Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Personalentwicklungskonzept.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
26.12.14, 13:47
Aktualisiert
28.01.18, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, 05.09.2012
Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am 5. September 2012
Personalentwicklungskonzept / Abschlussbericht der KGSt
In der Sitzung der Kommission für Personal und Gleichstellung am 29. Juni 2012
wurde den Mitgliedern der Abschlussbericht der KGSt „Darstellung der Auswertung
der beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sowie der demografischen Bevölkerungsentwicklung auf den Stellenplan der Stadt Bochum mit Hinweisen auf das Personalentwicklungskonzept“ vorgestellt.
Im Abschlussbericht ist unter Punkt 1 „Ausgangssituation und Zielsetzung“ Folgendes formuliert:
„Die KGSt ist von der Stadt Bochum beauftragt, die Auswirkung der demografischen Bevölkerungsentwicklung sowie der vom Rat beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (Haushaltssicherungskonzept sowie Beratungskooperation) auf den Stellenplan der Stadt Bochum darzustellen. Soweit möglich, werden auch Hinweise zur Weiterentwicklung sowie Hinweise
zur Konkretisierung des Personalentwicklungskonzeptes unterbreitet. Die
Stadt Bochum hat von der Politik den Auftrag zur Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes erhalten. In diesem Rahmen wurde die Verwaltung von der Politik ebenfalls aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie
durch die „normale“ Personalfluktuation frei werdende Stellen eingespart werden können.“
Der Abschlussbericht enthält u.a. Aussagen zu den stellenplanmäßigen Auswirkungen nach Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem HSK oder stellt die
stellenplanmäßigen Auswirkungen aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bis 2022 dar.
Dieser Abschlussbericht stellt kein Personalentwicklungskonzept dar sondern beschreibt lediglich den Weg zur Aufstellung eines Personalentwicklungskonzeptes.
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
Der Auftrag der Politik an die Verwaltung, ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen, war eindeutig. Zunächst hatte die Personaldezernentin ein Personalentwicklungskonzept für Ende Juni 2012 angekündigt. Anschließend gab sie bekannt, dass
aus Zeitgründen ein Personalentwicklungskonzept nicht vorgelegt werden kann und
vielmehr lediglich der Abschlussbericht der KGSt vorliegen wird.
Die CDU-Fraktion fragt an:
1. Die KGSt hat offensichtlich das in der Verwaltung vorhandene Datenmaterial
gesichtet und strukturiert ausgewertet. Warum bedurfte die Personalverwaltung derartiger Unterstützung bei einer Aufgabe, die zum Kernbestand einer
Personalverwaltung gehört?
2. Die Verwaltung ist offensichtlich nicht in der Lage, ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten. Wurden inzwischen Institutionen, Unternehmen, freiberufliche Berater o. a. mit der Unterstützung der Verwaltung beauftragt? Wenn
nein, warum glaubt die Verwaltung immer noch, es allein zu können?
3. Das Personalentwicklungskonzept muss unter Berücksichtigung des demografischen Wandels auch Aussagen enthalten, welche Aufgaben mit welchen
Standards und mit welchem Personal wahrgenommen werden sollen. Wann
wird die Personaldezernentin den Haupt- und Finanzausschuss über das weitere Vorgehen und den Zeitplan zur Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes informieren?
4. Wann wird das endgültige Personalentwicklungskonzept vorliegen?
Roland Mitschke
Stellv. Fraktionsvorsitzender
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