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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:50

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101287 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 896 - Ovelackerstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 01.07.2010 14.07.2010 akt. Beratung Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte , Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 31.05.2010; Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan, Anlage 6: Protokoll zur Bürgerversammlung Anlage 01 Anlage 02 Anlage 03 Anlage 04 Anlage 05 Zusatzinformationen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101287 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101287 1. Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplans Der ehemalige Kirmesplatz von Langendreer an der Ovelackerstraße wird seit vielen Jahren für diesen Zweck nicht mehr genutzt. Es ist nun geplant, das brach liegende Gelände einer Wohnnutzung zuzuführen. Die Entwicklung des Plangebiets an der Ovelackerstraße ist Bestandteil des beschlossenen “Wohnbaulandkonzepts Bochum”. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs für breite Schichten der Bochumer Bevölkerung hat der Rat der Stadt Bochum das „Wohnbaulandkonzept Bochum” am 23.10.2008 beschlossen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans existiert zurzeit kein Bebauungsplan. Bislang kann das Gebiet nicht nach § 34 Baugesetzbuches (BauGB) beurteilt werden, da es sich um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, in dem – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich kein Baurecht besteht. Die Schaffung des nötigen Baurechts zur Realisierung der geplanten Zielsetzung erfordert einen Bebauungsplan. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung der geplanten Wohnbebauung. 2. Plangebiet Bei der Fläche des Plangebiets handelt es sich um einen ehemaligen unbebauten Kirmesplatz. Das Plangebiet ist nördlich, westlich und südlich durch umlaufenden böschungsartigen Grün- und Baumstreifen begrenzt. Die Platzfläche selbst ist eine erhöhte ebene, geschotterte Freifläche und zu großen Teilen vegetationsfrei. Entlang der Randböschungen verlaufen von Ost nach West zwei Fußpfade, die zusammenlaufen und in einem Trampelpfad münden. Südlich und östlich außerhalb des Plangebiets befinden sich Wohngebäude. Nördlich und westlich der Plangebietsgrenze schließen sich Grünflächen an. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt von der der Ovelackerstraße. Der Vorhabenstandort liegt unmittelbar an der Ovelackerstraße in Bochum-Langendreer. Die verkehrliche Anbindung ist als sehr gut zu bezeichnen. In ca. 400 m nördlich des Plangebiets befindet sich der Bahnhof Langendreer. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101287 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der überwiegende Teil des Planbereiches soll als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Zudem soll der Bebauungsplan die notwendigen Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen festsetzen. Die Festsetzung WA entspricht der Lage des Plangebietes, dessen Umfeld durch Wohnbebauung mit Mehr- und Einfamilienhäusern charakterisiert ist. Zudem ist die Festsetzung konform mit den Zielvorstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes, der das Gebiet als Wohnbaufläche darstellt sowie der beschlossenen Prioritätenliste des beschlossenen Wonhbaulandkonzepts. Die ansonsten in WA-Gebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen, da diese Nutzungen nicht mit der Bebauungsund Nutzungsstruktur vereinbar sind. Das Maß der baulichen Nutzung wird in dem Bebauungsplan durch die Festsetzung von maximalen Grundflächenzahlen (GRZ), Geschossflächenzahlen (GFZ) und der Zahl der zulässigen Vollgeschosse definiert. Ziel ist die Schaffung eines städtebaulichen Rahmens, der eine Umsetzung des Plankonzeptes garantiert und gleichzeitig Spielraum für mögliche Anpassungsmaßnahmen lässt. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen. Zur Aufwertung des Straßenraums entlang der Ovelackerstraße werden im übrigen Regelungen zu den privaten Stellplatzanlagen getroffen. Im Übrigen werden die Festsetzungen durch örtliche Bauvorschriften (z. B. Dachform/Dachneigung/Dacheindeckung/ etc. ergänzt. Ziel dieser Festsetzungen ist die gestalterische Integration der baulichen Anlagen in das örtliche Umfeld sowie die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonischen Gesamtbildes des Wohnquartiers. Hierbei sollen städtebaulich erforderliche und maßvolle Mindestanforderungen an die Gestalt der Gebäude gestellt werden, ohne die Gestaltungsund Baufreiheit der Grundstückseigentümer übermäßig einzuschränken. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen gewährleistet. Negative verkehrliche Auswirkungen im umliegenden Straßennetz sind wegen der geringen Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten. Eine ausreichende Anzahl privater und öffentlicher Stellplätze für die neuen Bewohner ist über das städtebauliche Konzept Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101287 sichergestellt. Damit bleiben die Belange der Nachbarschaft in Bezug auf neue Belastungen durch Verkehrszunahme und ruhenden Verkehr gewahrt. Aus landschaftspflegerischer Sicht sind keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna sowie Erholung und Landschaftsbild zu erwarten. Die eigenständige Eignung des Kirmesplatzes als Lebensraum ist eher gering, da er aufgrund seiner Vegetationsarmut und der Schotterböden kaum Ressourcen für hier lebende Arten bietet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101287 5. Bisheriges Planverfahren Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 25.08.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 896 - Ovelackerstraße - gefasst und die Durchführung im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 10.11.2009. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat am 10.09.2009 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan durchzuführen. Sie erfolgte in der Zeit vom 10.11.2009 bis zum 10.12.2009. Die Planung wurde am 17.11.2009 im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Bezirksverwaltungsstelle Langendreer, Carl-von-Ossietzky-Platz 2, Bochum, erörtert. Die Schreiben der Öffentlichkeit mit privaten Stellungnahmen sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt. Eine Stellungnahme wurde zum Anlass genommen, die Gebäudestellung entlang der Ovelackerstraße zu überdenken. Die Planung wurde überarbeitet. Die mehrgeschossige Wohnbebauung wurde von der Straße abgerückt, um so die Bauflucht zu der angrenzenden bestehenden Bebauung einzuhalten und gleichzeitig der gegenüberliegenden Wohnbebauung einen verträglichen Abstand zu gewährleisten. Dies erforderte eine Neuordnung der Stellplatzsituaition. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 02.11.2009. Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zur Vorlage zusammengefasst. 6. Hinweise Im Rahmen der Planerarbeitung wurden folgende Gutachten/Berichte erstellt: ƒ ƒ ƒ ƒ ƒ Artenschutzrechtliche Voruntersuchung, (Verfasser: Biologische Station östliches Ruhrgebiet), Sept. 2009. Orientierende Gefährdungsabschätzung, (Verfasser: Chemisches Untersuchungsamt der Stadt Bochum, Carolinenglückstraße 27, 44793 Bochum) vom 12.11.2009. Bergschadentechnische Gefahrenanalyse, (Verfasser: ibg - Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, Konrad-Zuse-Straße 4, 44801 Bochum), April 2010. Gutachten zur Möglichkeit der Regenwasserversickerung (Verfasser: Geoconsult, Universitätsstraße 125, 44789 Bochum, 29.03.2010. Verkehrslärmgutachten (Verfasser: svb GmbH, Westring, Bochum), Mai 2010. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101287 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 896 - Ovelackerstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 896 Ovelackerstraße - in der Fassung vom 31.05.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Es wird folgender Entwurf der Begründung (Anlage 5) zum Bebauungsplan Nr. 896 beschlossen (§ 2 a Baugesetzbuch):