Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
26.12.14, 12:28
Aktualisiert
28.01.18, 01:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 30 10 Gö
(2310)
Vorlage Nr. 20132678
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Sanierung Saure Wiese
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.11.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Sanierung der ehemaligen Kippe Saure Wiese ist seit längerer Zeit vollständig
abgeschlossen und die Verwendung der vom Land NRW zur Verfügung gestellten
Fördermittel
durch
Vorlage
der
Verwendungsnachweise
gegenüber
der
Bewilligungsbehörde, Bezirksregierung Arnsberg, nachgewiesen. Für die Sanierung
(Planung und bauliche Umsetzung) des städtischen Sanierungsanteils hatte das Land NRW
im Rahmen von drei Fördermaßnahmen (AS02/02, AS01/03 und AS03/06) Mittel zur
Verfügung gestellt. Für die Sanierung wurde insgesamt eine Zuwendung von 736.638,-EUR als Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% bei Gesamtausgaben in Höhe von 921.211,-EUR in Anspruch genommen.
Hintergrund der Sanierung war, dass im Bereich der rd. 17 ha großen ehemaligen
Kippfläche erhebliche Untergrundverunreinigungen (Boden und Grundwasser) ermittelt
wurden. Die ehemalige Kippfläche (eine öffentlich zugängliche Grünfläche) steht im Besitz
der Stadt Bochum und der Amprion GmbH (vormals RWE Transportnetz Strom GmbH).
Einige Flächen am Rande der Kippe, im Bereich des Ahbachs, gehören teilweise der
Emschergenossenschaft (EG) und der Stadt Bochum. Von der Untergrundbelastung
betroffen waren auch einige Hausgärten am westlichen Rand der Kippe und eine
Tennisanlage.
Aufgrund der Größe der zu sanierenden Kippfläche, der unterschiedlich sensiblen
Flächennutzungen (Hausgarten, Tennisanlage, Kinderspielflächen, Grünflächen, Ahbach
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etc.) sowie durch die bestehenden Eigentumsverhältnisse mussten die Planungen und
baulichen Sanierungsmaßnahmen abschnittsweise realisiert werden. Bereits bei
Antragstellung zu den o.g. Fördermaßnahmen hatte die Stadt Bochum auf den o.g.
Sachverhalt und auf das Ineinandergreifen der Leistungen im Rahmen der drei
Fördermaßnahmen hingewiesen. Die Bewilligungsbehörde stimmte der Vorgehensweise zu.
So wurde bei der Sanierungsplanung (AS02/02) festgestellt, dass die ursprünglich im
Rahmen der Fördermaßnahme AS01/03 beantragten Sicherungsmaßnahmen nur für einen
Teilbereich der Kippfläche ausreichend war. Aufgrund der Belastungssituation musste der
nordwestliche Abschnitt der Fläche (rd. 25.000m²) zusätzlich durch eine qualifizierte
Oberflächenabdichtung gesichert werden (vgl. Mitteilung Nr. 20061910/00). Erforderliche
Mittel für die Abdichtungsmaßnahmen (Leistungen, die über die Fördermaßnahme AS01/03
hinausgehen) stellte das Land NRW durch die Projektförderung AS03/06 zur Verfügung.
Die Sanierung der Hausgärten, Tennisanlage etc. wurde von der Stadt Bochum in eigener
Regie im Zeitraum 2004 vorlaufend zur Sanierung der Grünfläche umgesetzt. Die Sanierung
der Grünfläche Saure Wiese begann im Dezember 2006 und wurde von den o.g. drei
Projektbeteiligten gemeinschaftlich realisiert. Vor Beginn der Sanierung hatte die Stadt
Bochum mit der Amprion GmbH und der EG jeweils eine Baudurchführungsvereinbarung
geschlossen, die u.a. die Aufgaben- und die Kostenverteilungen regelten.
Das Projekt der EG (Renaturierung des Ahbaches) wurde in die Sanierung Saure Wiese
eingebunden, da das bei der Offenlegung des Ahbachs anfallende Aushubmaterial
(ehemaliges Kippgut) in den Abdichtungsbereich umgelagert und gesichert eingebaut
werden musste. Ohne Einbindung des Projektes wäre eine Offenlegung des Ahbaches im
Abschnitt der Sauren Wiese nicht möglich gewesen.
Im Bereich des Ahbachs sind allerdings während der Bodenumlagerung bis dahin
unbekannte, gravierende Cyanid-Belastungen angetroffen worden, die einen sofortigen
Baustillstand auslösten. Zur Klärung der Belastungssituation musste über einen längeren
Zeitraum eine hydraulische Überprüfung des Ahbachs durchgeführt werden.
Gemeinschaftlich entwickelte die EG mit der Stadt Bochum eine technische Lösung zur
Gefahrenabwehr im Bachabschnitt von km 1,6 - km 1,85. Durch diesen Sachverhalt mussten
bestehende Leistungsinhalte der gesamten Sanierung erneut angepasst werden (vgl.
Mitteilungen Nr. 20090091 und 20080767).
Nachdem Art und Umfang der zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für den o.g.
Bachabschnitt bekannt waren, sind im Rahmen der Fördermaßnahme AS01/03 weitere
Mittel beantragt und im Jahr 2008 bewilligt worden. Im Dezember 2008 konnte das bereits in
die Sanierung eingebundene Bauunternehmen mit den zusätzlichen Leistungen (Einbau
einer Drainage und einer Abdichtungsschicht unterhalb der neuen Bachsohle) unter
getrennter Kostenführung von der Stadt Bochum und der EG beauftragt werden. Die
Herstellungskosten für die Abdichtung der Bachsohle incl. Umlagerung des belasteten
Bodenaushubes übernahm die EG. Die Kosten für die Erstellung einer Drainage zum
Abfangen des von der Kippe ausgehenden Sickerwassers gingen zu Lasten der Stadt
Bochum.
Aufgrund der Schlechtwetterphase im Winter 2008/2009 konnten die Arbeiten im Bereich
Ahbach erst im Frühjahr 2009 wieder aufgenommen werden. Dies führte auch zu
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Verzögerungen bei der Sanierungsmaßnahme auf der Hauptfläche der Sauren Wiese. Dort
mussten Flächen freigehalten werden, um weiteres belastetes Aushubmaterial aus dem
Ahbach gesichert einbauen zu können. Die zeitliche Verzögerung wirkte sich auch auf die
nachfolgenden Leistungen, wie z.B. die Wiederherstellung des Geländes mit der Aufforstung
und Begrünung aus.
Die letzten Abdichtungs- und Verfüllarbeiten auf der Sauren Wiese konnten im Sommer
2010 umgesetzt werden. Anschließend erfolgte die Wiederbegrünung und Aufforstung der
Sauren Wiese. Die Schlussabnahme der Begrünung wurde im Jahr 2012 vorgenommen.
Im September 2012 wurden die beiden Schlussverwendungsnachweise zu den
Projektförderungen AS02/02 und AS01/03 und im November 2012 ein TeilSchlussverwendungsnachweis zu AS03/06 der Bewilligungsbehörde vorgelegt. Nach
Abschluss von Restmaßnahmen im Jahr 2013 (Wiederherstellung zerstörter
Grundwassermessstellen) wurde auch die Projektförderung AS03/06 durch Vorlage des
Schlussverwendungsnachweises im September 2013 abgeschlossen.
Die zuvor genannte Darstellung zum Projektablauf verdeutlicht, dass der Sanierungsablauf
durch nicht beeinflussbare Umstände (unbekannte Belastungsbereiche, ergänzende
Untersuchungen, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Bereich Ahbach und SanierungsHauptfläche, Änderungen der Bauabläufe, Schlechtwetter) mehrmals angepasst werden
musste und sich somit auch der Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahme verzögerte.
Während dieser Sachverhalt sich auf die beiden Projektförderungen AS02/02 und AS01/03
nicht nachteilig auswirkte, stellte sich die Situation für das Förderprojekt AS03/06 als
ungünstig dar. Eine Mittelübertragung in die Folgejahre war nicht möglich, da die
Projektförderung vom Land NRW über den Einzelplan 10 finanziert wurde. Daher musste die
Stadt Bochum nach Abschluss der Finanzierungsphasen die noch nicht abgerufenen Mittel
zu AS03/06 in Höhe von 211.000,-- EUR für das Jahr 2007 und in Höhe von 226.000,-- EUR
für das Jahr 2008 vollständig abrufen und vereinnahmen, um die Fördermittel nicht zu
verlieren und die Sanierungsmaßnahme fortführen und abschließen zu können. Die
Bezirksregierung Arnsberg erhebt, wie in solchen Fällen üblich, nach § 49 a Abs. 4 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NW) für die vorzeitige Inanspruchnahme der
Zuwendung einen Zinsanspruch; hier in Höhe von 60.547,12 EUR. Für solche
Zinszahlungen aus der vorzeitigen Inanspruchnahme (Abruf) von Förderungen stehen bei
der Kämmerei Mittel zu Verfügung; die Zahlung wird von dort angewiesen. Von diesem
Sachverhalt unberührt sind die Fördermaßnahmen AS02/02 und AS01/03, die Mittel waren
durchweg in die Folgejahre bis zum Abschluss der Sanierung übertragbar.