Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
173 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 01 (2882)
Vorlage Nr. 20132529
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates vom 26.09.2013, TOP 4.12
Bezeichnung der Vorlage
Wohnungslose Menschen in Bochum
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
akt.
Beratung
19.12.2013
Anlagen
Wortlaut
Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Wohnungslosen in Bochum von 2008 bis 2013
entwickelt?
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
30.09.2013
Anzahl der Personen in
Übernachtungsstellen
Diakoniewerk/Mittagstisch
WattenscheidSwidbertstr.
38
24
25
26
29
24
Innere Mission/
Fliednerhaus
164
177
195
199
198
197
Gesamt:
202
201
220
225
227
221
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TOP/akt. Beratung
50 01 (2882)
Vorlage Nr. 20132529
Anzahl der Personen in Übernachtungsstellen
230
225
225
Anzahl Personen
220
227
221
220
215
210
Anzahl der Personen in
Übernachtungsstellen
205
200
202
201
195
190
185
2008
2009
2010
2011
2012
30.09.2013
Jahre
Der infrage kommende Personenkreis ist weder örtlich noch trägergebunden, so dass
Mehrfachzählungen verlässliche Daten verhindern würden.
Als fixe Größe werden in Bochum daher, wenn es um die Bezifferung der in der Anfrage
gemeinten Zahlen geht, insbesondere die Übernachter/innen in den Übernachtungsstellen
der Inneren Mission / Fliednerhaus und Diakoniewerk/ Mittagstisch WattenscheidSwidbertstr. herangezogen.
Frage 2: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um Wohnungslosigkeit zu verhindern?
Auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) NRW ist die Stadt Bochum zur
Versorgung von obdachlosen Personen mit Wohnraum sowie zur Unterstützung bei
drohendem
Wohnungsverlust
bei
richterlich
angeordneten
Zwangsräumungen
ordnungspolitisch verpflichtet.
Gemäß §22 Abs. 8 SGB II und § 36 SGB XII besteht zudem vorbeugend die Verpflichtung,
Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage
zu ergreifen. Hier sind auch die durch das Amtsgericht ergangenen Räumungsklagen
aufgrund von Mietzinsrückständen einbezogen.
Die mit der gesetzlichen Verpflichtung verbundenen Aufgaben werden mit einem
prophylaktischen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Arbeitsansatz im Amt für Soziales
und Wohnen in der Fachstelle zur Vermeidung/ Überwindung von Obdachlosigkeit/
Wohnungslosigkeit wahrgenommen. Die Basis für die Beratung und Unterstützung
betroffener Bochumer Bürgerinnen und Bürger bildet ein ganzheitlicher Beratungsansatz,
der auf die Stärkung der eigenen Handlungskompetenz der Hilfesuchenden ausgerichtet ist.
Der Hilfeansatz sieht nach der Methode des Fallmanagements für passgenaue Lösungen
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20132529
die Einbeziehung der für den individuellen Einzelfall gegebenen Angebote der jeweils
entsprechenden sozialen und institutionellen Netzwerkpartner vor.
Ein frühzeitiger Kontakt und die Beratung der Menschen in Verschuldungssituationen und
bei Mietproblemen ist entscheidend, um rechtzeitig zu einer Problemlösung zu kommen,
bevor Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit eintritt.
Zu den angebotenen Hilfen gehören:
-
-
Die Beratung und Hilfe bei Miet- und Energiezahlungsproblemen sowie
Unterstützung bei der Regulierung weiterer Verschuldung zur Abwendung drohender
Obdachlosigkeit bzw. deren Überwindung
ggfs. Einsatz wirtschaftlicher Mittel (Gewährung von Darlehen) zum Erhalt von
Wohnraum
Unterstützung bei der Wohnungssuche bei (drohendem) Wohnungsverlust
Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust bei richterlich angeordneten
Zwangsräumungen sowie Teilnahme an Zwangsräumungen
Versorgung obdachloser Menschen mit alternativem Wohnraum; ggfs. Veranlassung
der Unterbringung in städtischer Wohnunterbringung, wenn eine alternative
Wohnraumversorgung nicht ermöglicht werden kann, sowie Betreuung und
Begleitung der dort vorübergehend wohnhaften Betroffenen; Unterstützung bei der
Suche nach alternativem Wohnraum; Nachbetreuung
Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien mit den Betroffenen bei vielfältigen,
meist gleichzeitig auftretenden Problemlagen
Kooperation mit den einschlägigen Bochumer Einrichtungen der Träger der freien
Wohlfahrt und anderen Trägern für wohnungslose Menschen, dazu gehören u.a.
Beratungsstellen, Tagesaufenthalte, Übernachtungsmöglichkeiten, das (ambulant)
Betreute Wohnen