Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 1 (13 54)
Vorlage Nr. 20101187
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 20.04.2010, TOP 7 6.7
Bezeichnung der Vorlage
Mittelbereitstellung Zuschussrückzahlung Westtangente 2. BA
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Anlagen
Wortlaut
Zu 1.
Die Rückforderung von Zuwendungen für das Projekt „Westtangente 2. BA“ setzt sich
zusammen aus dem Rückzahlungsbetrag in Höhe von 3.745.224,80 Euro und
Zinszahlungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro.
Da die Rückforderungsansprüche der Höhe nach bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht
bekannt waren, konnten diese nicht als Verbindlichkeit bzw. Rückstellung eingestellt
werden. Durch eine Korrektur der Eröffnungsbilanz sollen diese Rückstellungen im nach
hinein gebildet werden.
Die Deckung des Rückzahlungsbetrages aus der Position 6.00000.330.5401 erfolgte daher
nur vorläufig. Mit Bildung der Rückstellung erfolgt eine Umbuchung, womit die Mittel für die
Position 6.00000.330.5401 wieder zur Verfügung stehen.
Der Bezirk wird daher weder im Bezug auf diese Position noch auf andere Finanzpositionen
von der Rückzahlung betroffen sein.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 1 (13 54)
Vorlage Nr. 20101187
Zu 2.
Da wie unter 1 erläutert der Bezirk Bochum-Süd finanztechnisch nicht von der Rückzahlung
betroffen sein wird, wird dadurch keines der Projekte beeinträchtigt bzw. gegenstandslos
werden.
Zu 3.
Ziel der Verwaltung war es vorrangig, die Höhe der Rückforderung so niedrig wie möglich zu
halten. Dieses Ziel konnte in umfangreichen Verhandlungen mit der Bezirksregierung
erreicht werden.
Eine Rückzahlungsverpflichtung führt nicht automatisch zu einem tatsächlichen,
ersatzfähigen Schaden für die Stadt. Zudem unterliegen Schadenersatzansprüche anderen
rechtlichen Voraussetzungen als Rückforderungsansprüche. Insbesondere setzen
Schadensersatzansprüche im Gegensatz zu Rückforderungsansprüchen ein schuldhaftes
Verhalten, voraus. Ob und inwieweit die Voraussetzungen hier gegeben sind und ein
entsprechend “Verantwortlicher” überhaupt festgestellt werden kann, ist aufgrund der
komplexen Sachverhalte eher zweifelhaft.