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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
33 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:09

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 23 (2222)/ 13 (3974) Vorlage Nr.: 20100512 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum hier: Presse- und Informationsamt Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Sitzungstermin akt. Beratung 24.03.2010 15.04.2010 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 23 (2222)/ 13 (3974) Vorlage Nr.: 20100512 Einrichtung Das Presse- und Informationsamt nimmt die Aufgaben nach dem Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPG NW) wahr. Hiernach ist es verpflichtet, alle in Frage kommenden Medien über kommunale Entwicklungen, Planungen und Entscheidungen von öffentlichem Interesse und öffentlicher Bedeutung zu informieren. Darüber hinaus entwickelt das Amt das visuelle Erscheinungsbild der Stadt Bochum sowie ein schlüssiges Konzept der städtischen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören auch Fotografie, Videoaufnahmen sowie grafische Arbeiten. Im Jahr 2010 sind folgende Aufwendungen in 1.000 EUR etatisiert: Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Summe Aufwendungen 1.207 72 65 1 222 301 1.868 Das Bildarchiv des Presse- und Informationsamtes stellt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und als Service für die Bürgerinnen und Bürger jährlich rund 2.000 Fotos (gegen Zahlung der Auslagen) und Dateien (kostenlos) zur Verfügung. Darüber hinaus werden rund 650 Videos/DVD’s der "Bochumer Themen" über die Bürgerbüros zum Preis von 7,50 EUR verkauft. Erhebung von Entgelten Bisher wurden für die Abgabe von Bilddateien und Ausdrucken keine Entgelte erhoben. Für die Fotos und den Versand sind den Interessenten die entstandenen Auslagen (Laborkosten Dritter etc.) in Rechnung gestellt worden. Die VHS-Videos bzw. die DVD’s „Bochumer Themen“ – Jahreschronik werden über die Bürgerbüros für z. Z. 7,50 EUR verkauft. Für Verkäufe und Auslagenersatz sind 2010 Erlöse in Höhe von 17.000 EUR etatisiert. Im Rahmen der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes sollen ab dem 01.05.2010 für Bildmaterialien die nachstehend aufgeführten Entgelte erhoben werden. Zugleich wird die Entgelterhebung für die Produkte des Presse- und Informationsamtes erstmals in die Entgeltregelungen aufgenommen. Für die Entgelthöhe schlägt die Verwaltung einen Tarifrahmen vor, mit dessen Hilfe das Presseund Informationsamt die Entgelte den Markterfordernissen entsprechend flexibel anpassen kann. Hierdurch werden Mehreinnahmen von zunächst 1.000 EUR p. a. erwartet. Entgelte Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 23 (2222)/ 13 (3974) Vorlage Nr.: 20100512 Entgelte ab 01.05.2010 Derzeit Vorschlag Entgeltgegenstand EUR EUR Bildmotiv per E-Mail 0,00 0,50 – 2,00 Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans (bis 10 Motive) 0,00 6,00 – 12,00 Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans über 10 Motive jedes weitere Motiv zuzüglich 0,00 0,50 – 2,00 Erheblicher Aufwand je Motiv 0,00 1,00 – 5,00 Fotokopien, Ausdrucke in DIN A4 schwarz/weiß 0,00 0,35 - 0,50 Ausdruck in DIN A4 color 0,00 1,00 – 2,00 Foto 10 x 15 cm Auslagen 0,50 – 1,00 Foto 13 x 18 cm Auslagen 1,00 – 2,00 Foto 15 x 21 cm Auslagen 2,00 – 4,00 Foto 21 x 30 cm Auslagen 3,00 – 6,00 7,50 7,50 – 15,00 Auslagen 2,00 – 6,00 VHS-Video / DVD „Bochumer Themen“ – Jahreschronik Porto und Verpackung Die Bildwünsche werden nur gegen Vorkasse – Einzahlung auf ein Konto der Stadt Bochum – erfüllt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 23 (2222)/ 13 (3974) Vorlage Nr.: 20100512 Bezeichnung der Vorlage Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum hier: Presse- und Informationsamt A Die Entgeltregelungen werden wie folgt geändert 1. § 1 Buchstabe E) wird um die folgende Ziffer ergänzt: VII Produkte des Presse- und Informationsamtes 2. § 2 E der Entgeltregelungen wird um die Ziffer VII ergänzt. Diese erhält folgende Fassung: VII Produkte des Presse- und Informationsamtes (1) Entgelte Entgeltgegenstand Entgelt in EUR Bildmotiv per E-Mail 0,50 – 2,00 Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans (bis 10 Motive) 6,00 – 12,00 Erstellung einer CD mit digitalen Bildern / Scans über 10 Motive jedes weitere Motiv zuzüglich 0,50 – 2,00 Erheblicher Aufwand je Motiv 1,00 – 5,00 Fotokopien, Ausdrucke in DIN A4 schwarz/weiß 0,35 – 0,50 Ausdruck in DIN A4 color 1,00 – 2,00 Foto 10 x 15 cm 0,50 – 1,00 Foto 13 x 18 cm 1,00 – 2,00 Foto 15 x 21 cm 2,00 – 4,00 Foto 21 x 30 cm 3,00 – 6,00 VHS-Video / DVD „Bochumer Themen“ – Jahreschronik 7,50 – 15,00 Porto und Verpackung 2,00 – 6,00 Die Bildwünsche werden nur gegen Vorkasse – Einzahlung auf ein Konto der Stadt Bochum – erfüllt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 23 (2222)/ 13 (3974) Vorlage Nr.: 20100512 (2) Ausnahmen von der Entgeltpflicht • • • • • • (3) Städtische Gesellschaften und Töchter Aktionen mit Beteiligung der Stadt Bochum Kampagnen von Nutzen für die Stadt Bochum Presseanfragen Behörden im Wege der Amtshilfe Wissenschaftlicher Austausch, wissenschaftliche Arbeiten und für Bildungszwecke Veröffentlichungsentgelt Abdruckgenehmigung bzw. Onlinenutzung pro Bild bei kommerziellen Werken 45,00 – 60,00 EUR. Bei wissenschaftlichen oder historischen Werken sowie bei gegenseitigen Nutzen (vertraglich zugesicherte Überlassung von Exemplaren etc.) kann von einer Veröffentlichungsgebühr abgesehen werden. Die Übersendung eines Belegexemplars ist zwingend erforderlich. 2. Diese Änderungen treten zum 01.05.2010 in Kraft.