Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:04
Aktualisiert
28.01.18, 07:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr. 20100656
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 10.02.2010
Bezeichnung der Vorlage
Kalkampsweg
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
22.04.2010
Anlagen
Übersichtsplan
Wortlaut
Zu Punkt 1
Punkt 1 kann zusammenfassend beantwortet werden:
Es gibt zurzeit kein Umlegungsverfahren mit dem Ziel eines durchgängigen Ausbaus oder
sonstigen Umbaus der Straße “Kalkampsweg”.
Einige Anliegergrundstücke des Kalkampsweg -Höhe Einmündung “Ministerstraße/
Kemnader Straße” bis Steilstraße- liegen im Umlegungsgebiet “Mittelstiepel” -UG 142-, dass
vom Umlegungsausschuss im Jahre 1994 nach vorheriger Umlegungsanordnung des Rates
eingeleitet wurde. Gegenstand des Verfahrens war eine Neuordnung von Grundstücken zur
Herbeiführung
einer
ordnungsgemäßen
Bebauung
im
Bereich
“Kemnader
Straße/Mittelstiepel” auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kemnader Straße.
Darüber hinaus erfolgten in den letzten Jahren zwei vereinfachte Umlegungen im Bereich
“Gräfin-Imma-Straße/Kalkampsweg”
gemäß
Beschlussfassungen
des
Umlegungsausschusses aus den Jahren 2006 sowie 2008. Insbesondere ging es dabei um
die Anpassung der Eigentumsverhältnisse an die örtlichen Nutzungsgrenzen bzw. den
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vorhandenen Straßenausbau des Kalkampsweges sowie der Gräfin-Imma-Straße. Beide
Verfahren sind abgeschlossen.
Zu Punkt 2 und 3:
Es existiert eine Planung aus dem Jahre 1988 auf Grundlage des rechtskräftigen B-Planes
171 zum Ausbau der Straße einschließlich Kanalplanung, beginnend an der Steilstraße bis
Hs.-Nr. 13 a. Die Planung wurde von der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13.06.1989
unter TOP 49/I/4 beschlossen.
Die Planung wurde nie realisiert. Aufgrund des Alters der Planung und des dadurch
veralteten Standards in Verbindung mit den geänderten topografischen Verhältnissen infolge
der Neubebauung, kann nach dieser Planung nicht mehr gebaut werden. Die Verwaltung
müsste ein neues Vermessungsaufmaß anfertigen, nach der eine neue Planung für die
Straße, Beleuchtung und den Kanal erstellt werden könnte.
Die Verwaltung beabsichtigt zurzeit nicht die Erarbeitung einer neuen Planung, da aufgrund
des hohen Kostenaufwandes eine mittelfristige Realisierungsmöglichkeit nicht besteht.
Zu Punkt 4:
Die Verwaltung sieht zurzeit keine Notwendigkeit aus straßenplanerischer Sicht in den
Bestand des vorhandenen Wäldchens einzugreifen.