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Anlage 1 Kriterienkatalog.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1 Kriterienkatalog.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:05

Inhalt der Datei

Anlage 1 Kriterien zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung in Tageseinrichtungen für Kinder Kategorien Alter • • • • Säugling: Kleinkind: Kindergartenkind: Schulkind: 0 - 1,5 Jahre 1,5 - 3 Jahre 3 - 6 Jahre bis 14 Jahre Gefährdungspotential (Bewertung s.u.) • leichte Beeinträchtigung; unzureichende Förderung (=1) • mittlere bis schwere Beeinträchtigung; langfristig schädigend (=2) • Gefährdung; akut und / oder massiv schädigend (=3) Gefährdungsebenen • Kindesebene • Elternebene • Netzwerkebene Gefährdungsbereiche • Lebensgrundlage: Ernährung, Kleidung, Wohnen, Gesundheitsvorsorge • Körperliche Unversehrtheit, Gewaltfreiheit • Erziehung, Förderung • Ressourcen des familiären Netzwerks Benutzungshinweis 1. Bei der nachfolgenden Liste zur Gefährdungseinschätzung (Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung) handelt es sich um einen Kriterienkatalog mit dem Ziel der einheitlichen Handhabung dieses Themas zwischen Sozialen Dienst und Kindertageseinrichtungen, sowie anderen Abteilungen des Jugendamtes, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. 2. Der Katalog dient zur Festlegung von Standards für das Jugendamt Bochum, nach denen alle Abteilungen und Institutionen, Informationen und Kenntnisse von Kindeswohlgefährdung bewerten können und sie an 51 4 weitergeben, bzw. dann die Zusammenarbeit mit 51 4 sicher stellen. Stand 02.10 ___________________________________ Name, geb.Datum Tabelle zur Gefährdungseinschätzung Gefährdungsbereich Ernährung • Mangelernährung (dürre Gliedmaßen, fahle Gesichtsfarbe, ständig Hunger und hat in der Kindertageseinrichtung kein Frühstück dabei, kann nicht sagen, was es in der Familie an Mahlzeiten gegeben hat) Stand 02.10 Alter <1,5J. <3J. <6J. 3 3 3 Bemerkung <14J. 2 Bewertung Gesundheitsvorsorge Gesundheitsgefährdende Körperhygiene (im Po- und Genitalbereich unversorgte Wunden, Geschwüre, Ekzeme, rohes Fleisch sichtbar, Floh- und Wanzenbisse, Schmutz- und Stuhlreste in Hautfalten im Po- und Genitalbereich, ungeschützte, verschmutzte, entzündete Wunden) 3 3 3 2 Unangemessene Körperpflege (fettige verfilzte Haare, ungeschnittene eingewachsene Nägel, entzündetes Nagelbett, ungewaschenes/ schmutziges Aussehen, riecht, ungewaschen /stinkt) 2 2 2 1 Das Kind ist ständig müde/ wirkt unausgeschlafen (erzählt, dass es lange Fernsehen darf, häufig abends lauter Besuch da ist) 0 1 2 1 Mangelnde medizinische Versorgung (Vorsorgetermine werden nicht regelmäßig wahrgenommen, Kinderarzt/ Zahnarzt kann nicht benannt werden, trotz Behinderung / Entwicklungsverzögerungen 3 3 2 1 Stand 02.10 Kleidung • der Witterung völlig unangepasst • ständig sehr ungepflegt Gefährdungsbereich Wohnen Ž vernachlässigte Wohnverhältnisse (unsauber, unaufgeräumt) Ž Ž Ž Ž 3 3 2 Alter <1,5J. <3J. <6J. 1 Bemerkung <14J. 3 3 2 1 gesundheitsgefährdende Wohnbedingungen (z.B. starker Schimmelbefall, Ratten, Vermüllung, keine Heizmöglichkeit...) 3 3 2 2 unfallträchtige Wohnungseinrichtung (z.B. offene Elektrokabel, ungesicherte Treppe, ungesicherte Fenster...) 3 3 2 0 vorübergehend kein fester Wohnsitz (z.B. PS lebt im Frauenhaus, bei Freunden/ Bekannten) 1 1 1 1 3 3 3 3 obdachlos Stand 02.10 Bewertung Gewalt Ž Anzeichen von Kindesmisshandlung 3 3 3 3 regelmäßige Gewalt gegenüber Geschwistern und Eltern 3 3 3 3 Ž Regelmäßige Gewalt als Erziehungsmittel 3 3 3 3 Ž Erleben von “häuslicher Gewalt” 3 3 3 3 Anzeichen von sexuellem Missbrauch Aussage des Kindes/Jugendlichen vor der fallverantwortlichen Fachkraft medizinischer Befund Geständnis des Täters Zeugenaussagen - fachliche Einschätzung und Beobachtung (nur in Verbindung mit einem o.g. Punkt) 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Vermutung von Bezugspersonen über den Missbrauch Gewissheit von Bezugspersonen über den Missbrauch stark sexualisierendes Verhalten des Kindes/Jugendlichen Anwesenheit eines verurteilten, nicht therapierten Sexualstraftäters im Haushalt oder engen Bezugsrahmen des Kindes/Jugendlichen Fehlende Einsicht und Schutzfähigkeit des nicht missbrauchenden Elternteiles 2 3 2 2 3 2 2 3 2 2 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 Ž Ž Ž Ž Ž Ž Ž Ž Ž Ž Stand 02.10 Gefährdungsbereich Eltern keine Problemeinsicht - keine Hilfs- und Beratungsakzeptanz - keine Kontrollbereitschaft durch Bezugspersonen und durch andere Institutionen (Schulen, Ärzte, KG u.a.) Ž Gefährdungsbereich Eingeschränkte Erziehungsfähigkeit eines Elternteiles/ beider Eltern / psychische Gewaltausübung Ž mangelnde Erziehungsressourcen (siehe nebenstehende Liste; Relevanz einzuschätzen von beratender Fachkraft) Ž massive Auswirkung einer Suchterkrankung Ž Substitution / Konsum eindeutige Hinweise auf Beikonsum (Konsumutensilien, Alufolie, abgeschnittene Plastikflaschen, blutverschmierte Wäsche, Spritze, Medikamente (z. B. Rohypnol) Ž massive Auswirkungen einer psychischen/psychiatrischen Störung Ž erhebliche Aufsichtspflichtverletzung Ž mangelnde Sicherstellung emotionaler und seelischer Grundbedürfnisse, hierzu zählt auch Umgangsrechtvereitelung Stand 02.10 Alter <1,5J. <3J. <6J. 3 3 3 Alter <1,5J. <3J. <6J. Bemerkung <14J. Bewertung 3 Bemerkung <14J. 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 1 3 3 3 2 2 2 2 2 Bewertung Kriterien für Erziehungsfähigkeit Problembewusstsein Hilfe holen können Belastungsfähigkeit Empathie Bewältigungsstrategien Verbindlichkeit Vorgeben von Regeln und Konsequenzen für die wichtigen Lebensbereiche Sicherstellung altersangemessener Anregung und Förderung Gefährdungsbereich Alter <1,5J. <3J. <6J. Familiäres und sonstiges Netzwerk • bei Überlastung keine Möglichkeit der Entlastung durch Partner, Eltern, Verwandte, Institutionen 2 2 Gesamtergebnis: 2 Bemerkung <14J. Bewertung 1 _____x 3 _____x 2 Die Erstellung der Sozialen Diagnose beruht auf den fachlichen Erkenntnissen der Fachkräfte die die Einschätzung in kollegialen Reflexion erarbeiten. Dabei sind die Indikatoren des Kriterienkataloges ebenso zu berücksichtigen, wie die Eltern- Kind Beziehung und die vorhandenen Ressourcen der Familie. Bei einer Punktzahl von drei muss nicht grundsätzlich der Soziale Dienst die Fallverantwortung übernehmen, jedoch ist unter Berücksichtigung aller Indikatoren eine Begründung zu geben, warum in diesem speziellen Fall so entschieden wurde, d.h. warum hier kein Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt der in den Zuständigkeitsbereich des Sozialen Dienstes gehört. Soziale Diagnose: Datum Unterschrift/ en Stand 02.10