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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20131223 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 30.04.2013, TOP 6.2 Bezeichnung der Vorlage Auslaufende Auflösung der Grundschule Eppendorf hier: Vorzeitiger Wechsel zum Schulstandort Ruhrstr. 150 Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Sitzungstermin akt. Beratung 18.06.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 30.04.13 hat die SPD-Fraktion eine Anfrage zu einem vorzeitigen Umzug der Grundschule Eppendorf zum Schulstandort Ruhrstr. 150 gestellt, die die Schulverwaltung nachfolgend beantwortet. 1. Ist ein vorzeitiger Zusammenschluss der beiden Grundschulen zum Schuljahr 2013/14 noch realisierbar? Ein vorzeitiger Zusammenschluss zum Schuljahresbeginn 2013/14 ist nicht mehr möglich. Am Standort Ruhrstraße 150 ist u. a. der OGS-Bereich zu erweitern, da die bisherigen Kapazitäten dort allein nicht ausreichen, um alle zu betreuenden Kinder des Standortes Ruhrstraße 30 angemessen unterzubringen und zu verpflegen. Die Erweiterung bzw. Umgestaltung des OGS-Bereiches setzt ein bauordnungsrechtliches Verfahren in Gang (Bauantrag, Nutzungsänderung, Brandschutzkonzept), das einen entsprechenden Zeitbedarf (ca. sechs Monate) erfordert. Nach Erteilung der Baugenehmigung und Genehmigung des Brandschutzkonzeptes wären dann noch die entsprechenden Arbeiten - ebenfalls über mehrere Monate - durchzuführen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 11 (3846) Vorlage Nr. 20131223 Die Verwaltung überprüft derzeit die räumliche Situation am Standort Ruhrstraße 150 unter Berücksichtigung der zum kommenden Schuljahr freigezogenen Räume des Teilstandortes der Brüder-Grimm-Schule. Anschließend werden - unter Beteilung der Zentralen Dienste - Vorschläge entwickelt, welche konkreten baulichen Veränderungen erforderlich sind, um an diesem Standort zum Schuljahrsbeginn 2014/2015 die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Eppendorf aufzunehmen. Bei diesen Überlegungen werden beide Schulen im laufenden Planungsprozess beteiligt. 2. Wenn der Zusammenschluss zum Schuljahresbeginn 2013/14 sehr unwahrscheinlich ist, gibt es mögliche realistische andere Zeitpunkte im Schuljahr (Herbstferien, Jahreswechsel, Schulhalbjahr, Osterferien)? Die Verwaltung sieht keine realistischen früheren Umzugszeitpunkte. Unabhängig vom sehr engen Zeitfenster für die notwendigen baulichen Maßnahmen wird ein Umzug oder bzw. Teilumzug im laufenden Schuljahr vom Schulamt für die Stadt Bochum aus schulfachlicher, pädagogischer Sicht nicht befürwortet. 3. Verhindert der Wasserschaden in Gänze einen frühzeitigeren Wechsel oder sind Teilumzüge möglich? Welche Provisoriums-Möglichkeiten sind denkbar und realistisch? Wie werden die Beteiligten, besonders die Eltern und Kollegien in einen Entscheidungsprozess einbezogen? Die am Gebäude Ruhrstraße 150 durchzuführende Fassadenabdichtung ist im Zuge der anderen erforderlichen baulichen Maßnahmen durchzuführen. Bezogen auf die Fragen zu einem vorzeitigen Umzug und zur Beteiligung der Schulen an den Planungsprozessen wird auf die Antworten zu 1. und 2. verwiesen.