Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 11 (33 43)
Vorlage Nr.: 20100614
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Änderung der Buslinienführung zur Anbindung der Hermann-Bittner-Straße
Beschlussvorschriften
§ 24 GO NRW
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Anlagen
1. Antrag nach § 24 GO NRW
2. Ausschnitt aus dem Linienplan
Zusatzinformationen
Sitzungstermin
akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 11 (33 43)
Vorlage Nr.: 20100614
Mit Schreiben vom 15.02.2010 legte Frau Liesel Schubert, Hermann-Bittner-Str. 14, 44869
Bochum, die in der Anlage beigefügte Anregung nach § 24 GO NRW vor und bittet um Prüfung
folgender Linienwegänderung der Buslinie 354:
Ab der Endhaltestelle „Munscheider Str.“ soll der Bus – statt wie bisher über die Munscheider Str.
und Blumenfeldstr. – zukünftig über die Ruhrstr., Elsa-Brändström-Str. und Rathenaustr. fahren
und danach über die Blumenfeldstr. den alten Linienweg fortzusetzen. In der Rathenaustr. soll
zwischen der Hermann-Bittner-Str. und dem Eppendorfer Feld eine zusätzliche Haltestelle
eingerichtet werden, um die Fußwege zur Bushaltestelle für die Bewohner dieses Bereiches zu
verkürzen.
Dieser Vorschlag wurde in Abstimmung mit der BOGESTRA AG mit folgenden Ergebnissen
geprüft:
Zunächst ist festzustellen, dass der heutige Fußweg für die Bewohner der Hermann-Bittner-Str.
und der Straße Eppendorfer Feld bis zur Haltestelle „Sylvesterstr.“ ca. 400 m beträgt. Im
Nahverkehrsplan der Stadt Bochum, dessen Fortschreibung am 28.05.2009 vom Rat beschlossen
wurde, sind Bedienungsstandards zur Erschließung definiert. Danach gelten Gebiete mit hoher
Nutzungsdichte als erschlossen, wenn in einem Radius von 400 m eine Bushaltestelle vorhanden
ist. Bei Gebieten mit geringer Nutzungsdichte ist ein Radius von 600 m definiert. Nach dieser
Vorgabe sind die o. g. Straßen hinreichend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.
Dennoch wird nicht in Abrede gestellt, dass ein Weg von 400 m für ältere und ggf.
mobilitätseingeschränkte Personen beschwerlich sein kann, insbesondere wenn er bergauf führt.
Vorgeschlagene Linienführung:
Durch die vorgeschlagene Linienführung würden die Haltestellen „In der Rott“ und „Am Bremkamp“
nicht mehr auf dem Linienweg der 354 liegen. Die Erschließung dieser Bereiche würde sich somit
erheblich verschlechtern, da eine Direktverbindung durch die Linie 354 z. B. zur Bochumer
Innenstadt, den Krankenhäusern Bergmannsheil, Augusta-Krankenhaus und St. Josef-Hospital
sowie dem DRK-Zentrum entfallen würde.
Alternative Linienführung:
Alternativ wurde nachfolgende – den gleichen Zweck erfüllende – Linienführung geprüft: Die Linie
354 fährt ab der Endhaltestelle „Munscheider Str.“ ihren gewohnten Linienweg und wird ab der
Haltestelle „Sylvesterstr.“ über die Rathenaustr., Elsa-Brändström-Str. und Hattinger Straße bis zur
Haltestelle „Weitmar Mitte“ geführt und fährt ab dort den bisherigen Linienweg weiter.
Auswirkungen:
Die Mehrleistung liegt bei der von der Antragstellerin vorgeschlagenen Linienführung bei 0,8 Km
und bei der alternativen Linienführung bei 1,2 Km pro Fahrt. Der Fahrzeitmehrbedarf beträgt nach
den Erfahrungen der BOGESTRA für diese beiden Linienvarianten ca. 3 bzw. 4 Minuten pro
Richtung. Da die kurzen Wendezeiten an den Endstellen der Linie 354 bei einer
Gesamtfahrzeitverlängerung von 6 bzw. 8 Minuten pro Umlauf nicht mehr ausreichen, müssten
zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal eingesetzt werden. Dieses würde zu einem
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Vorlage Nr.: 20100614
erheblichen finanziellen Mehrbedarf führen, der durch die zwischen der BOGESTRA und der Stadt
Bochum getroffenen Finanzierungsvereinbarung nicht gedeckt ist.
Aufgrund der Fahrzeitverlängerung könnten darüber hinaus bestehende Anschlüsse an
Umstiegshaltestellen im weiteren Linienverlauf nicht mehr hergestellt werden.
Neben den finanziellen und den angebotsrelevanten Überlegungen hat die Prüfung des Fahrwegs
ergeben, dass die Rathenaustraße nicht für die regelmäßige Befahrung mit Linienbussen geeignet
ist. Das liegt zum einen an dem geringen Straßenquerschnitt außerhalb des bebauten Bereiches,
der keinen Begegnungsverkehr ermöglicht und zum anderen an der Unübersichtlichkeit des
Straßenverlaufes. Ebenfalls bestehen in diesem Bereich keine Wendemöglichkeiten, um evtl.
Stichfahrten durchführen zu können.
Angesichts der zuvor genannten Gründe besteht
Angebotsverbesserung im Bereich der Rathenaustraße.
derzeit
keine
Möglichkeit
einer
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Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Änderung der Buslinienführung zur Anbindung der Hermann-Bittner-Straße
Der Anregung nach § 24 GO NRW vom 15.02.2010 wird nicht entsprochen.