Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 (2000)
Vorlage Nr. 20101495
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Bürgerbeteiligte Haushaltskonsolidierung
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.07.2010
Anlagen
Wortlaut
Bürgerbeteiligte Haushaltskonsolidierung
Unter der Überschrift „Bürgerhaushalt“ haben in den letzten Jahren einige Kommunen
versucht, eine stärkere Einbeziehung ihrer Bürgerinnen und Bürger in das Verfahren der
Haushaltsaufstellung bzw. –beschlussfassung zu erreichen. Im Rahmen eines
Modellprojekts des Landes NRW von 2001 - 2004, an dem u.a. die Städte Vlotho, Hilden
und Hamm teilnahmen, wurden die sehr gemischten und z.T. widersprüchlichen Ergebnisse
dokumentiert. In der Mehrzahl der Fälle wurde das Verfahren nicht fortgeführt.
In Zeiten der Finanzkrise und der weiteren Durchdringung der Gesellschaft mit dem Internet
hat das Projekt „Bürgerhaushalt“ in modifizierter Form eine Renaissance erlebt. Die Städte
Solingen und Essen, beide im Nothaushaltsrecht und von Überschuldung bedroht, haben
ihren Bürgerinnen und Bürgern die in einem Haushaltssicherungskonzept erfassten
Konsolidierungsvorschläge zur Bewertung über das Internet vorgelegt.
Unterstützt von einem externen Beratungsunternehmen wurde eine Internetplattform erstellt,
das jeweilige HSK dort detailliert beschrieben und zur Abstimmung aufbereitet. Flankierend
wurde in beiden Städten eine Informationsreihe über die lokale Presse durchgeführt, um
einen möglichst großen Beteiligungskreis der Bürger zu erreichen.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 (2000)
Vorlage Nr. 20101495
Die Stadt Solingen hat auf der Grundlage des aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes
dem Bürger die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Konsolidierungspotentiale
vorzuschlagen oder eine Priorisierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen HSKMaßnahmen vorzunehmen. Die Bürgervorschläge wurden anschließend von einem
politischen Gremium bewertet und danach in den politischen Beratungslauf gegeben. Die
Stadt Essen ist prinzipiell ähnlich vorgegangen; die Bürger mussten sich allerdings im
(vorgegebenen) Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes bewegen.
In jedem Fall bleiben die in der Gemeindeordnung verankerten
Entscheidungsrechte (und –pflichten) des Rates unangetastet.
Budget-
und
Zur Einführung des Bürgerhaushaltes wurde in den oben genannten Städten jeweils ein
eigenständiges Projekt mit externer Unterstützung initiiert. Die Kosten lagen in Solingen bei
ca. 50.000 € und in Essen bei ca. 60.000 €, wobei sich der IT-Anteil in beiden Fällen bei ca.
50 % belief. Die anderen 50 % waren für notwendige Beratungsunterstützung und
Moderation genutzt worden. Neben dem externen Aufwand war ein hoher zeitlicher Einsatz
von ca. sechs bis sieben Mitarbeitern (Kämmerei, Pressestelle und Fachbereiche)
notwendig. Die Kommunalaufsicht hat diese zusätzliche freiwillige Leistung akzeptiert, weil
hierdurch die Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unterstützt werden soll.
Aus der Präsentation der Ergebnisse, die am 11.06.2010 in St. Augustin stattfand, und
vorliegenden weiteren Informationen ergeben sich die nachfolgenden Vor- und Nachteile der
bürgerbeteiligten Haushaltskonsolidierung:
Vorteile:
•
hohe öffentliche Akzeptanz des Angebots zur Mitberatung (Initiative gegen
Politikmüdigkeit)
•
hohe Transparenz und Objektivität des internetgestützten Verfahrens
•
Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung und der Umsetzung schmerzhafter
Maßnahmen wird öffentlich diskutierbar
•
Erzielung eines „Wir-Gefühls“ in der Stadt („Wir müssen die Krise meistern“)
•
Verbreiterte Ideenfindung durch Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger
Nachteile:
•
Verfahren waren in keinem Falle repräsentativ,
•
Gefahr, dass sich kleine „Pressure-Groups“ formatieren und eigene Themen
durchsetzen, die eigentlich nicht mehrheitsfähig sind,
•
Fokussierung auf eine wenige wahrnehmbare Maßnahmen (z.B. Erhalt von
Schwimmbädern, Ablehnung von Steuer- und Gebührenerhöhungen oder Verzicht
auf „Leuchtturm-Projekte“), während die Breite der Maßnahmen eher vernachlässigt
wird,
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TOP/akt. Beratung
20 (2000)
Vorlage Nr. 20101495
•
verwaltungsinterne Maßnahmen sind von den Bürgern i.d.R. nicht nachvollziehbar
(aber verwaltungstechnisch notwendig),
•
geringe zusätzliche Erkenntnisse gegenüber der schon geführten öffentlichen
Diskussion über Presse, Veranstaltungen, Bürgerinitiativen etc.,
•
mögliches Spannungsverhältnis zwischen Budgetrecht des Rates und den
Anforderungen des Bürgers,
•
hoher Aufwand für Koordination des formalisierten Verfahrens, Redaktion der
Internetplattform und Auswertung der Bürgerabstimmungen und -vorschläge für die
Beratungen im Rat.
Fazit:
Die Vorteile der bürgerbeteiligten Haushaltskonsolidierung sind nicht so überzeugend, dass
die Verwaltung aktuell die Durchführung eines solchen Verfahrens für Bochum empfehlen
möchte.
Die Verfahren werden weiter beobachtet; bei Vorliegen interessanter Entwicklungen erfolgt
eine erneute Mitteilung.