Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
11 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 33 (2994)
Vorlage Nr. 20100565
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Spielflächensituation in Bochum-Steinkuhl
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.04.2010
Anlagen
Bürgeranregung_Herr_Vössing
Wortlaut
Im November 2006 wurde das Büro “lp+b” mit der Erstellung einer Spielleitplanung für
Bochum beauftragt. Im Januar 2007 wurde mit den Arbeiten zur Erstellung der
Spielleitplanung begonnen.
Die Anregung des Herrn Bernd Vössing ist, ebenso wie die Ergebnisse aus der Kinder- und
Jugendlichenbefragungen in die Spielleitplanung aufgenommen worden.
Im Frühjahr 2009 legte das Büro “lp+b” der Verwaltung den Entwurf der Spielleitplanung für
Bochum vor.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation wurden in 2009 bezüglich der
Spielleitplanung keine weiteren Schritte unternommen.
Aktuell wird eine Beschlussvorlage für den Rat vorbereitet, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens auch den Bezirksvertretungen zugehen wird.
Der Spielleitplan beinhaltet allerdings keine Aussagen bezüglich einer konkreten Umsetzung
in den einzelnen Sozialräumen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 33 (2994)
Vorlage Nr. 20100565
Nach Beschluss des Rates, in Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung der
Spielleitplanung, werden dann, unter genauer Betrachtung der Situation in den einzelnen
Sozialräumen, entsprechende Prioritäten und Handlungskonzepte erarbeitet.
Dies geschieht unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Kinder- und Jugendlichenbefragungen, sowie evtl. Bürgeranregungen.
Die Prioritäten und Handlungskonzepte werden allerdings immer auch in Abhängigkeit zu
den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel stehen.