Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
16 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 2 (1115)
Vorlage Nr. 20100571
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage vom 28.01.2010 (Vorlage Nr.: 20100025)
Bezeichnung der Vorlage
Förderung strukturschwacher Regionen
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
15.04.2010
Anlagen
Wortlaut
1. Frage:
Kann die Verwaltung Auskunft darüber erteilen, wie viel Fördergeld die Stadt Bochum
zu erwarten hat?
Antwort:
Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die 1969 ins Leben
gerufene Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GRW). Umgesetzt wird die GRW u. a. im Regionalen
Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW).
Bochum partizipiert neben Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen,
Hamm, Herne, Mönchengladbach, Kreis Heinsberg, Kreis Herford, Kreis Höxter,
Kreis Lippe, Kreis Recklinghausen und Kreis Unna an den Fördermitteln in NRW. Der
Mittelzufluss nach Bochum ist nicht vorgegeben, er ist abhängig von den platzierten
Förderanträgen gewerblicher oder kommunaler Investoren.
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2. Frage:
Welche Projekte/Initiativen zur Wirtschaftsförderung können vor Ort von den
Fördergeldern profitieren bzw. gibt es Projekte/Initiativen zur Wirtschaftsförderung,
welche vorrangig bedacht werden sollten?
Antwort:
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden u. a. gewerbliche Investitionen gefördert. Seit
dem 01. Oktober 2008 können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft in Bochum mit überregionalem Absatzgebiet (> 50 km um den
Investitionsstandort) für ihre Investitionen Investitionszuschüsse beantragen.
Gefördert werden Sachinvestitionen im Zusammenhang mit arbeitsplatzschaffenden
und -sichernden Maßnahmen.
Im Einzelnen werden gefördert:
Errichtung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
erstmaliger Erwerb bzw. Errichtung eigener Räumlichkeiten in der Gründungsphase,
Übernahme einer von Stilllegung bedrohten oder stillgelegten Betriebsstätte,
Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder grundlegende
Änderungen des Gesamtproduktionsverfahrens. Die dem Antrag zugrunde liegenden
förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 150.000,00 Euro betragen. Die
Zuschussquoten betragen bei arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen maximal 20 %
(kleine Unternehmen) und 10 % (mittlere Unternehmen) der förderfähigen Ausgaben.
Bei arbeitsplatzsichernden Maßnahmen liegen sie bei maximal 15 % (kleine
Unternehmen)
und
10
%
(mittlere
Unternehmen).
Nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen
externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern sowie
Humankapitalbildung, können im engen, klar definierten Rahmen ebenfalls
unterstützt werden. Sie sind auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt.
Neben Förderangeboten für die gewerbliche Wirtschaft werden auch kommunale
Investitionen zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur gefördert.
Vorrangige Ziele des RWP/ Infrastruktur sind dabei,
-
die strukturschwachen Regionen für potentielle Investoren attraktiver zu
machen (z. B. Revitalisierung von Brachflächen, Sicherstellung der
Breitbandversorgung),
-
jungen,
innovativen
Unternehmen
Starthilfe
durch
geeignete
Rahmenbedingungen zu bieten (z. B. Technologiezentren, Bereitstellung von
Forschungs- und Innovationsinfrastruktur),
-
gute Rahmenbedingungen für eine auf den Bedarf der Wirtschaft in den
Regionen abgestimmten Qualifizierung der Beschäftigten zu schaffen
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(Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und
Umschulung),
-
die wirtschaftlich
unterstützen.
relevanten
Tourismuspotenziale
der
Regionen
zu
Daneben werden auch nicht investive Maßnahmen unterstützt, um
-
die Wachstumspotenziale in den Regionen zu mobilisieren und den
Wachstumsprozess zu initiieren und zu begleiten,
-
Vermarktungsstrategien zur Akquisition von Ansiedlungen national und
international zu unterstützen.
Die Förderprojekte Kulturwirtschaftliches
Bochum,
BioMedizinZentrum
Bochum
Finanzierungsquelle.
Gründungszentrum, BioMedizinPark
belegen
die
Relevanz
dieser
Die Mittelzuweisungen des Landes NRW im Rahmen der Wirtschaftsförderung für
Bochum betrugen im Jahr 2009 3.265.000,00 Euro (1.136.000,00 Euro für
Verarbeitendes Gewerbe (davon 458.000,00 Euro Mittel der GRW) sowie
2.129.000,00 Euro für Infrastruktur).
3. Frage:
Wenn ja, welche sind das?
Antwort:
Beispiele für aktuelle Infrastrukturprojekte sind
die Modernisierung des
Technologiezentrum Ruhr (TZR) sowie die Errichtung eines Gewerbeparks und
Gründerzentrums für Geothermie und energieeffiziente Technik (Lothringen V,
GeothermieZentrum; Gerthe-Süd).