Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:25
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (1711)
Vorlage Nr.: 20100242
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Gesamtfinanzierung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ab dem 01.01.2010
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Anlagen
Zusatzinformationen
Sitzungstermin
03.03.2010
akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (1711)
Vorlage Nr.: 20100242
1.
Ausgangslage und Konzeptgrundlagen
Die Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertageseinrichtungen in Bochum betreiben, haben
zuletzt zusätzliche Zuschüsse erhalten, da sie sonst nicht in der Lage gewesen wären, die Arbeit
mit den zur Verfügung gestellten Mitteln aufrecht zu erhalten. Da der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz ohne diesen zusätzlichen Zuschuss nicht sicherzustellen gewesen wäre, hat der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.08.2008 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung
der Kindertageseinrichtungen (so genannter zusätzlicher Zuschuss) für den Zeitraum 01.08.200831.07.2009 beschlossen.
Da im Anschluss an diesen begrenzten Zeitraum keine Veränderung in der Finanzierungssituation
eingetreten ist und die Träger weiterhin auf Unterstützung angewiesen waren, hat der JHA in
seiner Sitzung vom 30.09.2009 einen weitergehenden Beschluss für den Zeitraum vom 01.08.2009
- 31.12.2009 gefasst. Die Arbeitsgemeinschaft der Fachverbände nach § 78 SGB VIII (Kinder und
Jugendhilfegesetz) hat mit Schreiben vom 08.10.2009 daraufhingewiesen, dass die freien Träger
von Kindertageseinrichtungen auch ab dem 01.01.2010 auf eine zusätzliche finanzielle Förderung
der Stadt Bochum angewiesen sind, um ausreichend Betreuungsplätze vorhalten zu können.
Die Verwaltung hat deshalb für die Zeit ab dem 01.01.2010 ein Konzept erarbeitet. Dieses sieht
zunächst vor, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen den gesetzlichen Trägeranteil gemäß
§ 20 Absatz 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) grundsätzlich selbst aufbringen. Die Stadt Bochum
sieht aber die Notwendigkeit, die Träger zu unterstützen, den qualitativen Anforderungen in den
Kindertageseinrichtungen nachzukommen. Insbesondere ist nach Auffassung der Verwaltung eine
zusätzliche Mitfinanzierung der Personalkosten für die Fachberatung, sowie für die nach dem
Kinderbildungsgesetz vorgesehe Freistellung der Leitung notwendig.
Das Jugendamt sieht -insbesondere in größeren Einrichtungen- die dringende Notwendigkeit einer
Leitungsfreistellung. Die Leitungen von Kindertageseinrichtungen sind zunehmend -und durch das
KiBiz in besonderer Weise-, mit administrativen Aufgaben stark belastet (Elterngespräche,
Platzplanung, Einsatz- und Dienstplangestaltung im Kontext von 25; 35 und 45 Stunden-Kindern).
Eine Freistellung der Leitung ist erforderlich, um die pädagogische Arbeit „am Kind“ nicht unter
diesen zusätzlich notwendigen Tätigkeiten leiden zu lassen.
Weiterhin besteht aus Sicht des Jugendamtes wegen der ständig steigenden fachlichen
Anforderungen an das in den Kitas tätige Personal der dringende Bedarf für eine qualifizierte
Fachberatung für alle Trägerschaften. Da diese Kosten über die Kibiz-Pauschalen nur
unzureichend abgedeckt sind, ist mit dem neuen Konzept an dieser Stelle eine Unterstützung
geplant.
2.
Umsetzung des Konzeptes
Sämtliche Träger sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Unterstützung in den
oben benannten Finanzierungsbereichen zu erhalten. Eine Ausnahme bildet der Träger „Outlaw“
weil dieser im Zuge der Übernahme von ehemals katholischen Kindertageseinrichtungen erklärt
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Vorlage Nr.: 20100242
hat, den Trägeranteil eigenständig aufzubringen. Die zwei Finanzierungsbereiche Fachberatung
und Leitungsfreistellung sollen, wie nachstehend beschrieben, unterstützt werden.
2.1.
Refinanzierung von Personalkosten für die Fachberatung
Zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Bochum soll ein Vertrag
geschlossen werden. Dieser Vertrag regelt die Aufgaben einer Fachberatung, wie z.B. die
Teilnahme an Arbeitskreisen, die Koordinierung von Aufnahmen behinderter Kinder, die Steuerung
der Kibiz-Platzkontingente sowie fachlich begründete Stellungnahmen zu Anträgen an das
Jugendamt bzw. das Landesjugendamt. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende
Aufzählung. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung muss im Vertrag verankert werden.
Die Höhe des Zuschusses soll auf der Grundlage der Anzahl der Kindertageseinrichtungen des
jeweiligen Trägers ermittelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, pro 45 Einrichtungen eines
Trägers die Personalkosten für eine Vollzeit-Fachberatung in Höhe von jährlich maximal 60.000,00
EUR zu bezuschussen. Bei weniger Einrichtungen soll der Zuschuss anteilig gekürzt werden.
2.2
Refinanzierung von Anteilen der gesetzlich notwendigen Personalkosten inkl.
Leitungsfreistellung
Im Rahmen der personellen Ausstattung einer Kindertageseinrichtung hat der Träger die in der
Anlage zu § 19 Kibiz festgelegten Personalanteile (Fachkraftstunden und Ergänzungskraftstunden)
verpflichtend vorzuhalten. Darüber hinaus sollen mit den in der Auflistung der Tabelle benannten
“Sonstigen FKS” (Fachkraftstunden) unter anderem die Leitungskräfte von der Gruppenarbeit
freigestellt werden. Dieses ist festgeschrieben in der von allen Spitzenverbänden unterzeichneten
Personalvereinbarung zum Kibiz. Die Höhe der Leitungsfreistellung ist in der
Personalvereinbarung nicht definiert; das Landesjugendamt empfiehlt bis zu 20 % der
Öffnungsstunden der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Die Jugendämter sind verpflichtet, die
gesetzlich vorgegebenen Personalanteile im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zu
kontrollieren.
Die Stadt Bochum plant, sich grundsätzlich an diesen Personalstundenanteilen zu beteiligen. Vor
dem Hintergrund der eingeplanten und begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel soll
unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Träger (Anzahl der Einrichtungen; Status
des Trägers hinsichtlich seiner Einnahmen; Trägeranteil per Gesetz) ein entsprechender Zuschuss
pro Trägerverbund ermittelt werden.
Die Höhe des Zuschusses soll auf den zum 01.01.2010 vorgehaltenen Betreuungsplätzen
basieren. Sollte bei dem jeweiligen Träger eine Reduzierung der Plätze vorgenommen werden,
würde entsprechend auch der Zuschuss anteilig sinken.
Über die Zahlung der zusätzlichen Zuschüsse soll zwischen dem jeweiligen Träger und der Stadt
Bochum ein Vertrag geschlossen werden, in dem geregelt wird, welche Leistung der Träger
erbringen muss (Fachberatung und Personalgestellung) und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt
wird.
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- Begründung - Seite 3
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20100242
Die Verwaltung schlägt vor, die Laufzeit des neuen Vertrages auf drei Jahre (01.01.201031.12.2012) festzulegen. Der Vertrag sollte jedoch, aufgrund möglicher struktureller Anpassungen
bei der Zuweisung von Plätzen (wie z.B. Abbau von Plätzen durch die demografische
Entwicklung), einen Passus enthalten, der eine Anpassung der Zuschusshöhe ermöglicht.
Die entsprechenden Zuschüsse sind zweckentsprechend nachzuweisen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für das zuvor beschriebene Verfahren stehen im Profitcenter
3601 –Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII- zur Verfügung.
Die Gesamtzuschüsse an alle Träger dürfen die im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht
übersteigen.
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Vorlage Nr.: 20100242
Bezeichnung der Vorlage
Gesamtfinanzierung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ab dem 01.01.2010
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Sicherung des Rechtsanspruches auf einen
Kindergartenplatz den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen zusätzlichen Zuschuss zur
qualitativen Sicherung des Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum
vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 zu gewähren.
Mit diesem Zuschuss werden Anteile der gesetzlich notwendigen Personalkosten, inklusive der
Leitungsfreistellung sowie die Personalkosten der Fachberatung, im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel, finanziert.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah mit den Träger von Kindertageseinrichtungen auf Antrag
entsprechende Verträge zu schließen.