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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 1 (13 54) Vorlage Nr. 20101187 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 20.04.2010, TOP 7 6.7 Bezeichnung der Vorlage Mittelbereitstellung Zuschussrückzahlung Westtangente 2. BA Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Süd Anlagen Wortlaut Zu 1. Die Rückforderung von Zuwendungen für das Projekt „Westtangente 2. BA“ setzt sich zusammen aus dem Rückzahlungsbetrag in Höhe von 3.745.224,80 Euro und Zinszahlungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro. Da die Rückforderungsansprüche der Höhe nach bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht bekannt waren, konnten diese nicht als Verbindlichkeit bzw. Rückstellung eingestellt werden. Durch eine Korrektur der Eröffnungsbilanz sollen diese Rückstellungen im nach hinein gebildet werden. Die Deckung des Rückzahlungsbetrages aus der Position 6.00000.330.5401 erfolgte daher nur vorläufig. Mit Bildung der Rückstellung erfolgt eine Umbuchung, womit die Mittel für die Position 6.00000.330.5401 wieder zur Verfügung stehen. Der Bezirk wird daher weder im Bezug auf diese Position noch auf andere Finanzpositionen von der Rückzahlung betroffen sein. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 1 (13 54) Vorlage Nr. 20101187 Zu 2. Da wie unter 1 erläutert der Bezirk Bochum-Süd finanztechnisch nicht von der Rückzahlung betroffen sein wird, wird dadurch keines der Projekte beeinträchtigt bzw. gegenstandslos werden. Zu 3. Ziel der Verwaltung war es vorrangig, die Höhe der Rückforderung so niedrig wie möglich zu halten. Dieses Ziel konnte in umfangreichen Verhandlungen mit der Bezirksregierung erreicht werden. Eine Rückzahlungsverpflichtung führt nicht automatisch zu einem tatsächlichen, ersatzfähigen Schaden für die Stadt. Zudem unterliegen Schadenersatzansprüche anderen rechtlichen Voraussetzungen als Rückforderungsansprüche. Insbesondere setzen Schadensersatzansprüche im Gegensatz zu Rückforderungsansprüchen ein schuldhaftes Verhalten, voraus. Ob und inwieweit die Voraussetzungen hier gegeben sind und ein entsprechend “Verantwortlicher” überhaupt festgestellt werden kann, ist aufgrund der komplexen Sachverhalte eher zweifelhaft.