Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1 Kriterienkatalog.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Kriterien zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
in Tageseinrichtungen für Kinder
Kategorien
Alter
•
•
•
•
Säugling:
Kleinkind:
Kindergartenkind:
Schulkind:
0 - 1,5 Jahre
1,5 - 3 Jahre
3 - 6 Jahre
bis 14 Jahre
Gefährdungspotential (Bewertung s.u.)
•
leichte Beeinträchtigung; unzureichende Förderung (=1)
•
mittlere bis schwere Beeinträchtigung; langfristig schädigend (=2)
•
Gefährdung; akut und / oder massiv schädigend (=3)
Gefährdungsebenen
•
Kindesebene
•
Elternebene
•
Netzwerkebene
Gefährdungsbereiche
•
Lebensgrundlage: Ernährung, Kleidung, Wohnen, Gesundheitsvorsorge
•
Körperliche Unversehrtheit, Gewaltfreiheit
•
Erziehung, Förderung
•
Ressourcen des familiären Netzwerks
Benutzungshinweis
1.
Bei der nachfolgenden Liste zur Gefährdungseinschätzung (Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung) handelt es sich um einen Kriterienkatalog mit dem Ziel der einheitlichen Handhabung dieses Themas zwischen Sozialen Dienst und Kindertageseinrichtungen, sowie anderen Abteilungen des Jugendamtes, die mit Kindern und Jugendlichen
arbeiten.
2.
Der Katalog dient zur Festlegung von Standards für das Jugendamt Bochum, nach denen
alle Abteilungen und Institutionen, Informationen und Kenntnisse von Kindeswohlgefährdung bewerten können und sie an 51 4 weitergeben, bzw. dann die Zusammenarbeit
mit 51 4 sicher stellen.
Stand 02.10
___________________________________
Name, geb.Datum
Tabelle zur Gefährdungseinschätzung
Gefährdungsbereich
Ernährung
• Mangelernährung
(dürre Gliedmaßen, fahle Gesichtsfarbe, ständig Hunger und
hat in der Kindertageseinrichtung kein Frühstück dabei,
kann nicht sagen, was es in der Familie an Mahlzeiten gegeben hat)
Stand 02.10
Alter
<1,5J. <3J. <6J.
3
3
3
Bemerkung
<14J.
2
Bewertung
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitsgefährdende Körperhygiene
(im Po- und Genitalbereich unversorgte Wunden, Geschwüre, Ekzeme, rohes Fleisch sichtbar, Floh- und Wanzenbisse,
Schmutz- und Stuhlreste in Hautfalten im Po- und Genitalbereich, ungeschützte, verschmutzte, entzündete Wunden)
3
3
3
2
Unangemessene Körperpflege
(fettige verfilzte Haare, ungeschnittene eingewachsene Nägel, entzündetes Nagelbett, ungewaschenes/ schmutziges
Aussehen, riecht, ungewaschen /stinkt)
2
2
2
1
Das Kind ist ständig müde/ wirkt unausgeschlafen
(erzählt, dass es lange Fernsehen darf, häufig abends lauter
Besuch da ist)
0
1
2
1
Mangelnde medizinische Versorgung
(Vorsorgetermine werden nicht regelmäßig wahrgenommen,
Kinderarzt/ Zahnarzt kann nicht benannt werden, trotz Behinderung / Entwicklungsverzögerungen
3
3
2
1
Stand 02.10
Kleidung
•
der Witterung völlig unangepasst
•
ständig sehr ungepflegt
Gefährdungsbereich
Wohnen
vernachlässigte Wohnverhältnisse
(unsauber, unaufgeräumt)
3
3
2
Alter
<1,5J. <3J. <6J.
1
Bemerkung
<14J.
3
3
2
1
gesundheitsgefährdende Wohnbedingungen
(z.B. starker Schimmelbefall, Ratten, Vermüllung, keine
Heizmöglichkeit...)
3
3
2
2
unfallträchtige Wohnungseinrichtung
(z.B. offene Elektrokabel, ungesicherte Treppe, ungesicherte Fenster...)
3
3
2
0
vorübergehend kein fester Wohnsitz
(z.B. PS lebt im Frauenhaus, bei Freunden/ Bekannten)
1
1
1
1
3
3
3
3
obdachlos
Stand 02.10
Bewertung
Gewalt
Anzeichen von Kindesmisshandlung
3
3
3
3
regelmäßige Gewalt gegenüber Geschwistern und Eltern
3
3
3
3
Regelmäßige Gewalt als Erziehungsmittel
3
3
3
3
Erleben von “häuslicher Gewalt”
3
3
3
3
Anzeichen von sexuellem Missbrauch
Aussage des Kindes/Jugendlichen vor der fallverantwortlichen Fachkraft
medizinischer Befund
Geständnis des Täters
Zeugenaussagen - fachliche Einschätzung und Beobachtung
(nur in Verbindung mit einem o.g. Punkt)
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Vermutung von Bezugspersonen über den Missbrauch
Gewissheit von Bezugspersonen über den Missbrauch
stark sexualisierendes Verhalten des
Kindes/Jugendlichen
Anwesenheit eines verurteilten, nicht therapierten Sexualstraftäters im Haushalt oder engen Bezugsrahmen
des Kindes/Jugendlichen
Fehlende Einsicht und Schutzfähigkeit des nicht
missbrauchenden Elternteiles
2
3
2
2
3
2
2
3
2
2
3
2
3
3
3
3
3
3
3
3
Stand 02.10
Gefährdungsbereich
Eltern
keine Problemeinsicht
- keine Hilfs- und Beratungsakzeptanz
- keine Kontrollbereitschaft durch Bezugspersonen und
durch andere Institutionen (Schulen, Ärzte, KG u.a.)
Gefährdungsbereich
Eingeschränkte Erziehungsfähigkeit eines Elternteiles/
beider Eltern / psychische Gewaltausübung
mangelnde Erziehungsressourcen (siehe nebenstehende
Liste; Relevanz einzuschätzen von beratender Fachkraft)
massive Auswirkung einer Suchterkrankung
Substitution / Konsum
eindeutige Hinweise auf Beikonsum (Konsumutensilien,
Alufolie, abgeschnittene Plastikflaschen, blutverschmierte Wäsche, Spritze, Medikamente (z. B. Rohypnol)
massive Auswirkungen einer
psychischen/psychiatrischen Störung
erhebliche Aufsichtspflichtverletzung
mangelnde Sicherstellung emotionaler und seelischer
Grundbedürfnisse, hierzu zählt auch Umgangsrechtvereitelung
Stand 02.10
Alter
<1,5J. <3J. <6J.
3
3
3
Alter
<1,5J. <3J. <6J.
Bemerkung
<14J.
Bewertung
3
Bemerkung
<14J.
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
1
3
3
3
2
2
2
2
2
Bewertung
Kriterien für Erziehungsfähigkeit
Problembewusstsein
Hilfe holen können
Belastungsfähigkeit
Empathie
Bewältigungsstrategien
Verbindlichkeit
Vorgeben von Regeln und Konsequenzen für die wichtigen
Lebensbereiche
Sicherstellung altersangemessener
Anregung und Förderung
Gefährdungsbereich
Alter
<1,5J. <3J. <6J.
Familiäres und sonstiges Netzwerk
•
bei Überlastung keine Möglichkeit der Entlastung durch
Partner, Eltern, Verwandte, Institutionen
2
2
Gesamtergebnis:
2
Bemerkung
<14J.
Bewertung
1
_____x 3
_____x 2
Die Erstellung der Sozialen Diagnose beruht auf den fachlichen Erkenntnissen der Fachkräfte die die Einschätzung in kollegialen Reflexion
erarbeiten. Dabei sind die Indikatoren des Kriterienkataloges ebenso zu berücksichtigen, wie die Eltern- Kind Beziehung und die vorhandenen
Ressourcen der Familie. Bei einer Punktzahl von drei muss nicht grundsätzlich der Soziale Dienst die Fallverantwortung übernehmen, jedoch ist
unter Berücksichtigung aller Indikatoren eine Begründung zu geben, warum in diesem speziellen Fall so entschieden wurde, d.h. warum hier kein
Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt der in den Zuständigkeitsbereich des Sozialen Dienstes gehört.
Soziale Diagnose:
Datum Unterschrift/ en
Stand 02.10