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Bochum
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20130926
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße hier: a) Änderung des Plangebietes
b) Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
04.06.2013
03.07.2013
Anlagen
Anlage 1: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB
Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 5: Bebauungsplanentwurf
Anlage 6: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
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Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Vorlage Nr.: 20130926
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Der Standort des Lebensmittel-Discountmarktes an der Markstraße 139 soll nach den
Absichten des Betreibers vollständig neu strukturiert und den zeitgemäßen
Kundenansprüchen angepasst werden, da aufgrund der Unzulänglichkeiten innerhalb der
Verkaufsstelle, der Anlieferung und aufgrund der nicht ausreichenden Parkplatzsituation
Kundenströme zu anderen Ortsteilen abwandern.
Der Neubau eines Lebensmitteldiscounters entspricht der Zielsetzung des vom Rat
beschossenen Masterplanes Einzelhandel Bochum - Fortschreibung 2012 zur Stärkung
des Nahversorgungszentrums Steinkuhl.
Zur Optimierung der Gebäudestellung sowie der Neuanordnung der Kundenparkplätze und
der Anlieferung, ist der Abbruch der ehemaligen Gaststätte „Grunewald“ und eines
Wohngebäudes erforderlich.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 liegt u. a.
innerhalb des Geltungsbereiches des seit dem 21.09.1971 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 322, welcher für diese Teilflächen allgemeines Wohngebiet und
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festsetzt. Die ursprüngliche Konzeption,
eine wohnbauliche Nutzung zu realisieren, wurde nie in vollem Umfang umgesetzt. Der
geplante Lebensmittel-Discountmarkt entspricht nicht den derzeitigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 322. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die
Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums geregelt.
Daneben liegen Teile des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 916 innerhalb des Geltungsbereiches des seit dem 16.09.1967 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 264, welcher für diese Teilflächen die öffentlichen Verkehrsflächen
zur Errichtung der Markstraße und der Nordrampe zur Universitätsstraße und innerhalb des
seit dem 01.07.1975 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 301, welcher für diese
Teilflächen die öffentlichen Verkehrsflächen zur Errichtung der Laerheidestraße festsetzt.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Errichtung eines neuen
Lebensmittel-Discountmarktes mit ca. 57 Kundenparkplätzen, sowie der Umbau des
Kreuzungsbereiches Universitätsstraße / Markstraße / Laerheidestraße.
2.
Plangebiet
Das ca. 7.575 m² große Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtbezirk Süd nördlich der
Studierendenwohnanlage „Rosa-Parks Haus“ und südlich des evangelischen
Thomaszentrums am Riesebessenplatz an der Entwicklungsachse zwischen der Bochumer
Innenstadt und der Ruhr-Universität Bochum.
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Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiemelhausen südlich der Markstraße, westlich
einer Grünfläche mit dichtem Baumbestand, wird nach Süden und Westen von der
Laerheidestraße begrenzt und umfasst Abschnitte der Verkehrsflächen sowohl der
Markstraße als auch der Nordrampe zur Universitätsstraße und der Laerheidestraße. Der
als sonstiges Sondergebiet festgesetzte Teil des Plangebietes liegt in dem im Masterplan
Einzelhandel Bochum 2012 abgegrenzten Nahversorgungszentrum „Steinkuhl“.
Im Vorfeld der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB wurde das Plangebiet um Abschnitte der öffentlichen Straßenverkehrsflächen der
Markstraße, der Nordrampe zur Universitätsstraße und der Laerheidestraße erweitert, da
die Verkehrsplanung zur Erschließung des Lebensmittel-Discountmarktes umfangreiche
bauliche Maßnahmen an den bestehenden Verkehrsflächen der vorgenannten Straßenabschnitte vorsieht. Für die Umsetzung der Planung sind diese Erschließungsmaßnahmen
erforderlich.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich der Discountmarkt in einem Hallengebäude,
vormals als Tanzsaal genutzt, sowie zwei Wohngebäude und eine nicht genutzte
Grünfläche mit Spontanvegetation und Baumbestand. Die Gaststätte „Grunewald“ liegt
unmittelbar neben dem Discountmarkt und markiert den westlichen Auftakt des
Nahversorgungszentrums „Steinkuhl“. Neben einem Lebensmittel-Vollsortimenter gehört
der Lebensmittel-Discounter zu den Magnetbetrieben des Zentrums „Steinkuhl“.
Das Gelände des Plangebiets fällt sanft nach Süden ab. Die Höhenunterschiede betragen
zwischen der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze etwa 5,0 m.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Teilflächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden als „Sonstiges
Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteldiscounter“ und die bestehenden
bzw. zu erweiternden Verkehrsflächen als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen ferner Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Erschließung getroffen
werden. Die Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters beträgt ca. 920 m². Die
Gebäudehöhen und Stellplatzanlagen sollen im Bebauungsplan eindeutig bestimmt
werden. Ferner werden Festsetzungen zu Gründächern und zu Anpflanzungen von
Bäumen innerhalb des Plangebietes getroffen.
Eine fußläufige Wegeverbindung innerhalb des sonstigen Sondergebietes ist über eine
Rampenanlage zur Anbindung an die Markstraße vorgesehen.
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Die Flächen der bestehenden Straßenabschnitte übernehmen Verkehrsfunktionen und
sollen entsprechend als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden.
Bestandteil des vorhabenbezogenen
Erschließungsplan.
4.
Bebauungsplanes
wird
der
Vorhaben-
und
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Mit der Ansiedlung des Lebensmittel-Discountmarktes wird ein weiterer Schritt zur
Entwicklung des Nahversorgungszentrums "Steinkuhl" geleistet. Die Planung fügt sich in
die Ziele der aktuellen Fortschreibung des "Masterplanes Einzelhandel Bochum 2012" ein.
Der Versieglungsgrad wird sich durch die Errichtung des Verbrauchermarktes einschließlich
des Kundenparkplatzes deutlich erhöhen. Auch die Beseitigung von Bäumen auf der
privaten sowie der städtischen Liegenschaft wird Gegenstand dieses Vorhabens sein.
Die Eingriffe in die Natur werden im Rahmen eines Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages bilanziert und entsprechend kompensiert. Zudem sollen die Dachflächen des
Gebäudes extensiv und intensiv begrünt werden, um optisch eine Verbindung mit den
östlich angrenzenden Grünflächen zu erzielen.
Die notwendigen Stellplätze für den Lebensmittel-Discountmarkt werden innerhalb des
Plangebietes hergestellt. Damit ist davon auszugehen, dass sich die Parksituation in den
umliegenden Straßen mit der Realisierung der Planung nicht wesentlich erhöhen wird.
Das Verkehrsaufkommen auf der Markstraße und im vorderen Abschnitt der als Sackgasse
hergestellten Laerheidestraße wird sich im Vergleich zum heutigen Zustand durch die
Ansiedlung des Lebensmittel-Discountmarktes zwar erhöhen, der Ausbauzustand der
Markstraße lässt diesen Anstieg jedoch zu.
Zur Erschließung des Verbrauchermarktes sind straßenbauliche Maßnahmen im Bereich
der Markstraße und der Laerheidestraße erforderlich. Die notwendigen Straßenbaumaßnahmen werden in einer Ausbauvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der
Stadt Bochum vertraglich geregelt (siehe Ziffer 7. Verträge). Für die Knotenpunkte
Markstraße/Nordrampe Universitätsstraße und Markstraße / Laerheidestraße ergibt sich
gemäß Verkehrsuntersuchung dabei eine gute Qualität des Verkehrsablaufs.
Beeinträchtigungen
der
Leistungsfähigkeit
durch
das
zusätzlich
erzeugte
Verkehrsaufkommen sind somit nicht zu erwarten.
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5.
Bisheriges Planverfahren
Einleitungsbeschluss
Der Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
916 – Markstraße / Laerheidestraße - wurde am 19.01.2011 in der Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung gefasst.
Dabei forderte der Ausschuss zur Fortführung des Einleitungsverfahrens folgende Punkte
zu prüfen:
-
Denkmalschutzwürdigkeit des Hauses „Grunewald“
Erhalt des Gebäudes oder der Fassade
Ausschluss der Fällung von Bäumen auf den städtischen Flurstücken Nr. 598 und
724
Prüfung des Alternativstandorts „Riesebessenplatz“
Nach Vorstellung der Ergebnisse der Prüfaufträge am 12.10.2011 in der Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung wurde die Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens beschlossen.
Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 916 erfolgte am 24.02.2011.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat am 08.02.2011 beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wurde
innerhalb des Zeitraumes vom 24.02.2011 bis 28.03.2011 (einschließlich) durchgeführt.
Es wurde eine schriftliche Stellungnahme der Öffentlichkeit eingereicht. Diese ist der
Mitteilung Nr. 20130927 im nicht öffentlichen Teil als Anlage beigefügt.
Die Planung wurde am 10.03.2011 ab 18:00 Uhr im Rahmen einer Bürgerversammlung im
ev. Thomaszentrum, Girondelle 82 in 44799 Bochum erörtert. Im Rahmen dieser
Veranstaltung wurden u. A. folgende Anregungen vorgetragen:
Schutz der angrenzenden Bäume.
Errichtung einer Tiefgarage zur Reduzierung der Flächenversiegelung.
Abrücken des Gebäudes von der Grundstücksgrenze zum Schutz des
Baumbestandes.
Erhalt des Gebäudes Grunewald.
Verkehrstechnische Probleme in der Laerheidestraße durch Kunden- und
Lieferverkehr.
Errichtung eines Aufzuges zur Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen der
Markstraße und der Ebene des Discountmarktes.
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Mündung der Fußgängerrampe in Nähe zum Eingangsbereich des
Discountmarktes.
Umbau der Knotenpunkte Markstraße/Nordrampe Universitätsstraße und
Markstraße / Laerheidestraße zu Kreisverkehrsplätzen.
Räumlichkeiten für Vereinsversammlungen gehen durch Abbruch des Grunewaldes
verloren.
Errichtung eines großen Discountmarktes damit die Einkäufe in Steinkuhl erfolgen
können.
Das Aufklettern auf die Dachfläche soll verhindert werden.
Das Protokoll ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 18.03.2011. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme zum Planentwurf und dessen
Begründung innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens gebeten.
Die bedeutsamen Hinweise wurden berücksichtigt und führten zu folgenden Änderungen:
Zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
festgesetzt.
Der Geltungsbereich liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON AG.
Für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 916 liegen Archivunterlagen
vor, die auf tagesnahen Bergbau hinweisen, welcher geplante Bauvorhaben
gefährden kann. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
wird daher gemäß § 9 Abs. 5 BauGB gekennzeichnet als "Umgrenzung von
Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des
früheren Bergbaus erforderlich werden können".
Die inhaltliche Abwägung zu den abwägungsrelevanten Anregungen der Träger öffentlicher
Belange ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die schriftlichen Stellungnahmen sind
entsprechend als Kopien in der Anlage 2 zur Vorlage zusammengefasst.
6.
Gutachten
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt:
Schalltechnische Untersuchung für einen ALDI-Markt an der Markstraße 139 in
Bochum
(Verfasser:
Ingenieurgesellschaft
für
Verkehrswesen
mbh
Universitätsstraße 142, 44799 Bochum, Stand Januar 2012)
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7.
Verkehrsuntersuchung zum Neubau eines SB-Marktes an der Markstraße in
Bochum
(Verfasser:
Ingenieurgesellschaft
für
Verkehrswesen
mbh
Universitätsstraße 142, 44799 Bochum, Stand Juli 2012)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
916 - Markstraße/Laerheidestraße - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro Kuhlmann &
Stucht, Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand März 2011)
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
916 - Markstraße/Laerheidestraße - (Verfasser: Kuhlmann & Stucht GbR,
Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand April 2013)
Verträge
Durchführungsvertrag
Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist eine Voraussetzung für die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, dass sich der Vorhabenträger zur Durchführung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur
Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Hierzu ist ein
„Durchführungsvertrag“ spätestens bis zum Satzungsbeschluss abzuschließen.
Der Durchführungsvertrag kann auch Regelungen zu weiteren städtebaulichen,
wirtschaftlichen und erschließungstechnischen Aspekten enthalten, vergleichbar einem
städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB.
Durch die Stadt Bochum wird üblicherweise eine Zweiteilung des Durchführungsvertrags
vorgenommen:
Durchführungsvertrag - Teil A:
Sobald der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung den
Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst
hat, hängt die Weiterführung des Verfahrens vom Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A - und der Erfüllung aller diesbezüglichen Vertragsbedingungen durch den
Vorhabenträger ab.
Zu den Vertragsinhalten des Teil A zählen insbesondere:
Die Verpflichtung des Vorhabenträgers, seine Fähigkeit zur Planrealisierung
nachzuweisen.
Die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Übernahme sämtlicher Planungs-,
Verfahrens- und Realisierungskosten sowie zur Leistung einer Vorabpauschale an
die Stadt zur Deckung von Verfahrenskosten.
Der Ausschluss jeglicher Verpflichtung der Gemeinde zur Aufstellung des
Bebauungsplanes sowie von etwaigen Zeitrahmen für das Aufstellungsverfahren.
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Der Ausschluss jeglicher Haftung der Stadt für Aufwendungen des Vorhabenträgers,
die diesem im Hinblick auf die Planaufstellung entstehen.
Stadt Bochum und Vorhabenträger haben mit Datum vom 26.06./06.07./04.09.2012 den
Durchführungsvertrag - Teil A - geschlossen.
Durchführungsvertrag - Teil B:
Dieser Vertragsteil soll insbesondere sicherstellen, dass das Vorhaben innerhalb einer
angemessenen Zeit fertig gestellt wird. Der Vertragstext wird kontinuierlich in Abstimmung
mit dem Vorhabenträger dem Verfahrensstand angepasst und muss vor dem
Satzungsbeschluss des Rates über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zustande
gekommen sein. Evtl. erforderliche Bürgschaften und ggf. andere Nachweise müssen
ebenfalls vor dem Satzungsbeschluss des Rates vorliegen.
Vertragsbestandteile sind:
Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen.
Sicherung der Erschließung.
Der Vorhabenträger wird unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem
Vorhaben beginnen und es innerhalb von weiteren drei Jahren fertig stellen.
Ausbauvereinbarung
Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bochum wird eine Ausbauvereinbarung
geschlossen, in dem die erforderlichen straßenbaulichen Maßnahmen im Bereich der
Markstraße und der Laerheidestraße zur Erschließung des Lebensmitteldiscountmarktes
geregelt werden.
Im Zuge der Standortentwicklung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 916 sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen notwendig:
1. der Einmündungsbereich der Laerheidestraße in die Markstraße wird aufgeweitet, um
alle Fahrbeziehungen an diesem Knoten zuzulassen,
2. in der Laerheidestraße werden auf der nordöstlichen Seite im Bereich der Aufweitung
vorhandene Versorgungsleitungen verlegt,
3. auf der nordöstlichen Seite der Laerheidestraße wird ein Gehweg von der Markstraße
bis zur Zufahrt zum Lebensmittelmarkt errichtet,
4. für den zu- und abfließenden Verkehr des Verbrauchermarktes ist am Knotenpunkt
Markstraße / Laerheidestraße eine Lichtsignalanlage einzurichten, welche als
separater Teilknoten an die vorhandene Lichtsignalanlage des Knotenpunktes
Markstraße/Nordrampe zur Universitätsstraße anzuschließen und in die Koordinierung
der Lichtsignalanlagen entlang der Markstraße einzubinden ist,
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5. der Knotenpunkt Markstraße/Nordrampe zur Universitätsstraße wird umgestaltet (die
vorhandene Linksabbiegespur verlegt),
6. auf der Markstraße werden eine Linksabbiegespur für die Abbieger in die
Laerheidestraße, eine Fußgängerfurt über die Markstraße südwestlich der
Laerheidestraße und eine Radverkehrsführung angelegt.
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Bezeichnung der Vorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 916 - Markstraße / Laerheidestraße hier: a) Änderung des Plangebietes
b) Auslegungsbeschluss
zu a)
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 wird im Westen und im
Nordwesten um Teile der öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Markstraße und der
Nordrampe zur Universitätsstraße sowie im Südwesten um einen Abschnitt der öffentlichen
Straßenverkehrsflächen der Laerheidestraße erweitert.
zu b)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 916 - Markstraße /
Laerheidestraße - in der Fassung vom 14.05.2013 ist einschließlich der Begründung mit
Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).