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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
29 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - TOP/akt. Beratung 50 01 (2177) Vorlage Nr. 20100467 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Rates am 25.02.2010 (Vorlage Nr. 20100282) Bezeichnung der Vorlage Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV-Regelsätzen Beratungsfolge Sitzungstermin Rat akt. Beratung 06.05.2010 Anlagen Wortlaut Die Anfrage 20100282 wird seitens der ARGE Bochum wie folgt beantwortet: Zu 1: Durchschnittliche jährliche Anzahl der seit dem 01.01.2005 durch die ARGE Bochum betreuten Hilfebedürftigen: Jahr 2005 2006 2007 2008 Anzahl 38.217 40.613 40.485 39.229 01.01. 31.10.2009 38.473 - Zu 2: Von den oben aufgeführten Leistungsberechtigten waren Personen im Alter bis zu 25 Jahren: Jahr 2005 2006 2007 Anzahl keine Daten keine Daten 16.255 verfügbar verfügbar 2008 01.01. 31.10.2009 15.827 15.387 - Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - TOP/akt. Beratung 50 01 (2177) Vorlage Nr. 20100467 Von den oben aufgeführten Leistungsberechtigten waren Personen im Alter bis zu 15 Jahren: Jahr 2005 2006 2007 Anzahl keine Daten keine Daten 10.719 verfügbar verfügbar 2008 01.01. 31.10.2009 10.516 10.217 - Eine andere Alterskategorisierung ist nicht möglich. Weitere Informationen sind unter http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/l.html?call=l abrufbar. Zu 3: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Anzahl Klagen Anzahl Eilanträge 117 428 664 744 659 62 118 150 142 159 Zu 4: 2005 davon Anzahl der Anzahl der ganze oder Quote entschiedenen entschiedenen teilweise Klagen Eilverfahren Stattgaben 20 4 20% 42 davon ganze oder Quote teilweise Stattgaben 22 52% 2006 217 104 48% 120 62 52% 2007 356 190 53% 137 64 47% 2008 551 300 54% 152 67 44% 2009 597 252 42% 152 57 37% Jahr Innerhalb der Stattgaben überwiegen die teilweisen Stattgaben (vor allem im Wege des Vergleichs) die vollständigen Stattgaben deutlich. Zu 5: Die ARGE Bochum stellt sich noch auf keine Klagewelle ein, da das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt hat, dass eine rückwirkende Erhöhung der Regelleistungen nicht in Betracht kommt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 01 (2177) Vorlage Nr. 20100467 Zu 6: Der ARGE Bochum vorliegende Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X, die sich auf die vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren bezogen, werden gemäß und mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschieden. „Neuanträge“ werden vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, den vom Gericht gemachten Ausführungen zum „Leistungsanspruch bei atypischen Bedarfslagen“ und der vorliegenden Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit geprüft. Die ARGE Bochum folgt im Übrigen der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach „angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen dieser Anspruch nur in seltenen Fällen in Betracht kommen dürfte“. Zu 7: ./. Zu 8: Nein. Zu 9: Für eine solche „Nachzahlung“ gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch eine durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Notwendigkeit. Sofern der Gesetzgeber zum 01.01.2011 in den Regelungen der §§ 20 und 28 SGB II neue Regelleistungshöhen definieren sollte, werden diese selbstverständlich die Grundlage für die durch die ARGE Bochum zu erbringenden Leistungen sein.