Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20131223
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 30.04.2013, TOP 6.2
Bezeichnung der Vorlage
Auslaufende Auflösung der Grundschule Eppendorf
hier: Vorzeitiger Wechsel zum Schulstandort Ruhrstr. 150
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Sitzungstermin
akt.
Beratung
18.06.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 30.04.13 hat die
SPD-Fraktion eine Anfrage zu einem vorzeitigen Umzug der Grundschule Eppendorf zum
Schulstandort Ruhrstr. 150 gestellt, die die Schulverwaltung nachfolgend beantwortet.
1. Ist ein vorzeitiger Zusammenschluss der beiden Grundschulen zum Schuljahr
2013/14 noch realisierbar?
Ein vorzeitiger Zusammenschluss zum Schuljahresbeginn 2013/14 ist nicht mehr
möglich. Am Standort Ruhrstraße 150 ist u. a. der OGS-Bereich zu erweitern, da die
bisherigen Kapazitäten dort allein nicht ausreichen, um alle zu betreuenden Kinder des
Standortes Ruhrstraße 30 angemessen unterzubringen und zu verpflegen. Die
Erweiterung bzw. Umgestaltung des OGS-Bereiches setzt ein bauordnungsrechtliches
Verfahren in Gang (Bauantrag, Nutzungsänderung, Brandschutzkonzept), das einen
entsprechenden Zeitbedarf (ca. sechs Monate) erfordert. Nach Erteilung der
Baugenehmigung und Genehmigung des Brandschutzkonzeptes wären dann noch die
entsprechenden Arbeiten - ebenfalls über mehrere Monate - durchzuführen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3846)
Vorlage Nr. 20131223
Die Verwaltung überprüft derzeit die räumliche Situation am Standort Ruhrstraße 150
unter Berücksichtigung der zum kommenden Schuljahr freigezogenen Räume des
Teilstandortes der Brüder-Grimm-Schule.
Anschließend werden - unter Beteilung der Zentralen Dienste - Vorschläge entwickelt,
welche konkreten baulichen Veränderungen erforderlich sind, um an diesem Standort
zum Schuljahrsbeginn 2014/2015 die Schülerinnen und Schüler der Grundschule
Eppendorf aufzunehmen. Bei diesen Überlegungen werden beide Schulen im
laufenden Planungsprozess beteiligt.
2. Wenn der Zusammenschluss zum Schuljahresbeginn 2013/14 sehr
unwahrscheinlich ist, gibt es mögliche realistische andere Zeitpunkte im
Schuljahr (Herbstferien, Jahreswechsel, Schulhalbjahr, Osterferien)?
Die Verwaltung sieht keine realistischen früheren Umzugszeitpunkte. Unabhängig vom
sehr engen Zeitfenster für die notwendigen baulichen Maßnahmen wird ein Umzug
oder bzw. Teilumzug im laufenden Schuljahr vom Schulamt für die Stadt Bochum aus
schulfachlicher, pädagogischer Sicht nicht befürwortet.
3. Verhindert der Wasserschaden in Gänze einen frühzeitigeren Wechsel oder sind
Teilumzüge möglich? Welche Provisoriums-Möglichkeiten sind denkbar und
realistisch? Wie werden die Beteiligten, besonders die Eltern und Kollegien in
einen Entscheidungsprozess einbezogen?
Die am Gebäude Ruhrstraße 150 durchzuführende Fassadenabdichtung ist im Zuge
der anderen erforderlichen baulichen Maßnahmen durchzuführen. Bezogen auf die
Fragen zu einem vorzeitigen Umzug und zur Beteiligung der Schulen an den
Planungsprozessen wird auf die Antworten zu 1. und 2. verwiesen.