Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20100560
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Haarholzer Straße 2. BA
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
20.04.2010
Anlagen
1. 1 Übersichtsplan
2. 3 Lagepläne
Beschluss-Lageplan 1
Beschluss-Lageplan 2
Beschluss-Lageplan 3
Übersichtsplan-farbe Haarholzer STr
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Bgründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20100560
Allgemein:
Die Haarholzer Straße liegt im Stadtteil Bochum-Stiepel, beginnt an der Kemnader Straße und
endet an der Haarstraße. Die komplette Straßenlänge beträgt ca. 1300 m. Die Straße befindet sich
in einer Tempo-30-Zone und ist durchgehend mit Wohngebäuden bebaut. In die Haarholzer Straße
münden die Straßen Rotteland und Am Gebrannten mit der Rechts-vor-Links-Regelung ein. Die
Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 169I, rechtsverbindlich seit dem
15.12.1972.
Von der Kemnader Straße bis Hs.-Nr. 18 wurde bereits ein Abschnitt der Haarholzer Straße fertig
gestellt
Der aktuelle Bauabschnitt beginnt bei Hs.-Nr. 18 und endet bei Hs.-Nr. 54. Die Baulänge beträgt
ca. 338 m. Die Querschnittsbreite beträgt im Mittel ca. 10.20 – 11.00 m.
Im Planungsabschnitt existieren keine Gehwege. Lediglich im Bereich zwischen Hs.-Nr. 21 und Am
Gebrannten wurde in der Vergangenheit auf der Nordseite ein Gehweg zur Schulwegsicherung
bereits hergestellt. Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Aufgrund der
fehlenden Gehwege sind die Seitenräume ungeordnet und nur teilweise provisorisch mit Pfosten
von der Fahrbahn getrennt. Die Seitenräume, die den Fußgängern vorbehalten werden müssten,
werden größtenteils zugeparkt, so dass der Fußgänger auf der Fahrbahn laufen muss. Dies führt
insbesondere bei Schulkindern aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen zu gefährlichen
Situationen. Eine veralterte Beleuchtung ist mit Freileitungen vorhanden. In der Haarholzer Straße
befindet sich eine Kanalisation im Trennsystem. Die Kanäle müssen nicht saniert werden.
In einigen Bereichen des Bauabschnittes wurden die privaten Grundstücke bis in die öffentliche
Verkehrsfläche angelegt.
Am 18.02.2010 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die Verwaltung den
Bürgern die Planung vorgestellt hat. Abschließend konnte dabei festgestellt werden, dass ein
Einvernehmen zur vorgestellten Planung erzielt wurde.
Planung
In der Haarholzer Straße werden in ortsüblicher Bauweise für Erschließungsstraßen beidseitig
Gehwege angelegt, die mit einem Bord von der Fahrbahn getrennt werden. Der bereits
hergestellte Gehweg zwischen Hs.-Nr. 21 und Am Gebrannten wird in der Planung berücksichtigt.
Die neuen Gehwege erhalten eine Breite von 2.00 – 2.80 m. In einem kurzen Bereich liegt die
Breite bei 3.65 m.
Die Fahrbahn muss im Vollausbau saniert werden und erhält eine Breite von 5.50 m.
In den Einmündungen werden für sehbehinderte Fußgänger Aufmerksamkeitsfelder und
Leitstreifen mit weißem Noppenpflaster berücksichtigt. Die Gehwege erhalten graues und die
Hauszufahrten anthrazitfarbenes Pflaster. Die Straße wird in Asphalt hergestellt.
Die von den privaten Eigentümern überbauten städtischen Flächen werden für den Ausbau nicht
benötigt, da die Mehrbreiten nur zu breiteren Gehwegen führen würden, die aber in den geplanten
Breiten ausreichend sind. Darüber hinaus würde der bauliche Eingriff in die privat hergestellten
Flächen hohe finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Bgründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20100560
Im Zuge des Ausbaus müssen zwei Hecken, die teilweise in das städtische Grundstück
hineinragen, bzw. dicht an der Grenze liegen, entfernt werden. Betroffen sind die Grundstücke Hs.
27 und 33.
Außerdem müssen zwei Bäume auf dem Grundstück Hs. 31 entfernt werden, die ebenfalls dicht an
der Grenze stehen, wobei insbesondere bei der großen Tanne Wurzeln erheblich in den Gehweg
wachsen. Der Eigentümer hat sich für den Entfall der Bäume ausgesprochen, da die Wurzeln der
Tanne auch sein befestigtes Grundstück beschädigen.
Grundstücksumlegung:
In einigen Bereichen des Bauabschnittes wurden die privaten Grundstücke bis in die öffentliche
Verkehrsfläche angelegt.
Betroffen sind die Grundstücke Haarholzer Straße Hs.-Nr. 18b, 18c, 20, 22, 23, 24, 25, 27 und Am
Gebrannten Hs.-Nr. 1.
Mit den betroffenen Anliegern wird seitens der Verwaltung verhandelt, die Flächen zuzuteilen. Die
Verhandlungen wurden noch nicht abgeschlossen.
Versorgungsleitungen und Beleuchtung:
Die veraltete Freileitungsbeleuchtung wird gegen eine neue erdverkabelte Beleuchtungsanlage
ausgetauscht.
Infolge der Straßenfertigstellung müssen Fernmelde -und Stromkabel, Gas –und Wasserleitungen
umgelegt werden.
Kosten:
Die Kosten teilen sich auf, wie folgt:
Straßenbau
Beleuchtung
Versorgungsleitungen
Summe
ca. 405.000,00 €
ca. 38.000,00 €
ca. 44.000,00 €
ca. 487.000,00 €
Die Folgekosten betragen jährlich ca. 1620 €.
Die Restfertigstellung ist für das Jahr 2014 geplant.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20100560
Bezeichnung der Vorlage
Haarholzer Straße 2. BA
Der Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 18 bis 54 wird zugestimmt.