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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:25

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (1711) Vorlage Nr.: 20100242 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Gesamtfinanzierung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ab dem 01.01.2010 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Anlagen Zusatzinformationen Sitzungstermin 03.03.2010 akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (1711) Vorlage Nr.: 20100242 1. Ausgangslage und Konzeptgrundlagen Die Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertageseinrichtungen in Bochum betreiben, haben zuletzt zusätzliche Zuschüsse erhalten, da sie sonst nicht in der Lage gewesen wären, die Arbeit mit den zur Verfügung gestellten Mitteln aufrecht zu erhalten. Da der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ohne diesen zusätzlichen Zuschuss nicht sicherzustellen gewesen wäre, hat der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.08.2008 ein Konzept zur Gesamtfinanzierung der Kindertageseinrichtungen (so genannter zusätzlicher Zuschuss) für den Zeitraum 01.08.200831.07.2009 beschlossen. Da im Anschluss an diesen begrenzten Zeitraum keine Veränderung in der Finanzierungssituation eingetreten ist und die Träger weiterhin auf Unterstützung angewiesen waren, hat der JHA in seiner Sitzung vom 30.09.2009 einen weitergehenden Beschluss für den Zeitraum vom 01.08.2009 - 31.12.2009 gefasst. Die Arbeitsgemeinschaft der Fachverbände nach § 78 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) hat mit Schreiben vom 08.10.2009 daraufhingewiesen, dass die freien Träger von Kindertageseinrichtungen auch ab dem 01.01.2010 auf eine zusätzliche finanzielle Förderung der Stadt Bochum angewiesen sind, um ausreichend Betreuungsplätze vorhalten zu können. Die Verwaltung hat deshalb für die Zeit ab dem 01.01.2010 ein Konzept erarbeitet. Dieses sieht zunächst vor, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen den gesetzlichen Trägeranteil gemäß § 20 Absatz 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) grundsätzlich selbst aufbringen. Die Stadt Bochum sieht aber die Notwendigkeit, die Träger zu unterstützen, den qualitativen Anforderungen in den Kindertageseinrichtungen nachzukommen. Insbesondere ist nach Auffassung der Verwaltung eine zusätzliche Mitfinanzierung der Personalkosten für die Fachberatung, sowie für die nach dem Kinderbildungsgesetz vorgesehe Freistellung der Leitung notwendig. Das Jugendamt sieht -insbesondere in größeren Einrichtungen- die dringende Notwendigkeit einer Leitungsfreistellung. Die Leitungen von Kindertageseinrichtungen sind zunehmend -und durch das KiBiz in besonderer Weise-, mit administrativen Aufgaben stark belastet (Elterngespräche, Platzplanung, Einsatz- und Dienstplangestaltung im Kontext von 25; 35 und 45 Stunden-Kindern). Eine Freistellung der Leitung ist erforderlich, um die pädagogische Arbeit „am Kind“ nicht unter diesen zusätzlich notwendigen Tätigkeiten leiden zu lassen. Weiterhin besteht aus Sicht des Jugendamtes wegen der ständig steigenden fachlichen Anforderungen an das in den Kitas tätige Personal der dringende Bedarf für eine qualifizierte Fachberatung für alle Trägerschaften. Da diese Kosten über die Kibiz-Pauschalen nur unzureichend abgedeckt sind, ist mit dem neuen Konzept an dieser Stelle eine Unterstützung geplant. 2. Umsetzung des Konzeptes Sämtliche Träger sollen grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Unterstützung in den oben benannten Finanzierungsbereichen zu erhalten. Eine Ausnahme bildet der Träger „Outlaw“ weil dieser im Zuge der Übernahme von ehemals katholischen Kindertageseinrichtungen erklärt Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (1711) Vorlage Nr.: 20100242 hat, den Trägeranteil eigenständig aufzubringen. Die zwei Finanzierungsbereiche Fachberatung und Leitungsfreistellung sollen, wie nachstehend beschrieben, unterstützt werden. 2.1. Refinanzierung von Personalkosten für die Fachberatung Zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Stadt Bochum soll ein Vertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag regelt die Aufgaben einer Fachberatung, wie z.B. die Teilnahme an Arbeitskreisen, die Koordinierung von Aufnahmen behinderter Kinder, die Steuerung der Kibiz-Platzkontingente sowie fachlich begründete Stellungnahmen zu Anträgen an das Jugendamt bzw. das Landesjugendamt. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung muss im Vertrag verankert werden. Die Höhe des Zuschusses soll auf der Grundlage der Anzahl der Kindertageseinrichtungen des jeweiligen Trägers ermittelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, pro 45 Einrichtungen eines Trägers die Personalkosten für eine Vollzeit-Fachberatung in Höhe von jährlich maximal 60.000,00 EUR zu bezuschussen. Bei weniger Einrichtungen soll der Zuschuss anteilig gekürzt werden. 2.2 Refinanzierung von Anteilen der gesetzlich notwendigen Personalkosten inkl. Leitungsfreistellung Im Rahmen der personellen Ausstattung einer Kindertageseinrichtung hat der Träger die in der Anlage zu § 19 Kibiz festgelegten Personalanteile (Fachkraftstunden und Ergänzungskraftstunden) verpflichtend vorzuhalten. Darüber hinaus sollen mit den in der Auflistung der Tabelle benannten “Sonstigen FKS” (Fachkraftstunden) unter anderem die Leitungskräfte von der Gruppenarbeit freigestellt werden. Dieses ist festgeschrieben in der von allen Spitzenverbänden unterzeichneten Personalvereinbarung zum Kibiz. Die Höhe der Leitungsfreistellung ist in der Personalvereinbarung nicht definiert; das Landesjugendamt empfiehlt bis zu 20 % der Öffnungsstunden der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Die Jugendämter sind verpflichtet, die gesetzlich vorgegebenen Personalanteile im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zu kontrollieren. Die Stadt Bochum plant, sich grundsätzlich an diesen Personalstundenanteilen zu beteiligen. Vor dem Hintergrund der eingeplanten und begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel soll unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Träger (Anzahl der Einrichtungen; Status des Trägers hinsichtlich seiner Einnahmen; Trägeranteil per Gesetz) ein entsprechender Zuschuss pro Trägerverbund ermittelt werden. Die Höhe des Zuschusses soll auf den zum 01.01.2010 vorgehaltenen Betreuungsplätzen basieren. Sollte bei dem jeweiligen Träger eine Reduzierung der Plätze vorgenommen werden, würde entsprechend auch der Zuschuss anteilig sinken. Über die Zahlung der zusätzlichen Zuschüsse soll zwischen dem jeweiligen Träger und der Stadt Bochum ein Vertrag geschlossen werden, in dem geregelt wird, welche Leistung der Träger erbringen muss (Fachberatung und Personalgestellung) und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (1711) Vorlage Nr.: 20100242 Die Verwaltung schlägt vor, die Laufzeit des neuen Vertrages auf drei Jahre (01.01.201031.12.2012) festzulegen. Der Vertrag sollte jedoch, aufgrund möglicher struktureller Anpassungen bei der Zuweisung von Plätzen (wie z.B. Abbau von Plätzen durch die demografische Entwicklung), einen Passus enthalten, der eine Anpassung der Zuschusshöhe ermöglicht. Die entsprechenden Zuschüsse sind zweckentsprechend nachzuweisen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für das zuvor beschriebene Verfahren stehen im Profitcenter 3601 –Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII- zur Verfügung. Die Gesamtzuschüsse an alle Träger dürfen die im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht übersteigen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (1711) Vorlage Nr.: 20100242 Bezeichnung der Vorlage Gesamtfinanzierung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ab dem 01.01.2010 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen zusätzlichen Zuschuss zur qualitativen Sicherung des Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 zu gewähren. Mit diesem Zuschuss werden Anteile der gesetzlich notwendigen Personalkosten, inklusive der Leitungsfreistellung sowie die Personalkosten der Fachberatung, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, finanziert. Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah mit den Träger von Kindertageseinrichtungen auf Antrag entsprechende Verträge zu schließen.