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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
26.12.14, 13:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:54

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 224 (3753) Vorlage Nr. 20101297 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Bochum Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung akt. Beratung 14.07.2010 Anlagen Wortlaut Erläuterungen zum Mietspiegel 1. Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, der entweder von - der Gemeinde erstellt oder den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Sein Hauptanwendungsgebiet ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren. Er besitzt daneben aber auch Bedeutung - beim Neuabschluss von Mietverträgen, im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhungen und -wucher sowie bei der Berechnung der Freistellungsausgleichszahlung. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 224 (3753) Vorlage Nr. 20101297 In Bochum wird seit Jahren ein qualifizierter Mietspiegel unter Moderation der Stadt vom Arbeitskreis Mietspiegel erstellt. Dem Arbeitskreis gehören an: - - Haus + Grundeigentümer Bochum e.V. Arbeitsgemeinschaft der Bochumer Haus- und Grundeigentümervereine, vertreten durch den Haus- und Grundbesitzer-Verein Bochum-Linden-Dahlhausen e.V. Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen der Städte Bochum und Castrop-Rauxel Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. Mieterverein Wattenscheid e.V. Stadt Bochum, Amt für Bauverwaltung und Wohnungswesen 2. Ein qualifizierter Mietspiegel muss - nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein. Er hat im gerichtlichen Verfahren die widerlegbare Vermutung, dass die bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Der letzte qualifizierte Mietspiegel galt vom 01.04.2008 bis 31.03.2010. Neuer qualifizierter Mietspiegel 1. Mit Moderation der Stadtverwaltung beschloss der Arbeitskreis Mietspiegel im April 2009, einen neuen qualifizierten Mietspiegel aufzustellen. Die erforderliche Datenerhebung wurde in Form einer kombinierten Mieter- und Vermieterbefragung von August bis November 2009 durchgeführt. 2. Es konnten von 4.915 Fragebögen 4.795 (ca. 98%) nach der Regressionsmethode ausgewertet werden. Sie bilden die Grundlage für den neuen qualifizierten Mietspiegel, der einvernehmlich durch die Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter anerkannt wurde und vom 01.04.2010 bis 31.03.2012 Gültigkeit hat. 3. In Form, Aufbau und Gestaltung gleicht er - wegen des Wiedererkennungswertes dem bisherigen Mietspiegel. Die Textpassagen wurden den inhaltlichen Beschreibungen angepasst. Die bisherige Wohnungsgrößenaufteilung: bis 40 qm und über 40 qm ist mietpreisbildend verändert worden. Die neuen Wohnungsgrößen sind: bis 40 qm, über 40 bis 60 qm und über 60 qm. Des Weiteren ist bei den Baualtersklassen das Baujahr bis 1929 hinzugekommen. Die bisherige Baualtersklasse bis 1949 ist in die neue Altersklasse 1930 - 1969 eingeflossen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 224 (3753) Vorlage Nr. 20101297 Mietpreistabelle Baujahr bis 1929 1930 - 1969 1970 - 1989 ab 1990 Größe bis 40 qm über 40 bis 60 qm über 60 qm bis 40 qm über 40 bis 60 qm über 60 qm bis 40 qm über 40 bis 60 qm über 60 qm bis 40 qm über 40 bis 60 qm über 60 qm qm-Miete - EUR 4,96 4,78 4,58 5,37 5,18 4,99 5,57 5,39 5,19 6,71 6,53 6,33 Spanne von – bis - EUR 4,91 - 5,01 4,73 - 4,82 4,54 - 4,62 5,33 - 5,42 5,15 - 5,22 4,95 - 5,03 5,52 - 5,63 5,34 - 5,44 5,14 - 5,24 6,60 - 6,82 6,42 - 6,63 6,22 - 6,43 In den Baujahren 1930 bis 1969 und ab 1990 erhöhen sich die Quadratmetermieten durchgängig in allen Wohnungsgrößen. Bei den Baujahren 1970 bis 1989 ist eine Verringerung der Quadratmetermieten in allen Wohnungsgrößen ersichtlich. In der neuen Baualtersklasse bis 1929 ist kein Vergleich möglich. Die Miete pro Quadratmeter wird für eine Standardwohnung mit vorhandenen Mindestausstattungen angegeben. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Wohnlagen können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden. Weitere Zu- oder Abschläge je qm Wohnfläche bzw. pro Wohnung nach dem Ausstattungsstandard sind zulässig. Die Mietspiegelwerte können in der Regel nicht alle Mietunterschiede erklären. Daher wurden die Spannweiten der Mieten auf der Basis des Regressionsmodells entsprechend der Hinweise des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen so berechnet, dass zwei Drittel der Wohnungen mit den entsprechenden Merkmalen in die Preisspanne fallen. 4. Der Mietspiegel wird zurzeit gedruckt.