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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20100614 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW hier: Änderung der Buslinienführung zur Anbindung der Hermann-Bittner-Straße Beschlussvorschriften § 24 GO NRW Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Anlagen 1. Antrag nach § 24 GO NRW 2. Ausschnitt aus dem Linienplan Zusatzinformationen Sitzungstermin akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20100614 Mit Schreiben vom 15.02.2010 legte Frau Liesel Schubert, Hermann-Bittner-Str. 14, 44869 Bochum, die in der Anlage beigefügte Anregung nach § 24 GO NRW vor und bittet um Prüfung folgender Linienwegänderung der Buslinie 354: Ab der Endhaltestelle „Munscheider Str.“ soll der Bus – statt wie bisher über die Munscheider Str. und Blumenfeldstr. – zukünftig über die Ruhrstr., Elsa-Brändström-Str. und Rathenaustr. fahren und danach über die Blumenfeldstr. den alten Linienweg fortzusetzen. In der Rathenaustr. soll zwischen der Hermann-Bittner-Str. und dem Eppendorfer Feld eine zusätzliche Haltestelle eingerichtet werden, um die Fußwege zur Bushaltestelle für die Bewohner dieses Bereiches zu verkürzen. Dieser Vorschlag wurde in Abstimmung mit der BOGESTRA AG mit folgenden Ergebnissen geprüft: Zunächst ist festzustellen, dass der heutige Fußweg für die Bewohner der Hermann-Bittner-Str. und der Straße Eppendorfer Feld bis zur Haltestelle „Sylvesterstr.“ ca. 400 m beträgt. Im Nahverkehrsplan der Stadt Bochum, dessen Fortschreibung am 28.05.2009 vom Rat beschlossen wurde, sind Bedienungsstandards zur Erschließung definiert. Danach gelten Gebiete mit hoher Nutzungsdichte als erschlossen, wenn in einem Radius von 400 m eine Bushaltestelle vorhanden ist. Bei Gebieten mit geringer Nutzungsdichte ist ein Radius von 600 m definiert. Nach dieser Vorgabe sind die o. g. Straßen hinreichend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Dennoch wird nicht in Abrede gestellt, dass ein Weg von 400 m für ältere und ggf. mobilitätseingeschränkte Personen beschwerlich sein kann, insbesondere wenn er bergauf führt. Vorgeschlagene Linienführung: Durch die vorgeschlagene Linienführung würden die Haltestellen „In der Rott“ und „Am Bremkamp“ nicht mehr auf dem Linienweg der 354 liegen. Die Erschließung dieser Bereiche würde sich somit erheblich verschlechtern, da eine Direktverbindung durch die Linie 354 z. B. zur Bochumer Innenstadt, den Krankenhäusern Bergmannsheil, Augusta-Krankenhaus und St. Josef-Hospital sowie dem DRK-Zentrum entfallen würde. Alternative Linienführung: Alternativ wurde nachfolgende – den gleichen Zweck erfüllende – Linienführung geprüft: Die Linie 354 fährt ab der Endhaltestelle „Munscheider Str.“ ihren gewohnten Linienweg und wird ab der Haltestelle „Sylvesterstr.“ über die Rathenaustr., Elsa-Brändström-Str. und Hattinger Straße bis zur Haltestelle „Weitmar Mitte“ geführt und fährt ab dort den bisherigen Linienweg weiter. Auswirkungen: Die Mehrleistung liegt bei der von der Antragstellerin vorgeschlagenen Linienführung bei 0,8 Km und bei der alternativen Linienführung bei 1,2 Km pro Fahrt. Der Fahrzeitmehrbedarf beträgt nach den Erfahrungen der BOGESTRA für diese beiden Linienvarianten ca. 3 bzw. 4 Minuten pro Richtung. Da die kurzen Wendezeiten an den Endstellen der Linie 354 bei einer Gesamtfahrzeitverlängerung von 6 bzw. 8 Minuten pro Umlauf nicht mehr ausreichen, müssten zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal eingesetzt werden. Dieses würde zu einem Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20100614 erheblichen finanziellen Mehrbedarf führen, der durch die zwischen der BOGESTRA und der Stadt Bochum getroffenen Finanzierungsvereinbarung nicht gedeckt ist. Aufgrund der Fahrzeitverlängerung könnten darüber hinaus bestehende Anschlüsse an Umstiegshaltestellen im weiteren Linienverlauf nicht mehr hergestellt werden. Neben den finanziellen und den angebotsrelevanten Überlegungen hat die Prüfung des Fahrwegs ergeben, dass die Rathenaustraße nicht für die regelmäßige Befahrung mit Linienbussen geeignet ist. Das liegt zum einen an dem geringen Straßenquerschnitt außerhalb des bebauten Bereiches, der keinen Begegnungsverkehr ermöglicht und zum anderen an der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufes. Ebenfalls bestehen in diesem Bereich keine Wendemöglichkeiten, um evtl. Stichfahrten durchführen zu können. Angesichts der zuvor genannten Gründe besteht Angebotsverbesserung im Bereich der Rathenaustraße. derzeit keine Möglichkeit einer Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20100614 Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW hier: Änderung der Buslinienführung zur Anbindung der Hermann-Bittner-Straße Der Anregung nach § 24 GO NRW vom 15.02.2010 wird nicht entsprochen.