Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
26.12.14, 12:48
Aktualisiert
28.01.18, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 P (2736)
Vorlage Nr. 20130619
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur 29. Sitzung des Rates – Etat – am 14.02.2013 (Vorlage Nr. 20130332)
Bezeichnung der Vorlage
Telefonliste Jobcenter Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
06.06.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Soziale Liste im Rat fragt an:
Telefonliste Jobcenter Bochum
Die Bochumer Sozialberatung schreibt: „Seit September vergangenen Jahres sind die
sachbearbeitenden Dienststellen des Bochumer Jobcenters nicht mehr telefonisch
erreichbar: alle Anrufe gehen an ein Duisburger Callcenter. Das ist nur kompetent zu ganz
allgemeinen Fragen, zu Einzelproblemen können sie gar nichts sagen, und auch nicht zur
zuständigen Stelle durchstellen.
Bis zum September konnten die zuständigen Sachbearbeiter_innen direkt angerufen
werden. Dadurch konnte oftmals unmittelbar und unbürokratisch geholfen werden oder
Unklarheiten beseitigt werden.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. Treffen die o. g. Aussagen zu?
Wenn ja, welche Gründe gibt das Jobcenter für diese Veränderung an?
2. Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Telefonlisten des
örtlichen Jobcenters veröffentlicht werden müssen.
Wie wird im Jobcenter Bochum damit umgegangen?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 P (2736)
Vorlage Nr. 20130619
Zusammenfassende Beantwortung durch das Jobcenter:
Zu 1.:
Ja.
Mit dem Einkauf der Telefonie über das Servicecenter (SC) hat das Jobcenter die
telefonische Erreichbarkeit für seine Kundinnen und Kunden deutlich erhöht, auf
50Std wöchentlich – die Dienstleistung wird von den Kundinnen und Kunden gut
angenommen und auch gut bewertet.
In über 80% aller Anrufe kann das Kundenanliegen bereits mit dem 1. Anruf durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SC abschließend geklärt werden. In allen
anderen Fällen erhält die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter
des Jobcenter eine Info und kümmert sich dann selbst um die Beantwortung der
Kundenanfrage. Dies kann auch telefonisch erfolgen. Der direkte Kontakt zwischen
Kundinnen/Kunden und Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter ist nach wie vor telefonisch
und nach Terminvereinbarung im persönlichen Gespräch möglich – im Rahmen der
Öffnungszeiten haben die Kundinnen und Kunden jederzeit auch über die
Eingangszonen direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter bedeutet das SC eine
deutliche Entlastung – sie können der Sachbearbeitung ungestört und qualitativ
besser nachkommen.
Zu 2.:
Für das Jobcenter Bochum ergibt sich hieraus zurzeit kein Handlungsbedarf. Das
Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 10.01.2013, Az 5 K 981/11 ist derzeit
noch nicht rechtskräftig. Selbst wenn es in Rechtskraft erwachsen sollte, hätte es nur
Bindungswirkung zwischen den Prozessbeteiligten.
Die Zentrale der Agentur für Arbeit hat ihrerseits die rechtliche Würdigung noch nicht
abgeschlossen.
Das Jobcenter Bochum wird von sich aus keine Telefonlisten veröffentlichen, da wir
von der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Servicecenterleistung überzeugt sind
und daran unverändert festhalten.