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Anlage 2 Übernahmeantrag.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2 Übernahmeantrag.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:05

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Inhalt der Datei

Anlage 2 Antrag zur Übernahme von Verpflegungskosten für Kinder in Bochumer Tageseinrichtungen KiTa Anschrift (Straße / PLZ / Ort) Tel. / e-mail Leitung (Name) Insofern erfahrene Fachkraft § 8a SGB VIII (Name / Tel.) Hiermit beantragen wir für das Kind: Name des Kindes Name der Eltern (falls abweichend) Anschrift (Straße / PLZ / Ort) Tel.: Geb. Datum des Kindes die Übernahme von Verpflegungskosten im Rahmen des Besuches unserer Kindertageseinrichtung. Aus folgenden pädagogischen Gründen sollte eine Übernahme der Verpflegungskosten erfolgen (Ausführungen sind in einem Anhang möglich): Auskünfte über: 0234 / 910 - 3190 1 Die Unterzeichner erklären hiermit, dass eine Gefährdungseinschätzung zwischen Leitung der Kindertageseinrichtung und der zuständigen “Insofern erfahrenen Fachkraft nach § 8 a SGB VIII” stattgefunden hat. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Übernahme der Verpflegungskosten ausreichend ist, um den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Neben den o.g. Gründen liegen keine weiteren Gefährdungsbereiche gemäß dem Kriterienkatalog zur Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung (KWG) vor. Die Leitung der o. a. Kindertageseinrichtung verpflichtet sich, bei sich verändernden Rahmenbedingungen für die Lage des Kindes unmittelbar zu reagieren. Bei sich verschlechternden Rahmenbedingungen mit der Feststellung des Tatbestandes Kindeswohlgefährdung wird unmittelbar der zuständige Soziale Dienst des Jugendamtes der Stadt Bochum informiert. Bei sich verbessernden Rahmenbedingungen ist eine Übernahme der Verpflegungskosten nicht länger notwendig. Eine entsprechende Information ergeht schriftlich an das Jugendamt der Stadt Bochum, Herrn Peter Kraft, 44777 Bochum. Die Leitung der o. a. Kindertageseinrichtung informiert die Eltern des Kindes über Ihre Mitteilung an das Jugendamt. Sie machen den Eltern gegenüber deutlich, dass eine Zahlung maximal für die Dauer eines Kindergartenjahres (01.08 - 31.07.) gewährt wird und grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht. Ist die Übernahme der Verpflegungskosten weiterhin notwendig, ist erneut über die Leitung der Kindertageseinrichtung in Zusammenarbeit mit der “Insofern erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII” ein Antrag zu stellen. Bochum, Datum ___________________________ Unterschrift Leitung der Kindertageseinrichtung ___________________________ Unterschrift Insofern erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII Antrag senden an: Stadt Bochum 51 - Jugendamt z. Hd. Herrn Peter Kraft 44777 Bochum Auskünfte über: 0234 / 910 - 3190 2