Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
33 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 23 (2222)/
13 (3974)
Vorlage Nr.: 20100512
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum
hier: Presse- und Informationsamt
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt. Beratung
24.03.2010
15.04.2010
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 23 (2222)/
13 (3974)
Vorlage Nr.: 20100512
Einrichtung
Das Presse- und Informationsamt nimmt die Aufgaben nach dem Pressegesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (LPG NW) wahr. Hiernach ist es verpflichtet, alle in Frage kommenden
Medien über kommunale Entwicklungen, Planungen und Entscheidungen von öffentlichem
Interesse und öffentlicher Bedeutung zu informieren.
Darüber hinaus entwickelt das Amt das visuelle Erscheinungsbild der Stadt Bochum sowie ein
schlüssiges Konzept der städtischen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören auch Fotografie,
Videoaufnahmen sowie grafische Arbeiten.
Im Jahr 2010 sind folgende Aufwendungen in 1.000 EUR etatisiert:
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Summe Aufwendungen
1.207
72
65
1
222
301
1.868
Das Bildarchiv des Presse- und Informationsamtes stellt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
als Service für die Bürgerinnen und Bürger jährlich rund 2.000 Fotos (gegen Zahlung der
Auslagen) und Dateien (kostenlos) zur Verfügung. Darüber hinaus werden rund 650 Videos/DVD’s
der "Bochumer Themen" über die Bürgerbüros zum Preis von 7,50 EUR verkauft.
Erhebung von Entgelten
Bisher wurden für die Abgabe von Bilddateien und Ausdrucken keine Entgelte erhoben. Für die
Fotos und den Versand sind den Interessenten die entstandenen Auslagen (Laborkosten Dritter
etc.) in Rechnung gestellt worden. Die VHS-Videos bzw. die DVD’s „Bochumer Themen“ –
Jahreschronik werden über die Bürgerbüros für z. Z. 7,50 EUR verkauft. Für Verkäufe und
Auslagenersatz sind 2010 Erlöse in Höhe von 17.000 EUR etatisiert.
Im Rahmen der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes sollen ab dem 01.05.2010 für
Bildmaterialien die nachstehend aufgeführten Entgelte erhoben werden. Zugleich wird die
Entgelterhebung für die Produkte des Presse- und Informationsamtes erstmals in die
Entgeltregelungen aufgenommen.
Für die Entgelthöhe schlägt die Verwaltung einen Tarifrahmen vor, mit dessen Hilfe das Presseund Informationsamt die Entgelte den Markterfordernissen entsprechend flexibel anpassen kann.
Hierdurch werden Mehreinnahmen von zunächst 1.000 EUR p. a. erwartet.
Entgelte
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 23 (2222)/
13 (3974)
Vorlage Nr.: 20100512
Entgelte ab 01.05.2010
Derzeit
Vorschlag
Entgeltgegenstand
EUR
EUR
Bildmotiv per E-Mail
0,00
0,50 – 2,00
Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans (bis 10 Motive)
0,00
6,00 – 12,00
Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans über 10 Motive
jedes weitere Motiv zuzüglich
0,00
0,50 – 2,00
Erheblicher Aufwand je Motiv
0,00
1,00 – 5,00
Fotokopien, Ausdrucke in DIN A4 schwarz/weiß
0,00
0,35 - 0,50
Ausdruck in DIN A4 color
0,00
1,00 – 2,00
Foto 10 x 15 cm
Auslagen
0,50 – 1,00
Foto 13 x 18 cm
Auslagen
1,00 – 2,00
Foto 15 x 21 cm
Auslagen
2,00 – 4,00
Foto 21 x 30 cm
Auslagen
3,00 – 6,00
7,50
7,50 – 15,00
Auslagen
2,00 – 6,00
VHS-Video / DVD „Bochumer Themen“ – Jahreschronik
Porto und Verpackung
Die Bildwünsche werden nur gegen Vorkasse – Einzahlung auf ein Konto der
Stadt Bochum – erfüllt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 23 (2222)/
13 (3974)
Vorlage Nr.: 20100512
Bezeichnung der Vorlage
Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum
hier: Presse- und Informationsamt
A Die Entgeltregelungen werden wie folgt geändert
1. § 1 Buchstabe E) wird um die folgende Ziffer ergänzt:
VII Produkte des Presse- und Informationsamtes
2. § 2 E der Entgeltregelungen wird um die Ziffer VII ergänzt. Diese erhält folgende Fassung:
VII Produkte des Presse- und Informationsamtes
(1)
Entgelte
Entgeltgegenstand
Entgelt in
EUR
Bildmotiv per E-Mail
0,50 – 2,00
Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans (bis 10 Motive)
6,00 – 12,00
Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans über 10 Motive
jedes weitere Motiv zuzüglich
0,50 – 2,00
Erheblicher Aufwand je Motiv
1,00 – 5,00
Fotokopien, Ausdrucke in DIN A4 schwarz/weiß
0,35 – 0,50
Ausdruck in DIN A4 color
1,00 – 2,00
Foto 10 x 15 cm
0,50 – 1,00
Foto 13 x 18 cm
1,00 – 2,00
Foto 15 x 21 cm
2,00 – 4,00
Foto 21 x 30 cm
3,00 – 6,00
VHS-Video / DVD „Bochumer Themen“ – Jahreschronik
7,50 – 15,00
Porto und Verpackung
2,00 – 6,00
Die Bildwünsche werden nur gegen Vorkasse – Einzahlung auf ein Konto der
Stadt Bochum – erfüllt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 23 (2222)/
13 (3974)
Vorlage Nr.: 20100512
(2)
Ausnahmen von der Entgeltpflicht
•
•
•
•
•
•
(3)
Städtische Gesellschaften und Töchter
Aktionen mit Beteiligung der Stadt Bochum
Kampagnen von Nutzen für die Stadt Bochum
Presseanfragen
Behörden im Wege der Amtshilfe
Wissenschaftlicher Austausch, wissenschaftliche Arbeiten und für Bildungszwecke
Veröffentlichungsentgelt
Abdruckgenehmigung bzw. Onlinenutzung pro Bild bei kommerziellen Werken
45,00 – 60,00 EUR.
Bei wissenschaftlichen oder historischen Werken sowie bei gegenseitigen Nutzen
(vertraglich zugesicherte Überlassung von Exemplaren etc.) kann von einer
Veröffentlichungsgebühr abgesehen werden.
Die Übersendung eines Belegexemplars ist zwingend erforderlich.
2.
Diese Änderungen treten zum 01.05.2010 in Kraft.