Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
16 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 De
(1410)
Vorlage Nr. 20101233
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates am 25.02.2010, Vorlage Nr. 20100435
Bezeichnung der Vorlage
ThyssenKrupp-Schlackenaufbereitungsanlage und Zwischenlager an der Römerstraße
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.07.2010
Anlagen
Wortlaut
Die Firma ThyssenKrupp MillServices & Systems GmbH betreibt an der Essener Str. 244 in
Bochum eine Schlackenaufbereitung. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Die Bezirksregierung und die Verwaltung nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung:
Wir bitten um einen Sachstandbericht über die Umweltverträglichkeit, die Lärm- und
Staubbelästigungen und die Prüfungen der einschlägigen Messergebnisse der
Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
(Antwort der Bezirksregierung)
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ein Bericht ist für die Anlage der ThyssenKrupp
MillServices nicht vorgesehen, da eine Schlackenaufbereitung kein Vorhaben ist, welches im
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt ist. Allenfalls für Anlagen
der Firma ThyssenKrupp Steel oder ThyssenKrupp Nirosta sind Vorgaben des UVPG zu
beachten.
Bei diesen Anlagen ist dann aber nur im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens
nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls nach § 3 c) Satz 1 UVPG vorgesehen. Diese umfasst die Prüfung, ob nach
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Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter
Berücksichtigung der in Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien das beantragte
Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu
berücksichtigen wären. Dies betrifft aber nicht die Schlackenaufbereitungsanlage.
Der Bezirksregierung Arnsberg liegen aktuell (seit mindestens zwei Jahren) keine
Beschwerden über Lärm oder Gerüche durch die ThyssenKrupp MillServices vor.
Beschwerden über Staubbelästigungen datieren letztmals aus 2008, seitdem sind keine
weiteren Beschwerden bekannt.
Das Landesamt für Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LANUV) misst in der
Umgebung des Stahlwerks Feinstaub und Staubniederschlag und veröffentlicht diese Werte
im Internet.
a) Feinstaubmessungen
Die Messstation "An der Maarbrücke" wird damit bei der vorwiegenden Hauptwindrichtung
aus Südwest direkt vom Stahlstandort und auch von den Anlagen der ThyssenKrupp
MillServices beaufschlagt. Die Feinstaubkonzentrationen unterschreiten jedoch seit Jahren
die zulässigen Werte. In 2009 wurde erstmals ein Jahresmittel von 27 µg/m³ ermittelt.
Der gemäß der 22. Verordnung zum BImSchG zulässige Grenzwert über ein Kalenderjahr
von 40 µg/m³ wurde damit deutlich eingehalten. Es gab lediglich 23 Tage, an denen eine
Konzentration von 50 µg/m³ überschritten wurde - maximal zulässig sind 35
Überschreitungstage im Jahr.
b) Staubniederschlag
Staubniederschlag wird an mehreren Stellen rund um den Stahlwerksstandort gemessen.
Die dicht bei ThyssenKrupp MillServices gelegenen Messstationen sind "BOCH 004" (nähe
Sportplatz TUS Griesenbruch) und "BOCH 006" (Goldhammer Str., Richtung
Kleingartenanlage).
Die Staubniederschlagswerte liegen im zulässigen Bereich unterhalb des Grenzwertes der
erheblichen Belästigungen von 0,35 g/m²d. In 2009 wurde am Standort "BOCH 004" eine
Konzentration von 0,198 g/m²d und am Standort "BOCH 006" eine Konzentration von 0,165
g/m²d ermittelt.
Liegt neben der Belastung durch die Luft auch eine Belastung des Grundwassers
vor? Dabei geht es vor allen Dingen um das Sickerwasser auf dem Gelände aber auch
um die anfallende Werkstraßen-Reinigung im Umfeld der Deponie und insbesondere
auf der Verbindungsstraße vom Stahlwerk zum Zwischenlager.
(Antwort der Bezirksregierung und der Verwaltung)
Hier liegen der Bezirksregierung Arnsberg keine Informationen vor. Auch aus Sicht der
Verwaltung sind entsprechend dem Auslaugeverhalten der Schlacken nach bisherigem
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Kenntnisstand keine nachteiligen Beeinträchtigungen des Grundwassers im Bereich der
Schlackenaufbereitungsanlage zu erwarten.
In welchem Verhältnis steht diese Schlackenaufbereitungsanlage zu der geplanten
Wiederinbetriebnahme der ThyssenKrupp Deponie Am Marbach?
(Antwort der Bezirksregierung und der Verwaltung)
Die im Werk bei ThyssenKrupp Nirosta anfallende Schlacke wird in der Anlage aufbereitet.
Nach der Behandlung wird diese Edelstahlschlacke (EDS) als Baustoff vermarktet oder
Deponiebaumaterial verwendet. Die nicht vermarktbaren Anteile werden deponiert und
sollen künftig wieder auf der Deponie Marbach entsorgt werden.