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Anlage 2 (5): Stellungnahmen der TöB.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2 (5): Stellungnahmen der TöB.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
26.12.14, 12:34
Aktualisiert
28.01.18, 03:28

Inhalt der Datei

Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 1 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 2 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 3 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 4 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 5 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 6 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 7 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 8 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 9 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 10 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 11 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 12 von 24 Unitymedia NRW GmbH | Postfach 10 20 28 | 34020 Kassel Bearbeiter(in): Abteilung: Zentrale Planung Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Herrn Kleine Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum Direktwahl: Datum 07.08.2013 Seite 1/1 E-Mail: ZentralePlanungND@umkbw.de Vorgangsnummer: 92125 Trägerbeteiligung der Stadt Bochum (818) Bebauungsplan Nr. 818 -Ruhrpark-Einkaufszentrum- Sehr geehrter Herr Kleine, vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Freundliche Grüße Zentrale Planung Unitymedia Kabel BW Änderung der Adressdaten bei Unitymedia Kabel BW Bitte richten Sie Ihre Anfragen ab sofort an folgende Adressen: eMail: ZentralePlanungND@umkbw.de oder Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Unitymedia NRW GmbH Postanschrift: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kassel Handelsregister: Amtsgericht Köln | HRB 55984 | Sitz der Gesellschaft: Köln | USt-ID DE 813 243 353 Geschäftsführer: Lutz Schüler (Vorsitzender) | Dr. Herbert Leifker | Jens Müller | Jon Garrison www.unitymedia.de Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 13 von 24 Stadt Wltten, 58449 Wltten 61 Stadt Witten Die Bürgenneisterin Planungsamt Stadt Bochum Stadtplanungs-und Bauordn r.ngs ~ ADT -Technisches Rathaus BQCHUM Hans-Böckler Straße 19 15, Aug. 2013 44777 Bochum G6. AUG. 2013 /61 3 Annenstraße 11 3 Auskunft erteilt: Herr Dieter Weitz, Zi. 202 Telefon 02302581-4178 Telefax 02302 581-41 99 Verm ittlung 02302581-0 Dieter.Weitz@stadt-witten.de www.witten.de Mein Zeichen 61 . Wz Datum 13.08.2013 Bebauungsplan Nr. 818 -Ruhrpark-EinkauszentrumHier: Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben 61 3 - KI v. 15.07.2013 Schreiben der Stadt Witten v, 19.03,2013 Sehr geehrte Damen und Herren, im Hinblick auf die mit Schreiben v. 29.01 .2013 dargelegten Planinhalte ist nach Prüfung der nunmehr vorgelegten Planinhalte des Bebauungsplans Nr. 818 und seiner Begründung (Entwurf, Stand 29.05.2013) keine Änderung der Verkaufsfläche des gesamten Ruhrparks von 69.700 m2 festzustellen. Die Stadt Witten sieht sich daher veranlasst, ihre mit 0 g. Schreiben mitgeteilten Bedenken gegen das Planvorhaben in vollem Umfang aufrecht zu erhalten und hiermit erneut geltend zu machen. Zusammenfassend wird noch einmal erklärt, dass in der Gesamtbetrachtung der geplante Zuwachs an Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente seitens der Stadt Witten abgelehnt wird , da dieser nicht im Einklang mit maßgeblichen Regelungen des seit Juli 2013 in Kraft getretenen LEP NRW -sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel- sowie den regional vereinbarten Regelungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche steht. Auch sind gutachterlich attestierte Zielkonflikte mit dem Masterplan der Stadt Bochum zu erkennen . Darüber hinaus werden aus Sicht der Stadt Witten die Möglichkeiten des Bestandsschutzes zu weitreichend genutzt. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der Ruhrpark neben den geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Modernisierung (sog. Süd-Mall, Verbesserung der Parkplatzsituation etc.) über zusätzliche Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente verfügen wird , was eine weitere Attraktivitätssteigerung bewirkt. Durch diese weitere Verschärfung der Konkurrenzsituation werden negative Auswirkungen für die Wittener Innenstadt und die Wittener Stadtteile, insb. Stockum, Bommern, Heven und Herbede erwartet, die Konten bei allen Banken in Witten Sparkasse Witten Kto. 737 SLZ 452 500 35 ISAN: DE43 4525 0035 0000 0007 37 sie: WELADED1WTN Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 14 von 24 Seite 2 ggf. auch zu städtebaulichen Problemen umschlagen können . Das vorliegende Verträglichkeitsgutachten der GMA kann angesichts der dargestellten methodischen Schwächen nicht den Nachweis erbringen, dass durch o.g. Planung der Stadt Bochum ausgelöste städtebauliche Probleme für die Stadt Witten auszuschließen sind. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Planungsamtsleiter) Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 15 von 24 Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft BOGESTRA Universitätsstraße 58 44789 Bochum 44782 Bochum Postfach 10 03 49 44703 Bochum Planungsamt Rathaus Bochum Willy-Brandt-Platz 2 - 6 44777 Bochum Telefon: (02 34) 3 03 – 0 Telefax: (02 34) 3 03 – 23 00 Internet: www.bus-und-bahn.de e-mail: elke.einhaeuser@bogestra.de Bearbeitung: Elke Einhäuser Ihre Zeichen Bus + Bahn Die BOGESTRA ist zu erreichen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien U35, 349, 353, 354, 356, 365 und 394. Haltestelle: „Oskar-Hoffmann-Straße“ Ihre Nachricht vom 16.07.2013 Durchwahl: 2678 Telefax: 3678 Unsere Zeichen bei der Antwort bitte angeben MK31/E Datum 15.08.2013 Bebauungsplan Nr. 818 - Ruhrpark-Einkaufszentrum – hier: Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung und Bitte um Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer Verlegung der Fußgängerbrücke zwischen dem Wohngebiet Lüdgendorpweg sollte die räumliche Nähe zu einer Bushaltestelle berücksichtigt werden und ein behindertengerechter Zugang ermöglicht werden (6. Städtebauliches Konzept - Radfahrer und Fußgänger). Entsprechend Kapitel 6. Städtebauliches Konzept - Radfahrer und Fußgänger soll eine Anpassung der bestehenden öffentlichen Verkehrsanlagen unabhängig von dem Bebauungsplanverfahren in Ausbauvereinbarungen getroffen werden. Hier sind die Belange des ÖPNV zu berücksichtigen. Insbesondere ist hierbei auf eine niederflurgerechte Gestaltung und eine tangentiale Anfahrbarkeit der Haltestellen zu achten. Des Weiteren sollte der Busverkehr über Sondersignale und Busspuren so geführt werden, dass ein schneller und zuverlässiger Betrieb gewährleistet ist. Wir bitten darum, bei der Detailplanung und insbesondere bei der Planung der Zufahrten und Fahrspuren beteiligt zu werden. Ansonsten bestehen gegen die Planungen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Verkehrsmanagement und Qualität i.A. Elke Einhäuser Aufsichtsrat: Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, Vorsitzende Vorstand: Firmensitz: Dr. Burkhard Rüberg Dipl.-Betriebsw. Gisbert Schlotzhauer Bochum. Eingetragen beim AG Bochum unter HRB 1 Bankkonten: Sparkasse Bochum Konto-Nr. 1 300 482 BLZ 430 500 01 Herner Sparkasse Konto-Nr. 92 692 BLZ 432 500 30 Sparkasse Gelsenkirchen Konto-Nr. 101 099 509 BLZ 420 500 01 Stadt-Sparkasse Witten Konto-Nr. 44 412 BLZ 452 500 35 Wir haben flexible Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten in der Zeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr und am Freitag 8.00 – 15.00 Uhr Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 16 von 24 Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Arnsberg· Postfach· 598 17 Arnsberg Datum : 21 . August 2013 Seite 1 von 2 Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnung Technisches Rathaus Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum Aktenzeichen : bei Antwort bitte angeben 2 7. AUS. 1 3 1611 l Auskunft erteilt: Martina Nabrings Martina.nabring s@b ra .nrw.de Telefon: 02931 /82Fax: 02931182- ß . r? Seibertzstr. 2 59821 Arnsberg Bebauungsplan Nr. 818 -Ruhrpark-EKZBenachrichtigung über die öffentliche Auslegung Ihr Schreiben vom 12.07.2013 Mein Schreiben vom 26.02.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, zum O.g. Bebauungsplan werden aus städtebaufachlicher und planungsrechtlicher Sicht folgende Bedenken mitgeteilt: Im Bebauungsplan wird weiterhin festgesetzt , dass sonstiger nichtzentrenrelevanter Einzelhandel unbegrenzt zulässig ist. Wie bereits in meinem Schreiben aus Februar 2013 dargelegt, können auch durch nicht-zentren relevante Sortimente negative Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche grundsätzlich unterstellt werden. Eine Betrachtung erfolgt in der Begründung lediglich für die nahversorgungs- und der Begründung Gesamtbetrachtung Vorhabens durch sind und daher Ausführungen die Darlegung nicht-zentrenrelevante der im Sinne Auswirkungen Sortimente einer des weiterhin poststelle@bra .nrw.de Servicezeiten: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr Freitags von 08:30 - 14.00 Uhr Konto der Landeskasse Düsseldorf bei der Landesbank erforderlich . Das mit Mängeln behaftete GMA-Gutachten wird ebenso weiterhin bezüglich Telefon : 02931 82-0 www.bra.nrw.de zentrenrelevanten Sortimente. In Hauptsitz: Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg mehrerer Branchen als Grundlage zur Festsetzung Hessen-Thüringen: 4008017 BLZ 30050000 IBAN: DE27 3005 0000 0004 0080 17 Ble: WELADEDD Umsatzsteuer 10 : DE1 23878675 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 17 von 24 Bezirksregierung Arnsberg sortimentsbezogener Verkaufsflächenobergrenzen dem Bebauungsplan zugrunde gelegt. Inwiefern sich hierdurch keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nachweisen lassen , bleibt unklar bzw. ist zu korrigieren. Es wird abschließend kommunal und nochmals angeregt, regionalverträgliche im Hinblick auf eine Einzelhandelsentwicklung die sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen im Sinne der o.g. Konzepte als bestandsorientierte Planung anzupassen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag < JjaJv M. Nabrings V Seite 2 von 2 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 18 von 24 ~ Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz .~. und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf - Referat K 4 - lÖB Wehrverwaltung Wir. Dienen. Deutschland. Bundesamt fÜr Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr HAUSANSCHRIFT: • Kompetenzzentrum Baumanagement OÜsseldorf Wilhelm-Raabe-Str. 46 • 40470 Düsseldorf TEL FAX Stadt Bochum Hans-Böckler-Straße 19 1 BW, ~TA[}JJ!9.QHUM 44777 Bochum Wilhelm-Raabe-Slr. 46. 40470 Düsseldorf (0211) 959 - 2386 (0211) 959 - 2281 3221 \ E-MAIL: W B\fINE STl UW4TOEB@bundesw ehLora (bis 30,09,2013) t BEARBEITER: Herr von den Driesch Düsseldorf, den 22. August 2013 Bei Schriftwechsel unbedingt angeben: Ord-Nr.:West1 M 007 13 b Bauleitplanung; hier: Bebauungsplan Nr. 818 - Ruhrpark-Einkaufszentrum 1. ihr Schreiben vom 29.01.2013 2. Meine Stellungnahme vom 22.03.2013 -Az 45-03-03 Ord-Nr.: Westl M 007 13 a 3. Ihr Schreiben vom 12.07.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom 12.07.2013 benachrichtigen Sie mich über die öffentliche Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am 22.03.2013 Stellung genommen. Ich habe die numnehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und meiner Stellungnahme waren, - soweit mir möglich - verglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen. Meine Stellungnahme vom 22.03.2013 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter. Sollten - entgegen meiner Einschätzung - dermoch zwischen den beiden Abstinunungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten. Mit freundlichem Gruß im Auftrag L.U'~ von den Dtiesch Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 19 von 24 Von: An: Datum: Betreff: "Busche, Andrea" <andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de> <61-ToeB@bochum.de> 03.09.2013 11:17 Bebauungsplan Nr. 818 Ruhrpark Bebauungsplan Nr. 818 - Ruhrpark Einkaufszentrum - Ihr Schreiben vom 12.07.2013 Sehr geehrter Herr Kleine, zu dem o.a. Planvorhaben wird aus der Sicht des Immissionsschutzes bezüglich der Anlagen, für die eine abfall- oder immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt, folgende Stellungnahme abgegeben: Gegen das geplante Vorhaben bestehen keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. Allerdings verweise ich im Hinblick auf die von dem Planvorhaben ausgehenden Lärmemissionen auf die Zuständigkeit der gemeinsamen Unteren Immissionsschutzbehörde Bochum-Dortmund-Hagen. Diese Stellungnahme erfolgt ausschließlich per Email. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (A. Busche) Andrea Busche <mailto:andrea.busche@bezreg-arnsberg.nrw.de> Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 53 Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg Telefon: +49 2931 82 2161 Telefax: +49 2931 82 2388 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 20 von 24 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 21 von 24 Von: An: Datum: Betreff: <peter.weichmann-jaeger@herne.de> <61-ToeB@bochum.de> 23.09.2013 12:26 Bebauungsplan Nr. 818 - Ruhrpark-Einkaufszentrum - Bebauungsplan Nr. 818 der Stadt Bochum - Ruhrpark Einkaufszentrum - ; förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange; Stellungnahme der Stadt Herne Sehr geehrte Damen und Herren, vorbehaltlich des abschließenden Beschlusses durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne, der erst am 08.10.2013 gefasst werden wird, teile ich Ihnen mit, dass der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne in seiner Sitzung am 10.09.2013 bezüglich der zu o.g. Verfahren abzugebenden Stellungnahme dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussempfehlung vorschlägt: Stellungnahme der Stadt Herne: Der Entwurf des Bebauungsplans ist hinsichtlich der zulässigen Verkaufsflächen gegenüber der Fassung der frühzeitigen Beteiligung unverändert. Die Stadt Herne erhält daher ihre im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachte Stellungnahme aufrecht. Mit freundlichem Gruß i.A. Peter Weichmann-Jaeger Stadt Herne Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung Generelle Planung und interkommunale Kooperation Postfach 101820 44621 Herne Telefon: 02323 16-3017 Fax: 02323 16-2704 Internet: www.herne.de Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2g CO2 und 2 g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 22 von 24 STADTWERKE BOCHUM $ven Sch lickewei E-Mail Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt T echn isches Rathaus "':T"'"'Jr ;: ""ir~DSQ~C:;::;:;:;::::-' Hans-Böckler-Str. 19 - ":'HUM 44787 Bochum 0 ~ Okt 2013 - Unser Zeichen recht @stadtwerke-bochum.de 104 5ch Durchwahl 0234960 - 1422 Telefax 0234 960 - 1409 Zimmer 802 Datum 01 .10.201 3 Bebauungsplan Nr. 818 - Ruhrpark Einkaufszeitrum hier: Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgrund von Änderungen bzw. Ergänzungen des Bebauungsplan-Entwurfs Ihr Zeichen: 61 31 KI Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrter Herr Kleine , sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf ihr Schreiben vom 20.09.2013. Der B-Planentwurf 818 soll in einigen Punkten (Verkaufsflächenobergrenze Bekleidung , Zulässigkeit baulicher Anlagen außerhalb der Baugrenzen, Erweiterung der festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen) ergänzt werden . In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf unsere Stellungnahme vom 29.07.2013 verweisen. Wir haben mit RED GRAFTON eine Einigung in Bezug auf den Umgang mit unseren wichtigen Versorgungstrassen im Plangebiet erzielt, die es uns ermöglicht, auf die Festsetzung von Geh, Fahr- und Leitungsrechten zu verzichten . Die Versorgungsleitungen der Stadtwerke sind nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen und sind in die Begründung als nachrichtliche Übernahmen aufgenommen worden . Wir bitten diese nachrichtliche Übernahme mit dem Hinweis zu verbinden, dass die Stadtwerke im Vorfeld von Bau- und Baumpflanzmaßnahmen frÜhzeitig zu informieren sind, sodass eine Überbauung verhindert werden kann . Ferner bitten wir in der Legende der Planzeichnung unter "Hinweise" aus "Versorgungsleitungen" "Versorgungsleitungen der Stadtwerke Bochum " zu machen. Aufgrund der mit RED GRAFTON erzielten Einigung können wir einer planungsrechtlichen Zulassung der Errichtung baulicher Nebenanlagen wie etwa Vordächer, Rampen o.ä. außerhalb der Baugrenzen zustimmen . Der jeweilige Bauherr muss jedoch im Vorfeld Erkundigungen dahingehend einholen, ob hier Leitungen der Stadtwerke Bochum Gruppe liegen und ob Firmenanschrin Stadtwerke Boct1um Holding G m bH Ostring 28 44787 Bochum Telefon 0234 960 - 0 Telefax 0234 960 - 4000 E-MaIl pr@stadtwerke-bochum.d e hUp.lfwww.stadtwerxe-bochum.de Bankverbindung Spartasse Bochum Konto Nr. 1 226711 BlZ 430 SOO 01 IBAN OE24 4305 0001 0001 226711 BI G VVELADE01BOC Vorsib:ende d es Aufsi chts ra te s Qberbürgermeislerin Cr. Ottilie SchoIz GeschaftsfOhrer DipL-Ök. Bernhard Wi lmert OipL-lng Dielmar Spohn Amtsgericht Bochom HRB 722 USt.-ldNL DE812658174 St. ·Nf. 5306 5705 0443 Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 23 von 24 Seite 2 STADTWERKE BOCHUM diese umgelegt werden müssen. Gleiches gilt für die Festsetzung der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Hier ist bereits aus dem Bebauungsplanentwurf, in dem einige unserer Versorgungstrassen nachrichtlich übernommen wurden , ein Konflikt ersichtlich , der abhängig von der Art der Bepflanzung Grund zur Urnlegung der Versorgungsleitungen liefern kann . Freundliche Grüße Stadtwerke Bochum Holding GmbH Service-Center Recht iA ~~ ~fc~ei Anlage 2 (5) zur Vorlage Nr. 20132497 Seite 24 von 24 ~ StraBen.N w. l andesbetrieb Straßenbau No rd rhein-Westfolen Landcsbclficb Straßcnbau Nordrhein-Westfalen RtgioßalniedtrI9$~ung Ruhr - Ra us Bochum oZOk Regionalniederlassung Ruhr Haus Bochum J01' Postfach 101526' 4471 5 ßochum Stadt Bochum Stadtplanungs- und bauordnung samt Hans-Bäckler-Straße 19 44777 Bochum - Kontakt Herr Raabe Te lefon: 0234-9552-377 Fax: 0234-9552-435 E-Mail : olaf.raabe@slrasscn.nrw.dc Zeichen: 20700/40400-RaJl.13.03 .07-383/ 13 (Bei Anhvorten bitte angehen.) ';0 ö. ~ OKT. 20B /61,.-..') l Vi/( j I~~__: 1.10.2013 Bauleitplanung - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Bebauungsplan Nr. 818 - Ruhrpark-Einkaufszentrum - Ihr Schreiben vom 20.09.2013, Az .: 61 31 KI Sehr geehrte Damen und Herren, die mit Schreiben vom 26.07.2013, Az. : 20700/40400-Ra/1.13.03-07-296/13 vorgebrachten Bedenken zur Freihaltung der 20 m- Anbauverbotszone (§9(1) Bundesfernstraßengesetz) sind weiterhin zu berücksichtigen. Zu den vorgenommenen Änderungen werden sonst keine Bedenken vorgebracht Mit freundlichen Grüßen Im Olaf Raabe Straßcn.NR W-Betriebssitz . Postfach 10 16 53 . 45816 Gelsenkirchen . Telefon: 0209/3 808-0 Internet: W'ovw.strasscn.nrw.de . E-Mail : kon lakt@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen· BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815 !BAN: OE203005000000040058 I 5 SIC: WELADEOO Steuernummer: 319/5972/070 I llegionalniNh' rla ssung Iluh," I-lau s Boc.hulll Harpener J-Iellweg \ ·4479\ Bochum Postfach 101526·447 15 Boch um Telefon: 0234/9552-0 kontakt.ml .r@strassen.nrw.de