Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
26.12.14, 12:25
Aktualisiert
28.01.18, 03:33

öffnen download melden Dateigröße: 140 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 44) Vorlage Nr. 20132750 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 10.10.2013 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 941 - Carolinenglück Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 05.12.2013 Anlagen Wortlaut Anfrage: Wann ist mit dem neuen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Carolinenglück“ zur rechnen? Antwort: Der Bebauungsplan befindet sich bereits im Verfahren (Aufstellungsbeschluss am 25. April 2012). Derzeit werden die erforderlichen Gutachten erstellt sowie Abstimmungsgespräche mit einzelnen Behörden und Eigentümern hinsichtlich einzelner Belange geführt. Bsw. ist das Gutachten zur Störfallsituation erstellt und befindet sich derzeit in der Abstimmung mit der Bezirksregierung als zuständiger Störfallbehörde, welche wiederum das Landesamt für Naturschutz, Umweltschutz und Verbraucher (LANUV) einbezieht. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 44) Vorlage Nr. 20132750 Aufgrund der zahlreichen Fragestellungen, die bei der Berücksichtigung von Störfallbetrieben in der Bauleitplanung seit einem entsprechenden EuGH-Urteil entstanden sind, entsteht in diesem Bereich ein stärkerer Gutachten- und Abstimmungsbedarf. Der derzeitige Zeitplan sieht eine frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren im III. Quartal 2014 vor. Rechtskräftig könnte der Bebauungsplan im II. Quartal 2015 werden.