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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20100560 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Haarholzer Straße 2. BA Beschlussvorschriften Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Süd Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd 20.04.2010 Anlagen 1. 1 Übersichtsplan 2. 3 Lagepläne Beschluss-Lageplan 1 Beschluss-Lageplan 2 Beschluss-Lageplan 3 Übersichtsplan-farbe Haarholzer STr Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Bgründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20100560 Allgemein: Die Haarholzer Straße liegt im Stadtteil Bochum-Stiepel, beginnt an der Kemnader Straße und endet an der Haarstraße. Die komplette Straßenlänge beträgt ca. 1300 m. Die Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und ist durchgehend mit Wohngebäuden bebaut. In die Haarholzer Straße münden die Straßen Rotteland und Am Gebrannten mit der Rechts-vor-Links-Regelung ein. Die Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 169I, rechtsverbindlich seit dem 15.12.1972. Von der Kemnader Straße bis Hs.-Nr. 18 wurde bereits ein Abschnitt der Haarholzer Straße fertig gestellt Der aktuelle Bauabschnitt beginnt bei Hs.-Nr. 18 und endet bei Hs.-Nr. 54. Die Baulänge beträgt ca. 338 m. Die Querschnittsbreite beträgt im Mittel ca. 10.20 – 11.00 m. Im Planungsabschnitt existieren keine Gehwege. Lediglich im Bereich zwischen Hs.-Nr. 21 und Am Gebrannten wurde in der Vergangenheit auf der Nordseite ein Gehweg zur Schulwegsicherung bereits hergestellt. Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Aufgrund der fehlenden Gehwege sind die Seitenräume ungeordnet und nur teilweise provisorisch mit Pfosten von der Fahrbahn getrennt. Die Seitenräume, die den Fußgängern vorbehalten werden müssten, werden größtenteils zugeparkt, so dass der Fußgänger auf der Fahrbahn laufen muss. Dies führt insbesondere bei Schulkindern aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen zu gefährlichen Situationen. Eine veralterte Beleuchtung ist mit Freileitungen vorhanden. In der Haarholzer Straße befindet sich eine Kanalisation im Trennsystem. Die Kanäle müssen nicht saniert werden. In einigen Bereichen des Bauabschnittes wurden die privaten Grundstücke bis in die öffentliche Verkehrsfläche angelegt. Am 18.02.2010 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die Verwaltung den Bürgern die Planung vorgestellt hat. Abschließend konnte dabei festgestellt werden, dass ein Einvernehmen zur vorgestellten Planung erzielt wurde. Planung In der Haarholzer Straße werden in ortsüblicher Bauweise für Erschließungsstraßen beidseitig Gehwege angelegt, die mit einem Bord von der Fahrbahn getrennt werden. Der bereits hergestellte Gehweg zwischen Hs.-Nr. 21 und Am Gebrannten wird in der Planung berücksichtigt. Die neuen Gehwege erhalten eine Breite von 2.00 – 2.80 m. In einem kurzen Bereich liegt die Breite bei 3.65 m. Die Fahrbahn muss im Vollausbau saniert werden und erhält eine Breite von 5.50 m. In den Einmündungen werden für sehbehinderte Fußgänger Aufmerksamkeitsfelder und Leitstreifen mit weißem Noppenpflaster berücksichtigt. Die Gehwege erhalten graues und die Hauszufahrten anthrazitfarbenes Pflaster. Die Straße wird in Asphalt hergestellt. Die von den privaten Eigentümern überbauten städtischen Flächen werden für den Ausbau nicht benötigt, da die Mehrbreiten nur zu breiteren Gehwegen führen würden, die aber in den geplanten Breiten ausreichend sind. Darüber hinaus würde der bauliche Eingriff in die privat hergestellten Flächen hohe finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Bgründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20100560 Im Zuge des Ausbaus müssen zwei Hecken, die teilweise in das städtische Grundstück hineinragen, bzw. dicht an der Grenze liegen, entfernt werden. Betroffen sind die Grundstücke Hs. 27 und 33. Außerdem müssen zwei Bäume auf dem Grundstück Hs. 31 entfernt werden, die ebenfalls dicht an der Grenze stehen, wobei insbesondere bei der großen Tanne Wurzeln erheblich in den Gehweg wachsen. Der Eigentümer hat sich für den Entfall der Bäume ausgesprochen, da die Wurzeln der Tanne auch sein befestigtes Grundstück beschädigen. Grundstücksumlegung: In einigen Bereichen des Bauabschnittes wurden die privaten Grundstücke bis in die öffentliche Verkehrsfläche angelegt. Betroffen sind die Grundstücke Haarholzer Straße Hs.-Nr. 18b, 18c, 20, 22, 23, 24, 25, 27 und Am Gebrannten Hs.-Nr. 1. Mit den betroffenen Anliegern wird seitens der Verwaltung verhandelt, die Flächen zuzuteilen. Die Verhandlungen wurden noch nicht abgeschlossen. Versorgungsleitungen und Beleuchtung: Die veraltete Freileitungsbeleuchtung wird gegen eine neue erdverkabelte Beleuchtungsanlage ausgetauscht. Infolge der Straßenfertigstellung müssen Fernmelde -und Stromkabel, Gas –und Wasserleitungen umgelegt werden. Kosten: Die Kosten teilen sich auf, wie folgt: Straßenbau Beleuchtung Versorgungsleitungen Summe ca. 405.000,00 € ca. 38.000,00 € ca. 44.000,00 € ca. 487.000,00 € Die Folgekosten betragen jährlich ca. 1620 €. Die Restfertigstellung ist für das Jahr 2014 geplant. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20100560 Bezeichnung der Vorlage Haarholzer Straße 2. BA Der Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 18 bis 54 wird zugestimmt.