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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:49

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf hier: Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße, Abzweig Springorumallee ... Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 30.06.2010 Anlagen Anlage 1.1 Stensstraße Anlage 1.2 Stensstraße Anlage 2 Stensstraße Anlage 3 Stensstraße Anregung_Beschwerde Übersichtsplan Stensstraße Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf, Sprecher: Herr Werner Sczesny, Feuerbachstraße 23, 44795 Bochum Hier: Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Abzweig Springorumallee und Knotenpunkt Wasserstraße/Stensstraße Wasserstraße, Vorbemerkung: Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 40 zwischen der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Süd bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Stahlhausen sowie der niveaufreien Anbindung des Donezk-Rings an die A 40 und dem Neubau bzw. Ausbau der A 44 Querspange zwischen Universitätsstraße und westlich Autobahnkreuz Bochum/Witten mit der A 43 wurden Verkehrsprognosen mit unterschiedlichen Prognosehorizonten erstellt. Im Mai 2010 wurde zuletzt die Verkehrsprognose für das Jahr 2025 auf der Basis der Vorgaben des Bundesverkehrs- Ministeriums für das Bundesfernstraßennetz im Raum Bochum überarbeitet und in das Planergänzungsverfahren für die A 44 eingebracht. Hierbei wurden neben den Verkehrsmenge auf der Hauptfahrbahn auch die Belastung der Rampen der Anschlussstellen betrachtet. Die Verkehrsbelastungswerte sind in die lärmtechnische Betrachtung und das lufthygienische Gutachten für den Planfeststellungs-abschnitt eingeflossen. Die an die Planfeststellungsabschnitte angrenzenden Abschnitte wurden nur im unmittelbaren Einwirkungsbereich betrachtet. Der Außenring zwischen der Anbindung an die Wattenscheider Straße und der Universitätsstraße wurde vom Landesbetrieb nicht im die Immissionsbetrachtungen einbezogen, da sie außerhalb der Planfeststellungsabschnitte liegen. Das Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, hat in seinem Beschluss zu den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Querspange Bochum bestätigt, dass das Vorhaben rechtmäßig ist (BVerwG. A 20.08; BVerwG 25.09). Unter anderem konnte das Gericht an der Verkehrsprognose erhebliche methodische Mängel nicht feststellen. Auch die Lärm- und Schadstoffprognosen wurden ebenfalls methodengerecht erstellt. Da die Ermittlung der Verkehrsbelastung des Außenrings und der Querspange – A 44 – Gegenstand des Klageverfahrens waren, können erst zu diesem Zeitpunkt verlässliche Aussagen mit den bestätigten Verkehrsbelastungswerten für den Außenring und die Querspange getroffen werden. Zu der Anregung der Anwohnerinitiative Bärendorf (Sprecher Herr Werner Sczesny, Feuerbachstraße 23, 44795 Bochum) zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich OviedoRing/Anschlussstelle Wasserstraße, Abzweig Springorumallee und Knotenpunkt Wasserstraße/Stensstraße nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Ermittlung der Belastung für die Anwohner Die aktuelle großräumige Verkehrsprognose für den Außenring ist auf der Basis der Vorgaben des Bundes mit der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Teilräume bis 2025 erstellt. Diese großräumige Betrachtung kann aufgrund datentechnisch bedingten die kleinräumige Betrachtung des Bochumer Straßennetzes nur bedingt aufnehmen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 Die kleinräumige Verkehrsprognose der Stadt Bochum ist 2005 aktualisiert worden und hat den Prognosehorizont 2015. Sie enthält eine wesentlich differenziertere Betrachtung des Stadtraumes und des städtischen Straßenverkehrsnetzes Hierdurch entstehen Schnittstellen zwischen den beiden Prognose-Instrumentarien, die im Übergangsbereich – auch nach Abstimmung - teilweise zu leicht unterschiedlichen Verkehrsbelastungswerten führen können, die jedoch keinen Systembruch bedeuten. Die Aktualisierung der Verkehrsprognose der Stadt Bochum auf das Jahr 2025 ist aufgrund der Haushaltlage in absehbarer Zeit nicht möglich. Die Verkehrsbelastungswerte* Diagnose 2005 und Prognose 2025 bzw. 2015 betragen für folgende Abschnitte Abschnitt DTV (Kfz/24 h) Schwerverkehrs DTV (Kfz/24 h) Schwerverkehrs 2005 anteil (v.H.) 2015/2025 anteil (v.H.) 2005 2015/2025 Oviedo-Ring zw. Schützenstraße u. 27.300 3,9 60.200 7,0 Wasserstraße Oviedo-Ring zw. Wasserstraße u. 41.200 5,5 64.600 6,7 Königsallee Stensstraße 7.670 1,2 8.000 1,2 Wasserstraße zw. Stensstraße u. 20.220 2,0 19.500 2,0 Springorumallee * gerundete Werte Aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastungswerte sind die Immissionspegel im Auswirkungsbereich dieser Straßen auf der Basis der „Richtlinie für Lärmschutz an Straßen 1990 (RLS 90)“, die von der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) verbindlich für Berechnung der Verkehrslärmimmissionen angegeben wird, ermittelt worden. Lärmbelastung Für den Bereich Oviedo-Ring, Stensstraße wurden die Immissionspegel Tag und Nacht für die Diagnose und die Prognose mit einem zertifizierten Programmsystem auf der Basis der RLS 90 ermittelt. Hierbei wurde für den Oviedo-Ring auch zukünftig eine Geschwindigkeits-beschränkung im Bereich des Tunnels bis zur Anschlussstelle Wasserstraße auf 80 km/h aufgrund der Straßengeometrie sowie der Geschwindigkeitsbeschränkung im Tunnel unterstellt. Darüber hinaus wird eine Fahrbahndecke aus Split-Mastix-Asphalt angenommen, was zu einer Reduktion der Lärmemissionen um 2 dB(A) führt. Für die Stensstraße und die Wasserstraße wurden die aktuellen Geschwindigkeitsregelungen angesetzt, ein Abschlag für die Fahrbahnoberfläche wurde nicht angesetzt (siehe Anlagen 1.1. und 1.2) Bei der Ermittlung der Lärmimmissionen ist zu berücksichtigen, dass nur die aktiven Lärmschutzmaßnahmen – Lärmschutzwände / -wälle – berücksichtigt wurden. Passive Lärmschutzmaßnahme (Lärmschutzfenster, Maßnahmen an Fassaden, etc.) zur Senkung der Innenpegel in den Gebäuden, die bereits im Zusammenhang mit dem Bau des Oviedo-Ring Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 durchgeführt wurden, sind bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. In der Berechnung wurden alle Verkehrslärmquellen überlagert, so dass im Ergebnis der Summenlärmpegel dargestellt wird. Die Ermittlungen der Lärmimmissionen führten zu folgenden Ergebnissen: Diagnose In der Diagnose (Verkehrsbelastung 2005) werden die Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für allgemeine Wohngebiete eingehalten und in der Regel deutlich unterschritten. Die höchsten Lärmwerte wurden an den Häusern Feuerbachstraße 20, Stensstraße 37, Stensstraße und Stensstraße 51 und Stensstraße 54 mit 63 bzw. 64 dB(A) tags und 56 bzw. 57 dB(A) nachts an der Außenfassade errechnet (siehe Anlage 2). Prognose In der Prognose steigt im unmittelbaren Auswirkungsbereich des Oviedo-Ring aufgrund der Verkehrszunahme der Lärmpegel um 3 - 4 dB(tags) an. Es wird dennoch tagsüber an allen Häusern im Untersuchungsbereich der Immissionsgrenzwert von 70 dB(A) eingehalten. Nachts ist eine Zunahme des Lärmpegels um max. 7 dB(A) festzustellen. Es wird jedoch nur am Haus Feuerbachstraße 20 der Immissionsgrenzwert von 60 dB(A) nachts in den Obergeschossen mit 63 dB(A) überschritten (siehe Anlage 2). Hieraus würde sich ein Anspruch auf Lärmsanierung ergeben. Anmerkung Bei der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 234 a, Rechtsgrundlage für den Ausbau Oviedo-Ring, wurde auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften, die Lärmimmissionen berechnet und der aktive und passive Lärmschutz dimensioniert. Für den Oviedo-Ring wurde hierbei eine Verkehrsmenge von 40.250 Kfz/24h und ein Lkw-Anteil von 20% tags und nachts zu Grunde gelegt. Der Immissionsgrenzwert für ein allgemeines Wohngebiet war zu diesem Zeitpunkt auf 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts festgesetzt (siehe Anlage 3) Im Rahmen der Diskussion zur Übernahme und Aufstufung des Außenrings zu einer Bundesfernstraße wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verwaltungsgesprächen für die Lärmproblematik im Bereich des Tunnelportals sensibilisiert. Insbesondere wurde darauf gedrungen, dass im Zuge der Erhaltungsinstandsetzung, die in den nächsten Jahren ansteht, die Fahrbahndecke aus vom Tunnelportal bis Wasserstraße die Fahrbahndecke in offenporiger Asphaltbauweise ausgeführt wird. Diese würde zu einer Lärmminderung um 5 dB(A) führen. Im Rahmen der Lärmkartierung auf der Basis EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde für den Bereich Wasserstraße/Stensstraße kein Lärmschwerpunkt ermittelt. Daher sind dort aktuell keine Maßnahmen wie z. B. Verlängerung der Schallschutzwand oder Flüsterasphalt vorgesehen. Bei erforderlicher Erneuerung der Straßendecke der Wasserstraße könnte zu einem späteren Zeitpunkt u.U. lärmoptimierter Asphalt, der sich für Stadtstraßen noch in der Erprobungsphase befindet, eingebaut werden. Feinstaub PM10 bzw. PM2,5 und Stickstoffdioxid NO2 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 Die Luftqualitätsrichtlinie der EU (RL 1992/62/EG sowie der Tochterrichtlinien) ist 2002 mit der 22. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für die Gebiete aufzustellen, in denen die festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung in NordrheinWestfalen ist das Land, das die Aufgabe an die Bezirksregierungen delegiert hat. In diesem Zusammenhang hat die Bezirksregierung Arnsberg den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Ruhrgebiet Ost aufgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen, die im Luftreinhalteplan festgelegt sind, erfolgt durch die entsprechenden Fachbehörden, Umweltämter, Kommunen und die Bezirksregierung. Im Rahmen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet Teilplan Ruhrgebiet Ost wurde für Bochum eine Umweltzone für die Bereiche Innenstadt und Zentrum Wattenscheid festgesetzt, die entsprechend beschildert wurde. Anzumerken ist, dass die Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub vor allem in einigen Straßenabschnitten der Innenstadt mit hoher Verkehrsbelastung und engen Straßenschluchten ermittelt wurden. Um besonders stark emittierende Fahrzeuge von diesen Straßenabschnitten fernzuhalten, wurde die Umweltzone im Bereich des Außenrings aus pragmatischen Gründen so festgelegt, dass diese Fahrzeuge auf den übergeordneten Straßen bleiben. Aufgrund der Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) liegen die Straßenabschnitte des Außenrings, der Wasserstraße und Stensstraße deutlich unter den Luftschadstoff-Grenzwerten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Bundesautobahnen nicht in Umweltzonen einbezogen werden. Eigene Berechnungen der Stadt Bochum für Schadstoffbelastungen aufgrund der Verkehrsbelastungen unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastungen werden nicht durchgeführt. Ein vom LANUV zur Verfügung gestelltes Online-Screening-Verfahren ist insbesondere für topographisch bewegtes Gelände sowie für Tunnelportale aufgrund des vereinfachten Berechnungsverfahrens nicht geeignet, um zu aussagekräftigen Luftschadstoffbelastungen zu kommen. 2. Dringend benötigte Straßenbaumaßnahmen 2.1 Analyse des heutigen Zustandes Der Straßenzug Wasserstraße von der Anschlussstelle an den Oviedo-Ring mit den signalgeregelten Einmündungen Springorumallee, Stensstraße und „An der Holtbrügge“ ist während der Verkehrsspitzen am Morgen und am Nachmittag stark belastet bzw. teilweise überlastet. In der Morgenspitze bilden sich in Richtung von der Einmündung „An der Holtbrügge“ bis Springorumallee Rückstaus. Darüber hinaus ist auch die Abfahrt vom Oviedo-Ring aus Richtung Harpen sehr stark belastet. Nachmittags dreht sich die Lastrichtung, so dass die sich Rückstaus von der Anschlussstelle Wasserstraße bis zur Stensstraße bilden. In der Stensstraße kommt es während der Spitzenzeiten ebenfalls zu Rückstauerscheinungen. Der Innovationspark Springorum mit seinen Büro- und Bildungseinrichtungen wird heute ausschließlich über die Einmündung Wasserstraße/Springorumallee angebunden. Aufgrund der überörtlichen Bedeutung der Bildungseinrichtungen bestehen starke Fahrbeziehungen zwischen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 der Springorumallee und der Anschlussstelle Wasserstraße an den Oviedo-Ring in alle Fahrtrichtungen. Die Einmündung Stensstraße weist während der Spitzenzeiten leichte Rückstauerscheinungen bedingt durch die ungünstige Knotengeometrie mit der Einmündung Barlachweg und der starken Verkehrsbelastung auf der übergeordneten Wasserstraße auf . 2.2 Planungsansätze und Realisierungsmöglichkeiten Bei allen Untersuchungen der Verwaltung zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Wasserstraße Stensstraße wurden immer die niveaufreie Anbindung des Außenrings an die A 40 sowie die Querspange A 44 mitbetrachtet. Tatsache ist, dass durch diese Straßenverbindung kein oder nur ein sehr geringer zusätzlicher Verkehrsanteil im nachgeordneten Straßennetz der Stadt Bochum auftaucht. Es entsteht zum Teil eine Neuorientierung der innerstädtischen Quell- und Zielverkehre auf den Außenring. Verdrängungsverkehre vom Außenring auf die Verbindung Schützenstraße-Kohlenstraße-Stensstraße waren bei allen Untersuchungen nicht zu erkennen. Aufgrund der im Verkehrsgutachten für die Querspange - A 44 neu ermittelten Verkehrsströme für die Anschlussstelle Wasserstraße sowie aktueller Verkehrszählungen wird zur Zeit die Verkehrsabwicklung für den gesamten Straßenzug der Wasserstraße von der Straße „An der Holtbrügge“ bis einschließlich Anschlussstelle Oviedo-Ring überprüft. Hierbei werden sowohl betriebliche Verbesserungen, d.h. Optimierung der Signalanlagen, als auch bauliche Verbesserung wie z. B. Erweiterung der Fahrstreifen im Bereich der Anschlussstelle und der Springorumallee sowie für den Einmündungsbereich Stensstraße erneut Gegenstand der Untersuchungen. Die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anbindung Wasserstraße an den Oviedo-Ring wird zurzeit gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW untersucht. Eine abschließende Beurteilung der baulichen und betrieblichen Maßnahme ist jedoch noch nicht erfolgt. Die geplante Maßnahme ist dann vom zuständigen Gremium des Rates zu beschließen und mit dem Landesbetrieb eine Ausbauvereinbarung abzuschließen. Zur Verbesserung der Anbindung des Innovationsparks Springorum sowie des Gewerbegebietes Prinz-Regent an den Oviedo-Ring wurde im Bebauungsplan Nr. 801 die Weiterführung der Springorumallee bis zur Prinz-Regent-Straße festgesetzt. Die Stadt Bochum hatte den Restausbau der Springorumallee für diverse Förderprogramme angemeldet. Eine Förderung ist jedoch nicht zu Stande gekommen. Zurzeit ist zum einen das Förderprogramm für den Ausbau von kommunalen Straßen bis 2015 ausgebucht. Zum anderen können aufgrund der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Bochum die erforderlichen Ergänzungsmittel (zurzeit 35 % der förderfähigen Kosten) nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Planungen für den Ausbau der Einmündung Stensstraße – einschließlich Kreisverkehrsplatz sind - wie in der Anregung dargestellt – mehrfach in den zuständigen Gremien der Stadt Bochum diskutiert worden. Hierbei wurden von der Verwaltung alle für eine Entscheidung erforderlichen Fakten vorgelegt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 Die Verwaltung ist beauftragt, die Liste der geplanten Kreisverkehrsplätz in Bochum anhand von transparenten Kriterien neu zu bewerten. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist in Vorbereitung. 3. Finanzierung Die Stadt Bochum unterliegt aufgrund der Finanzsituation einer Haushaltssperre und erstellt ein Haushaltssicherungskonzept. Es können nur noch Maßnahmen neu begonnen werden, die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen oder für die vertragliche Verpflichtungen bestehen. Darüber hinaus sind diese Maßnahmen bisher nicht in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden. Die unter 2. genannten Maßnahmen fallen – ausgenommen „Verbesserung an der Ausfahrt Wasserstraße aus Richtung Königsalle“ - nicht in diese Kategorien. Daher besteht weder in diesem noch im nächsten Jahr nach derzeitigem Erkenntnisstand die Möglichkeit Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 sbb (9130171) Vorlage Nr.: 20101391 Bezeichnung der Vorlage Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf hier: Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße, Abzweig Springorumallee ... Die Anregungen der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf werden zurückgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin beim Landesbetrieb Straßenbau NRW für die bestmögliche Ausgestaltung des Immissionsschutzes im gesamten Verlauf des Außenrings zwischen der Wattenscheider Straße und der Universitätsstraße zum Schutz der Anwohner einzusetzen.