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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
26.12.14, 12:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:35

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20131065 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung gem. § 24 der GO NRW des ADFC Bochum e.V. vom 21.07.2012 Ampelschaltung an der Kreuzung Herner Straße/A43 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 04.06.2013 Anlagen Anregung des adfc gem. § 24 GO NRW Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20131065 Der ADFC Bochum regt an: 1. Der Fahrradverkehr als Fahrzeugverkehr wird unabhängig vom Fußgängerverkehr signalisiert. 2. Die Signalisierung des gesamten Fahrzeugverkehrs- damit auch des Fahrradverkehrswird bedarfsgerecht durch Detektoren (z.B. Induktionsschleifen) geregelt. 3. Radfahrer erhalten, wie Autofahrer, ein durchlaufendes Grünsignal über die gesamte Kreuzung. 4. Der Fahrradverkehr wird, wie der übrige Fahrzeugverkehr, geradlinig über die Kreuzung geführt (es gibt von und zur A43 keine abbiegenden Radfahrer). 5. Die Signalisierung und Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Herne erfolgt analog zur Fahrtrichtung Bochum. Zu den Anregungen wird nachfolgend Stellung genommen. Stellungnahme zu Punkt 1 und 4 Am Knotenpunkt Herner Straße / südlich A43 ist es aufgrund der Verkehrsbelastung erforderlich, die Abfahrt (Rechtsabbiegerfahrstreifen) von der A 43 sowie die Auffahrt (Rechtsabbiegerfahrstreifen) zur A 43 als Additions- bzw. Subtraktionsfahrstreifen zu führen. Es wurde aus Verkehrssicherheitsgründen bewusst davon abgesehen, geradlinig verlaufende Radfahrstreifen zwischen die Fahrspuren zu legen. Der Radfahrer wird kombiniert mit dem Fußgänger über 4 Überwege geführt: - erster Überweg über den Rechtsabbiegerfahrstreifen der Herner Straße stadteinwärts in Richtung A 43 Wuppertal - zweiter Überweg über den Linksabbiegerfahrstreifen der Herner Straße stadtauswärts in Richtung Auffahrt A 43 Wuppertal - dritter Überweg über den Linksabbiegerfahrstreifen der Ausfahrt A 43 - vierter Überweg über den Rechtsabbiegerfahrstreifen der Ausfahrt A 43 Diese Form der Verkehrsführung wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenverkehrsamt insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer gewählt. Eine Trennung der Signalisierung von Fußgängern und Radfahrern ist bei dieser Ausbildung der Kreuzung nicht sinnvoll. Eine Änderung der vorhandenen Verkehrsführung ist nicht vorgesehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20131065 Stellungnahme zu Punkt 2 und 3 Die verkehrsabhängige Signalschaltung der Lichtsignalanlage (LSA) ist auf die vorhandene Verkehrsführung abgestimmt. Die LSA ist in die Koordinierung der LSA auf der Herner Straße eingebunden. Dadurch sind die Signalprogrammlängen festgelegt. Für die einzelnen Fahrtrichtungen sind fest definierte Freigabezeitbereiche vorgegeben. Es ergeben sich unterschiedliche Schaltungen für die einzelnen oben beschriebenen Überwege. Eine durchgängige Freigabeschaltung funktionierte bisher nur dann, wenn in Richtung stadteinwärts über Anforderungstaster eine Sonderphase angefordert wurde. Diese Form der Schaltung war für Radfahrer unkomfortabel. Die Signalsteuerung ist inzwischen dahingehend geändert worden, dass Radfahrer und Fußgänger in Richtung stadteinwärts mit Freigabezeitbeginn am ersten Überweg alle weiteren in einem Zug queren können. Radfahrer und Fußgänger, die während der laufenden Freigabezeit am ersten Überweg starten, müssen in der Regel noch einmal auf einer der folgenden Inseln warten. Die Schaltung funktioniert regelmäßig in jedem Umlauf, ohne dass angefordert werden muss. Die Montage von Radfahrdetektoren wird dadurch überflüssig. Stellungnahme zu Punkt 5 Sinngemäß gelten die vorgenannten Ausführungen auch für den Knotenpunkt Herner Straße / nördlich A 43 für die Fahrtrichtung stadtauswärts. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 22 (1639) Vorlage Nr.: 20131065 Bezeichnung der Vorlage Anregung gem. § 24 der GO NRW des ADFC Bochum e.V. vom 21.07.2012 Ampelschaltung an der Kreuzung Herner Straße/A43 Die Anregungen zu Punkt 1, 2 und 4 werden nicht weiter verfolgt. Die Anregung des ADFC zur Schaltung einer durchgängigen Freigabezeit für Radfahrer (Punkt 3 wurde inzwischen realisiert.