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Umweltzielkataloge.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Umweltzielkataloge.pdf
Größe
49 kB
Erstellt
26.12.14, 14:04
Aktualisiert
28.01.18, 07:27

Inhalt der Datei

Tabellarische Auflistung der Umweltzielkataloge, Umweltindikatoren und Umwelthandlungsziele Oberziele Unterziele Umweltqualitätsziele Umweltindikatoren Boden_1: Mit der Ressource Boden wird sparsam umgegangen, Bodenfunktionen sind nachhaltig gesichert. Boden_1.1: Bei Einwirkungen auf den Boden werden nachhaltige Beeinträchtigungen vermieden. Boden_1.1.1: Die durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist bis zum Jahr 2020 auf maximal 260 m² pro Tag zurückgeführt. Boden_1.1.2: Die durchschnittliche gesamtstädtische NettoNeuversiegelung ist bis zum Jahr 2020 auf maximal 130 m² pro Tag zurückgeführt. Boden_1.1.3: Die durchschnittliche gesamtstädtische NettoNeuversiegelung ist bis zum Jahr 2030 auf Null zurückgeführt. Boden_1.1.1.I: Boden_1.1.1.H: Durchschnittliche tägliche Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500); Zunahme der Siedlungs- und Führen des Versiegelungskatasters; Verkehrsflächen [m²] Boden_1.2.1: Umweltqualitätsziele werden im Rahmen von Bau- und Planungsmaßnahmen der Stadt Bochum (Masterpläne, Bebauungspläne, Gewässerausbau, Kanalbau, Straßenbau, Altlastensanierung, Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, Grundstücksgeschäfte) konkretisiert. Boden_1.2.1.H: Boden_1.2.1.I: Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500); Anteil positiv ökologisch Führen des Versiegelungskatasters; wirksame Flächen in den stadtökolgischen Defizit- und Sollgebieten Boden_1.2: Im stadtökologischen Defizitgebiet und im Sollgebiet werden im Rahmen von Bau- und Planungsmaßnahmen der Stadt Bochum die Ermessensspielräume zu Gunsten positiv ökologisch wirksamer Flächen ausgeschöpft. Umwelthandlungsmaßnahmen Boden_1.1.2.I: Durchschnittliche tägliche gesamtstädtische NettoNeuversiegelung [m²] Boden_1.1.2.H: Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500); Führen des Versiegelungskatasters; Boden_1.1.3.I: Durchschnittliche tägliche gesamtstädtische NettoNeuversiegelung [m²] Boden_1.1.3.H: Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500); Führen des Versiegelungskatasters; Oberziele Boden_2: Von den Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser gehen keine Gefährdungen für die Umwelt aus. Unterziele Umweltqualitätsziele Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Boden_1.3: Schutzwürdige Bodenfunktionen sind nachhaltig gesichert. Boden_1.3.1: Bis 2024 sind schutzwürdige Böden der Wertstufen 1 und 2 durch planerisch verbindliche Instrumente gesichert. Boden_1.3.1.I: Anteil planerisch verbindlich gesicherter schutzwürdiger Böden Boden_1.3.1.H: Flächendeckende Kartierung und Bewertung der Bodenfunktionen nach § 2 BBodSchG; Flächendeckende Bewertung der Schutzwürdigkeit der Böden und Einteilung in ein 3-stufiges Modell der Schutzwürdigkeit; Erstellung einer Digitalen Bodenbelastungskarte für den Innenbereich; Erstellung und Fortschreibung eines Bodenverwertungskatasters; Ermittlung und Fortschreibung von Flächen für Bodenverbesserungsmaßnahmen; Boden_1.3.2: Der Geologische Garten ist dauerhaft als Archiv der Naturgeschichte (Geotop), Naturschutzgebiet und Naturdenkmal gesichert und erhalten. Boden_2.1.1: Bis 2050 sind alle bekannten Altlasten und Altlastenverdachtsflächen flächendeckend untersucht. Boden_1.3.2.I: Schutzstatus des Geologischen Garten Boden_1.3.2.H: Unterhaltung des Geologischen Gartens; Boden_2.2.2: Bis 2055 sind alle bekannten Altlasten nutzungsbezogen saniert oder gesichert. Gewässer_1.1.1: Umweltqualitätsziele können aufgrund unzureichender Datengrundlagen nicht formuliert werden. Boden_2.2.2.I: Anteil nutzungsbezogen sanierter und gesicherter Altlasten Boden_2.1: Alle bekannten Altlastenverdachtsflächen sind untersucht oder dauerhaft überwacht. Boden_2.2: Alle bekannten Altlasten sind nutzungsbezogen saniert oder gesichert. Gewässer_1: Gewässer_1.1: Der gute mengenmäßige Heilquellen- und und chemische Zustand des Trinkwasserschutzgebiete im Grundwassers ist hergestellt Stadtgebiet sind vor und dauerhaft gesichert. nachteiligen Beeinträchtigungen geschützt. Boden_2.1.1.H: Boden_2.1.1.I: Anteil untersuchter Altlasten Durchführung von Untersuchungen nach und Altlastenverdachtsflächen BBodSchV; Boden_2.2.2.H: Durchführung von nutzungsbezogenen Sanierungen / Sicherungen nach BBodSchV; Gewässer_1.1.1.H: Erstellung und Fortschreibung eines Grundwasserkatasters; Oberziele Unterziele Umweltqualitätsziele Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Gewässer_1.2: Ein flächendeckendes Grundwasserkataster steht zur regelmäßigen Überwachung, als Datengrundlage für nachfolgende Planungen sowie zur Verbesserung des Beratungsangebotes für Dritte zur Verfügung. Gewässer_1.3: Zur mengenmäßigen Anreicherung der Gewässer und Entlastung des Abwassersystems ist die ortsnahe Niederschlagswasserbeseitig ung gewährleistet. Gewässer_1.2.1: Umweltqualitätsziele können aufgrund unzureichender Datengrundlagen nicht formuliert werden. Gewässer_1.3.1: Bis 2012 sind 53% und bis 2018 mindestens 93% des Abkopplungspotenzials der "Zukunftsvereinbarung Regenwasser" im Emschereinzugsgebiet ausgeschöpft. Umweltqualitätsziele für das Ruhreinzugsgebiet können aufgrund unzureichender Daten nicht formuliert werden. Gewässer_1.3.1.I: Anteil des ausgeschöpften RegenwasserAbkopplungspotenzials im Emschereinzugsgebiet Gewässer_1.3.1.H: Implementieren einer Prüfroutine, zur regelmäßigen Auswertung des Datenbestandes / Bearbeitungsstandes zur „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“; Aufbau und Fortschreibung eines Versiegelungskatasters (Maßstab 1:500), das sowohl die Flächeninanspruchnahme als auch Entsiegelungspotenziale dokumentiert; Ermittlung von Versiegelungsdaten für das Ruhreinzugsgebiet; Gewässer_1.4: Bekannte Grundwasserbelastungen durch Schadstoffeinträge aus Altlasten, Schadensfälle etc. werden überwacht, gesichert oder saniert. Gewässer_1.4.1: Alle derzeit bekannten Grundwasserbelastungen werden bis 2055 in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotential und / oder der Nutzung gesichert oder saniert. Gewässer_1.4.1.I: Anteil gesicherter oder sanierter Grundwasserbelastungen Gewässer_1.4.1.H: Durchführung von nutzungsbezogenen Sanierungen / Sicherungen nach BBodSchV bzw. §§ 6, 47 WHG, § 14 OBG; Gewässer_1.2.1.H: Erstellung und Fortschreibung eines Grundwasserkatasters; Oberziele Unterziele Gewässer_2: Der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial von Oberflächengewässern ist hergestellt und dauerhaft gesichert. Gewässer_2.1: Bisher als Mischwasserableiter genutzte Fließgewässer sind naturnah entwickelt, soweit mit der Bestandsnutzung vereinbar Umweltqualitätsziele Gewässer_2.1.1: Bis 2024 ist die Gewässergüte für 70 % der Bochumer Fließgewässer in gutem Zustand. Das Ziel wird schrittweise erreicht: - bis 2012 - 40% in gutem Zustand (GK II und besser) - bis 2018 - 55% in gutem Zustand (GK II und besser) - bis 2024 - 70% in gutem Zustand (GK II und besser). Gewässer_2.2: Gewässer_2.2.1: Für die Die realisierbare naturnahe Gewässerrenaturierung sind Umgestaltung des Auen, natürliche Gewässernetzes ist bis 2024 Retentionsräume und abgeschlossen. Überschwemmungsgebiete von Entwicklungskorridoren gesichert bzw. wiederhergestellt. Gewässer_2.3: Stoffliche Einträge, z.B. aus Mischwasserentlastungen, sind soweit möglich reduziert und aus den empfindlichen Gewässeroberläufen ferngehalten. Gewässer_2.3.1: Umweltqualitätsziele können aufgrund unzureichender Datengrundlagen nicht formuliert werden. Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Gewässer_2.1.1.I: Anteil der Bochumer Fließgewässer in gutem Zustand (GK II und besser) Gewässer_2.1.1.H: Regelmäßige Erstellung eines Gewässergüteberichtes für das Bochumer Stadtgebiet. Dieser enthält bezogen auf die Bochumer Gewässer, die räumliche Erfassung, die Gewässergüteklasse (= chemische u. biologische Gewässergüte) und die Gewässerstrukturgüteklasse mit einem 6jährigen Erhebungsintervall. Gewässer_2.2.1.I: Anteil der naturnahen Umgestaltung des Gewässernetzes Gewässer_2.2.1.H: Erstellung der noch ausstehenden Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF); die Stadt setzt entlang der Gewässer, wo immer möglich, einen Gewässerrandstreifen von 5 m auf jeder Seite im Innenbereich und 10 m im Außenbereich um. Vorrangig dort, wo die Stadt bereits Eigentümer der entsprechenden Flächen ist. Wo dies nicht der Fall ist, bemüht sich die Stadt, diese Flächen zu erwerben; Trennung von Mischwasser und Reinwasser durch die Herstellung von Mischwasserkanälen und naturnahe Umgestaltung der bisher für die Abwasserableitung ausgebauten Gewässer, soweit mit der Bestandsnutzung vereinbar. Gewässer_ 2.3.1.H: Erstellung und Pflege der erforderlichen Datengrundlage; . Oberziele Arten u. Biotope_1: Regionale Grünzüge sind in ihrer Lebensraum-Funktion für Flora und Fauna gestärkt und vernetzt. Unterziele Umweltqualitätsziele Gewässer_2.4: Zum Verstetigen des Wasserabflusses wird Niederschlagswasser möglichst ortsnah versickert, falls dies nicht möglich ist, nach Rückhaltung in Gewässer eingeleitet. Gewässer_2.4.1: Umweltqualitätsziele können aufgrund unzureichender Datengrundlagen nicht formuliert werden. Arten u. Biotope_1.1: Regionale Grünzüge erfüllen die Mindeststandards an Flächenausdehnung und Qualität im städtischen Biotopverbund. Arten u. Biotope_1.1.1: Arten u. Biotope_1.1.1.I: Der Flächenanteil Schutzwürdiger Flächenanteil Schutzwürdiger Biotope ist bis zum Jahr 2024 auf Biotope am Stadtgebiet mindestens 10 % der Stadtfläche erweitert. Arten u. Biotope_1.1.2: Die unbebaute Umgebung Schutzwürdiger Biotope ist auf mindestens 50 m Breite bis zum Jahr 2040 um mindestens 2 Wertpunkte aufgewertet. Arten u. Biotope_1.1.3: 100 % der gemäß Realnutzungskartierung erfassten ökologisch hochwertigen Brachen innerhalb Regionaler Grünzüge werden für den Arten- und Biotopschutz gesichert. Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Gewässer_2.4.1.H: Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500); Ermittlung von Durchlässigkeitsbeiwerten; Arten u. Biotope_1.1.1.H: Aktualisierung der Stadtbiotoptypenkartierung inklusive Bewertung unter besonderer Berücksichtigung stadtökologischer Raumbezüge und Maßnahmenempfehlungen im Verbundsystem; Arten u. Biotope_1.1.2.I: Arten u. Biotope_1.1.2.H: Zunahme der Biotopwertigkeit Ausarbeitung von Aufwertungspotenzialen Schutzwürdiger Biotope in Schutzwürdigen Biotoptypen unter besonderer Berücksichtung der 50 m breiten Pufferflächen; Arten u. Biotope_1.1.3.I: Arten u. Biotope_1.1.3.H: Anteil der für den Arten- und Kleinteilige Freiflächen- und Biotopschutz gesicherten Brachenkartierung ökologisch hochwertigen Brachen innerhalb Regionaler Grünzüge Arten u. Biotope_1.1.4: Arten u. Biotope_1.1.4.I: Der Anteil unbebauter Flächen in Anteil unbebauter Flächen in Regionalen Grünzügen wird Regionalen Grünzügen generell in seiner Größe und Beschaffenheit erhalten (Ausnahmen §§ 34, 35 Bau GB). Arten u. Biotope_1.1.4.H: Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500) Oberziele Unterziele Umweltqualitätsziele Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Arten u. Biotope_2: Kommunale Grünzüge sind planerisch gesichert und werden in ihrer LebensraumFunktion für Flora und Fauna gestärkt und vernetzt. Arten u. Biotope_2.1: Kommunale Grünzüge erfüllen die Mindeststandards an Flächenausdehnung und Qualität im Biotopverbund mit Regionalen Grünzügen. Arten u. Biotope_3.1: Wohnraumnahe Grün- und Freiflächen sind erweitert und in ihrer lebensräumlichen Funktion für Flora und Fauna gestärkt. Arten u. Biotope_2.1.1: Bei Bau- und Planungsvorhaben der Stadt Bochum in Stadtpulsen werden mindestens 10 % zusammenhängende Grünflächen für die Freiflächenversorgung gesichert. Arten u. Biotope_3.1.1: In der Gesamtfläche des stadtökologischen Sollgebiets werden bis 2030 mindestens 50 % unversiegelte Flächen gesichert. Arten u. Biotope_ 2.1.1.I: Anteil der für die Freiflächenversorgung in Stadtpulsen gesicherten zusammenhängenden Grünflächen Arten u. Biotope_2.1.1.H: Kleinteilige Freiflächen- und Brachenkartierung Arten u. Biotope_3.1.2: Mindestens 15 % der Brachflächen werden bis 2024 im stadtökologischen Defizitgebiet für die Freiflächenversorgung reaktiviert. Arten u. Biotope_3.1.3: Im Stadtbebiet stehen mindestens 6,5 m²/EW erholungsrelevanter Freiraum zur Verfügung. Arten u. Biotope_3.2.1: Im stadtökologischen Defizitgebiet werden bis 2030 Mindestanteile unversiegelter Flächen gesichert. Die angestrebten Flächenanteile sind gemäß der Kennziffer der Raumbezüge in Karte 00_RZK differenziert und entsprechen bezogen auf die Gesamtflächen der Teilräume: Gewerbe (1) 30 %, hochverdichteter Innenstadtbereich (2) 30 %, verdichteter Bereich (3) 40 %. Arten u. Biotope_3.1.2.I: Anteil der für die Freiflächenversorgung reaktivierten Brachen im stadtökologischen Defizitgebiet Arten u. Biotope_3.1.3.I: Anteil des erholungsrelevanten Freiraums im Stadtgebiet Arten u. Biotope_3: Bauflächen bilden im städtischen Biotopverbund keine ökologische Barriere. Arten u. Biotope_3.2: Grün- und Freiflächen in Industrie-/Gewerbeflächen sind erweitert und in ihrer Funktion gestärkt. Arten u. Biotope_3.1.1.I: Arten u. Biotope_3.1.1.H: Anteil unversiegelter Flächen Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500) im stadtökologischen Sollgebiet Arten u. Biotope_3.1.2.H: Kleinteilige Freiflächen- und Brachenkartierung Arten u. Biotope_3.1.3.H: Kartierung des erholungsrelevanten Freiraums und Auswertung in Bezug auf die Einwohnerzahl Arten u. Biotope_3.2.1.I: Arten u. Biotope_3.2.1.H: Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500) Anteile unversiegelter Flächen im stadtökologischen Defizitgebiet Oberziele Unterziele Umweltqualitätsziele Arten u. Biotope_4: Die Naturnähe der Lebensraum-Strukturen im städtischen Biotopverbund ist gesichert. Klima / Mensch_1: Anthropogene Luftbelastungen führen zu keiner Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. Arten u. Biotope_4.1: Die Erfassung von Zielarten (Zustandsindikatorarten) ermöglicht die Absicherung von Mindeststandards. Klima / Mensch_1.1: Die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM = Particulate Matter, USStandard zur Ermittlung des einatembaren Anteils der Immissionen) und für Stickstoffdioxid (NO2) werden eingehalten. Arten u. Biotope_4.1.1: Umweltqualitätsziele können aufgrund unzureichender Datengrundlagen nicht formuliert werden. Klima / Mensch_1.1.1: Der über 24 Stunden gemittelte Immissionsgrenzwert für PM 10 von 50 µm/m3 wird an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten. Klima / Mensch_1.1.2: Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µm/m3 und der über eine volle Stunde gemittelte Grenzwert für NO2 von 200 Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Arten u. Biotope_4.1.1.H: Definition von Zielarten und Zielartenkartierung zur Schaffung einer auswertbaren Datengrundlage Klima / Mensch_1.1.1.I: Tage/Jahr Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für PM 10 Klima / Mensch_1.1.1.H: Das Luftqualitätsmesssystem des Landes wird durch eigene Messstellen im Stadtgebiet, vor allem an Hauptverkehrsachsen, erweitert. Klima / Mensch_1.1.2.I: Tage Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für NO2 und des Grenzwerts für NO2 Klima / Mensch_1.1.2.H: Das Luftqualitätsmesssystem des Landes wird durch eigene Messstellen im Stadtgebiet, vor allem an Hauptverkehrsachsen, erweitert. µm/m3 werden an nicht mehr als 18 Tagen überschritten. Klima / Mensch_1.1.3: Klima / Mensch_1.1.3.I: Bei Erreichen der unter 1.1.1 und Erreichen der gesetzlich 1.1.2 gesetzlich festgelegten festgelegten Grenzwerte Grenzwerte entwickelt die Stadt Bochum eigene, niedrigere Zielvorgaben. Klima / Mensch_1.2: Klima / Mensch_1.2.1: Die Konzentrationen anderer Umweltqualitätsziele können anthropogener aufgrund unzureichender Luftbelastungen Datengrundlagen nicht formuliert (Kohlendioxid, Ozon, werden. Schwefeldioxid, Benzol, etc.) werden minimiert. Klima / Mensch_1.1.3.H: Das Luftqualitätsmesssystem des Landes wird durch eigene Messstellen im Stadtgebiet, vor allem an Hauptverkehrszügen, erweitert. Klima / Mensch_1.2.1.H: Das Luftqualitätsmesssystem des Landes wird durch eigene Messstellen im Stadtgebiet, vor allem an Hauptverkehrszügen, erweitert. Oberziele Unterziele Umweltqualitätsziele Klima / Mensch_2: Anthropogene Lärmbelastungen führen zu keiner Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. Klima / Mensch_2.1: Die Stadt Bochum schöpft alle gesetzlichen und technischen Möglichkeiten der Lärmminderung für die Bestandsbebauung aus. Unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts werden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte und schalltechnischen Orientierungswerte gemäß DIN 18005 für die Lärmbelastung bei Bau- und Planungsmaßnahmen der Stadt Bochum eingehalten. Klima / Mensch_2.1.1: Umweltqualitätsziele können nicht formuliert werden, da vorhabenbezogen. Klima / Mensch_2.1.1.H:: Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor allem Verkehrsströme), Lärmminderung im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen; Umsetzung der Lärmaktionsplanung; Klima / Mensch_2.2: Innerhalb der Stadtpulse wird im Rahmen von Bau- und Planungsmaßnahmen der Stadt Bochum der Ermessungsspielraum zu Gunsten ruhiger oder lärmempfindlicher Nutzungen ausgeschöpft. Klima / Mensch_2.3: Die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung werden im gesamten Stadtgebiet mindestens eingehalten. Klima / Mensch_2.2.1: Umweltqualitätsziele können nicht formuliert werden, da vorhabenbezogen. Klima / Mensch_2.2.1.H: Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor allem Verkehrsströme), Lärmminderung im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen; Umsetzung der Lärmaktionsplanung; Klima / Mensch_2.3.1: Die Lärmbelastung entlang von Hauptverkehrsstraßen und in Lärmschwerpunkten gemäß Lärmaktionsplanung ist bis zum Jahr 2023 auf einen LDEN/Lnight von maximal 65 / 55 db(A) reduziert oder, dort wo dieser Standard erreicht ist, wird eine Zunahme der Lärmbelastung verhindert. Umweltindikatoren Klima / Mensch_2.3.1.I: Anteil der Lärmbelastung LDEN/Lnight entlang der Hauptverkehrsstraßen und in Lärmschwerpunkten unter 65 / 55 dB(A) Umwelthandlungsmaßnahmen Klima / Mensch_2.3.1.H: Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor allem Verkehrsströme), Lärmminderung im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen; Oberziele Unterziele Umweltqualitätsziele Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Klima / Mensch_2.3.2: Die gemäß Lärmaktionsplanung ausgewiesenen Ruhigen Gebiete sind in dieser Qualität erhalten. Klima / Mensch_2.3.2.I: Klima / Mensch_2.3.2.H: Anteil und Qualität der gemäß Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor Lärmaktionsplanung allem Verkehrsströme), ausgewiesenen Ruhigen Gebiete Klima / Mensch_2.3.3: In allen nicht unter 2.3.1 und 2.3.2 genannten Flächen wird eine Zunahme der Lärmbelastung verhindert. Klima / Mensch_3: Klima / Mensch_3.1: Klima / Mensch_3.1.1: Klimatische Veränderungen Klimaökologische In Stadtpulsen werden bis 2030 durch städtische Bebauung Ausgleichsräume (Freiland, Mindestanteile unversiegelter führen zu keiner Wald, Grün- und Flächen gesichert. Die Beeinträchtigung von Parkflächen) sind planerisch angestrebten Flächenanteile sind Gesundheit und gesichert und in ihren gemäß Raumbezug der Wohlbefinden der stadtklimatisch entlastenden Stadtpulstypen differenziert und Bevölkerung. Funktionen durch entsprechen bezogen auf die Vernetzung gestärkt. Flächensummen der Teilkategorien: (I) 60 %, (II) 40 %, (III) 65 % (IV) 80 %, (V / VI) 90 %. Klima / Mensch_3.2: Klima / Mensch_3.2.1: Austausch- und Der Status quo von Park- und Windverhältnisse in Grünanlagen > 1 ha ist gesichert. klimaökologischen Lasträumen sind optimiert. Klima / Mensch_3.2.2: Der Anteil vermessener Einzelbäume im Defizitgebiet wird erhalten und bis zum Jahr 2016 um 10 % erhöht. Klima / Mensch_3.2.3: Der Anteil vermessener Einzelbäume im Sollgebiet wird erhalten und bis zum Jahr 2016 um 2 % erhöht. Klima / Mensch_2.3.3.I: Klima / Mensch_2.3.3.H: Zunahme der Lärmbelastung Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor allem Verkehrsströme), im Stadtgebiet Klima / Mensch_3.1.1.I: Klima / Mensch_3.1.1.H: Anteil unversiegelter Flächen Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500) in Stadtpulsen Klima / Mensch_3.2.1.I: Anteil von Park- und Grünanlagen > 1 ha Klima / Mensch_3.2.1.H: Unterhaltung von Park- und Grünanlagen > 1 ha Klima / Mensch_3.2.2.I: Klima / Mensch_3.2.2.H: Anteil vermessener Neupflanzen und Einmessen von Einzelbäume im Defizitgebiet Einzelbäumen; Pflege des Baumkatasters; Klima / Mensch_3.2.3.I: Anteil vermessener Einzelbäume im Sollgebiet Klima / Mensch_3.2.3.H: Neupflanzen und Einmessen von Einzelbäumen; Pflege des Baumkatasters; Oberziele Unterziele Umweltqualitätsziele Umweltindikatoren Umwelthandlungsmaßnahmen Klima / Mensch_3.3: Wärmeinseleffekte in klimaökologischen Lasträumen sind gemindert. Klima / Mensch_3.3.1: Es wird angestrebt, den Anteil an behaglich empfundenen Stunden (Äquivalenttemperatur der Luft zwischen 55 und 65 tAL) in Lasträumen bis 2050 um 25 % zu erhöhen. Klima / Mensch_3.3.1.H: Anteil an behaglich empfundenen Stunden in Lasträumen Klima / Mensch_3.3.1.I: Regelmäßige Erstellung einer Klimaanalyse;