Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:28
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
50 01 (2177)
Vorlage Nr. 20100467
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Rates am 25.02.2010
(Vorlage Nr. 20100282)
Bezeichnung der Vorlage
Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV-Regelsätzen
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
akt. Beratung
06.05.2010
Anlagen
Wortlaut
Die Anfrage 20100282 wird seitens der ARGE Bochum wie folgt beantwortet:
Zu 1: Durchschnittliche jährliche Anzahl der seit dem 01.01.2005 durch die ARGE Bochum
betreuten Hilfebedürftigen:
Jahr
2005
2006
2007
2008
Anzahl
38.217
40.613
40.485
39.229
01.01.
31.10.2009
38.473
-
Zu 2: Von den oben aufgeführten Leistungsberechtigten waren Personen im Alter bis zu 25
Jahren:
Jahr
2005
2006
2007
Anzahl
keine Daten keine Daten
16.255
verfügbar
verfügbar
2008
01.01.
31.10.2009
15.827
15.387
-
Stadt Bochum
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TOP/akt. Beratung
50 01 (2177)
Vorlage Nr. 20100467
Von den oben aufgeführten Leistungsberechtigten waren Personen im Alter bis zu 15
Jahren:
Jahr
2005
2006
2007
Anzahl
keine Daten keine Daten
10.719
verfügbar
verfügbar
2008
01.01.
31.10.2009
10.516
10.217
-
Eine andere Alterskategorisierung ist nicht möglich.
Weitere Informationen sind unter
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/detail/l.html?call=l
abrufbar.
Zu 3:
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
Anzahl Klagen
Anzahl
Eilanträge
117
428
664
744
659
62
118
150
142
159
Zu 4:
2005
davon
Anzahl
der
Anzahl
der
ganze oder
Quote entschiedenen
entschiedenen
teilweise
Klagen
Eilverfahren
Stattgaben
20
4
20%
42
davon
ganze oder
Quote
teilweise
Stattgaben
22
52%
2006
217
104
48%
120
62
52%
2007
356
190
53%
137
64
47%
2008
551
300
54%
152
67
44%
2009
597
252
42%
152
57
37%
Jahr
Innerhalb der Stattgaben überwiegen die teilweisen Stattgaben (vor allem im Wege
des Vergleichs) die vollständigen Stattgaben deutlich.
Zu 5: Die ARGE Bochum stellt sich noch auf keine Klagewelle ein, da das
Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt hat, dass eine rückwirkende
Erhöhung der Regelleistungen nicht in Betracht kommt.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 01 (2177)
Vorlage Nr. 20100467
Zu 6: Der ARGE Bochum vorliegende Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X, die sich auf
die vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren bezogen, werden
gemäß und mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
beschieden.
„Neuanträge“
werden
vor
dem
Hintergrund
der
Entscheidung
des
Bundesverfassungsgerichtes, den vom Gericht gemachten Ausführungen zum
„Leistungsanspruch bei atypischen Bedarfslagen“ und der vorliegenden
Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit geprüft.
Die
ARGE
Bochum
folgt
im
Übrigen
der
Einschätzung
des
Bundesverfassungsgerichtes, wonach „angesichts seiner engen und strikten
Tatbestandsvoraussetzungen dieser Anspruch nur in seltenen Fällen in Betracht
kommen dürfte“.
Zu 7: ./.
Zu 8: Nein.
Zu 9: Für eine solche „Nachzahlung“ gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch eine
durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Notwendigkeit.
Sofern der Gesetzgeber zum 01.01.2011 in den Regelungen der §§ 20 und 28 SGB
II neue Regelleistungshöhen definieren sollte, werden diese selbstverständlich die
Grundlage für die durch die ARGE Bochum zu erbringenden Leistungen sein.