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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
173 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:16

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 01 (2882) Vorlage Nr. 20132529 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Rates vom 26.09.2013, TOP 4.12 Bezeichnung der Vorlage Wohnungslose Menschen in Bochum Beratungsfolge Sitzungstermin Rat akt. Beratung 19.12.2013 Anlagen Wortlaut Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Wohnungslosen in Bochum von 2008 bis 2013 entwickelt? Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 30.09.2013 Anzahl der Personen in Übernachtungsstellen Diakoniewerk/Mittagstisch WattenscheidSwidbertstr. 38 24 25 26 29 24 Innere Mission/ Fliednerhaus 164 177 195 199 198 197 Gesamt: 202 201 220 225 227 221 Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - TOP/akt. Beratung 50 01 (2882) Vorlage Nr. 20132529 Anzahl der Personen in Übernachtungsstellen 230 225 225 Anzahl Personen 220 227 221 220 215 210 Anzahl der Personen in Übernachtungsstellen 205 200 202 201 195 190 185 2008 2009 2010 2011 2012 30.09.2013 Jahre Der infrage kommende Personenkreis ist weder örtlich noch trägergebunden, so dass Mehrfachzählungen verlässliche Daten verhindern würden. Als fixe Größe werden in Bochum daher, wenn es um die Bezifferung der in der Anfrage gemeinten Zahlen geht, insbesondere die Übernachter/innen in den Übernachtungsstellen der Inneren Mission / Fliednerhaus und Diakoniewerk/ Mittagstisch WattenscheidSwidbertstr. herangezogen. Frage 2: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Wohnungslosigkeit zu verhindern? Auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) NRW ist die Stadt Bochum zur Versorgung von obdachlosen Personen mit Wohnraum sowie zur Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust bei richterlich angeordneten Zwangsräumungen ordnungspolitisch verpflichtet. Gemäß §22 Abs. 8 SGB II und § 36 SGB XII besteht zudem vorbeugend die Verpflichtung, Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage zu ergreifen. Hier sind auch die durch das Amtsgericht ergangenen Räumungsklagen aufgrund von Mietzinsrückständen einbezogen. Die mit der gesetzlichen Verpflichtung verbundenen Aufgaben werden mit einem prophylaktischen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Arbeitsansatz im Amt für Soziales und Wohnen in der Fachstelle zur Vermeidung/ Überwindung von Obdachlosigkeit/ Wohnungslosigkeit wahrgenommen. Die Basis für die Beratung und Unterstützung betroffener Bochumer Bürgerinnen und Bürger bildet ein ganzheitlicher Beratungsansatz, der auf die Stärkung der eigenen Handlungskompetenz der Hilfesuchenden ausgerichtet ist. Der Hilfeansatz sieht nach der Methode des Fallmanagements für passgenaue Lösungen Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 01 (2882) Vorlage Nr. 20132529 die Einbeziehung der für den individuellen Einzelfall gegebenen Angebote der jeweils entsprechenden sozialen und institutionellen Netzwerkpartner vor. Ein frühzeitiger Kontakt und die Beratung der Menschen in Verschuldungssituationen und bei Mietproblemen ist entscheidend, um rechtzeitig zu einer Problemlösung zu kommen, bevor Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit eintritt. Zu den angebotenen Hilfen gehören: - - Die Beratung und Hilfe bei Miet- und Energiezahlungsproblemen sowie Unterstützung bei der Regulierung weiterer Verschuldung zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit bzw. deren Überwindung ggfs. Einsatz wirtschaftlicher Mittel (Gewährung von Darlehen) zum Erhalt von Wohnraum Unterstützung bei der Wohnungssuche bei (drohendem) Wohnungsverlust Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust bei richterlich angeordneten Zwangsräumungen sowie Teilnahme an Zwangsräumungen Versorgung obdachloser Menschen mit alternativem Wohnraum; ggfs. Veranlassung der Unterbringung in städtischer Wohnunterbringung, wenn eine alternative Wohnraumversorgung nicht ermöglicht werden kann, sowie Betreuung und Begleitung der dort vorübergehend wohnhaften Betroffenen; Unterstützung bei der Suche nach alternativem Wohnraum; Nachbetreuung Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien mit den Betroffenen bei vielfältigen, meist gleichzeitig auftretenden Problemlagen Kooperation mit den einschlägigen Bochumer Einrichtungen der Träger der freien Wohlfahrt und anderen Trägern für wohnungslose Menschen, dazu gehören u.a. Beratungsstellen, Tagesaufenthalte, Übernachtungsmöglichkeiten, das (ambulant) Betreute Wohnen