Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 12:26
Aktualisiert
28.01.18, 00:21

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20131131 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 955 - Lewackerstraße hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 26.06.2013 03.07.2013 Anlagen Städtebaulicher Entwurf I Städtebaulicher Entwurf II Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20131131 1. Plangebiet Das Plangebiet liegt im Bochumer Süden im Stadtteil Linden, nahe der Stadtgrenze zu Hattingen. Zurzeit befindet sich auf dem Grundstück die Lewacker-Schule, die im Sommer 2013 geschlossen wird. Eine Nachfolgenutzung des Schulgebäudes ist nicht vorgesehen. Das ca. 13.000 m² große Grundstück grenzt im Osten an die Langenberger Straße und im Norden an die Lewackerstraße. Südlich und westlich des Grundstückes liegen private Gärten. Die Zufahrt auf das Schulgelände befindet sich an der Lewackerstraße. Das direkte Umfeld wird durch Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern geprägt. Im näheren Umkreis befinden sich großräumige Naherholungsbereiche entlang der Ruhr und dem Kemnader Stausee. Das Stadtteilzentrum von Bochum-Linden ist fußläufig erreichbar. Wenige Meter entfernt befindet sich an der Hattinger Straße ein Haltepunkt der Straßenbahnlinie 308 mit Anbindung an die Bochumer Innenstadt und Hattingen. 2. Anlass des Bebauungsplanes Der Schulstandort wird gem. Ratsbeschluss vom 24.11.2011 aufgegeben. Nur die zur Schule gehörende Sporthalle bleibt vorerst für die Nutzung durch Vereine erhalten. Für die übrigen Gebäude ist auf Grund des baulich schlechten Zustandes keine Nachfolgenutzung geplant. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Auf Grund der unter Punkt 1 genannten günstigen Lagefaktoren, soll das Gelände mit attraktivem Wohnungsbau, vorwiegend mit Einfamilienhäusern, bebaut werden. 3. Erfordernis des Bebauungsplanes Für den Bereich existiert kein Bebauungsplan. Der gültige Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) und Wohnbaufläche dar. Um das Plangebiet geordnet städtebaulich zu entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Plangebiet bietet auf Grund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei. 4. Ziel des Bebauungsplanes/Weitere Vorgehensweise Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Plangebiet für attraktiven Wohnungsbau bereitzustellen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Da die vorhandene Sporthalle vorerst erhalten bleibt, ist ein zweistufiger Ausbau der Fläche geplant. Bei einer Aufgabe des Standortes der Sporthalle ist in räumlicher Nähe ein adäquater Ersatz zu schaffen. Die Planung ist darauf abzustimmen. Für die Nutzung der Sporthalle sind eine Zufahrt und eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen vorzusehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20131131 5. Inhalte des Bebauungsplanes Der Planbereich soll auf Grundlage des beiliegenden städtebaulichen Entwurfes als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen aus dem Regelkatalog festgesetzt werden. Zudem sollen im Bebauungsplan die notwendigen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt werden. 6. Auswirkungen des Bebauungsplanes Im Plangebiet befindet sich auf Grund der bisherigen Schulnutzung keine innere Erschließung, so dass diese zunächst angelegt werden muss. Die Bebauung kann sich zum Teil an den vorhandenen Straßen orientieren. Darüber hinaus sind aber weitere Erschließungsmaßnahmen notwendig, die an die Lewackerstraße und die Langenberger Straße angeschlossen werden können. Der beiliegende städtebauliche Entwurf sieht eine Verbindung zwischen der Lewackerstraße und der Langenberger Straße vor. Eine zusätzliche Stichstraße, die - nach einer evtl. Verlegung der Sporthalle - erst in einem 2. Bauabschnitt realisiert werden soll, erschließt den westlichen Bereich der Fläche. Auf dem Gelände befinden sich Bäume unterschiedlicher Art und Größe. Inwieweit ein Erhalt sinnvoll oder möglich ist, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Das Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden Straßen wird sich im Vergleich zum heutigen Stand voraussichtlich nur geringfügig erhöhen. Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplanes positive Effekte auf eine qualitätsvolle Wohnungsbaulandentwicklung zu erwarten. 7. Beschleunigtes Verfahren Gemäß § 13 a BauGB ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren möglich, wenn dieser für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Dies ist hier der Fall. Daher kann das Planverfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, ohne dass eine Umweltprüfung oder ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich sind. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum bleibt hiervon unberührt. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Jedoch soll dem Bürger die Gelegenheit gegeben werden, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und zu äußern. Daher ist vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Bürgerversammlung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchzuführen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 19) Vorlage Nr.: 20131131 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 955 - Lewackerstraße hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Zu a) Für das Plangebiet südlich der Lewackerstraße, westlich der Langenberger Straße, nördlich der Bredenscheider Straße und östlich der Straße Lewackerhof ist der Bebauungsplan Nr. 955 – Lewackerstraße - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 955 ist die Nutzung des ehemaligen Schulgeländes für Wohnungsbau. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 955 – Lewackerstraße - wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt. Eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist durchzuführen.