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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 12:48
Aktualisiert
28.01.18, 00:14

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20130478 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 07.02.2013, TOP 38 2.2 Bezeichnung der Vorlage Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen am NGB in der Querenburger Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 04.06.2013 13.06.2013 Anlagen Übersichtsplan 12. Querenburger Straße_ Blatt 1 12. Querenburger Straße_ Blatt 2 Wortlaut Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es Sinn macht, den Fußgängerweg zu Gunsten des Fahrradstreifens zu verkleinern. Sollte das nicht möglich sein, soll der Fahrradverkehr über die Straße laufen. Vorhandene Situation (Anlage 1) Die Querenburger Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. In der Vergangenheit wurde ein ca. 1 m breiter Radweg im Seitenraum auf dem vorhandenen Gehweg abmarkiert. Die Benutzungspflicht des Radweges ist inzwischen aufgehoben worden. Stattdessen wurde der Gehweg in einem Teilbereich der Straße aus Schulwegsicherungsgründen für Radfahrer freigegeben. In diesem Bereich befindet sich auch der Schulkomplex (siehe Anlage). Die vorhandene Breite der Gehwege beträgt an den Busbuchten vor der Schule ca. 1.80 m. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20130478 Bisherige Planung der Verwaltung Im Zuge der Planung werden die Seitenräume an den Busbuchten auf 5.00 m verbreitert. Dies führt zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit und Platzverhältnisse für Fußgänger und Radfahrer. Prüfung zur Anlage von Schutzstreifen (Anlage 2) Die Breite eines Schutzstreifens beträgt 1.50 m, entlang eines Parkstreifens werden zusätzlich 0.50 m Sicherheitsstreifen benötigt. Da sich im Planungsabschnitt entlang des Schulgeländes teilweise ein Längsparkstreifen befindet, werden für zwei Schutzstreifen und einen Sicherheitsstreifen insgesamt 3.50 m benötigt. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 6.50 m. Da die verbleibende Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen mindestens 4.50 m betragen soll, müsste die Querenburger Straße insgesamt um 1.50 m verbreitert werden (siehe Anlage 2, Blatt 1). Dies hätte zur Folge, dass auch der Parkstreifen in den Gehweg verlegt wird, der wiederum verlegt bzw. verbreitert werden muss. Die vorhandene Beleuchtungsanlage müsste ebenfalls umgesetzt werden. Anpassungsarbeiten an den Versorgungsleitungen könnten durch diese Maßnahme ebenfalls erforderlich sein. Auf der westlichen Seite befindet sich ein Grünstreifen mit Bäumen. Die Verbreiterung der Fahrbahn könnte einen Eingriff in den Wurzelbereich zur Folge haben. Dadurch müssten Bäume entfallen. Der bauliche und finanzielle Aufwand wäre gegenüber der bisherigen Planung wesentlich höher. Die Mehrkosten würden ca. 75.000 € betragen. Die Anlage eines Schutzstreifens sollte für die gesamte Querenburger Straße bis zur Wasserstraße weitergeführt werden. Die Länge des restlichen Abschnittes beträgt noch ca. 450 m. In diesem Abschnitt befinden sich ebenfalls Parkstreifen, Gehwege und Grünstreifen mit Bäumen, die angepasst werden müssten. Insgesamt würden für den verbleibenden Straßenabschnitt dadurch Kosten von ca. 150.000 € entstehen. Zusätzlicher Kostenaufwand Insgesamt betrachtet, bedeutet die Anlage eines Schutzstreifens in der gesamten Querenburger Straße einen zusätzlichen Kostenaufwand von ca. 225.000 €. Fazit Die Querenburger Straße ist in diesem Bereich Teil einer Tempo-30-Zone. Weder die Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2011) noch die StVO sehen in derartigen Bereichen eigenständige Radverkehrsanlagen vor. Aufgrund des hohen Aufwandes und der fehlenden Notwendigkeit wird dem Wunsch nach Anlage von Schutzstreifen von der Verwaltung nicht gefolgt. Stattdessen soll die bisherige Planung mit der Verbreiterung der Seitenräume vor der Schule und Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“ an der Wasserstraße beginnend, umgesetzt werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20130478 Der Prüfauftrag des Bezirks und das Prüfergebnis der Verwaltung wurde dem Ausschuss Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr zur Kenntnis gegeben. Dieser hat die Planung, wie von der Verwaltung vorgestellt (ohne Schutzstreifen) am 18.04.2013 unter TOP 31 1.6 beschlossen.