Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 12:48
Aktualisiert
28.01.18, 00:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr. 20130478
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 07.02.2013, TOP 38 2.2
Bezeichnung der Vorlage
Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB in der Querenburger Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.06.2013
13.06.2013
Anlagen
Übersichtsplan
12. Querenburger Straße_ Blatt 1
12. Querenburger Straße_ Blatt 2
Wortlaut
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es Sinn macht, den Fußgängerweg zu Gunsten
des Fahrradstreifens zu verkleinern. Sollte das nicht möglich sein, soll der Fahrradverkehr
über die Straße laufen.
Vorhandene Situation (Anlage 1)
Die Querenburger Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone.
In der Vergangenheit wurde ein ca. 1 m breiter Radweg im Seitenraum auf dem
vorhandenen Gehweg abmarkiert.
Die Benutzungspflicht des Radweges ist inzwischen aufgehoben worden. Stattdessen wurde
der Gehweg in einem Teilbereich der Straße aus Schulwegsicherungsgründen für Radfahrer
freigegeben. In diesem Bereich befindet sich auch der Schulkomplex (siehe Anlage). Die
vorhandene Breite der Gehwege beträgt an den Busbuchten vor der Schule ca. 1.80 m.
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66 21 (3634)
Vorlage Nr. 20130478
Bisherige Planung der Verwaltung
Im Zuge der Planung werden die Seitenräume an den Busbuchten auf 5.00 m verbreitert.
Dies führt zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit und Platzverhältnisse für
Fußgänger und Radfahrer.
Prüfung zur Anlage von Schutzstreifen (Anlage 2)
Die Breite eines Schutzstreifens beträgt 1.50 m, entlang eines Parkstreifens werden
zusätzlich 0.50 m Sicherheitsstreifen benötigt.
Da sich im Planungsabschnitt entlang des Schulgeländes teilweise ein Längsparkstreifen
befindet, werden für zwei Schutzstreifen und einen Sicherheitsstreifen insgesamt 3.50 m
benötigt. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 6.50 m. Da die verbleibende Fahrbahn zwischen
den Schutzstreifen mindestens 4.50 m betragen soll, müsste die Querenburger Straße
insgesamt um 1.50 m verbreitert werden (siehe Anlage 2, Blatt 1). Dies hätte zur Folge, dass
auch der Parkstreifen in den Gehweg verlegt wird, der wiederum verlegt bzw. verbreitert
werden muss. Die vorhandene Beleuchtungsanlage müsste ebenfalls umgesetzt werden.
Anpassungsarbeiten an den Versorgungsleitungen könnten durch diese Maßnahme
ebenfalls erforderlich sein.
Auf der westlichen Seite befindet sich ein Grünstreifen mit Bäumen. Die Verbreiterung der
Fahrbahn könnte einen Eingriff in den Wurzelbereich zur Folge haben. Dadurch müssten
Bäume entfallen.
Der bauliche und finanzielle Aufwand wäre gegenüber der bisherigen Planung wesentlich
höher. Die Mehrkosten würden ca. 75.000 € betragen.
Die Anlage eines Schutzstreifens sollte für die gesamte Querenburger Straße bis zur
Wasserstraße weitergeführt werden. Die Länge des restlichen Abschnittes beträgt noch ca.
450 m. In diesem Abschnitt befinden sich ebenfalls Parkstreifen, Gehwege und Grünstreifen
mit Bäumen, die angepasst werden müssten. Insgesamt würden für den verbleibenden
Straßenabschnitt dadurch Kosten von ca. 150.000 € entstehen.
Zusätzlicher Kostenaufwand
Insgesamt betrachtet, bedeutet die Anlage eines Schutzstreifens in der gesamten
Querenburger Straße einen zusätzlichen Kostenaufwand von ca. 225.000 €.
Fazit
Die Querenburger Straße ist in diesem Bereich Teil einer Tempo-30-Zone. Weder die
Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2011) noch die StVO sehen in
derartigen Bereichen eigenständige Radverkehrsanlagen vor. Aufgrund des hohen
Aufwandes und der fehlenden Notwendigkeit wird dem Wunsch nach Anlage von
Schutzstreifen von der Verwaltung nicht gefolgt.
Stattdessen soll die bisherige Planung mit der Verbreiterung der Seitenräume vor der
Schule und Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“ an der Wasserstraße beginnend,
umgesetzt werden.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr. 20130478
Der Prüfauftrag des Bezirks und das Prüfergebnis der Verwaltung wurde dem Ausschuss
Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr zur Kenntnis gegeben. Dieser hat die Planung,
wie von der Verwaltung vorgestellt (ohne Schutzstreifen) am 18.04.2013 unter TOP 31 1.6
beschlossen.