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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:04
Aktualisiert
28.01.18, 07:26

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20100656 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 10.02.2010 Bezeichnung der Vorlage Kalkampsweg Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 22.04.2010 Anlagen Übersichtsplan Wortlaut Zu Punkt 1 Punkt 1 kann zusammenfassend beantwortet werden: Es gibt zurzeit kein Umlegungsverfahren mit dem Ziel eines durchgängigen Ausbaus oder sonstigen Umbaus der Straße “Kalkampsweg”. Einige Anliegergrundstücke des Kalkampsweg -Höhe Einmündung “Ministerstraße/ Kemnader Straße” bis Steilstraße- liegen im Umlegungsgebiet “Mittelstiepel” -UG 142-, dass vom Umlegungsausschuss im Jahre 1994 nach vorheriger Umlegungsanordnung des Rates eingeleitet wurde. Gegenstand des Verfahrens war eine Neuordnung von Grundstücken zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Bebauung im Bereich “Kemnader Straße/Mittelstiepel” auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kemnader Straße. Darüber hinaus erfolgten in den letzten Jahren zwei vereinfachte Umlegungen im Bereich “Gräfin-Imma-Straße/Kalkampsweg” gemäß Beschlussfassungen des Umlegungsausschusses aus den Jahren 2006 sowie 2008. Insbesondere ging es dabei um die Anpassung der Eigentumsverhältnisse an die örtlichen Nutzungsgrenzen bzw. den Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr. 20100656 vorhandenen Straßenausbau des Kalkampsweges sowie der Gräfin-Imma-Straße. Beide Verfahren sind abgeschlossen. Zu Punkt 2 und 3: Es existiert eine Planung aus dem Jahre 1988 auf Grundlage des rechtskräftigen B-Planes 171 zum Ausbau der Straße einschließlich Kanalplanung, beginnend an der Steilstraße bis Hs.-Nr. 13 a. Die Planung wurde von der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13.06.1989 unter TOP 49/I/4 beschlossen. Die Planung wurde nie realisiert. Aufgrund des Alters der Planung und des dadurch veralteten Standards in Verbindung mit den geänderten topografischen Verhältnissen infolge der Neubebauung, kann nach dieser Planung nicht mehr gebaut werden. Die Verwaltung müsste ein neues Vermessungsaufmaß anfertigen, nach der eine neue Planung für die Straße, Beleuchtung und den Kanal erstellt werden könnte. Die Verwaltung beabsichtigt zurzeit nicht die Erarbeitung einer neuen Planung, da aufgrund des hohen Kostenaufwandes eine mittelfristige Realisierungsmöglichkeit nicht besteht. Zu Punkt 4: Die Verwaltung sieht zurzeit keine Notwendigkeit aus straßenplanerischer Sicht in den Bestand des vorhandenen Wäldchens einzugreifen.