Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2 Übernahmeantrag.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Antrag zur Übernahme von Verpflegungskosten für Kinder in Bochumer
Tageseinrichtungen
KiTa
Anschrift
(Straße / PLZ / Ort)
Tel. / e-mail
Leitung (Name)
Insofern erfahrene
Fachkraft § 8a SGB
VIII (Name / Tel.)
Hiermit beantragen wir für das Kind:
Name des Kindes
Name der Eltern
(falls abweichend)
Anschrift
(Straße / PLZ / Ort)
Tel.:
Geb. Datum des Kindes
die Übernahme von Verpflegungskosten im Rahmen des Besuches unserer
Kindertageseinrichtung.
Aus folgenden pädagogischen Gründen sollte eine Übernahme der Verpflegungskosten
erfolgen (Ausführungen sind in einem Anhang möglich):
Auskünfte über: 0234 / 910 - 3190
1
Die Unterzeichner erklären hiermit, dass eine Gefährdungseinschätzung zwischen Leitung
der Kindertageseinrichtung und der zuständigen “Insofern erfahrenen Fachkraft nach
§ 8 a SGB VIII” stattgefunden hat.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Übernahme der Verpflegungskosten ausreichend ist, um
den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
Neben den o.g. Gründen liegen keine weiteren Gefährdungsbereiche gemäß dem
Kriterienkatalog zur Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung (KWG) vor.
Die Leitung der o. a. Kindertageseinrichtung verpflichtet sich, bei sich verändernden
Rahmenbedingungen für die Lage des Kindes unmittelbar zu reagieren. Bei sich
verschlechternden
Rahmenbedingungen
mit
der
Feststellung
des
Tatbestandes
Kindeswohlgefährdung wird unmittelbar der zuständige Soziale Dienst des Jugendamtes der
Stadt Bochum informiert. Bei sich verbessernden Rahmenbedingungen ist eine Übernahme der
Verpflegungskosten nicht länger notwendig. Eine entsprechende Information ergeht schriftlich
an das Jugendamt der Stadt Bochum, Herrn Peter Kraft, 44777 Bochum.
Die Leitung der o. a. Kindertageseinrichtung informiert die Eltern des Kindes über Ihre
Mitteilung an das Jugendamt. Sie machen den Eltern gegenüber deutlich, dass eine Zahlung
maximal für die Dauer eines Kindergartenjahres (01.08 - 31.07.) gewährt wird und grundsätzlich
kein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht. Ist die Übernahme der Verpflegungskosten
weiterhin notwendig, ist erneut über die Leitung der Kindertageseinrichtung in Zusammenarbeit
mit der “Insofern erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII” ein Antrag zu stellen.
Bochum, Datum
___________________________
Unterschrift
Leitung der Kindertageseinrichtung
___________________________
Unterschrift
Insofern erfahrene Fachkraft
nach § 8a SGB VIII
Antrag senden an:
Stadt Bochum
51 - Jugendamt
z. Hd. Herrn Peter Kraft
44777 Bochum
Auskünfte über: 0234 / 910 - 3190
2