Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:50
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20101287
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 896 - Ovelackerstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
01.07.2010
14.07.2010
akt.
Beratung
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der
Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte , Anlage 4: Planzeichnung des
Bebauungsplanes in der Fassung vom 31.05.2010; Anlage 5: Begründung zum
Bebauungsplan, Anlage 6: Protokoll zur Bürgerversammlung
Anlage 01
Anlage 02
Anlage 03
Anlage 04
Anlage 05
Zusatzinformationen
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TOP/akt. Beratung
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Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
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1.
Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplans
Der ehemalige Kirmesplatz von Langendreer an der Ovelackerstraße wird seit vielen
Jahren für diesen Zweck nicht mehr genutzt. Es ist nun geplant, das brach liegende
Gelände einer Wohnnutzung zuzuführen. Die Entwicklung des Plangebiets an der
Ovelackerstraße ist Bestandteil des beschlossenen “Wohnbaulandkonzepts Bochum”.
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs für breite Schichten der Bochumer Bevölkerung hat
der Rat der Stadt Bochum das „Wohnbaulandkonzept Bochum” am 23.10.2008
beschlossen.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans existiert zurzeit kein Bebauungsplan.
Bislang kann das Gebiet nicht nach § 34 Baugesetzbuches (BauGB) beurteilt werden, da
es sich um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, in dem – von
bestimmten Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich kein Baurecht besteht. Die Schaffung
des nötigen Baurechts zur Realisierung der geplanten Zielsetzung erfordert einen
Bebauungsplan.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung der
geplanten Wohnbebauung.
2.
Plangebiet
Bei der Fläche des Plangebiets handelt es sich um einen ehemaligen unbebauten
Kirmesplatz. Das Plangebiet ist nördlich, westlich und südlich durch umlaufenden
böschungsartigen Grün- und Baumstreifen begrenzt. Die Platzfläche selbst ist eine erhöhte
ebene, geschotterte Freifläche und zu großen Teilen vegetationsfrei. Entlang der
Randböschungen verlaufen von Ost nach West zwei Fußpfade, die zusammenlaufen und in
einem Trampelpfad münden.
Südlich und östlich außerhalb des Plangebiets befinden sich Wohngebäude. Nördlich und
westlich der Plangebietsgrenze schließen sich Grünflächen an. Die Erschließung des
Plangebiets erfolgt von der der Ovelackerstraße.
Der Vorhabenstandort liegt unmittelbar an der Ovelackerstraße in Bochum-Langendreer.
Die verkehrliche Anbindung ist als sehr gut zu bezeichnen. In ca. 400 m nördlich des
Plangebiets befindet sich der Bahnhof Langendreer.
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3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der überwiegende Teil des Planbereiches soll als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Zudem soll der Bebauungsplan die
notwendigen Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen festsetzen. Die Festsetzung WA
entspricht der Lage des Plangebietes, dessen Umfeld durch Wohnbebauung mit Mehr- und
Einfamilienhäusern charakterisiert ist. Zudem ist die Festsetzung konform mit den
Zielvorstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes, der das Gebiet als
Wohnbaufläche darstellt sowie der beschlossenen Prioritätenliste des beschlossenen
Wonhbaulandkonzepts.
Die ansonsten in WA-Gebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Tankstellen und
Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen, da diese Nutzungen nicht mit der Bebauungsund Nutzungsstruktur vereinbar sind.
Das Maß der baulichen Nutzung wird in dem Bebauungsplan durch die Festsetzung von
maximalen Grundflächenzahlen (GRZ), Geschossflächenzahlen (GFZ) und der Zahl der
zulässigen Vollgeschosse definiert. Ziel ist die Schaffung eines städtebaulichen Rahmens,
der eine Umsetzung des Plankonzeptes garantiert und gleichzeitig Spielraum für mögliche
Anpassungsmaßnahmen lässt.
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die
Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen. Zur
Aufwertung des Straßenraums entlang der Ovelackerstraße werden im übrigen
Regelungen zu den privaten Stellplatzanlagen getroffen.
Im Übrigen werden die Festsetzungen durch örtliche Bauvorschriften (z. B.
Dachform/Dachneigung/Dacheindeckung/ etc. ergänzt. Ziel dieser Festsetzungen ist die
gestalterische Integration der baulichen Anlagen in das örtliche Umfeld sowie die
Entwicklung eines städtebaulichen und architektonischen Gesamtbildes des
Wohnquartiers.
Hierbei
sollen
städtebaulich
erforderliche
und
maßvolle
Mindestanforderungen an die Gestalt der Gebäude gestellt werden, ohne die Gestaltungsund Baufreiheit der Grundstückseigentümer übermäßig einzuschränken.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des
neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren
Grundstücksflächen gewährleistet.
Negative verkehrliche Auswirkungen im umliegenden Straßennetz sind wegen der geringen
Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten. Eine ausreichende Anzahl privater und
öffentlicher Stellplätze für die neuen Bewohner ist über das städtebauliche Konzept
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sichergestellt. Damit bleiben die Belange der Nachbarschaft in Bezug auf neue
Belastungen durch Verkehrszunahme und ruhenden Verkehr gewahrt.
Aus landschaftspflegerischer Sicht sind keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter
Flora und Fauna sowie Erholung und Landschaftsbild zu erwarten. Die eigenständige
Eignung des Kirmesplatzes als Lebensraum ist eher gering, da er aufgrund seiner
Vegetationsarmut und der Schotterböden kaum Ressourcen für hier lebende Arten bietet.
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5.
Bisheriges Planverfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 25.08.2009 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 896 - Ovelackerstraße - gefasst und die
Durchführung im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Zusammenhang
mit der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 10.11.2009.
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat am 10.09.2009 beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
durchzuführen. Sie erfolgte in der Zeit vom 10.11.2009 bis zum 10.12.2009. Die Planung
wurde
am
17.11.2009
im
Rahmen
einer
Bürgerversammlung
in
der
Bezirksverwaltungsstelle Langendreer, Carl-von-Ossietzky-Platz 2, Bochum, erörtert. Die
Schreiben der Öffentlichkeit mit privaten Stellungnahmen sind der Mitteilung zum
nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt.
Eine Stellungnahme wurde zum Anlass genommen, die Gebäudestellung entlang der
Ovelackerstraße zu überdenken. Die Planung wurde überarbeitet. Die mehrgeschossige
Wohnbebauung wurde von der Straße abgerückt, um so die Bauflucht zu der
angrenzenden
bestehenden
Bebauung
einzuhalten
und
gleichzeitig
der
gegenüberliegenden Wohnbebauung einen verträglichen Abstand zu gewährleisten. Dies
erforderte eine Neuordnung der Stellplatzsituaition.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 02.11.2009. Die abwägungsrelevanten schriftlichen
Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zur Vorlage zusammengefasst.
6.
Hinweise
Im Rahmen der Planerarbeitung wurden folgende Gutachten/Berichte erstellt:
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung, (Verfasser: Biologische Station östliches
Ruhrgebiet), Sept. 2009.
Orientierende Gefährdungsabschätzung, (Verfasser: Chemisches Untersuchungsamt
der Stadt Bochum, Carolinenglückstraße 27, 44793 Bochum) vom 12.11.2009.
Bergschadentechnische Gefahrenanalyse, (Verfasser: ibg - Ingenieurgesellschaft für
Bodenmanagement und Geotechnik mbH, Konrad-Zuse-Straße 4, 44801 Bochum),
April 2010.
Gutachten zur Möglichkeit der Regenwasserversickerung (Verfasser: Geoconsult,
Universitätsstraße 125, 44789 Bochum, 29.03.2010.
Verkehrslärmgutachten (Verfasser: svb GmbH, Westring, Bochum), Mai 2010.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 896 - Ovelackerstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 896 Ovelackerstraße - in der Fassung vom 31.05.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich
auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Es wird folgender Entwurf der Begründung (Anlage 5) zum Bebauungsplan Nr. 896 beschlossen (§
2 a Baugesetzbuch):