Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
26.12.14, 12:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20131065
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gem. § 24 der GO NRW des ADFC Bochum e.V. vom 21.07.2012
Ampelschaltung an der Kreuzung Herner Straße/A43
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
04.06.2013
Anlagen
Anregung des adfc gem. § 24 GO NRW
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20131065
Der ADFC Bochum regt an:
1. Der Fahrradverkehr als Fahrzeugverkehr wird unabhängig vom Fußgängerverkehr
signalisiert.
2. Die Signalisierung des gesamten Fahrzeugverkehrs- damit auch des Fahrradverkehrswird bedarfsgerecht durch Detektoren (z.B. Induktionsschleifen) geregelt.
3. Radfahrer erhalten, wie Autofahrer, ein durchlaufendes Grünsignal über die gesamte
Kreuzung.
4. Der Fahrradverkehr wird, wie der übrige Fahrzeugverkehr, geradlinig über die Kreuzung
geführt (es gibt von und zur A43 keine abbiegenden Radfahrer).
5. Die Signalisierung und Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Herne erfolgt analog zur
Fahrtrichtung Bochum.
Zu den Anregungen wird nachfolgend Stellung genommen.
Stellungnahme zu Punkt 1 und 4
Am Knotenpunkt Herner Straße / südlich A43 ist es aufgrund der Verkehrsbelastung erforderlich,
die
Abfahrt
(Rechtsabbiegerfahrstreifen)
von
der
A
43
sowie
die
Auffahrt
(Rechtsabbiegerfahrstreifen) zur A 43 als Additions- bzw. Subtraktionsfahrstreifen zu führen. Es
wurde aus Verkehrssicherheitsgründen bewusst davon abgesehen, geradlinig verlaufende
Radfahrstreifen zwischen die Fahrspuren zu legen.
Der Radfahrer wird kombiniert mit dem Fußgänger über 4 Überwege geführt:
- erster Überweg über den Rechtsabbiegerfahrstreifen der Herner Straße stadteinwärts in
Richtung A 43 Wuppertal
- zweiter Überweg über den Linksabbiegerfahrstreifen der Herner Straße stadtauswärts in
Richtung Auffahrt A 43 Wuppertal
- dritter Überweg über den Linksabbiegerfahrstreifen der Ausfahrt A 43
- vierter Überweg über den Rechtsabbiegerfahrstreifen der Ausfahrt A 43
Diese Form der Verkehrsführung wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem
Straßenverkehrsamt insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für Fußgänger und
Radfahrer gewählt. Eine Trennung der Signalisierung von Fußgängern und Radfahrern ist bei
dieser Ausbildung der Kreuzung nicht sinnvoll.
Eine Änderung der vorhandenen Verkehrsführung ist nicht vorgesehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20131065
Stellungnahme zu Punkt 2 und 3
Die verkehrsabhängige Signalschaltung der Lichtsignalanlage (LSA) ist auf die vorhandene
Verkehrsführung abgestimmt. Die LSA ist in die Koordinierung der LSA auf der Herner Straße
eingebunden. Dadurch sind die Signalprogrammlängen festgelegt. Für die einzelnen
Fahrtrichtungen sind fest definierte Freigabezeitbereiche vorgegeben. Es ergeben sich
unterschiedliche Schaltungen für die einzelnen oben beschriebenen Überwege.
Eine durchgängige Freigabeschaltung funktionierte bisher
nur dann, wenn in Richtung
stadteinwärts über Anforderungstaster eine Sonderphase angefordert wurde. Diese Form der
Schaltung war für Radfahrer unkomfortabel.
Die Signalsteuerung ist inzwischen dahingehend geändert worden, dass Radfahrer und Fußgänger
in Richtung stadteinwärts mit Freigabezeitbeginn am ersten Überweg alle weiteren in einem Zug
queren können. Radfahrer und Fußgänger, die während der laufenden Freigabezeit am ersten
Überweg starten, müssen in der Regel noch einmal auf einer der folgenden Inseln warten.
Die Schaltung funktioniert regelmäßig in jedem Umlauf, ohne dass angefordert werden muss. Die
Montage von Radfahrdetektoren wird dadurch überflüssig.
Stellungnahme zu Punkt 5
Sinngemäß gelten die vorgenannten Ausführungen auch für den Knotenpunkt Herner Straße /
nördlich A 43 für die Fahrtrichtung stadtauswärts.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 22 (1639)
Vorlage Nr.: 20131065
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gem. § 24 der GO NRW des ADFC Bochum e.V. vom 21.07.2012
Ampelschaltung an der Kreuzung Herner Straße/A43
Die Anregungen zu Punkt 1, 2 und 4 werden nicht weiter verfolgt.
Die Anregung des ADFC zur Schaltung einer durchgängigen Freigabezeit für Radfahrer (Punkt 3
wurde inzwischen realisiert.