Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:33
Aktualisiert
28.01.18, 03:17
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 (6241) Jo /
14 2 (6249)
Lak
Vorlage Nr. 20132297
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Organisation und Abwicklung der Zuwendungsmaßnahmen innerhalb der Stadt Bochum
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
29.11.2013
Anlagen
Wortlaut
1. Ausgangslage
Mit Erlass vom 14.10.2003 zu den Mittelabrufen der Jahrhunderthalle Bochum zu den
bewilligten Ziel 2-Mitteln teilte das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes
Nordrhein-Westfalen mit, dass Fördermittel nur noch auf der Basis tatsächlich entstandener
und bezahlter Kosten des Zuschussempfängers angefordert werden dürfen, die vorher auf
Ordnungsmäßigkeit durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt überprüft worden
sind.
Bis dahin wurde die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung der bereits
ausgezahlten Mittel erst im Zuge des Schlussverwendungsnachweises, also nach
Abschluss einer Maßnahme, geprüft.
Ein zentraler Punkt des neuen Prüfverfahrens ist dabei die Einhaltung des
Kostenerstattungsprinzips, das bedeutet, dass die Rechnungen tatsächlich bezahlt sein
müssen. Ebenfalls gehört zu den Auflagen zu kontrollieren, ob die Wirtschaftsgüter
nachvollziehbar angeschafft bzw. dass die geforderten Dienstleistungen unzweifelhaft
erbracht wurden.
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Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung des (europäischen) Vergaberechts, die
besonders sorgfältig zu prüfen ist. Zu überprüfen ist weiterhin, ob die EUPublizitätsvorgaben eingehalten worden sind.
Durch die detaillierte Vorgabe von Prüferfordernissen als Grundlage der „Prüfdokumentation
Mittelabruf“ entsteht bei den jetzt üblichen Mittelabrufen im Gegensatz zu
Prüfungstätigkeiten bei den bisherigen (Schluss-) Verwendungsnachweisen ein ungleich
höherer Arbeitsaufwand für das Rechnungsprüfungsamt.
Im Laufe der Abwicklung der Fördermaßnahme „Umbau Jahrhunderthalle“ im Jahre 2003
wurde auch deutlich, dass nach den Zuwendungsrichtlinien für Ziel 2-Projekte (EU-Mittel)
das RPA verpflichtet ist, die Maßnahmen in vollem Umfang zu prüfen und die Richtigkeit der
Prüfung
mittels
Prüfdokumentation
bei
den
Mittelabrufen
und
bei
dem
Schlussverwendungsnachweis zu testieren.
Hierzu gehören u. a.:
●
Prüfung
aller
Auftragsvergaben
eines
Projektes
Vergaberechtskonformität, unabhängig von der Auftragshöhe
auf
Zuschuss-
und
●
Prüfung anhand der Originalbelege
●
Prüfung der Auftrags- und Beleglisten auf Richtigkeit und Vollständigkeit
●
Prüfung der ordnungsgemäßen Buchung aller Zahlungen des Fördernehmers
●
Prüfung der Trennung der förderbaren und nicht förderbaren Kosten
●
Vorortprüfungen mit Datumsangabe sowie Bestätigung der Richtigkeit der angegebenen
Wirtschaftsgüter und Leistungen.
Nach diesen Kriterien wurden neben dem Umbau der Jahrhunderthalle Bochum u. a. auch
die Projekte
●
Schlosspark Weitmar,
●
Innere Hustadt,
●
Bochum Westend,
●
HER-BO-43,
●
Parkhaus Jahrhunderthalle (JHH)
und
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●
Projekte für Externe (Technologiezentrum Ruhr, Reaktivierung Gewerbepark GertheSüd, Errichtung eines Energieeffizienzzentrums, Sanierungsplanung Grundwasser
Lothringen V/Ostbach für die EGR)
vom RPA geprüft.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
wurde
über
die
Aktivitäten
des
Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Ziel 2-Programme am 11.12.2003, 09.06.2004
und am 11.04.2008 ausführlich unterrichtet.
In einer ähnlichen Form wie die Ziel 2-Projekte wurden auch die Zuwendungen nach dem
Konjunkturpaket II (KP II) mit einem Gesamtvolumen von rd. 45,7 Mio. EUR geprüft, damit
die zur Verfügung gestellten Mittel fristgerecht abgerufen werden konnten.
Um Rückzahlungen zu vermeiden bzw. die Förderfähigkeit eines Gesamtprojektes nicht zu
gefährden, hat sich die begleitende Prüfung von Förderprojekten bewährt. Dies gilt
insbesondere für Maßnahmen, die durch Dritte ausgeführt werden, bei denen die Stadt
Bochum aber die Zuwendungsempfängerin ist.
2. Prüfpflicht des Rechnungsprüfungsamtes
Neben den vor beschriebenen Zuwendungsarten gibt es weitere Finanzmittel von
unterschiedlichen Zuwendungsgebern, für die auch in der Vergangenheit eine Prüfung
durch das RPA erforderlich war. Die Prüfungspflichten richten sich nach den in den
Zuwendungsbescheiden getroffenen Regelungen.
Neben frei formulierten Bestimmungen zur jeweiligen Zuwendung gibt es die sogenannten
●
Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an Gemeinden (AnBest-G)
und
●
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P),
die als Vordruck den Zuwendungsbescheiden beigefügt werden.
Diese unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Prüfpflicht der Verwendung durch
das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
So liegt die Prüfpflicht bei den
●
AnBest-P immer beim örtlichen Rechnungsprüfungsamt und bei den
●
AnBest-G beim Fördergeber.
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Durch die Verpflichtung des Rechnungsprüfungsamtes, eine vollständige Prüfung nach dem
Kostenerstattungsprinzip und den Bestimmungen der AnBest-P durchzuführen, hat sich der
Arbeitsaufwand im Verhältnis zu der bis 2003 üblichen Prüfung der Verwendungsnachweise
deutlich erhöht.
Allerdings hat sich durch die veränderte Form der Prüfung des RPA auch die Sicherheit bei
der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuwendungen erhöht. Daraus folgt, dass
Mittelabrufe und Schlussverwendungsnachweise nicht vom Zuwendungsgeber beanstandet
werden und die Gefahr von Rückzahlungen minimiert wird.
Nach heutigem Kenntnisstand wurden für Zuwendungsmaßnahmen in der Vergangenheit
Mittelabrufe getätigt, Schlussverwendungsnachweise gefertigt und den Zuwendungsgebern
vorgelegt, die weder vom Zuwendungsgeber selber noch vom RPA geprüft und testiert
waren. Hierdurch ist zu erwarten, dass Rückforderungen - wie auch bereits in der
Vergangenheit erfolgt – geltend gemacht werden.
Hierfür sind durch die Fachbereiche zum Teil Rückstellungen gebildet worden, deren Höhe
allerdings aus Sicht des RPA zweifelhaft ist. Hierzu sind in den Schlussberichten über die
Prüfung der Jahresabschlüsse entsprechende Ausführungen dargestellt.
3. Auflistung der Zuwendungsmaßnahmen des Dezernates VI
Um einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand der Zuwendungen zu erhalten
und die damit verbundenen Risiken besser einschätzen zu können, hat das RPA im April
2013 das Dezernat VI gebeten, eine Auflistung zu erarbeiten, die neben den
Arbeitstiteln/Maßnahmearten und der
Zuwendungshöhe auch Angaben zum
Förderprogramm sowie den Finanz- und Bescheiddaten (Bewilligungs- und
Durchführungszeitraum, Verwendungsnachweis) enthält.
Nach einer ersten Durchsicht der
Rechnungsprüfungsamt sind Fragen zu
Auflistung
/
Zusammenstellung
●
der Aktualität der Liste,
●
den Gründen für Zwischenverwendungsnachweise,
●
der Höhe der gebildeten Rückstellungen für einzelne Maßnahmen,
●
Differenzen zwischen Gesamtkosten und zuwendungsfähigen Kosten,
●
veränderten Zuwendungshöhen
und
●
nicht geförderten Mehrkosten bei einzelnen Maßnahmen
aufgetreten, die dem Dezernat VI mit der Bitte um Ergänzung zugestellt wurden.
durch
das
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Neben diesen Fragen wurde dem RPA bei der ersten Durchsicht auch deutlich, dass
●
in einigen Fällen der Zeitpunkt für die Vorlage des Verwendungsnachweises seit
mehreren Jahren überschritten ist
und
●
Zwischenverwendungsnachweise ohne Beteiligung des RPA erfolgten.
In einem Gespräch am 28.05.2013 mit VI/SU bat das RPA darum, die übersandte Auflistung
aller Zuschussmaßnahmen des Dezernates VI zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Die Überarbeitung ist zwischenzeitlich in der erbetenen Form erfolgt und dem RPA am
16.08.2013 zugestellt worden.
4. Weitere Prüfaktivitäten des RPA
Die vom RPA vorher unter den Ziffern 2 und 3 dargestellten Problemstellungen bei der
begonnenen Prüfung von Zuwendungsmaßnahmen für das Dezernat VI konnten wegen der
Prüfung der Verfahrensabläufe des Projektes „Platz des Europäischen Versprechens“ nicht
wie geplant fortgesetzt werden, wird aber ein Schwerpunktthema in den kommenden
Monaten sein.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über die Prüfergebnisse unterrichtet.