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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
26.12.14, 12:47
Aktualisiert
27.01.18, 22:35

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße hier: a) Änderung des Plangebietes b) Auslegungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 04.06.2013 03.07.2013 Anlagen Anlage 1: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Anlage 5: Bebauungsplanentwurf Anlage 6: Übersichtskarte Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Der Standort des Lebensmittel-Discountmarktes an der Markstraße 139 soll nach den Absichten des Betreibers vollständig neu strukturiert und den zeitgemäßen Kundenansprüchen angepasst werden, da aufgrund der Unzulänglichkeiten innerhalb der Verkaufsstelle, der Anlieferung und aufgrund der nicht ausreichenden Parkplatzsituation Kundenströme zu anderen Ortsteilen abwandern. Der Neubau eines Lebensmitteldiscounters entspricht der Zielsetzung des vom Rat beschossenen Masterplanes Einzelhandel Bochum - Fortschreibung 2012 zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Steinkuhl. Zur Optimierung der Gebäudestellung sowie der Neuanordnung der Kundenparkplätze und der Anlieferung, ist der Abbruch der ehemaligen Gaststätte „Grunewald“ und eines Wohngebäudes erforderlich. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 liegt u. a. innerhalb des Geltungsbereiches des seit dem 21.09.1971 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 322, welcher für diese Teilflächen allgemeines Wohngebiet und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festsetzt. Die ursprüngliche Konzeption, eine wohnbauliche Nutzung zu realisieren, wurde nie in vollem Umfang umgesetzt. Der geplante Lebensmittel-Discountmarkt entspricht nicht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 322. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums geregelt. Daneben liegen Teile des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 916 innerhalb des Geltungsbereiches des seit dem 16.09.1967 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 264, welcher für diese Teilflächen die öffentlichen Verkehrsflächen zur Errichtung der Markstraße und der Nordrampe zur Universitätsstraße und innerhalb des seit dem 01.07.1975 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 301, welcher für diese Teilflächen die öffentlichen Verkehrsflächen zur Errichtung der Laerheidestraße festsetzt. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung eines neuen Lebensmittel-Discountmarktes mit ca. 57 Kundenparkplätzen, sowie der Umbau des Kreuzungsbereiches Universitätsstraße / Markstraße / Laerheidestraße. 2. Plangebiet Das ca. 7.575 m² große Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtbezirk Süd nördlich der Studierendenwohnanlage „Rosa-Parks Haus“ und südlich des evangelischen Thomaszentrums am Riesebessenplatz an der Entwicklungsachse zwischen der Bochumer Innenstadt und der Ruhr-Universität Bochum. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiemelhausen südlich der Markstraße, westlich einer Grünfläche mit dichtem Baumbestand, wird nach Süden und Westen von der Laerheidestraße begrenzt und umfasst Abschnitte der Verkehrsflächen sowohl der Markstraße als auch der Nordrampe zur Universitätsstraße und der Laerheidestraße. Der als sonstiges Sondergebiet festgesetzte Teil des Plangebietes liegt in dem im Masterplan Einzelhandel Bochum 2012 abgegrenzten Nahversorgungszentrum „Steinkuhl“. Im Vorfeld der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde das Plangebiet um Abschnitte der öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Markstraße, der Nordrampe zur Universitätsstraße und der Laerheidestraße erweitert, da die Verkehrsplanung zur Erschließung des Lebensmittel-Discountmarktes umfangreiche bauliche Maßnahmen an den bestehenden Verkehrsflächen der vorgenannten Straßenabschnitte vorsieht. Für die Umsetzung der Planung sind diese Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Innerhalb des Plangebietes befinden sich der Discountmarkt in einem Hallengebäude, vormals als Tanzsaal genutzt, sowie zwei Wohngebäude und eine nicht genutzte Grünfläche mit Spontanvegetation und Baumbestand. Die Gaststätte „Grunewald“ liegt unmittelbar neben dem Discountmarkt und markiert den westlichen Auftakt des Nahversorgungszentrums „Steinkuhl“. Neben einem Lebensmittel-Vollsortimenter gehört der Lebensmittel-Discounter zu den Magnetbetrieben des Zentrums „Steinkuhl“. Das Gelände des Plangebiets fällt sanft nach Süden ab. Die Höhenunterschiede betragen zwischen der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze etwa 5,0 m. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Teilflächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteldiscounter“ und die bestehenden bzw. zu erweiternden Verkehrsflächen als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen ferner Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Erschließung getroffen werden. Die Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters beträgt ca. 920 m². Die Gebäudehöhen und Stellplatzanlagen sollen im Bebauungsplan eindeutig bestimmt werden. Ferner werden Festsetzungen zu Gründächern und zu Anpflanzungen von Bäumen innerhalb des Plangebietes getroffen. Eine fußläufige Wegeverbindung innerhalb des sonstigen Sondergebietes ist über eine Rampenanlage zur Anbindung an die Markstraße vorgesehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 Die Flächen der bestehenden Straßenabschnitte übernehmen Verkehrsfunktionen und sollen entsprechend als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Erschließungsplan. 4. Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Auswirkungen des Bebauungsplanes Mit der Ansiedlung des Lebensmittel-Discountmarktes wird ein weiterer Schritt zur Entwicklung des Nahversorgungszentrums "Steinkuhl" geleistet. Die Planung fügt sich in die Ziele der aktuellen Fortschreibung des "Masterplanes Einzelhandel Bochum 2012" ein. Der Versieglungsgrad wird sich durch die Errichtung des Verbrauchermarktes einschließlich des Kundenparkplatzes deutlich erhöhen. Auch die Beseitigung von Bäumen auf der privaten sowie der städtischen Liegenschaft wird Gegenstand dieses Vorhabens sein. Die Eingriffe in die Natur werden im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages bilanziert und entsprechend kompensiert. Zudem sollen die Dachflächen des Gebäudes extensiv und intensiv begrünt werden, um optisch eine Verbindung mit den östlich angrenzenden Grünflächen zu erzielen. Die notwendigen Stellplätze für den Lebensmittel-Discountmarkt werden innerhalb des Plangebietes hergestellt. Damit ist davon auszugehen, dass sich die Parksituation in den umliegenden Straßen mit der Realisierung der Planung nicht wesentlich erhöhen wird. Das Verkehrsaufkommen auf der Markstraße und im vorderen Abschnitt der als Sackgasse hergestellten Laerheidestraße wird sich im Vergleich zum heutigen Zustand durch die Ansiedlung des Lebensmittel-Discountmarktes zwar erhöhen, der Ausbauzustand der Markstraße lässt diesen Anstieg jedoch zu. Zur Erschließung des Verbrauchermarktes sind straßenbauliche Maßnahmen im Bereich der Markstraße und der Laerheidestraße erforderlich. Die notwendigen Straßenbaumaßnahmen werden in einer Ausbauvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bochum vertraglich geregelt (siehe Ziffer 7. Verträge). Für die Knotenpunkte Markstraße/Nordrampe Universitätsstraße und Markstraße / Laerheidestraße ergibt sich gemäß Verkehrsuntersuchung dabei eine gute Qualität des Verkehrsablaufs. Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit durch das zusätzlich erzeugte Verkehrsaufkommen sind somit nicht zu erwarten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 5. Bisheriges Planverfahren Einleitungsbeschluss Der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 – Markstraße / Laerheidestraße - wurde am 19.01.2011 in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung gefasst. Dabei forderte der Ausschuss zur Fortführung des Einleitungsverfahrens folgende Punkte zu prüfen: - Denkmalschutzwürdigkeit des Hauses „Grunewald“ Erhalt des Gebäudes oder der Fassade Ausschluss der Fällung von Bäumen auf den städtischen Flurstücken Nr. 598 und 724 Prüfung des Alternativstandorts „Riesebessenplatz“ Nach Vorstellung der Ergebnisse der Prüfaufträge am 12.10.2011 in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung wurde die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 erfolgte am 24.02.2011. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat am 08.02.2011 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wurde innerhalb des Zeitraumes vom 24.02.2011 bis 28.03.2011 (einschließlich) durchgeführt. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme der Öffentlichkeit eingereicht. Diese ist der Mitteilung Nr. 20130927 im nicht öffentlichen Teil als Anlage beigefügt. Die Planung wurde am 10.03.2011 ab 18:00 Uhr im Rahmen einer Bürgerversammlung im ev. Thomaszentrum, Girondelle 82 in 44799 Bochum erörtert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden u. A. folgende Anregungen vorgetragen:       Schutz der angrenzenden Bäume. Errichtung einer Tiefgarage zur Reduzierung der Flächenversiegelung. Abrücken des Gebäudes von der Grundstücksgrenze zum Schutz des Baumbestandes. Erhalt des Gebäudes Grunewald. Verkehrstechnische Probleme in der Laerheidestraße durch Kunden- und Lieferverkehr. Errichtung eines Aufzuges zur Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen der Markstraße und der Ebene des Discountmarktes. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926      Mündung der Fußgängerrampe in Nähe zum Eingangsbereich des Discountmarktes. Umbau der Knotenpunkte Markstraße/Nordrampe Universitätsstraße und Markstraße / Laerheidestraße zu Kreisverkehrsplätzen. Räumlichkeiten für Vereinsversammlungen gehen durch Abbruch des Grunewaldes verloren. Errichtung eines großen Discountmarktes damit die Einkäufe in Steinkuhl erfolgen können. Das Aufklettern auf die Dachfläche soll verhindert werden. Das Protokoll ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 18.03.2011. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme zum Planentwurf und dessen Begründung innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens gebeten. Die bedeutsamen Hinweise wurden berücksichtigt und führten zu folgenden Änderungen:   Zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt. Der Geltungsbereich liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON AG. Für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 916 liegen Archivunterlagen vor, die auf tagesnahen Bergbau hinweisen, welcher geplante Bauvorhaben gefährden kann. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird daher gemäß § 9 Abs. 5 BauGB gekennzeichnet als "Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden können". Die inhaltliche Abwägung zu den abwägungsrelevanten Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die schriftlichen Stellungnahmen sind entsprechend als Kopien in der Anlage 2 zur Vorlage zusammengefasst. 6. Gutachten Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt:  Schalltechnische Untersuchung für einen ALDI-Markt an der Markstraße 139 in Bochum (Verfasser: Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbh Universitätsstraße 142, 44799 Bochum, Stand Januar 2012) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 7.  Verkehrsuntersuchung zum Neubau eines SB-Marktes an der Markstraße in Bochum (Verfasser: Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbh Universitätsstraße 142, 44799 Bochum, Stand Juli 2012)  Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße/Laerheidestraße - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro Kuhlmann & Stucht, Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand März 2011)  Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße/Laerheidestraße - (Verfasser: Kuhlmann & Stucht GbR, Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand April 2013) Verträge Durchführungsvertrag Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist eine Voraussetzung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, dass sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Hierzu ist ein „Durchführungsvertrag“ spätestens bis zum Satzungsbeschluss abzuschließen. Der Durchführungsvertrag kann auch Regelungen zu weiteren städtebaulichen, wirtschaftlichen und erschließungstechnischen Aspekten enthalten, vergleichbar einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB. Durch die Stadt Bochum wird üblicherweise eine Zweiteilung des Durchführungsvertrags vorgenommen: Durchführungsvertrag - Teil A: Sobald der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung den Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst hat, hängt die Weiterführung des Verfahrens vom Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A - und der Erfüllung aller diesbezüglichen Vertragsbedingungen durch den Vorhabenträger ab. Zu den Vertragsinhalten des Teil A zählen insbesondere:    Die Verpflichtung des Vorhabenträgers, seine Fähigkeit zur Planrealisierung nachzuweisen. Die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Übernahme sämtlicher Planungs-, Verfahrens- und Realisierungskosten sowie zur Leistung einer Vorabpauschale an die Stadt zur Deckung von Verfahrenskosten. Der Ausschluss jeglicher Verpflichtung der Gemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie von etwaigen Zeitrahmen für das Aufstellungsverfahren. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926  Der Ausschluss jeglicher Haftung der Stadt für Aufwendungen des Vorhabenträgers, die diesem im Hinblick auf die Planaufstellung entstehen. Stadt Bochum und Vorhabenträger haben mit Datum vom 26.06./06.07./04.09.2012 den Durchführungsvertrag - Teil A - geschlossen. Durchführungsvertrag - Teil B: Dieser Vertragsteil soll insbesondere sicherstellen, dass das Vorhaben innerhalb einer angemessenen Zeit fertig gestellt wird. Der Vertragstext wird kontinuierlich in Abstimmung mit dem Vorhabenträger dem Verfahrensstand angepasst und muss vor dem Satzungsbeschluss des Rates über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zustande gekommen sein. Evtl. erforderliche Bürgschaften und ggf. andere Nachweise müssen ebenfalls vor dem Satzungsbeschluss des Rates vorliegen. Vertragsbestandteile sind:    Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen. Sicherung der Erschließung. Der Vorhabenträger wird unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Vorhaben beginnen und es innerhalb von weiteren drei Jahren fertig stellen. Ausbauvereinbarung Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bochum wird eine Ausbauvereinbarung geschlossen, in dem die erforderlichen straßenbaulichen Maßnahmen im Bereich der Markstraße und der Laerheidestraße zur Erschließung des Lebensmitteldiscountmarktes geregelt werden. Im Zuge der Standortentwicklung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 916 sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen notwendig: 1. der Einmündungsbereich der Laerheidestraße in die Markstraße wird aufgeweitet, um alle Fahrbeziehungen an diesem Knoten zuzulassen, 2. in der Laerheidestraße werden auf der nordöstlichen Seite im Bereich der Aufweitung vorhandene Versorgungsleitungen verlegt, 3. auf der nordöstlichen Seite der Laerheidestraße wird ein Gehweg von der Markstraße bis zur Zufahrt zum Lebensmittelmarkt errichtet, 4. für den zu- und abfließenden Verkehr des Verbrauchermarktes ist am Knotenpunkt Markstraße / Laerheidestraße eine Lichtsignalanlage einzurichten, welche als separater Teilknoten an die vorhandene Lichtsignalanlage des Knotenpunktes Markstraße/Nordrampe zur Universitätsstraße anzuschließen und in die Koordinierung der Lichtsignalanlagen entlang der Markstraße einzubinden ist, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 5. der Knotenpunkt Markstraße/Nordrampe zur Universitätsstraße wird umgestaltet (die vorhandene Linksabbiegespur verlegt), 6. auf der Markstraße werden eine Linksabbiegespur für die Abbieger in die Laerheidestraße, eine Fußgängerfurt über die Markstraße südwestlich der Laerheidestraße und eine Radverkehrsführung angelegt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130926 Bezeichnung der Vorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße hier: a) Änderung des Plangebietes b) Auslegungsbeschluss zu a) Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 wird im Westen und im Nordwesten um Teile der öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Markstraße und der Nordrampe zur Universitätsstraße sowie im Südwesten um einen Abschnitt der öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Laerheidestraße erweitert. zu b) Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße - in der Fassung vom 14.05.2013 ist einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).