Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
26.12.14, 13:44
Aktualisiert
28.01.18, 01:12

öffnen download melden Dateigröße: 177 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 11 (1735) Vorlage Nr.: 20132743 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum, Hagen hier: 3. Änderung/Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.12.2007 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.12.2013 19.12.2013 Anlagen Anlage 1 - 3. Änderung bzw. Ergänzung zur öff.-rechtl. Vereinbarung vom 19.12.2007 Anlage 2 - Synopse Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 11 (1735) Vorlage Nr.: 20132743 1. Ausgangssituation Das Land NRW hat im Oktober 2007 mit dem 2. Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW mit Wirkung vom 01.01.2008 die Versorgungsämter aufgelöst und den Kommunen die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgabenbereiche haben die Städte Bochum, Dortmund und Hagen im Rahmen einer interkommunalen Kooperation vereinbart, dass die Stadt Dortmund die Federführung für die kommunalisierten Aufgaben der Versorgungsverwaltung übernimmt. Der Rat der Stadt Bochum hat am 13.12.2007 die entsprechende, bis zum 31.07.2010 befristete öffentlich-rechtliche Vereinbarung beschlossen (Vorlage 20072954). Am 08.07.2010 hat der Rat der Stadt Bochum schließlich entschieden, die Kooperation über den 31.07.2010 mit der bereits in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgeschriebenen Kündigungsmöglichkeit für die Aufgabenbereiche nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) und dem BEEG unbefristet weiterzuführen (Vorlage 20100910). Dafür wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Datum vom 20.07.2010 zum ersten Mal geändert bzw. ergänzt. Eine weitere Änderung/Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (2. Änderung) erfolgte am 06.07.2011. Hier ging es um die Streichung eines Passus bzgl. der Abordnung von verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 2. Abrechnungsverfahren Das Abrechnungsverfahren ist in § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Bei einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Stadt Dortmund wurde im Jahr 2012 u.a. festgestellt, dass aus Sicht des RPA die Einwohnerzahl der jeweiligen Städte keinen geeigneten Kostenverteilungsschlüssel darstellt. Darüber hinaus wurde seitens des RPA aus arbeitsökonomischen Gründen angeregt, die Abrechnung mit den Verbundpartnern erheblich zu vereinfachen – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass andere Versorgungsämter im Land NRW, die sich ebenfalls zu einer Kooperation entschlossen haben, erheblich einfachere Modalitäten zur Abrechnung der Kostenerstattungen für ihre Verbundpartner festgelegt haben. Auf Grund der o.g. Prüfungsfeststellungen haben die Städte Dortmund, Bochum und Hagen in diesem Jahr hinsichtlich einer Änderung der Abrechnungsmodalitäten Gespräche aufgenommen. 3. 3. Änderung/Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.12.2007 Bezugnehmend auf Punkt 2 wurde seitens des Versorgungsamtes die 3. Änderung/Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet. Diese ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderung/Ergänzung soll zum 01.01.2014 in Kraft treten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 11 (1735) Vorlage Nr.: 20132743 Nach einer „Probeberechnung“ des Versorgungsamtes (auf der Grundlage des Personalstands im Monat September 2013) würden nach den neuen Abrechnungsregelungen der Stadt Bochum Aufwendungen in Höhe von rd. 294.000 EUR (hochgerechnet auf das gesamte Jahr) entstehen. Insbesondere durch mögliche Änderungen bei der Personalausstattung (z.B. durch die Bearbeitung des Betreuungsgeldes) können sich die Kosten in 2014ff. noch verändern. Hinsichtlich der Beweiserhebungskosten wurde zum Stichtag 30.09.2013 ebenfalls eine Abrechnung erstellt. Danach hat die Stadt Bochum augenblicklich ein Guthaben in Höhe von rd. 20.100 EUR. Unter Berücksichtigung dieses Guthabens würden sich die Gesamtkosten für die Stadt Bochum auf rd. 274.000 EUR belaufen. Zum Vergleich: Während im Jahr 2011 sich die Kostenerstattung an die Stadt Dortmund auf rd. 325.000 EUR belief, musste im Jahr 2012 die Stadt Bochum insgesamt 566.611,96 EUR an die Stadt Dortmund überweisen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in 2012 auch die Kosten des Rechtstreits um die Aufgabe des ehemaligen Standortes an der „Rheinischen Str. 173“ in Höhe von rund 150.000 EUR geltend gemacht wurden. Bei Berücksichtigung der Restkosten für den Umzug zum neuen Standort und einer Korrektur bzgl. der Nebenkosten des Standortes „Rheinische Str. 173“ zugunsten der Stadt Bochum verbleiben in diesem Zusammenhang immer noch Kosten in Höhe von 133.000 EUR. Da diese Kosten ausschließlich im Jahr 2012 angefallen sind, musste die Stadt Bochum für die laufenden Aufwendungen rd. 433.000 EUR an die Stadt Dortmund erstatten. Im Jahr 2013 kann noch keine gesicherte Prognose über die für die Stadt Bochum entstehenden Kosten abgegeben werden. Auf der Grundlage der bisher geleisteten Zahlungen an die Stadt Dortmund kann mit Kosten in Höhe von rd. 180.000-200.000 EUR gerechnet werden. Erfahrungsgemäß fallen aber am Jahresende proportional noch höhere Kosten an (Jahresabschlussbuchungen etc.). In der Haushaltsplanung 2014 wurde ein Betrag in Höhe von 450.000 EUR eingeplant. Aus Sicht der Verwaltung können die Änderungen der Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf die Prüfungsfeststellungen des RPA der Stadt Dortmund mitgetragen werden. Die Abrechnung wird transparenter und nachvollziehbarer (insbesondere durch die für die Abrechnung zugrunde gelegten Parameter wie Personalkostenpauschalen, KGSt-Werte, Verteilschlüssel anhand der Vollzeitäquivalenten nach dem Eingliederungsgesetz). Da es sich im Vergleich zum bisherigen Abrechnungsverfahren um eine komplett neue Abrechnungsform handelt, kann nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden, ob die Stadt Bochum im Vergleich künftig mehr oder weniger zahlen muss – zumal die Kostenerstattungsbeträge in den vergangenen Jahren stark variierten. Werden die Kostenerstattungsbeträge 2011 und 2012 mit dem Wert der „Probeberechnung“ verglichen, müsste die Stadt Bochum weniger leisten. Auch bleibt der errechnete Wert deutlich unter dem geplanten Haushaltsansatz für 2014. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 11 (1735) Vorlage Nr.: 20132743 4. Weitere Hinweise 4.1 Betreuungsgeld Der Verwaltungsvorstand der Stadt Bochum hat im Juni 2013 der Aufgabenwahrnehmung bzgl. der Einführung des Betreuungsgeldes durch das Gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen ab dem 01.08.2013 zugestimmt. Der Rat der Stadt Bochum wurde in seiner Sitzung am 18.07.2013 durch eine entsprechende Mitteilung (Vorlage 20131512) in Kenntnis gesetzt. Da die Regelungen zum Betreuungsgeld als Abschnitt in das BEEG eingefügt wurden und das BEEG bereits durch die Kooperationsvereinbarung abgedeckt ist, war es nicht erforderlich, die Kooperationsvereinbarung zu ändern bzw. zu ergänzen, um die neue Aufgabe des Betreuungsgeldes rechtmäßig in der Kooperation umzusetzen. Um die Aufgabenwahrnehmung des Betreuungsgeldes Kooperationsvereinbarung deutlich zu machen, wurden in Änderungsfassung entsprechende Ergänzungen aufgenommen. jedoch in der der vorliegenden 4.2 Veröffentlichung der 3. Änderung/ Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.12.2007 Nach Unterzeichnung durch die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum und der Oberbürgermeister der Städte Dortmund und Hagen ist die 3. Änderung/ Ergänzung der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung für die Stadt Bochum ist im städtischen Amtsblatt vorzunehmen. 4.3 Örtliche Anlaufstelle Die örtliche Anlaufstelle im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bochum, die ergänzend Beratung für die Bochumer Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens und des Eltern-/ Betreuungsgeldes anbietet, soll mit dem hierfür zur Zeit vorhandenen Personal (zwei Mitarbeiter) aufrecht erhalten werden. Die hier entstehenden Kosten werden in der bisherigen Abrechnung nicht berücksichtigt. Das RPA der Stadt Bochum hat allerdings angeregt, die Personalkosten der zwei in Bochum eingesetzten Servicekräfte in die Berechnung mit einzubeziehen. Das Amt für Soziales und Wohnen wird diesen Aspekt im Nachgang der 3. Änderung/Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nochmals in Gesprächen mit den Städten Dortmund und Hagen thematisieren. 4.4 Synopse In der Anlage 2 befindet sich eine Synopse, in der die Änderungen den Regelungen der aktuellen Vereinbarung gegenüber gestellt wurden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 11 (1735) Vorlage Nr.: 20132743 Bezeichnung der Vorlage Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum, Hagen hier: 3. Änderung/Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.12.2007 Der als Anlage 1 beigefügten 3. Änderung/ Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 19.12.2007 hinsichtlich des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen wird zugestimmt.