Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
33 2 (5058)
Vorlage Nr.: 20100577
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Vorprüfung der Gültigkeit der Direktwahl der Mitglieder des Ausschusses für Migration und
Integration vom 07. Februar 2010
Beschlussvorschriften
' 40 Kommunalwahlgesetz
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Wahlprüfungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt. Beratung
21.04.2010
28.04.2010
06.05.2010
Anlagen
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses vom 12. Februar 2010 zur Feststellung
des Ergebnisses der Direktwahl der Mitglieder des Ausschusses für Migration und Integration
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
33 2 (5058)
Vorlage Nr.: 20100577
Nach § 27 Absatz 11 in Verbindung mit ' 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat der
Wahlprüfungsausschuss Einsprüche gegen die Direktwahl der Mitglieder des Ausschusses für
Migration und Integration vom 07. Februar 2010 sowie die Gültigkeit der Wahl vorzuprüfen.
Von dem Einspruchsrecht nach ' 39 Absatz 1 KWahlG wurde kein Gebrauch gemacht.
Die von Amts wegen vorzunehmende Vorprüfung des Wahlergebnisses beschränkt sich daher auf
die Niederschrift des Wahlausschusses vom 12.02.2010. Vorgenannte Niederschrift liegt in der
Sitzung des Gremiums vor.
Da keine der Voraussetzungen nach ' 40 Absatz 1 Buchstabe a) - c) KWahlG vorliegt, hat der
Wahlprüfungsausschuss gemäß ' 40 Absatz 1 Buchstabe d) KWahlG durch Beschluss dem Rat
zu empfehlen, die Direktwahl der Mitglieder des Ausschusses für Migration und Integration vom
07. Februar 2010 für gültig zu erklären.
Die in den Wahlprüfungsausschuss gewählten Ratsmitglieder sind auch dann nicht gehindert, an
der vorbezeichneten Entscheidung mitzuwirken, wenn sich die Feststellungen im Einzelfall auf ihre
Wahl erstrecken sollten (' 40 Absatz 2 KWahlG).
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
33 2 (5058)
Vorlage Nr.: 20100577
Bezeichnung der Vorlage
Vorprüfung der Gültigkeit der Direktwahl der Mitglieder des Ausschusses für Migration und
Integration vom 07. Februar 2010
Aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die
Direktwahl der Mitglieder des Ausschusses für Migration und Integration vom 07. Februar 2010
gemäß ' 40 Absatz 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig zu erklären, da keine der in ' 40 Absatz 1
Buchstaben a) - c) KWahlG genannten Voraussetzungen vorliegt.