Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage Datenschutz und Melderegisterauskünfte.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
26.12.14, 13:46
Aktualisiert
28.01.18, 01:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Die FDP im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
25. September 2012
Anfrage
zur 27. Sitzung des Rates am 08.11.2012
hier: Datenschutz und Melderegisterauskünfte
In den letzten Monaten ist in der Presse und Öffentlichkeit über einzelne Regelungen
des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes (MRRG) diskutiert worden, wonach
Melderegisterauskünfte von Städten und Gemeinden nach §§ 21 und 22 BRRG auch
zu Werbezwecken und an Adressbuchverlage erteilt werden dürfen.
In NRW erfolge das auch auf der Grundlage der §§ 34 und 35 des LandesMeldegesetzes NRW und der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes; einige
Städte und Gemeinden hätten in der Vergangenheit durch solche
Melderegisterauskünfte erhebliche finanzielle Einnahmen erzielt.
Dagegen werden Bedenken von Datenschutzbeauftragten und aus der Bevölkerung
geltend gemacht, es sei jedenfalls verstärkt darauf zu achten, dass bei einer
Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen der Datenschutz und das "Recht auf
informationelle Selbstbestimmung" nicht verletzt würden. Die Bürger sollten auch
verstärkt über ihr Widerspruchsrecht informiert werden.
Derzeit wird ein Entwurf für ein neues Melderecht auf Bundesebene erarbeitet. Ziel ist
dabei eine Einwilligungslösung, bei der Bürger ihr Einverständnis zur Datenweitergabe
erklären müssen.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an:
1. Wie viele einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familienname,
Doktorgrad, Anschrift) - schriftlich und elektronisch - zu gewerblichen Zwecken
an privatwirtschaftliche Unternehmen, auch Adressbuchverlage wurden in den
vergangenen zwei Jahren erteilt?
2. Wie viele erweiterte Melderegisterauskünfte wurden nach § 35 Abs. 2
Meldegesetz NRW in den vergangenen zwei Jahren erteilt (frühere Namen,
Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Familienstand,
Name und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Sterbetag)?
Wir bitten um Aufschlüsselung nach Art der Unternehmen.
FDP im Rat der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 1-3 • 44777 Bochum.Ruhr • Telefon: 0234 – 910 21 44 • Fax: 0234 – 910 21 45
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3. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen aus der Weitergabe solcher Daten an
privatwirtschaftliche Unternehmen und/oder Adressbuchverlage in diesem
Zeitraum?
4. Wurden auch Melderegisterauskünfte nach § 35 Abs. 3 Meldegesetz an Presse
und Rundfunk erteilt?
5. Wie und wann werden die Bürger zuvor hingewiesen, dass sie der Weitergabe
ihrer Daten an privatwirtschaftliche Unternehmen widersprechen können bzw.
der Weitergabe an Adressbuchverlage nach § 35 Abs. 4 Satz 2 Meldegesetz
ausdrücklich zustimmen müssen?
6. Wurde auch durch öffentliche Bekanntmachungen nach § 35 Abs. 6
Meldegesetz darauf hingewiesen?
7. Verfügt die Stadtverwaltung bereits über entsprechende Formulare zu
Widerspruch und Einwilligung der Weitergabe von Personendaten? Wenn ja,
wo sind diese zu finden?
gez. Heiko Fröhlich
Ratsmitglied
Für die Richtigkeit
Marcus Heidrich
Mitarbeiter der FDP im Rat
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