Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf
hier: Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße,
Abzweig Springorumallee ...
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
30.06.2010
Anlagen
Anlage 1.1 Stensstraße
Anlage 1.2 Stensstraße
Anlage 2 Stensstraße
Anlage 3 Stensstraße
Anregung_Beschwerde
Übersichtsplan Stensstraße
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf, Sprecher: Herr Werner Sczesny,
Feuerbachstraße 23, 44795 Bochum
Hier: Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle
Abzweig Springorumallee und Knotenpunkt Wasserstraße/Stensstraße
Wasserstraße,
Vorbemerkung:
Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 40 zwischen der
Anschlussstelle Gelsenkirchen-Süd bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Stahlhausen
sowie der niveaufreien Anbindung des Donezk-Rings an die A 40 und dem Neubau bzw. Ausbau
der A 44 Querspange zwischen Universitätsstraße und westlich Autobahnkreuz Bochum/Witten mit
der A 43 wurden Verkehrsprognosen mit unterschiedlichen Prognosehorizonten erstellt. Im Mai
2010 wurde zuletzt die Verkehrsprognose für das Jahr 2025 auf der Basis der Vorgaben des
Bundesverkehrs- Ministeriums für das Bundesfernstraßennetz im Raum Bochum überarbeitet und
in das Planergänzungsverfahren für die A 44 eingebracht. Hierbei wurden neben den
Verkehrsmenge auf der Hauptfahrbahn auch die Belastung der Rampen der Anschlussstellen
betrachtet. Die Verkehrsbelastungswerte sind in die lärmtechnische Betrachtung und das
lufthygienische Gutachten für den Planfeststellungs-abschnitt eingeflossen. Die an die
Planfeststellungsabschnitte angrenzenden Abschnitte wurden nur im unmittelbaren
Einwirkungsbereich betrachtet. Der Außenring zwischen der Anbindung an die Wattenscheider
Straße
und der Universitätsstraße wurde vom Landesbetrieb nicht im die
Immissionsbetrachtungen einbezogen, da sie außerhalb der Planfeststellungsabschnitte liegen.
Das Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, hat in seinem Beschluss zu den Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss für die Querspange Bochum bestätigt, dass das Vorhaben rechtmäßig
ist (BVerwG. A 20.08; BVerwG 25.09). Unter anderem konnte das Gericht an der
Verkehrsprognose erhebliche methodische Mängel nicht feststellen. Auch die Lärm- und
Schadstoffprognosen wurden ebenfalls methodengerecht erstellt.
Da die Ermittlung der Verkehrsbelastung des Außenrings und der Querspange – A 44 –
Gegenstand des Klageverfahrens waren, können erst zu diesem Zeitpunkt verlässliche Aussagen
mit den bestätigten Verkehrsbelastungswerten für den Außenring und die Querspange getroffen
werden.
Zu der Anregung der Anwohnerinitiative Bärendorf (Sprecher Herr Werner Sczesny,
Feuerbachstraße 23, 44795 Bochum) zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich OviedoRing/Anschlussstelle
Wasserstraße,
Abzweig
Springorumallee
und
Knotenpunkt
Wasserstraße/Stensstraße nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Ermittlung der Belastung für die Anwohner
Die aktuelle großräumige Verkehrsprognose für den Außenring ist auf der Basis der Vorgaben des
Bundes mit der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Teilräume bis 2025 erstellt.
Diese großräumige Betrachtung kann aufgrund datentechnisch bedingten die kleinräumige
Betrachtung des Bochumer Straßennetzes nur bedingt aufnehmen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
Die kleinräumige Verkehrsprognose der Stadt Bochum ist 2005 aktualisiert worden und hat den
Prognosehorizont 2015. Sie enthält eine wesentlich differenziertere Betrachtung des Stadtraumes
und des städtischen Straßenverkehrsnetzes
Hierdurch entstehen Schnittstellen zwischen den beiden Prognose-Instrumentarien, die im
Übergangsbereich – auch nach Abstimmung - teilweise zu leicht unterschiedlichen
Verkehrsbelastungswerten führen können, die jedoch keinen Systembruch bedeuten. Die
Aktualisierung der Verkehrsprognose der Stadt Bochum auf das Jahr 2025 ist aufgrund der
Haushaltlage in absehbarer Zeit nicht möglich.
Die Verkehrsbelastungswerte* Diagnose 2005 und Prognose 2025 bzw. 2015 betragen für
folgende Abschnitte
Abschnitt
DTV (Kfz/24 h)
Schwerverkehrs DTV (Kfz/24 h)
Schwerverkehrs
2005
anteil
(v.H.) 2015/2025
anteil
(v.H.)
2005
2015/2025
Oviedo-Ring zw.
Schützenstraße u. 27.300
3,9
60.200
7,0
Wasserstraße
Oviedo-Ring zw.
Wasserstraße u. 41.200
5,5
64.600
6,7
Königsallee
Stensstraße
7.670
1,2
8.000
1,2
Wasserstraße zw.
Stensstraße
u. 20.220
2,0
19.500
2,0
Springorumallee
* gerundete Werte
Aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastungswerte sind die Immissionspegel im
Auswirkungsbereich dieser Straßen auf der Basis der „Richtlinie für Lärmschutz an Straßen 1990
(RLS 90)“, die von der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) verbindlich für Berechnung
der Verkehrslärmimmissionen angegeben wird, ermittelt worden.
Lärmbelastung
Für den Bereich Oviedo-Ring, Stensstraße wurden die Immissionspegel Tag und Nacht für die
Diagnose und die Prognose mit einem zertifizierten Programmsystem auf der Basis der RLS 90
ermittelt. Hierbei wurde für den Oviedo-Ring auch zukünftig eine Geschwindigkeits-beschränkung
im Bereich des Tunnels bis zur Anschlussstelle Wasserstraße auf 80 km/h aufgrund der
Straßengeometrie sowie der Geschwindigkeitsbeschränkung im Tunnel unterstellt. Darüber hinaus
wird eine Fahrbahndecke aus Split-Mastix-Asphalt angenommen, was zu einer Reduktion der
Lärmemissionen um 2 dB(A) führt. Für die Stensstraße und die Wasserstraße wurden die aktuellen
Geschwindigkeitsregelungen angesetzt, ein Abschlag für die Fahrbahnoberfläche wurde nicht
angesetzt (siehe Anlagen 1.1. und 1.2)
Bei der Ermittlung der Lärmimmissionen ist zu berücksichtigen, dass nur die aktiven
Lärmschutzmaßnahmen – Lärmschutzwände / -wälle – berücksichtigt wurden. Passive
Lärmschutzmaßnahme (Lärmschutzfenster, Maßnahmen an Fassaden, etc.) zur Senkung der
Innenpegel in den Gebäuden, die bereits im Zusammenhang mit dem Bau des Oviedo-Ring
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
durchgeführt wurden, sind bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. In der Berechnung wurden
alle Verkehrslärmquellen überlagert, so dass im Ergebnis der Summenlärmpegel dargestellt wird.
Die Ermittlungen der Lärmimmissionen führten zu folgenden Ergebnissen:
Diagnose
In der Diagnose (Verkehrsbelastung 2005) werden die Immissionsgrenzwerte für die
Lärmsanierung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für allgemeine Wohngebiete eingehalten
und in der Regel deutlich unterschritten.
Die höchsten Lärmwerte wurden an den Häusern Feuerbachstraße 20, Stensstraße 37,
Stensstraße und Stensstraße 51 und Stensstraße 54 mit 63 bzw. 64 dB(A) tags und 56 bzw. 57
dB(A) nachts an der Außenfassade errechnet (siehe Anlage 2).
Prognose
In der Prognose steigt im unmittelbaren Auswirkungsbereich des Oviedo-Ring aufgrund der
Verkehrszunahme der Lärmpegel um 3 - 4 dB(tags) an. Es wird dennoch tagsüber an allen
Häusern im Untersuchungsbereich der Immissionsgrenzwert von 70 dB(A) eingehalten. Nachts ist
eine Zunahme des Lärmpegels um max. 7 dB(A) festzustellen. Es wird jedoch nur am Haus
Feuerbachstraße 20 der Immissionsgrenzwert von 60 dB(A) nachts in den Obergeschossen mit 63
dB(A) überschritten (siehe Anlage 2). Hieraus würde sich ein Anspruch auf Lärmsanierung
ergeben.
Anmerkung
Bei der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 234 a, Rechtsgrundlage für den Ausbau Oviedo-Ring,
wurde auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechtsvorschriften, die Lärmimmissionen
berechnet und der aktive und passive Lärmschutz dimensioniert. Für den Oviedo-Ring wurde
hierbei eine Verkehrsmenge von 40.250 Kfz/24h und ein Lkw-Anteil von 20% tags und nachts zu
Grunde gelegt. Der Immissionsgrenzwert für ein allgemeines Wohngebiet war zu diesem Zeitpunkt
auf 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts festgesetzt (siehe Anlage 3)
Im Rahmen der Diskussion zur Übernahme und Aufstufung des Außenrings zu einer
Bundesfernstraße wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verwaltungsgesprächen für die
Lärmproblematik im Bereich des Tunnelportals sensibilisiert. Insbesondere wurde darauf
gedrungen, dass im Zuge der Erhaltungsinstandsetzung, die in den nächsten Jahren ansteht, die
Fahrbahndecke aus vom Tunnelportal bis Wasserstraße die Fahrbahndecke in offenporiger
Asphaltbauweise ausgeführt wird. Diese würde zu einer Lärmminderung um 5 dB(A) führen.
Im Rahmen der Lärmkartierung auf der Basis EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde für den Bereich
Wasserstraße/Stensstraße kein Lärmschwerpunkt ermittelt. Daher sind dort aktuell keine
Maßnahmen wie z. B. Verlängerung der Schallschutzwand oder Flüsterasphalt vorgesehen. Bei
erforderlicher Erneuerung der Straßendecke der Wasserstraße könnte zu einem späteren
Zeitpunkt u.U. lärmoptimierter Asphalt, der sich für Stadtstraßen noch in der Erprobungsphase
befindet, eingebaut werden.
Feinstaub PM10 bzw. PM2,5 und Stickstoffdioxid NO2
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
Die Luftqualitätsrichtlinie der EU (RL 1992/62/EG sowie der Tochterrichtlinien) ist 2002 mit der 22.
BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für
die Gebiete aufzustellen, in denen die festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für
Luftschadstoffe überschritten werden.
Zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung in NordrheinWestfalen ist das Land, das die Aufgabe an die Bezirksregierungen delegiert hat. In diesem
Zusammenhang hat die Bezirksregierung Arnsberg den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan
Ruhrgebiet Ost aufgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen, die im Luftreinhalteplan festgelegt
sind, erfolgt durch die entsprechenden Fachbehörden, Umweltämter, Kommunen und die
Bezirksregierung.
Im Rahmen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet Teilplan Ruhrgebiet Ost wurde für Bochum eine
Umweltzone für die Bereiche Innenstadt und Zentrum Wattenscheid festgesetzt, die entsprechend
beschildert wurde. Anzumerken ist, dass die Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub vor
allem in einigen Straßenabschnitten der Innenstadt mit hoher Verkehrsbelastung und engen
Straßenschluchten ermittelt wurden. Um besonders stark emittierende Fahrzeuge von diesen
Straßenabschnitten fernzuhalten, wurde die Umweltzone im Bereich des Außenrings aus
pragmatischen Gründen so festgelegt, dass diese Fahrzeuge auf den übergeordneten Straßen
bleiben. Aufgrund der Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV) liegen die Straßenabschnitte des Außenrings, der Wasserstraße und Stensstraße
deutlich unter den Luftschadstoff-Grenzwerten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass
Bundesautobahnen nicht in Umweltzonen einbezogen werden.
Eigene Berechnungen der Stadt Bochum für Schadstoffbelastungen aufgrund der
Verkehrsbelastungen unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastungen werden nicht
durchgeführt. Ein vom LANUV zur Verfügung gestelltes Online-Screening-Verfahren ist
insbesondere für topographisch bewegtes Gelände sowie für Tunnelportale aufgrund des
vereinfachten
Berechnungsverfahrens
nicht
geeignet,
um
zu
aussagekräftigen
Luftschadstoffbelastungen zu kommen.
2. Dringend benötigte Straßenbaumaßnahmen
2.1 Analyse des heutigen Zustandes
Der Straßenzug Wasserstraße von der Anschlussstelle an den Oviedo-Ring mit den
signalgeregelten Einmündungen Springorumallee, Stensstraße und „An der Holtbrügge“ ist
während der Verkehrsspitzen am Morgen und am Nachmittag stark belastet bzw. teilweise
überlastet. In der Morgenspitze bilden sich in Richtung von der Einmündung „An der Holtbrügge“
bis Springorumallee Rückstaus. Darüber hinaus ist auch die Abfahrt vom Oviedo-Ring aus
Richtung Harpen sehr stark belastet. Nachmittags dreht sich die Lastrichtung, so dass die sich
Rückstaus von der Anschlussstelle Wasserstraße bis zur Stensstraße bilden. In der Stensstraße
kommt es während der Spitzenzeiten ebenfalls zu Rückstauerscheinungen.
Der Innovationspark Springorum mit seinen Büro- und Bildungseinrichtungen wird heute
ausschließlich über die Einmündung Wasserstraße/Springorumallee angebunden. Aufgrund der
überörtlichen Bedeutung der Bildungseinrichtungen bestehen starke Fahrbeziehungen zwischen
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 5
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
der Springorumallee und der Anschlussstelle Wasserstraße an den Oviedo-Ring in alle
Fahrtrichtungen.
Die Einmündung Stensstraße weist während der Spitzenzeiten leichte Rückstauerscheinungen
bedingt durch die ungünstige Knotengeometrie mit der Einmündung Barlachweg und der starken
Verkehrsbelastung auf der übergeordneten Wasserstraße auf
.
2.2 Planungsansätze und Realisierungsmöglichkeiten
Bei allen Untersuchungen der Verwaltung zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich
Wasserstraße Stensstraße wurden immer die niveaufreie Anbindung des Außenrings an die A 40
sowie die Querspange A 44 mitbetrachtet. Tatsache ist, dass durch diese Straßenverbindung kein
oder nur ein sehr geringer zusätzlicher Verkehrsanteil im nachgeordneten Straßennetz der Stadt
Bochum auftaucht. Es entsteht zum Teil eine Neuorientierung der innerstädtischen Quell- und
Zielverkehre auf den Außenring. Verdrängungsverkehre vom Außenring auf die Verbindung
Schützenstraße-Kohlenstraße-Stensstraße waren bei allen Untersuchungen nicht zu erkennen.
Aufgrund der im Verkehrsgutachten für die Querspange - A 44 neu ermittelten Verkehrsströme für
die Anschlussstelle Wasserstraße sowie aktueller Verkehrszählungen wird zur Zeit die
Verkehrsabwicklung für den gesamten Straßenzug der Wasserstraße von der Straße „An der
Holtbrügge“ bis einschließlich Anschlussstelle Oviedo-Ring überprüft. Hierbei werden sowohl
betriebliche Verbesserungen, d.h. Optimierung der Signalanlagen, als auch bauliche Verbesserung
wie z. B. Erweiterung der Fahrstreifen im Bereich der Anschlussstelle und der Springorumallee
sowie für den Einmündungsbereich Stensstraße erneut Gegenstand der Untersuchungen.
Die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anbindung Wasserstraße an den Oviedo-Ring wird
zurzeit gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW untersucht. Eine abschließende
Beurteilung der baulichen und betrieblichen Maßnahme ist jedoch noch nicht erfolgt. Die geplante
Maßnahme ist dann vom zuständigen Gremium des Rates zu beschließen und mit dem
Landesbetrieb eine Ausbauvereinbarung abzuschließen.
Zur Verbesserung der Anbindung des Innovationsparks Springorum sowie des Gewerbegebietes
Prinz-Regent an den Oviedo-Ring wurde im Bebauungsplan Nr. 801 die Weiterführung der
Springorumallee bis zur Prinz-Regent-Straße festgesetzt. Die Stadt Bochum hatte den Restausbau
der Springorumallee für diverse Förderprogramme angemeldet. Eine Förderung ist jedoch nicht zu
Stande gekommen. Zurzeit ist zum einen das Förderprogramm für den Ausbau von kommunalen
Straßen bis 2015 ausgebucht. Zum anderen können aufgrund der derzeitigen Haushaltslage der
Stadt Bochum die erforderlichen Ergänzungsmittel (zurzeit 35 % der förderfähigen Kosten) nicht
zur Verfügung gestellt werden.
Die Planungen für den Ausbau der Einmündung Stensstraße – einschließlich Kreisverkehrsplatz sind - wie in der Anregung dargestellt – mehrfach in den zuständigen Gremien der Stadt Bochum
diskutiert worden. Hierbei wurden von der Verwaltung alle für eine Entscheidung erforderlichen
Fakten vorgelegt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 6
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
Die Verwaltung ist beauftragt, die Liste der geplanten Kreisverkehrsplätz in Bochum anhand von
transparenten Kriterien neu zu bewerten. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist in
Vorbereitung.
3. Finanzierung
Die Stadt Bochum unterliegt aufgrund der Finanzsituation einer Haushaltssperre und erstellt ein
Haushaltssicherungskonzept. Es können nur noch Maßnahmen neu begonnen werden, die der
Verkehrssicherungspflicht unterliegen oder für die vertragliche Verpflichtungen bestehen. Darüber
hinaus sind diese Maßnahmen bisher nicht in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen
worden.
Die unter 2. genannten Maßnahmen fallen – ausgenommen „Verbesserung an der Ausfahrt
Wasserstraße aus Richtung Königsalle“ - nicht in diese Kategorien. Daher besteht weder in diesem
noch im nächsten Jahr nach derzeitigem Erkenntnisstand die Möglichkeit Finanzmittel zur
Verfügung zu stellen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 sbb (9130171)
Vorlage Nr.: 20101391
Bezeichnung der Vorlage
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf
hier: Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich Oviedo-Ring/Anschlussstelle Wasserstraße,
Abzweig Springorumallee ...
Die Anregungen der Anwohnerinitiative Bochum Bärendorf werden zurückgewiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin beim Landesbetrieb Straßenbau NRW für die
bestmögliche Ausgestaltung des Immissionsschutzes im gesamten Verlauf des Außenrings
zwischen der Wattenscheider Straße und der Universitätsstraße zum Schutz der Anwohner
einzusetzen.