Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 12:26
Aktualisiert
28.01.18, 00:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 19)
Vorlage Nr.: 20131131
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 955 - Lewackerstraße hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
26.06.2013
03.07.2013
Anlagen
Städtebaulicher Entwurf I
Städtebaulicher Entwurf II
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 19)
Vorlage Nr.: 20131131
1. Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Bochumer Süden im Stadtteil Linden, nahe der Stadtgrenze zu Hattingen.
Zurzeit befindet sich auf dem Grundstück die Lewacker-Schule, die im Sommer 2013 geschlossen
wird. Eine Nachfolgenutzung des Schulgebäudes ist nicht vorgesehen. Das ca. 13.000 m² große
Grundstück grenzt im Osten an die Langenberger Straße und im Norden an die Lewackerstraße.
Südlich und westlich des Grundstückes liegen private Gärten. Die Zufahrt auf das Schulgelände
befindet sich an der Lewackerstraße. Das direkte Umfeld wird durch Wohnbebauung mit Ein- und
Mehrfamilienhäusern
geprägt.
Im
näheren
Umkreis
befinden
sich
großräumige
Naherholungsbereiche entlang der Ruhr und dem Kemnader Stausee. Das Stadtteilzentrum von
Bochum-Linden ist fußläufig erreichbar. Wenige Meter entfernt befindet sich an der Hattinger
Straße ein Haltepunkt der Straßenbahnlinie 308 mit Anbindung an die Bochumer Innenstadt und
Hattingen.
2. Anlass des Bebauungsplanes
Der Schulstandort wird gem. Ratsbeschluss vom 24.11.2011 aufgegeben. Nur die zur Schule
gehörende Sporthalle bleibt vorerst für die Nutzung durch Vereine erhalten. Für die übrigen
Gebäude ist auf Grund des baulich schlechten Zustandes keine Nachfolgenutzung geplant. Dies
eröffnet die Möglichkeit, die Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Auf Grund der unter Punkt 1
genannten günstigen Lagefaktoren, soll das Gelände mit attraktivem Wohnungsbau, vorwiegend
mit Einfamilienhäusern, bebaut werden.
3. Erfordernis des Bebauungsplanes
Für den Bereich existiert kein Bebauungsplan. Der gültige Regionale Flächennutzungsplan (RFNP)
stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) und Wohnbaufläche dar. Um das
Plangebiet geordnet städtebaulich zu entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Das Plangebiet bietet auf Grund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage
die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot zu schaffen. Die Bereitstellung von
Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften
Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei.
4. Ziel des Bebauungsplanes/Weitere Vorgehensweise
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das
Plangebiet für attraktiven Wohnungsbau bereitzustellen. Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ist die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern und Geschosswohnungsbau
vorgesehen. Da die vorhandene Sporthalle vorerst erhalten bleibt, ist ein zweistufiger Ausbau der
Fläche geplant. Bei einer Aufgabe des Standortes der Sporthalle ist in räumlicher Nähe ein
adäquater Ersatz zu schaffen. Die Planung ist darauf abzustimmen. Für die Nutzung der Sporthalle
sind eine Zufahrt und eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen vorzusehen.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 19)
Vorlage Nr.: 20131131
5. Inhalte des Bebauungsplanes
Der Planbereich soll auf Grundlage des beiliegenden städtebaulichen Entwurfes als Allgemeines
Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw.
störender Nutzungen aus dem Regelkatalog festgesetzt werden. Zudem sollen im Bebauungsplan
die notwendigen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt werden.
6. Auswirkungen des Bebauungsplanes
Im Plangebiet befindet sich auf Grund der bisherigen Schulnutzung keine innere Erschließung, so
dass diese zunächst angelegt werden muss. Die Bebauung kann sich zum Teil an den
vorhandenen Straßen orientieren. Darüber hinaus sind aber weitere Erschließungsmaßnahmen
notwendig, die an die Lewackerstraße und die Langenberger Straße angeschlossen werden
können. Der beiliegende städtebauliche Entwurf sieht eine Verbindung zwischen der
Lewackerstraße und der Langenberger Straße vor. Eine zusätzliche Stichstraße, die - nach einer
evtl. Verlegung der Sporthalle - erst in einem 2. Bauabschnitt realisiert werden soll, erschließt den
westlichen Bereich der Fläche. Auf dem Gelände befinden sich Bäume unterschiedlicher Art und
Größe. Inwieweit ein Erhalt sinnvoll oder möglich ist, muss im weiteren Verfahren geprüft werden.
Das Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden Straßen wird sich im Vergleich zum heutigen
Stand voraussichtlich nur geringfügig erhöhen. Insgesamt sind mit der Realisierung des
Bebauungsplanes positive Effekte auf eine qualitätsvolle Wohnungsbaulandentwicklung zu
erwarten.
7. Beschleunigtes Verfahren
Gemäß § 13 a BauGB ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren
möglich, wenn dieser für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für
andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Dies ist hier der Fall. Daher kann das
Planverfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, ohne dass eine Umweltprüfung
oder ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich sind. Die Baumschutzsatzung der Stadt
Bochum bleibt hiervon unberührt.
Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB und der frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Jedoch soll dem Bürger die Gelegenheit gegeben werden, sich frühzeitig über die Planung zu
informieren und zu äußern. Daher ist vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit
Bürgerversammlung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchzuführen.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 19)
Vorlage Nr.: 20131131
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 955 - Lewackerstraße hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Zu a)
Für das Plangebiet südlich der Lewackerstraße, westlich der Langenberger Straße, nördlich der
Bredenscheider Straße und östlich der Straße Lewackerhof ist der Bebauungsplan Nr. 955 –
Lewackerstraße - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 955 ist die Nutzung des ehemaligen Schulgeländes für
Wohnungsbau.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 955 – Lewackerstraße - wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch aufgestellt. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.