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Schrottplätze.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Schrottplätze.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 22:37

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Inhalt der Datei

Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Anfrage zur Sitzung des Rates am 6. Juni 2013 Schrotthandel im Bochumer Norden Im Bochumer Norden häufen sich die Ansammlungen von Schrottbetrieben, die ohne Rücksicht auf die Nachbarschaft und vermutlich auch ohne eine städtische Genehmigung Schrottabfälle jeglicher Art sammeln, lagern und bearbeiten. Insbesondere die Schrottplätze an der Carolinenglückstraße und der Feldsieper Straße/Roberstraße haben bereits zur Einschaltung von Presse und Fernsehen geführt. Die Anwohner können und wollen die Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität durch diese lärmintensiven Betriebe nicht mehr hinnehmen. Neuerdings hat sich außerdem ein Schrottplatz Im Bereich In der Provitze/Hertastraße angesiedelt, der ebenfalls in der Zeit von 7 bis 22 Uhr von Montag bis Samstag unter großem Getöse Schrott in Container verlädt und mit schweren Geräten (Bagger, LKW und Radlader) ununterbrochen die Nachbarschaft beeinträchtigt. Zusätzlich erfolgen Anlieferungen an Sonntagen. An den Wochenenden sollen dort Kinder tätig sein. Ungeeignet erscheinende Abfälle sollen über den Zaun in die Nachbarschaft befördert werden. Betreiber sollen dieselben Personen sein, wie die an Robertstraße. Die SPD Fraktion fragt an: 1. Hinsichtlich des Schrottplatzes an der Carolinenglückstraße gab es – so war der Presse zu entnehmen - eine Untersagung. Wird die Stadt Bochum eine sofortige Vollziehung anordnen und den Platz notfalls räumen lassen? 2 2. Was unternimmt die Stadt Bochum bezüglich des Schrottplatzes an der Feldsieper Straße/Robertstraße? gegebenenfalls 3. es hier eine Genehmigung und werden deren Auflagen beachtet? Welche Maßnahmen werden an dem Schrottplatz In der Provitze unternommen, die 4. Gibt zeitnah und spürbar zu einer Verringerung der Beeinträchtigungen führen? Wann müssen diese lärmintensiven Betriebe eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorweisen? 5. Wie wird den Bürgerinnen und Bürgern, die von den Schrott-Betrieben betroffen sind, 6. seitens der Stadt Bochum Unterstützung geleistet? Wie erfolgt eine Kontrolle der Schrottbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Immissionsschutzwerte und Umweltstandards? 7. Gibt es eine Möglichkeit, die Gewerbeanmeldungen für Schrottbetriebe einzugrenzen? 8. Kann die Stadt Bochum eine Fläche benennen, auf der sich Schrottbetriebe ggf. ansiedeln können, ohne in einen Nachbarschaftskonflikt zu geraten? Wir bitten um Beantwortung der Frage bis zur nächsten Ratssitzung. Die Beantwortung möge dem Umweltausschuss zur Erörterung vorgelegt werden. Martina Schnell