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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:05

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3190) Vorlage Nr. 20100268 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Kriterien zur Übernahme von Verpflegungskosten für Kinder in Tageseinrichtungen Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 03.03.2010 Anlagen Anlage 1 Kriterienkatalog Anlage 2 Übernahmeantrag Wortlaut In den Bochumer Kindertageseinrichtungen treten regelmäßig Situationen auf, die die Anwendung des Kriterienkataloges zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung (siehe Anlage 1) bei Kindern, die die Einrichtungen besuchen, erforderlich macht. Insbesondere werden bei den Kindern Mangelerscheinungen bezüglich Ernährung festgestellt werden. Für die Fachkräfte in den Tageseinrichtungen besteht hierdurch Handlungsbedarf. Aktuell stellt sich das Verfahren wie folgt dar: Die Verpflegungskosten wurden bis 2004 von der Kindergartenabteilung für bedürftige Familien übernommen. Es stand ein Betrag von 11.500,-- Euro dafür zur Verfügung. Ab 2005 wurden die Verpflegungskosten als niederschwellige, sozialpädagogische Unterstützung von Familien dem Sozialen Dienst zugeordnet. Durch den erhöhten Bedarf wurde die Summe auf 35.500,-- Euro in 2005 bis zu 47.500,-- Euro in 2007 aufgestockt. In 2008 stieg die Summe auf 62.000,-- Euro und reichte für das Jahr nicht aus, so dass 20.000,-- Euro überplanmäßig beantragt werden mussten. Die Voraussetzungen zur Bewilligung wurden erschwert. Die Verpflegungskosten wurden nur Familien gewährt, die durch eine ambulante Hilfe unterstützt wurden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3190) Vorlage Nr. 20100268 Durch den nichtgenehmigten Haushalt sind per Verfügung vom Juni 2009 die Verpflegungskosten gänzlich ausgesetzt worden, weil bereits zu diesem Zeitpunkt der Haushaltsansatz weitgehend ausgeschöpft war. Zurzeit werden die Verpflegungskosten nur dann gewährt, wenn in der Familie eine ambulante Hilfe mit einem Schutzkonzept, d.h. eindeutige Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, besteht. Darüber hinaus liegen aber Fälle im Grenzbereich von Kindeswohlgefährdung (KWG) vor, die im Rahmen eines gezielten Präventionsangebotes zur Vermeidung von KWG die Gewährung eines Verpflegungskostenzuschusses erforderlich machen. Hierzu hat die Verwaltung eine Verfahrensregelung erarbeitet: Zukünftig findet auf Antrag im Rahmen einer Einzelfallentscheidung für die Gewährung eines Verpflegungskostenzuschusses eine Überprüfung der Situation des betroffenen Kindes durch die Leitung der Kindertageseinrichtung, unter Hinzuziehung der zuständigen `Insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß ' 8a SGB VIIIA und der Eltern, bzw. Personensorgeberechtigten des Kindes, statt. Durch die Gewährung des Verpflegungskostenzuschusses soll einer drohenden Kindeswohlgefährdung abgeholfen werden. Für die positive Entscheidung des Antrages sind ausschließlich pädagogischen Gründe maßgeblich. Der Kriterienkatalog zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung (siehe Anlage 1) soll dabei eine negative Ausschließung finden, da sonst die Einleitung eines Schutzkonzeptes Anwendung finden muss, bzw. der Soziale Dienst im Rahmen von KWG grundsätzlich einbezogen wird. Eine abschließende Entscheidung wird durch den Beauftragten der Stadt Bochum gem. ' 8a SGB VIII getroffen. Den Verfahrensablauf stellt das beigefügte Antragsformular für die Gewährung eines Verpflegungskostenzuschusses (Anlage 2) dar. Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Verfahren zur Übernahme von Verpflegungskosten für Kinder in Tageseinrichtungen zur Kenntnis.