Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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17 kB
Erstellt
26.12.14, 13:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 224 (3753)
Vorlage Nr. 20101297
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Bochum
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
akt.
Beratung
14.07.2010
Anlagen
Wortlaut
Erläuterungen zum Mietspiegel
1. Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, der entweder
von
-
der Gemeinde erstellt oder
den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt
oder
den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt
worden ist.
Sein Hauptanwendungsgebiet ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren. Er besitzt
daneben aber auch Bedeutung
-
beim Neuabschluss von Mietverträgen,
im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhungen und -wucher sowie
bei der Berechnung der Freistellungsausgleichszahlung.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
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Vorlage Nr. 20101297
In Bochum wird seit Jahren ein qualifizierter Mietspiegel unter Moderation der Stadt
vom Arbeitskreis Mietspiegel erstellt. Dem Arbeitskreis gehören an:
-
-
Haus + Grundeigentümer Bochum e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Haus- und Grundeigentümervereine,
vertreten durch den Haus- und Grundbesitzer-Verein
Bochum-Linden-Dahlhausen e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen der
Städte Bochum und Castrop-Rauxel
Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V.
Mieterverein Wattenscheid e.V.
Stadt Bochum, Amt für Bauverwaltung und Wohnungswesen
2. Ein qualifizierter Mietspiegel muss
-
nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und
von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der
Mieter anerkannt
worden sein. Er hat im gerichtlichen Verfahren die widerlegbare Vermutung, dass die
bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Der letzte qualifizierte Mietspiegel galt vom 01.04.2008 bis 31.03.2010.
Neuer qualifizierter Mietspiegel
1. Mit Moderation der Stadtverwaltung beschloss der Arbeitskreis Mietspiegel im April
2009, einen neuen qualifizierten Mietspiegel aufzustellen. Die erforderliche
Datenerhebung wurde in Form einer kombinierten Mieter- und Vermieterbefragung
von August bis November 2009 durchgeführt.
2. Es konnten von 4.915 Fragebögen 4.795 (ca. 98%) nach der Regressionsmethode
ausgewertet werden. Sie bilden die Grundlage für den neuen qualifizierten
Mietspiegel, der einvernehmlich durch die Interessenvertreter der Vermieter und der
Mieter anerkannt wurde und vom 01.04.2010 bis 31.03.2012 Gültigkeit hat.
3. In Form, Aufbau und Gestaltung gleicht er - wegen des Wiedererkennungswertes dem bisherigen Mietspiegel. Die Textpassagen wurden den inhaltlichen
Beschreibungen angepasst.
Die bisherige Wohnungsgrößenaufteilung: bis 40 qm und über 40 qm ist
mietpreisbildend verändert worden. Die neuen Wohnungsgrößen sind: bis 40 qm,
über 40 bis 60 qm und über 60 qm.
Des Weiteren ist bei den Baualtersklassen das Baujahr bis 1929 hinzugekommen.
Die bisherige Baualtersklasse bis 1949 ist in die neue Altersklasse 1930 - 1969
eingeflossen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 224 (3753)
Vorlage Nr. 20101297
Mietpreistabelle
Baujahr
bis 1929
1930 - 1969
1970 - 1989
ab 1990
Größe
bis 40 qm
über 40 bis 60 qm
über 60 qm
bis 40 qm
über 40 bis 60 qm
über 60 qm
bis 40 qm
über 40 bis 60 qm
über 60 qm
bis 40 qm
über 40 bis 60 qm
über 60 qm
qm-Miete
- EUR 4,96
4,78
4,58
5,37
5,18
4,99
5,57
5,39
5,19
6,71
6,53
6,33
Spanne von – bis
- EUR 4,91 - 5,01
4,73 - 4,82
4,54 - 4,62
5,33 - 5,42
5,15 - 5,22
4,95 - 5,03
5,52 - 5,63
5,34 - 5,44
5,14 - 5,24
6,60 - 6,82
6,42 - 6,63
6,22 - 6,43
In den Baujahren 1930 bis 1969 und ab 1990 erhöhen sich die Quadratmetermieten
durchgängig in allen Wohnungsgrößen. Bei den Baujahren 1970 bis 1989 ist eine
Verringerung der Quadratmetermieten in allen Wohnungsgrößen ersichtlich. In der
neuen Baualtersklasse bis 1929 ist kein Vergleich möglich.
Die Miete pro Quadratmeter wird für eine Standardwohnung mit vorhandenen
Mindestausstattungen angegeben. Unter Berücksichtigung der verschiedenen
Wohnlagen können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden. Weitere Zu- oder
Abschläge je qm Wohnfläche bzw. pro Wohnung nach dem Ausstattungsstandard
sind zulässig.
Die Mietspiegelwerte können in der Regel nicht alle Mietunterschiede erklären.
Daher wurden die Spannweiten der Mieten auf der Basis des Regressionsmodells
entsprechend der Hinweise des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen so berechnet, dass zwei Drittel der Wohnungen mit den
entsprechenden Merkmalen in die Preisspanne fallen.
4. Der Mietspiegel wird zurzeit gedruckt.