Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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23 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
04 (1800)
Vorlage Nr. 20101492
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Vergabe von Zuschüssen an Vereine und Initiativen im Bereich der Migrations- und
Integrationsarbeit
Beratungsfolge
Ausschuss für Migration und Integration
Sitzungstermin
akt.
Beratung
13.07.2010
Anlagen
Wortlaut
Dem Integrationsbüro liegen 10 Förderanträge auf Gewährung von städtischer Zuwendung
vor. Antragsschluss war der 1. Mai 2010.
Mittel in Höhe von 15.000 € sind für das Haushaltsjahr 2010 bei der Kämmerei angemeldet
worden. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre stehen nur noch maximal 90 %
(13.500 €) des Ansatzes zur Verfügung.
Für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Jahre 2010 ist der § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung) maßgeblich.
Die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung
sehen u.a. vor, dass zur Begründung und Absicherung von haushaltswirksamen Leistungen
der Kommunen bezogen auf die jeweilige geförderte Maßnahme deren Unaufschiebbarkeit
nachgewiesen wird.
Die von 04 (Integrationsbüro) vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung von Aktivitäten /
Projekten von Migrantenselbstorganisationen sind aus folgenden Gründen im Sinne des
§ 82 GO unaufschiebbar:
•
Die Stadt Bochum hat durch den systematisch, kontinuierlich und von der Stadtspitze
eng begleiteten Prozess der Erstellung eines Integrationskonzepts den Kontakt zu
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Vorlage Nr. 20101492
und die Kooperation mit sogenannten Migrantenselbstorganisationen (MSO) gezielt
intensiviert und verbessert.
•
Das Verhältnis zwischen Stadtverwaltung und solchen MSO ist seitdem gefestigt.
Viele MSO haben sich als verlässliche Partner für die Förderung der Integration in
Bochum, seinen Stadtteilen und bestimmten integrationsrelevanten Lebensfeldern
(Bildung, Jugendhilfe, Kultur u.v.m.) erwiesen.
•
Die Stadt Bochum hat mittels der Förderung von Projekten der MSO vor allem in den
o. a. Handlungsfeldern gezielt ein Vertrauens- und Arbeitsverhältnis zu diesen
Trägern aufgebaut. Über den engeren Bereich der Integration hinaus sind dadurch
positive Effekte (Abbau von Zugangsbarrieren; Aktivierung bürgerschaftlichen
Engagements; konzeptionelle Weiterentwicklung durch mehr Erfahrungswissen) für
zahlreiche wichtige kommunale Politikfelder (u.a.: Kinder- und Jugendhilfe; Schule;
Weiterbildung; Stadtentwicklung; Sport; Senioren; Kultur) erzielt worden.
•
Viele der MSO erbringen wegen des hohen Anteils bürgerschaftlichen Engagements
einerseits und aufgrund ihres relativ unaufwändigeren Zugangs (Niedrigschwelligkeit)
zu den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Leistungen mit günstiger KostenNutzen-Relation.
•
Bei nahezu allen Trägern aus dem Bereich der MSO handelt es sich um sog. arme
Träger, die weder über die personellen, noch organisatorischen oder finanziellen
Mittel verfügen, um ohne kommunale Förderung die Fortsetzung ihrer Aktivitäten
sicherstellen zu können.
•
Eine Aussetzung der kommunalen Förderung würde absehbar in den meisten
betroffenen MSO zu einem Abbruch der jeweiligen Aktivitäten führen. Dies wiederum
würde einerseits die Glaubwürdigkeit des kommunalpolitischen Handelns im
Verhältnis zu Migranten und deren Organisationen beeinträchtigen, andererseits das
Verhältnis der MSO zu den betreffenden Menschen tangieren. Im schlimmsten Falle
könnte das dazu führen, dass in den Migrantengemeinden die radikalen Positionen
bzw. Organisationen "Recht behalten", die kommunalen und staatlichen Partnern
grundsätzlich skeptisch begegnen.
•
Die Kosten für die Sicherung der Kontinuität der Partnerschaft zwischen Stadt und
MSO im Allgemeinen und der Sicherung handlungsfähiger und -bereiter Strukturen in
den MSO andererseits sind auf mittlere und lange Sicht niedriger als die Kosten, die
entstehen würden, wenn nach einer vorüber gehenden Zeit des Förderstillstands und
des Stillstands der Organisationsentwicklung und -qualifizierung all die Prozesse
aufs Neue eingeleitet werden müssten, die die Stadt in den vergangenen Jahren
nicht zuletzt mit der Hilfe von Landes-, Bundes- und Stiftungsmitteln verwirklichen
konnte.
Folgende Organisationen haben einen Antrag auf Mittelgewährung eingereicht:
Alevitischer Kulturverein, SV Hellas Bochum e.V., Humanitäre Solidarität Middle East
(HSME) e.V., Jüdische Gemeinde, Lukomorje, Partner e.V., Planet Afrika, Progressive
Jüdische Gemeinde, Türkischer Elternverein und Vietnamesische Interkulturelle
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04 (1800)
Vorlage Nr. 20101492
Fraueninitiative in Deutschland (ViFi) e.V. Insgesamt sind 23.200 € beantragt worden.
Das Volumen der insgesamt beantragten Zuschussmittel übersteigt die zur Verfügung
stehende Summe, so dass in diesem Falle nach § 3 der Zuschussrichtlinien einzelne
Antragssummen anteilmäßig gekürzt werden müssen.
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Migration und Integration der Stadt Bochum zu
dessen Sitzung im September einen Vorschlag unterbreiten, der einerseits diesen
grundsätzlichen Überlegungen Rechnung trägt, andererseits im Sinne der Sparsamkeit
und fachlichen Qualität Förderprioritäten deutlich macht.