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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
26.12.14, 12:28
Aktualisiert
28.01.18, 01:50

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 30 10 Gö (2310) Vorlage Nr. 20132678 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Sanierung Saure Wiese Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 28.11.2013 Anlagen Wortlaut Die Sanierung der ehemaligen Kippe Saure Wiese ist seit längerer Zeit vollständig abgeschlossen und die Verwendung der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördermittel durch Vorlage der Verwendungsnachweise gegenüber der Bewilligungsbehörde, Bezirksregierung Arnsberg, nachgewiesen. Für die Sanierung (Planung und bauliche Umsetzung) des städtischen Sanierungsanteils hatte das Land NRW im Rahmen von drei Fördermaßnahmen (AS02/02, AS01/03 und AS03/06) Mittel zur Verfügung gestellt. Für die Sanierung wurde insgesamt eine Zuwendung von 736.638,-EUR als Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% bei Gesamtausgaben in Höhe von 921.211,-EUR in Anspruch genommen. Hintergrund der Sanierung war, dass im Bereich der rd. 17 ha großen ehemaligen Kippfläche erhebliche Untergrundverunreinigungen (Boden und Grundwasser) ermittelt wurden. Die ehemalige Kippfläche (eine öffentlich zugängliche Grünfläche) steht im Besitz der Stadt Bochum und der Amprion GmbH (vormals RWE Transportnetz Strom GmbH). Einige Flächen am Rande der Kippe, im Bereich des Ahbachs, gehören teilweise der Emschergenossenschaft (EG) und der Stadt Bochum. Von der Untergrundbelastung betroffen waren auch einige Hausgärten am westlichen Rand der Kippe und eine Tennisanlage. Aufgrund der Größe der zu sanierenden Kippfläche, der unterschiedlich sensiblen Flächennutzungen (Hausgarten, Tennisanlage, Kinderspielflächen, Grünflächen, Ahbach Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 30 10 Gö (2310) Vorlage Nr. 20132678 etc.) sowie durch die bestehenden Eigentumsverhältnisse mussten die Planungen und baulichen Sanierungsmaßnahmen abschnittsweise realisiert werden. Bereits bei Antragstellung zu den o.g. Fördermaßnahmen hatte die Stadt Bochum auf den o.g. Sachverhalt und auf das Ineinandergreifen der Leistungen im Rahmen der drei Fördermaßnahmen hingewiesen. Die Bewilligungsbehörde stimmte der Vorgehensweise zu. So wurde bei der Sanierungsplanung (AS02/02) festgestellt, dass die ursprünglich im Rahmen der Fördermaßnahme AS01/03 beantragten Sicherungsmaßnahmen nur für einen Teilbereich der Kippfläche ausreichend war. Aufgrund der Belastungssituation musste der nordwestliche Abschnitt der Fläche (rd. 25.000m²) zusätzlich durch eine qualifizierte Oberflächenabdichtung gesichert werden (vgl. Mitteilung Nr. 20061910/00). Erforderliche Mittel für die Abdichtungsmaßnahmen (Leistungen, die über die Fördermaßnahme AS01/03 hinausgehen) stellte das Land NRW durch die Projektförderung AS03/06 zur Verfügung. Die Sanierung der Hausgärten, Tennisanlage etc. wurde von der Stadt Bochum in eigener Regie im Zeitraum 2004 vorlaufend zur Sanierung der Grünfläche umgesetzt. Die Sanierung der Grünfläche Saure Wiese begann im Dezember 2006 und wurde von den o.g. drei Projektbeteiligten gemeinschaftlich realisiert. Vor Beginn der Sanierung hatte die Stadt Bochum mit der Amprion GmbH und der EG jeweils eine Baudurchführungsvereinbarung geschlossen, die u.a. die Aufgaben- und die Kostenverteilungen regelten. Das Projekt der EG (Renaturierung des Ahbaches) wurde in die Sanierung Saure Wiese eingebunden, da das bei der Offenlegung des Ahbachs anfallende Aushubmaterial (ehemaliges Kippgut) in den Abdichtungsbereich umgelagert und gesichert eingebaut werden musste. Ohne Einbindung des Projektes wäre eine Offenlegung des Ahbaches im Abschnitt der Sauren Wiese nicht möglich gewesen. Im Bereich des Ahbachs sind allerdings während der Bodenumlagerung bis dahin unbekannte, gravierende Cyanid-Belastungen angetroffen worden, die einen sofortigen Baustillstand auslösten. Zur Klärung der Belastungssituation musste über einen längeren Zeitraum eine hydraulische Überprüfung des Ahbachs durchgeführt werden. Gemeinschaftlich entwickelte die EG mit der Stadt Bochum eine technische Lösung zur Gefahrenabwehr im Bachabschnitt von km 1,6 - km 1,85. Durch diesen Sachverhalt mussten bestehende Leistungsinhalte der gesamten Sanierung erneut angepasst werden (vgl. Mitteilungen Nr. 20090091 und 20080767). Nachdem Art und Umfang der zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für den o.g. Bachabschnitt bekannt waren, sind im Rahmen der Fördermaßnahme AS01/03 weitere Mittel beantragt und im Jahr 2008 bewilligt worden. Im Dezember 2008 konnte das bereits in die Sanierung eingebundene Bauunternehmen mit den zusätzlichen Leistungen (Einbau einer Drainage und einer Abdichtungsschicht unterhalb der neuen Bachsohle) unter getrennter Kostenführung von der Stadt Bochum und der EG beauftragt werden. Die Herstellungskosten für die Abdichtung der Bachsohle incl. Umlagerung des belasteten Bodenaushubes übernahm die EG. Die Kosten für die Erstellung einer Drainage zum Abfangen des von der Kippe ausgehenden Sickerwassers gingen zu Lasten der Stadt Bochum. Aufgrund der Schlechtwetterphase im Winter 2008/2009 konnten die Arbeiten im Bereich Ahbach erst im Frühjahr 2009 wieder aufgenommen werden. Dies führte auch zu Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 30 10 Gö (2310) Vorlage Nr. 20132678 Verzögerungen bei der Sanierungsmaßnahme auf der Hauptfläche der Sauren Wiese. Dort mussten Flächen freigehalten werden, um weiteres belastetes Aushubmaterial aus dem Ahbach gesichert einbauen zu können. Die zeitliche Verzögerung wirkte sich auch auf die nachfolgenden Leistungen, wie z.B. die Wiederherstellung des Geländes mit der Aufforstung und Begrünung aus. Die letzten Abdichtungs- und Verfüllarbeiten auf der Sauren Wiese konnten im Sommer 2010 umgesetzt werden. Anschließend erfolgte die Wiederbegrünung und Aufforstung der Sauren Wiese. Die Schlussabnahme der Begrünung wurde im Jahr 2012 vorgenommen. Im September 2012 wurden die beiden Schlussverwendungsnachweise zu den Projektförderungen AS02/02 und AS01/03 und im November 2012 ein TeilSchlussverwendungsnachweis zu AS03/06 der Bewilligungsbehörde vorgelegt. Nach Abschluss von Restmaßnahmen im Jahr 2013 (Wiederherstellung zerstörter Grundwassermessstellen) wurde auch die Projektförderung AS03/06 durch Vorlage des Schlussverwendungsnachweises im September 2013 abgeschlossen. Die zuvor genannte Darstellung zum Projektablauf verdeutlicht, dass der Sanierungsablauf durch nicht beeinflussbare Umstände (unbekannte Belastungsbereiche, ergänzende Untersuchungen, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Bereich Ahbach und SanierungsHauptfläche, Änderungen der Bauabläufe, Schlechtwetter) mehrmals angepasst werden musste und sich somit auch der Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahme verzögerte. Während dieser Sachverhalt sich auf die beiden Projektförderungen AS02/02 und AS01/03 nicht nachteilig auswirkte, stellte sich die Situation für das Förderprojekt AS03/06 als ungünstig dar. Eine Mittelübertragung in die Folgejahre war nicht möglich, da die Projektförderung vom Land NRW über den Einzelplan 10 finanziert wurde. Daher musste die Stadt Bochum nach Abschluss der Finanzierungsphasen die noch nicht abgerufenen Mittel zu AS03/06 in Höhe von 211.000,-- EUR für das Jahr 2007 und in Höhe von 226.000,-- EUR für das Jahr 2008 vollständig abrufen und vereinnahmen, um die Fördermittel nicht zu verlieren und die Sanierungsmaßnahme fortführen und abschließen zu können. Die Bezirksregierung Arnsberg erhebt, wie in solchen Fällen üblich, nach § 49 a Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NW) für die vorzeitige Inanspruchnahme der Zuwendung einen Zinsanspruch; hier in Höhe von 60.547,12 EUR. Für solche Zinszahlungen aus der vorzeitigen Inanspruchnahme (Abruf) von Förderungen stehen bei der Kämmerei Mittel zu Verfügung; die Zahlung wird von dort angewiesen. Von diesem Sachverhalt unberührt sind die Fördermaßnahmen AS02/02 und AS01/03, die Mittel waren durchweg in die Folgejahre bis zum Abschluss der Sanierung übertragbar.