Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Schrottplätze.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 22:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Anfrage
zur Sitzung des Rates am 6. Juni 2013
Schrotthandel im Bochumer Norden
Im Bochumer Norden häufen sich die Ansammlungen von Schrottbetrieben, die ohne
Rücksicht auf die Nachbarschaft und vermutlich auch ohne eine städtische Genehmigung
Schrottabfälle jeglicher Art sammeln, lagern und bearbeiten.
Insbesondere
die
Schrottplätze
an
der
Carolinenglückstraße
und
der
Feldsieper
Straße/Roberstraße haben bereits zur Einschaltung von Presse und Fernsehen geführt. Die
Anwohner können und wollen die Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität durch diese
lärmintensiven Betriebe nicht mehr hinnehmen.
Neuerdings hat sich außerdem ein Schrottplatz Im Bereich In der Provitze/Hertastraße
angesiedelt, der ebenfalls in der Zeit von 7 bis 22 Uhr von Montag bis Samstag unter
großem Getöse Schrott in Container verlädt und mit schweren Geräten (Bagger, LKW und
Radlader)
ununterbrochen
die
Nachbarschaft
beeinträchtigt.
Zusätzlich
erfolgen
Anlieferungen an Sonntagen. An den Wochenenden sollen dort Kinder tätig sein.
Ungeeignet erscheinende Abfälle sollen über den Zaun in die Nachbarschaft befördert
werden. Betreiber sollen dieselben Personen sein, wie die an Robertstraße.
Die SPD Fraktion fragt an:
1.
Hinsichtlich des Schrottplatzes an der Carolinenglückstraße gab es – so war der
Presse zu entnehmen - eine Untersagung. Wird die Stadt Bochum eine sofortige
Vollziehung anordnen und den Platz notfalls räumen lassen?
2
2.
Was unternimmt die Stadt Bochum bezüglich des Schrottplatzes an der Feldsieper
Straße/Robertstraße?
gegebenenfalls
3.
es
hier
eine
Genehmigung
und
werden
deren Auflagen beachtet?
Welche Maßnahmen werden an dem Schrottplatz In der Provitze unternommen,
die
4.
Gibt
zeitnah und spürbar zu einer Verringerung der Beeinträchtigungen führen?
Wann müssen diese lärmintensiven Betriebe eine Genehmigung nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz vorweisen?
5.
Wie wird den Bürgerinnen und Bürgern, die von den Schrott-Betrieben betroffen
sind,
6.
seitens der Stadt Bochum Unterstützung geleistet?
Wie erfolgt eine Kontrolle der Schrottbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der
Immissionsschutzwerte und Umweltstandards?
7.
Gibt
es
eine
Möglichkeit,
die
Gewerbeanmeldungen
für
Schrottbetriebe
einzugrenzen?
8.
Kann die Stadt Bochum eine Fläche benennen, auf der sich Schrottbetriebe ggf.
ansiedeln können, ohne in einen Nachbarschaftskonflikt zu geraten?
Wir bitten um Beantwortung der Frage bis zur nächsten Ratssitzung. Die Beantwortung
möge dem Umweltausschuss zur Erörterung vorgelegt werden.
Martina Schnell