
20130599 Bezeichnung der Vorlage
Dorneburger Mühlenbach
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
29.05.2013
Anlagen
Parzellierungsplan
Wortlaut
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.03.2013 wurde durch die CDUFraktion die folgende Anfrage (Vorlage Nr. 20130599) an die Verwaltung gerichtet - TOP 5.5
-:
„Herr Gräfingholt schildert folgenden Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat bereits in der Januarsitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Infrastruktur- und Stadtentwicklung eine Anfrage zu Problemen bei der Entwicklung des
Baugebietes Dorneburger Mühlenbach gestellt.
Neben den konkreten Problemen der fehlenden Telekommunikationsleitungen fragte die
CDU auch nach dem Vermarktungsstand und ob der Zeit- und Maßnahmenplan für dieses
Projekt eingehalten wird. (Eine Antwort der Verwaltung steht noch aus.)
Wie die jetzt offengelegten Beschwerden der Bauwilligen zeigen, ist ganz offensichtlich,
dass die verabredeten Termine nicht eingehalten worden sind. Weitere Probleme sind von
einer Bauherrenrunde angesprochen worden. U. a. ist von einem Schreiben eines
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städtischen Mitarbeiters die Rede, in dem von Überforderung und fehlender Projektleitung
gesprochen wird.
Aus Sicht der CDU muss die zügige Umsetzung der Bebauung zentrales Anliegen aller
Beteiligten sein, insbesondere natürlich im Sinne der Bauwilligen, aber auch zum Vorteil der
Entwicklung des Stadtteils Riemke. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die
Bauwilligen nicht durch Versäumnisse der Stadt Schaden erleiden dürfen.
Vor diesem Hintergrund fragt er an:
1. Sind die geschilderten Sachverhalte zutreffend?
2. Wie lautet das Schreiben, in dem von Überforderung und fehlender Projektleitung
berichtet wird?
3. Gibt es Probleme bei der Baureifmachung?
4. Ist es zutreffend, dass keine Gasleitungen vorgesehen sind? Welche Wärmeversorgung
ist vorgesehen?
5. Wer ist Projektleiter bei der Stadtverwaltung für die Grundstücksgeschäfte, wer für die
Entwicklung des Gebietes oder gibt es keinen?
6. Ist der Untergrund nicht tragfähig genug?
7. Wurden Kaufverträge abgeschlossen? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht und
wann sollen sie abgeschlossen werden?
8. Inwieweit sieht sich die Verwaltung in der Pflicht, die angesprochenen Probleme zu
beheben und entstandene Mehrkosten der Bauwilligen zu übernehmen?“
Zu der gestellten Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Versäumnisse seitens der Stadt Bochum hinsichtlich einer zügigen Umsetzung der
Bebauung sind nicht erkennbar. Sicherlich musste der Zeit-Maßnahmenplan, der Anfang
2012 angedacht war, aufgrund von Problemen bei der Durchführung der Tiefbauarbeiten
korrigiert werden. Aufgrund der nunmehr aufgetretenen Probleme hinsichtlich des
stattgefundenen Einbaus falscher Bettungssande im Kanalbau ist der Zeit-Maßnahmenplan
erneut anzupassen.
Im Zuge der Planung zum Erschließungsgebiet „Dorneburger Mühlenbach“ wurde von der
Verwaltung die Versorgung der Grundstücke mit Telekommunikationsdienstleistungen nicht
vergessen. Vielmehr wurden im Zuge der Planung alle Versorgungs- und
Telekommunikationsanbieter angefragt, sich an der Ersterschließung zu beteiligen. Die
Versorgungsträger haben dies abgelehnt mit dem Hinweis, dass ohne konkreten
Versorgungsantrag keine Leitungen verlegt werden, da die Rentierlichkeit einer derartigen
Investition nicht darstellbar wäre. Es ist damit zu rechnen, dass Anwohner eines solchen
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Gebietes auch mit Konkurrenzunternehmen Verträge abschließen. Der Netzbetreiber ist in
diesem Fall zur Durchleitung verpflichtet. Jedoch sind die durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation festgelegten Durchleitungsgebühren für die Unternehmen nicht
besonders auskömmlich. Aus diesen Gründen haben die Telekommunikationsunternehmen
kein Interesse, ein Netz ohne konkrete Nutzerverträge auf eigene Kosten auszubauen.
Die Stadt sieht sich aufgrund der außerordentlich knappen Kalkulation für dieses Baugebiet
auch nicht in der Lage, die Kosten für eine derartige Erschließung zu übernehmen. Die
Kosten müssten dann im Nachgang wieder über den Grundstückspreis auf alle Anlieger
umgelegt werden, so dass auch die, die sich über andere Wege, z. B durch drahtlose
Telekommunikation oder Satelliten-Fernsehen, versorgen, diese Anlagen mitfinanzieren
müssten. Außerdem ist eine direkte Vergabe an ein Telekommunikationsunternehmen durch
die Stadt aufgrund der europäischen Vorschriften höchst komplex und langwierig.
Während der Bauvorbereitung für die Erstellung der Baustraßen wurden die Anbieter für
Internet, Telefon und TV nochmals über Art und Umfang der Baumaßnahme informiert.
Dabei wurden die Versorger gebeten, die Versorgung des Gebietes vorzubereiten. Sie
sollten im Zuge des Baus der Baustraße ihre für die Versorgung des Gebietes notwendige
Infrastruktur miterrichten.
Die Stadtwerke Bochum hat eine Grundversorgung für Wasser und Strom erstellt; für die
Gasversorgung wurde ein Leerrohr verlegt. Die Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen waren weiterhin nicht bereit, die notwendigen Investitionen auf eigene
Kosten durchzuführen. Auch die Kostenvorteile, die üblicherweise durch gemeinsame
Durchführung der Maßnahme entstehen, konnten die Unternehmen nicht dazu bewegen,
sich an den Maßnahmen zu beteiligen.
Im Zuge der Mängelbeseitigung aufgrund der falsch eingebauten Bettungssande hat die
Verwaltung vorgesehen, auch für die Versorgung mit Telekommunikationsleitungen
entsprechende Leerrohre zu verlegen. Diese Vorausleistungen sollen später mit den
Telekommunikationsunternehmen abgerechnet werden.
Die erstellten Straßen sind nur Baustraßen, bestehend aus der Schottertragschicht und
einer provisorischen Asphaltschicht, um den privaten Bauherren eine ausreichende
Erschließung zu gewähren. Jedoch sollte eine Schädigung der Straße infolge der
Baumaschinen und des Lieferverkehrs vermieden werden. Diese Baustraßen können
jederzeit mit geringem Aufwand durch die Versorger geöffnet werden, um die notwendigen
Anschlussarbeiten für die einzelnen Hausgrundstücke durchzuführen. Da für die Versorger
die Trasse im Vorfeld festgelegt worden ist, sind Aufbrüche nur in geringem Umfang
notwendig.
Zu Frage 2:
Die Liegenschaftsverwaltung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bauwilligen regelmäßig in
Form von sog. „Newslettern“ sowohl über die Ergebnisse geklärter Einzelfragen als auch
über aktuelle Sachstände zu informieren. Diese Art der Kommunikation wurde schon vor
Bekanntwerden der Granulat-Problematik praktiziert und von den Bauwilligen positiv
angenommen. Es hat sich durchaus bewährt, um allen Bauwilligen einen gleichmäßigen
Informationsstand zu gewähren.
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In einem dieser „Newsletter“ hat der für die Vermarktung zuständige Mitarbeiter aufgrund
zunehmender Fragestellungen aus dem Kreis der Bauwilligen darauf hingewiesen, dass die
Stadt Bochum für das Neubaugebiet keine zentrale Projektleitung eingerichtet hat und die
Liegenschaftsverwaltung daher nicht den gesamten Themenbereich abdecken könne.
Fragen zum eigentlichen Grundstücksgeschäft wurden jederzeit beantwortet. Darüber
hinaus wurden bei Anfragen, die andere Fachbereiche betreffen (z.B. Erschließung,
Baurecht, Grünplanung, Förderung etc.), die entsprechenden Kontaktpersonen innerhalb
der Verwaltung vermittelt.
Zu Frage 3:
Bei der Baureifmachung gab es Zeitverzögerungen beim Kanal- und Straßenbau, die in
erster Linie in der Leistungsfähigkeit des Tiefbauunternehmers begründet waren, der für die
Erschließung des gesamten Neubaugebietes einschließlich der Errichtung des südlichen
angrenzenden Regenrückhaltebeckens beauftragt war.
Zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Baugrundstücke im Februar 2012 ist die
Verwaltung davon ausgegangen, dass die Erschließungsmaßnahmen – bis auf den Bereich
der alten Kita – Ende Juni 2012 abgeschlossen sein würden. In dieser Phase von 3-4
Monaten sollten die Verträge mit den Bauwilligen vorbereitet und auch die konkreten
persönlichen, baurechtlichen und Finanzierungsfragen geklärt werden. Dieser Zeitraum ist
üblich.
Der erste Abschnitt der Baustraße (nördliches Baufeld A) konnte erst Ende September 2012
fertig gestellt werden. Anschließend erfolgte der Rückbau der noch vorhandenen
asphaltierten Flächen (alte Erschließung). Der Abtransport diverser Bodenmieten sowie die
Planierung der Wohnbauflächen erfolgte Mitte November 2012. Danach wurde die
abschließende Beprobung der Wohnbauflächen in Auftrag gegeben, um den Nachweis von
unbelasteten Verkaufsflächen aufgrund der Vornutzung als Straße erbringen zu können. Am
08.02.2013 hat der Gutachter den Untersuchungsbericht verfasst mit dem Ergebnis, dass
die Untersuchungsfläche für die geplante Wohnnutzung geeignet sei. Vorher wurde jedoch
die Bettungssand-Problematik im Kanalbau bekannt.
Zu Frage 4:
Die Stadtwerke Bochum GmbH hat für die Gasversorgung ein Leerrohr verlegt. Eine
spezielle Art der Wärmeversorgung wurde für dieses Neubaugebiet seitens der Stadt
Bochum nicht vorgegeben. Die Erwerber sollen sich vielmehr frei entscheiden können. Es
gibt sicherlich alternative, technisch realisierbare, individuelle Möglichkeiten der
Wärmeversorgung, die konkret auf den geplanten Haustyp hin realisiert werden können (z.B.
Passivhaus, Geothermie, Pelletheizung, etc.).
Zu Frage 5:
Für die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte ist bei der Stadtverwaltung
Liegenschaftsmanagement zuständig, für die Erschließung der Wohnbauflächen
Tiefbauamt. Es ist beabsichtigt, durch klarere Projektstrukturen auch die Phase
Baureifmachung zu fixieren und zu optimieren. Hierzu soll auch eine Projektleitung
installiert werden.
das
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Zu Frage 6:
Im Zuge von orientierenden Bodenuntersuchungen wurden Auffüllungen von 0,45 m bis
maximal 1,70 m angetroffen. Unterhalb der Auffüllungen folgt der gewachsene, natürliche
Boden, bestehend aus sandigem, tonigem Schluff. Nach dem erfolgten Rückbau der
Altbebauung und der befestigten Flächen stehen in dem überwiegenden Bereich der
gewachsene, natürliche Boden bzw. geringfügig mächtige Auffüllungen an der Oberfläche
an. In der Luftbildauswertung der Stadt Bochum sind im östlichen Bereich des
Bebauungsplangebietes eine ehemalige Ziegelei/Ziegeleigruben verzeichnet. In diesem
Bereich sind mächtigere Auffüllungen und Fundamentreste nicht auszuschließen. Im Zuge
der Planung von Bauvorhaben ist die Beschaffenheit des Baugrundes mit zu
berücksichtigen. Den Erwerbern ist es freigestellt, zwecks genauerer Abklärung eine
entsprechende Baugrunduntersuchung durch ein Fachunternehmen zu beauftragen. Es ist
ein üblicher Baugrund, insbesondere für ein Grundstück, das schon einmal bebaut war. Je
nach geplantem Haustyp (Unterkellerung ja/nein) ist durch den Bauherrn Vorsorge im
Rahmen der Gründung zu treffen.
Zu Frage 7:
Die Vermarktung
durchgeführt:
wurde
bisher
im
Rahmen
von
drei
Veröffentlichungsverfahren
Feb. 2012 Baufelder A, D und E (befristete Ausschreibung)
Mai 2012 Baufeld D (befristete Ausschreibung)
Okt. 2012 Baufeld B und D (befristet bzw. unbefristet als Dauerinserat)
Der aktuelle Vermarktungsstand stellt sich wie folgt dar:
Die Baugrundstücke aus Teilabschnitt A (16 Parzellen) sind bis auf eine Parzelle reserviert.
Der Teilabschnitt B (6 Parzellen) ist bereits komplett reserviert. Für den Teilabschnitt D
(Investorengrundstück Geschosswohnungsbau) wurde bisher kein Gebot abgegeben. Für
die Flächen des Teilabschnitts E (Bauträgergrundstück) hat ein Bauträger im Oktober 2012
ein Angebot unterbreitet.
Es konnten noch keine Kaufverträge abgeschlossen werden.
Aus den oben genannten Gründen wurden die bereits vorbereiteten Grundstücksgeschäfte
bis zu einer Entscheidung über die Vorgehensweise mit dem Thema „Bettungssande im
Kanalbau“ zurückgestellt.
Zu Frage 8:
Gleichwohl die Stadt Bochum die in den Medien verbreitete „Granulat-Affäre“ nicht zu
vertreten hat, werden derzeit Lösungen erarbeitet, Schaden von den Bauwilligen
abzuwenden. Diese wurden im Rahmen von zwei Bauherrenversammlungen im Februar und
März 2013 über die Probleme informiert und den 15 betroffenen Familien das Angebot
gemacht, für den Fall der Rücknahme der Bewerbung eine Erstattung ihrer vergeblichen
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Aufwendungen wohlwollend – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu prüfen. Bisher hat
sich keiner der Bewerber an die Stadt Bochum gewandt, um konkret über
Kostenerstattungen bzw. Alternativgrundstücke zu verhandeln.