Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP/akt. Beratung
Anfrage
- Seite 1 Vorlage Nr. 20122101
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
Vertreter der FDP (Hans-Otto Forth)
04.10.2012
Empfänger
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
04.10.2012
Betreff
Graffitis / Farbschmierereien an städtischem bzw. privaten Eigentum
Wortlaut
Mit dem neuen Graffiti-Bekämpfungsgesetz von 2005 gilt das Auftragen von Graffitis als
Sachbeschädigung. Eine entsprechende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache wird
ausdrücklich unter Strafe gestellt. Es macht den Verursacher schadenersatzpflichtig. Die
wirtschaftlichen Schäden für die Eigentümer betroffener Objekte belaufen sich in Deutschland
jährlich auf über 500 Mio EUR, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages,
Nr. 48/05, bekannt gaben.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an:
1.
Wie geht die Stadt aktuell mit Graffitis an städtischem Eigentum (Gebäude, Poller,
Laternen etc.) um, und wie verfährt sie bei entsprechenden Hinweisen von Bürgern?
- Erstattet sie jeweils Anzeige?
2.
Was unternimmt sie präventiv gegen Graffitis?
3.
Nach welchem Verfahren werden Graffitis an städtischem Eigentum beseitigt?
Wie stellen sich die Kosten hierfür konkret dar?
4.
Wie hat die Stadt die betreffende Aufgabenwahrnehmung vom Grundsatz her geregelt?
5.
Berät die Stadt Privat-Eigentümer bei Schäden durch Graffitis, wenn ja, bitte wie?
6.
Ist der Verwaltung bekannt, dass das Düsseldorfer Ordnungsamt über Graffitis eine
Broschüre herausgegeben hat, die auch von der Stadt Essen übernommen wurde?
Wäre es nicht sinnvoll, auch in Bochum diese Broschüre zu übernehmen?