Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Umweltzielkataloge.pdf
Größe
49 kB
Erstellt
26.12.14, 14:04
Aktualisiert
28.01.18, 07:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Tabellarische Auflistung der Umweltzielkataloge, Umweltindikatoren und Umwelthandlungsziele
Oberziele
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Umweltindikatoren
Boden_1:
Mit der Ressource Boden
wird sparsam umgegangen,
Bodenfunktionen sind
nachhaltig gesichert.
Boden_1.1:
Bei Einwirkungen auf den
Boden werden nachhaltige
Beeinträchtigungen
vermieden.
Boden_1.1.1:
Die durchschnittliche Zunahme
der Siedlungs- und
Verkehrsflächen ist bis zum Jahr
2020 auf maximal 260 m² pro
Tag zurückgeführt.
Boden_1.1.2:
Die durchschnittliche
gesamtstädtische NettoNeuversiegelung ist bis zum Jahr
2020 auf maximal 130 m² pro
Tag zurückgeführt.
Boden_1.1.3:
Die durchschnittliche
gesamtstädtische NettoNeuversiegelung ist bis zum Jahr
2030 auf Null zurückgeführt.
Boden_1.1.1.I:
Boden_1.1.1.H:
Durchschnittliche tägliche
Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500);
Zunahme der Siedlungs- und Führen des Versiegelungskatasters;
Verkehrsflächen [m²]
Boden_1.2.1:
Umweltqualitätsziele werden im
Rahmen von Bau- und
Planungsmaßnahmen der Stadt
Bochum (Masterpläne,
Bebauungspläne,
Gewässerausbau, Kanalbau,
Straßenbau, Altlastensanierung,
Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung,
Grundstücksgeschäfte)
konkretisiert.
Boden_1.2.1.H:
Boden_1.2.1.I:
Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500);
Anteil positiv ökologisch
Führen des Versiegelungskatasters;
wirksame Flächen in den
stadtökolgischen Defizit- und
Sollgebieten
Boden_1.2:
Im stadtökologischen
Defizitgebiet und im
Sollgebiet werden im
Rahmen von Bau- und
Planungsmaßnahmen der
Stadt Bochum die
Ermessensspielräume zu
Gunsten positiv ökologisch
wirksamer Flächen
ausgeschöpft.
Umwelthandlungsmaßnahmen
Boden_1.1.2.I:
Durchschnittliche tägliche
gesamtstädtische NettoNeuversiegelung [m²]
Boden_1.1.2.H:
Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500);
Führen des Versiegelungskatasters;
Boden_1.1.3.I:
Durchschnittliche tägliche
gesamtstädtische NettoNeuversiegelung [m²]
Boden_1.1.3.H:
Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500);
Führen des Versiegelungskatasters;
Oberziele
Boden_2:
Von den Umweltmedien
Boden, Bodenluft und
Grundwasser gehen keine
Gefährdungen für die
Umwelt aus.
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Boden_1.3:
Schutzwürdige
Bodenfunktionen sind
nachhaltig gesichert.
Boden_1.3.1:
Bis 2024 sind schutzwürdige
Böden der Wertstufen 1 und 2
durch planerisch verbindliche
Instrumente gesichert.
Boden_1.3.1.I:
Anteil planerisch verbindlich
gesicherter schutzwürdiger
Böden
Boden_1.3.1.H:
Flächendeckende Kartierung und
Bewertung der Bodenfunktionen nach § 2
BBodSchG; Flächendeckende Bewertung
der Schutzwürdigkeit der Böden und
Einteilung in ein 3-stufiges Modell der
Schutzwürdigkeit; Erstellung einer
Digitalen Bodenbelastungskarte für den
Innenbereich; Erstellung und
Fortschreibung eines
Bodenverwertungskatasters; Ermittlung
und Fortschreibung von Flächen für
Bodenverbesserungsmaßnahmen;
Boden_1.3.2:
Der Geologische Garten ist
dauerhaft als Archiv der
Naturgeschichte (Geotop),
Naturschutzgebiet und
Naturdenkmal gesichert und
erhalten.
Boden_2.1.1:
Bis 2050 sind alle bekannten
Altlasten und
Altlastenverdachtsflächen
flächendeckend untersucht.
Boden_1.3.2.I:
Schutzstatus des
Geologischen Garten
Boden_1.3.2.H:
Unterhaltung des Geologischen Gartens;
Boden_2.2.2:
Bis 2055 sind alle bekannten
Altlasten nutzungsbezogen
saniert oder gesichert.
Gewässer_1.1.1:
Umweltqualitätsziele können
aufgrund unzureichender
Datengrundlagen nicht formuliert
werden.
Boden_2.2.2.I:
Anteil nutzungsbezogen
sanierter und gesicherter
Altlasten
Boden_2.1:
Alle bekannten
Altlastenverdachtsflächen
sind untersucht oder
dauerhaft überwacht.
Boden_2.2:
Alle bekannten Altlasten sind
nutzungsbezogen saniert
oder gesichert.
Gewässer_1:
Gewässer_1.1:
Der gute mengenmäßige
Heilquellen- und
und chemische Zustand des Trinkwasserschutzgebiete im
Grundwassers ist hergestellt Stadtgebiet sind vor
und dauerhaft gesichert.
nachteiligen
Beeinträchtigungen
geschützt.
Boden_2.1.1.H:
Boden_2.1.1.I:
Anteil untersuchter Altlasten Durchführung von Untersuchungen nach
und Altlastenverdachtsflächen BBodSchV;
Boden_2.2.2.H:
Durchführung von nutzungsbezogenen
Sanierungen / Sicherungen nach
BBodSchV;
Gewässer_1.1.1.H:
Erstellung und Fortschreibung eines
Grundwasserkatasters;
Oberziele
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Gewässer_1.2:
Ein flächendeckendes
Grundwasserkataster steht
zur regelmäßigen
Überwachung, als
Datengrundlage für
nachfolgende Planungen
sowie zur Verbesserung des
Beratungsangebotes für
Dritte zur Verfügung.
Gewässer_1.3:
Zur mengenmäßigen
Anreicherung der Gewässer
und Entlastung des
Abwassersystems ist die
ortsnahe
Niederschlagswasserbeseitig
ung gewährleistet.
Gewässer_1.2.1:
Umweltqualitätsziele können
aufgrund unzureichender
Datengrundlagen nicht formuliert
werden.
Gewässer_1.3.1:
Bis 2012 sind 53% und bis 2018
mindestens 93% des
Abkopplungspotenzials der
"Zukunftsvereinbarung
Regenwasser" im
Emschereinzugsgebiet
ausgeschöpft.
Umweltqualitätsziele für das
Ruhreinzugsgebiet können
aufgrund unzureichender Daten
nicht formuliert werden.
Gewässer_1.3.1.I:
Anteil des ausgeschöpften
RegenwasserAbkopplungspotenzials im
Emschereinzugsgebiet
Gewässer_1.3.1.H:
Implementieren einer Prüfroutine, zur
regelmäßigen Auswertung des
Datenbestandes / Bearbeitungsstandes
zur „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“;
Aufbau und Fortschreibung eines
Versiegelungskatasters (Maßstab 1:500),
das sowohl die Flächeninanspruchnahme
als auch Entsiegelungspotenziale
dokumentiert; Ermittlung von
Versiegelungsdaten für das
Ruhreinzugsgebiet;
Gewässer_1.4:
Bekannte
Grundwasserbelastungen
durch Schadstoffeinträge
aus Altlasten, Schadensfälle
etc. werden überwacht,
gesichert oder saniert.
Gewässer_1.4.1:
Alle derzeit bekannten
Grundwasserbelastungen werden
bis 2055 in Abhängigkeit von
dem Gefährdungspotential und /
oder der Nutzung gesichert oder
saniert.
Gewässer_1.4.1.I:
Anteil gesicherter oder
sanierter
Grundwasserbelastungen
Gewässer_1.4.1.H:
Durchführung von nutzungsbezogenen
Sanierungen / Sicherungen nach
BBodSchV bzw. §§ 6, 47 WHG, § 14
OBG;
Gewässer_1.2.1.H:
Erstellung und Fortschreibung eines
Grundwasserkatasters;
Oberziele
Unterziele
Gewässer_2:
Der gute ökologische
Zustand bzw. das gute
ökologische Potenzial von
Oberflächengewässern ist
hergestellt und dauerhaft
gesichert.
Gewässer_2.1:
Bisher als
Mischwasserableiter
genutzte Fließgewässer sind
naturnah entwickelt, soweit
mit der Bestandsnutzung
vereinbar
Umweltqualitätsziele
Gewässer_2.1.1:
Bis 2024 ist die Gewässergüte für
70 % der Bochumer
Fließgewässer in gutem Zustand.
Das Ziel wird schrittweise
erreicht:
- bis 2012 - 40% in gutem
Zustand (GK II und besser)
- bis 2018 - 55% in gutem
Zustand (GK II und besser)
- bis 2024 - 70% in gutem
Zustand (GK II und besser).
Gewässer_2.2:
Gewässer_2.2.1:
Für die
Die realisierbare naturnahe
Gewässerrenaturierung sind Umgestaltung des
Auen, natürliche
Gewässernetzes ist bis 2024
Retentionsräume und
abgeschlossen.
Überschwemmungsgebiete
von Entwicklungskorridoren
gesichert bzw.
wiederhergestellt.
Gewässer_2.3:
Stoffliche Einträge, z.B. aus
Mischwasserentlastungen,
sind soweit möglich reduziert
und aus den empfindlichen
Gewässeroberläufen
ferngehalten.
Gewässer_2.3.1:
Umweltqualitätsziele können
aufgrund unzureichender
Datengrundlagen nicht formuliert
werden.
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Gewässer_2.1.1.I:
Anteil der Bochumer
Fließgewässer in gutem
Zustand (GK II und besser)
Gewässer_2.1.1.H:
Regelmäßige Erstellung eines
Gewässergüteberichtes für das Bochumer
Stadtgebiet. Dieser enthält bezogen auf
die Bochumer Gewässer, die räumliche
Erfassung, die Gewässergüteklasse (=
chemische u. biologische Gewässergüte)
und die Gewässerstrukturgüteklasse mit
einem 6jährigen Erhebungsintervall.
Gewässer_2.2.1.I:
Anteil der naturnahen
Umgestaltung des
Gewässernetzes
Gewässer_2.2.1.H:
Erstellung der noch ausstehenden
Konzepte zur naturnahen Entwicklung von
Fließgewässern (KNEF); die Stadt setzt
entlang der Gewässer, wo immer möglich,
einen Gewässerrandstreifen von 5 m auf
jeder Seite im Innenbereich und 10 m im
Außenbereich um. Vorrangig dort, wo die
Stadt bereits Eigentümer der
entsprechenden Flächen ist. Wo dies
nicht der Fall ist, bemüht sich die Stadt,
diese Flächen zu erwerben; Trennung von
Mischwasser und Reinwasser durch die
Herstellung von Mischwasserkanälen und
naturnahe Umgestaltung der bisher für die
Abwasserableitung ausgebauten
Gewässer, soweit mit der
Bestandsnutzung vereinbar.
Gewässer_ 2.3.1.H:
Erstellung und Pflege der erforderlichen
Datengrundlage;
.
Oberziele
Arten u. Biotope_1:
Regionale Grünzüge sind in
ihrer Lebensraum-Funktion
für Flora und Fauna gestärkt
und vernetzt.
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Gewässer_2.4:
Zum Verstetigen des
Wasserabflusses wird
Niederschlagswasser
möglichst ortsnah versickert,
falls dies nicht möglich ist,
nach Rückhaltung in
Gewässer eingeleitet.
Gewässer_2.4.1:
Umweltqualitätsziele können
aufgrund unzureichender
Datengrundlagen nicht formuliert
werden.
Arten u. Biotope_1.1:
Regionale Grünzüge erfüllen
die Mindeststandards an
Flächenausdehnung und
Qualität im städtischen
Biotopverbund.
Arten u. Biotope_1.1.1:
Arten u. Biotope_1.1.1.I:
Der Flächenanteil Schutzwürdiger Flächenanteil Schutzwürdiger
Biotope ist bis zum Jahr 2024 auf Biotope am Stadtgebiet
mindestens 10 % der Stadtfläche
erweitert.
Arten u. Biotope_1.1.2:
Die unbebaute Umgebung
Schutzwürdiger Biotope ist auf
mindestens 50 m Breite bis zum
Jahr 2040 um mindestens
2 Wertpunkte aufgewertet.
Arten u. Biotope_1.1.3:
100 % der gemäß
Realnutzungskartierung erfassten
ökologisch hochwertigen Brachen
innerhalb Regionaler Grünzüge
werden für den Arten- und
Biotopschutz gesichert.
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Gewässer_2.4.1.H:
Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500);
Ermittlung von Durchlässigkeitsbeiwerten;
Arten u. Biotope_1.1.1.H:
Aktualisierung der
Stadtbiotoptypenkartierung inklusive
Bewertung unter besonderer
Berücksichtigung stadtökologischer
Raumbezüge und
Maßnahmenempfehlungen im
Verbundsystem;
Arten u. Biotope_1.1.2.I:
Arten u. Biotope_1.1.2.H:
Zunahme der Biotopwertigkeit Ausarbeitung von Aufwertungspotenzialen
Schutzwürdiger Biotope
in Schutzwürdigen Biotoptypen unter
besonderer Berücksichtung der 50 m
breiten Pufferflächen;
Arten u. Biotope_1.1.3.I:
Arten u. Biotope_1.1.3.H:
Anteil der für den Arten- und Kleinteilige Freiflächen- und
Biotopschutz gesicherten
Brachenkartierung
ökologisch hochwertigen
Brachen innerhalb Regionaler
Grünzüge
Arten u. Biotope_1.1.4:
Arten u. Biotope_1.1.4.I:
Der Anteil unbebauter Flächen in Anteil unbebauter Flächen in
Regionalen Grünzügen wird
Regionalen Grünzügen
generell in seiner Größe und
Beschaffenheit erhalten
(Ausnahmen §§ 34, 35 Bau GB).
Arten u. Biotope_1.1.4.H:
Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500)
Oberziele
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Arten u. Biotope_2:
Kommunale Grünzüge sind
planerisch gesichert und
werden in ihrer LebensraumFunktion für Flora und Fauna
gestärkt und vernetzt.
Arten u. Biotope_2.1:
Kommunale Grünzüge
erfüllen die
Mindeststandards an
Flächenausdehnung und
Qualität im Biotopverbund
mit Regionalen Grünzügen.
Arten u. Biotope_3.1:
Wohnraumnahe Grün- und
Freiflächen sind erweitert
und in ihrer
lebensräumlichen Funktion
für Flora und Fauna gestärkt.
Arten u. Biotope_2.1.1:
Bei Bau- und Planungsvorhaben
der Stadt Bochum in Stadtpulsen
werden mindestens 10 %
zusammenhängende
Grünflächen für die
Freiflächenversorgung gesichert.
Arten u. Biotope_3.1.1:
In der Gesamtfläche des
stadtökologischen Sollgebiets
werden bis 2030 mindestens
50 % unversiegelte Flächen
gesichert.
Arten u. Biotope_ 2.1.1.I:
Anteil der für die
Freiflächenversorgung in
Stadtpulsen gesicherten
zusammenhängenden
Grünflächen
Arten u. Biotope_2.1.1.H:
Kleinteilige Freiflächen- und
Brachenkartierung
Arten u. Biotope_3.1.2:
Mindestens 15 % der
Brachflächen werden bis 2024 im
stadtökologischen Defizitgebiet
für die Freiflächenversorgung
reaktiviert.
Arten u. Biotope_3.1.3:
Im Stadtbebiet stehen
mindestens 6,5 m²/EW
erholungsrelevanter Freiraum zur
Verfügung.
Arten u. Biotope_3.2.1:
Im stadtökologischen
Defizitgebiet werden bis 2030
Mindestanteile unversiegelter
Flächen gesichert. Die
angestrebten Flächenanteile sind
gemäß der Kennziffer der
Raumbezüge in Karte 00_RZK
differenziert und entsprechen
bezogen auf die Gesamtflächen
der Teilräume: Gewerbe (1)
30 %, hochverdichteter
Innenstadtbereich (2) 30 %,
verdichteter Bereich (3) 40 %.
Arten u. Biotope_3.1.2.I:
Anteil der für die
Freiflächenversorgung
reaktivierten Brachen im
stadtökologischen
Defizitgebiet
Arten u. Biotope_3.1.3.I:
Anteil des
erholungsrelevanten
Freiraums im Stadtgebiet
Arten u. Biotope_3:
Bauflächen bilden im
städtischen Biotopverbund
keine ökologische Barriere.
Arten u. Biotope_3.2:
Grün- und Freiflächen in
Industrie-/Gewerbeflächen
sind erweitert und in ihrer
Funktion gestärkt.
Arten u. Biotope_3.1.1.I:
Arten u. Biotope_3.1.1.H:
Anteil unversiegelter Flächen Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500)
im stadtökologischen
Sollgebiet
Arten u. Biotope_3.1.2.H:
Kleinteilige Freiflächen- und
Brachenkartierung
Arten u. Biotope_3.1.3.H:
Kartierung des erholungsrelevanten
Freiraums und Auswertung in Bezug auf
die Einwohnerzahl
Arten u. Biotope_3.2.1.I:
Arten u. Biotope_3.2.1.H:
Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500)
Anteile unversiegelter
Flächen im stadtökologischen
Defizitgebiet
Oberziele
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Arten u. Biotope_4:
Die Naturnähe der
Lebensraum-Strukturen im
städtischen Biotopverbund
ist gesichert.
Klima / Mensch_1:
Anthropogene
Luftbelastungen führen zu
keiner Beeinträchtigung von
Gesundheit und
Wohlbefinden der
Bevölkerung.
Arten u. Biotope_4.1:
Die Erfassung von Zielarten
(Zustandsindikatorarten)
ermöglicht die Absicherung
von Mindeststandards.
Klima / Mensch_1.1:
Die gesetzlich festgelegten
Grenzwerte für die
Feinstaubbelastung (PM =
Particulate Matter, USStandard zur Ermittlung des
einatembaren Anteils der
Immissionen) und für
Stickstoffdioxid (NO2)
werden eingehalten.
Arten u. Biotope_4.1.1:
Umweltqualitätsziele können
aufgrund unzureichender
Datengrundlagen nicht formuliert
werden.
Klima / Mensch_1.1.1:
Der über 24 Stunden gemittelte
Immissionsgrenzwert für PM 10
von 50 µm/m3 wird an nicht mehr
als 35 Tagen pro Jahr
überschritten.
Klima / Mensch_1.1.2:
Der über ein Kalenderjahr
gemittelte Immissionsgrenzwert
für NO2 von 40 µm/m3 und der
über eine volle Stunde gemittelte
Grenzwert für NO2 von 200
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Arten u. Biotope_4.1.1.H:
Definition von Zielarten und
Zielartenkartierung zur Schaffung einer
auswertbaren Datengrundlage
Klima / Mensch_1.1.1.I:
Tage/Jahr Überschreitung
des Immissionsgrenzwerts für
PM 10
Klima / Mensch_1.1.1.H:
Das Luftqualitätsmesssystem des Landes
wird durch eigene Messstellen im
Stadtgebiet, vor allem an
Hauptverkehrsachsen, erweitert.
Klima / Mensch_1.1.2.I:
Tage Überschreitung des
Immissionsgrenzwerts für
NO2 und des Grenzwerts für
NO2
Klima / Mensch_1.1.2.H:
Das Luftqualitätsmesssystem des Landes
wird durch eigene Messstellen im
Stadtgebiet, vor allem an
Hauptverkehrsachsen, erweitert.
µm/m3 werden an nicht mehr als
18 Tagen überschritten.
Klima / Mensch_1.1.3:
Klima / Mensch_1.1.3.I:
Bei Erreichen der unter 1.1.1 und Erreichen der gesetzlich
1.1.2 gesetzlich festgelegten
festgelegten Grenzwerte
Grenzwerte entwickelt die Stadt
Bochum eigene, niedrigere
Zielvorgaben.
Klima / Mensch_1.2:
Klima / Mensch_1.2.1:
Die Konzentrationen anderer Umweltqualitätsziele können
anthropogener
aufgrund unzureichender
Luftbelastungen
Datengrundlagen nicht formuliert
(Kohlendioxid, Ozon,
werden.
Schwefeldioxid, Benzol, etc.)
werden minimiert.
Klima / Mensch_1.1.3.H:
Das Luftqualitätsmesssystem des Landes
wird durch eigene Messstellen im
Stadtgebiet, vor allem an
Hauptverkehrszügen, erweitert.
Klima / Mensch_1.2.1.H:
Das Luftqualitätsmesssystem des Landes
wird durch eigene Messstellen im
Stadtgebiet, vor allem an
Hauptverkehrszügen, erweitert.
Oberziele
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Klima / Mensch_2:
Anthropogene
Lärmbelastungen führen zu
keiner Beeinträchtigung von
Gesundheit und
Wohlbefinden der
Bevölkerung.
Klima / Mensch_2.1:
Die Stadt Bochum schöpft
alle gesetzlichen und
technischen Möglichkeiten
der Lärmminderung für die
Bestandsbebauung aus.
Unter Berücksichtigung des
technischen Fortschritts
werden die gesetzlich
festgelegten Grenzwerte und
schalltechnischen
Orientierungswerte gemäß
DIN 18005 für die
Lärmbelastung bei Bau- und
Planungsmaßnahmen der
Stadt Bochum eingehalten.
Klima / Mensch_2.1.1:
Umweltqualitätsziele können
nicht formuliert werden, da
vorhabenbezogen.
Klima / Mensch_2.1.1.H::
Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor
allem Verkehrsströme), Lärmminderung
im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen;
Umsetzung der Lärmaktionsplanung;
Klima / Mensch_2.2:
Innerhalb der Stadtpulse wird
im Rahmen von Bau- und
Planungsmaßnahmen der
Stadt Bochum der
Ermessungsspielraum zu
Gunsten ruhiger oder
lärmempfindlicher
Nutzungen ausgeschöpft.
Klima / Mensch_2.3:
Die Auslösewerte für die
Lärmaktionsplanung werden
im gesamten Stadtgebiet
mindestens eingehalten.
Klima / Mensch_2.2.1:
Umweltqualitätsziele können
nicht formuliert werden, da
vorhabenbezogen.
Klima / Mensch_2.2.1.H:
Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor
allem Verkehrsströme), Lärmminderung
im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen;
Umsetzung der Lärmaktionsplanung;
Klima / Mensch_2.3.1:
Die Lärmbelastung entlang von
Hauptverkehrsstraßen und in
Lärmschwerpunkten gemäß
Lärmaktionsplanung ist bis zum
Jahr 2023 auf einen LDEN/Lnight
von maximal 65 / 55 db(A)
reduziert oder, dort wo dieser
Standard erreicht ist, wird eine
Zunahme der Lärmbelastung
verhindert.
Umweltindikatoren
Klima / Mensch_2.3.1.I:
Anteil der Lärmbelastung
LDEN/Lnight entlang der
Hauptverkehrsstraßen und in
Lärmschwerpunkten unter 65
/ 55 dB(A)
Umwelthandlungsmaßnahmen
Klima / Mensch_2.3.1.H:
Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor
allem Verkehrsströme), Lärmminderung
im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen;
Oberziele
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Klima / Mensch_2.3.2:
Die gemäß Lärmaktionsplanung
ausgewiesenen Ruhigen Gebiete
sind in dieser Qualität erhalten.
Klima / Mensch_2.3.2.I:
Klima / Mensch_2.3.2.H:
Anteil und Qualität der gemäß Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor
Lärmaktionsplanung
allem Verkehrsströme),
ausgewiesenen Ruhigen
Gebiete
Klima / Mensch_2.3.3:
In allen nicht unter 2.3.1 und
2.3.2 genannten Flächen wird
eine Zunahme der
Lärmbelastung verhindert.
Klima / Mensch_3:
Klima / Mensch_3.1:
Klima / Mensch_3.1.1:
Klimatische Veränderungen Klimaökologische
In Stadtpulsen werden bis 2030
durch städtische Bebauung Ausgleichsräume (Freiland, Mindestanteile unversiegelter
führen zu keiner
Wald, Grün- und
Flächen gesichert. Die
Beeinträchtigung von
Parkflächen) sind planerisch angestrebten Flächenanteile sind
Gesundheit und
gesichert und in ihren
gemäß Raumbezug der
Wohlbefinden der
stadtklimatisch entlastenden Stadtpulstypen differenziert und
Bevölkerung.
Funktionen durch
entsprechen bezogen auf die
Vernetzung gestärkt.
Flächensummen der
Teilkategorien: (I) 60 %, (II) 40 %,
(III) 65 % (IV) 80 %, (V / VI)
90 %.
Klima / Mensch_3.2:
Klima / Mensch_3.2.1:
Austausch- und
Der Status quo von Park- und
Windverhältnisse in
Grünanlagen > 1 ha ist gesichert.
klimaökologischen
Lasträumen sind optimiert.
Klima / Mensch_3.2.2:
Der Anteil vermessener
Einzelbäume im Defizitgebiet wird
erhalten und bis zum Jahr 2016
um 10 % erhöht.
Klima / Mensch_3.2.3:
Der Anteil vermessener
Einzelbäume im Sollgebiet wird
erhalten und bis zum Jahr 2016
um 2 % erhöht.
Klima / Mensch_2.3.3.I:
Klima / Mensch_2.3.3.H:
Zunahme der Lärmbelastung Steuerung der Modelleingangsgrößen (vor
allem Verkehrsströme),
im Stadtgebiet
Klima / Mensch_3.1.1.I:
Klima / Mensch_3.1.1.H:
Anteil unversiegelter Flächen Versiegelungskartierung (Maßstab 1:500)
in Stadtpulsen
Klima / Mensch_3.2.1.I:
Anteil von Park- und
Grünanlagen > 1 ha
Klima / Mensch_3.2.1.H:
Unterhaltung von Park- und Grünanlagen
> 1 ha
Klima / Mensch_3.2.2.I:
Klima / Mensch_3.2.2.H:
Anteil vermessener
Neupflanzen und Einmessen von
Einzelbäume im Defizitgebiet Einzelbäumen; Pflege des
Baumkatasters;
Klima / Mensch_3.2.3.I:
Anteil vermessener
Einzelbäume im Sollgebiet
Klima / Mensch_3.2.3.H:
Neupflanzen und Einmessen von
Einzelbäumen; Pflege des
Baumkatasters;
Oberziele
Unterziele
Umweltqualitätsziele
Umweltindikatoren
Umwelthandlungsmaßnahmen
Klima / Mensch_3.3:
Wärmeinseleffekte in
klimaökologischen
Lasträumen sind gemindert.
Klima / Mensch_3.3.1:
Es wird angestrebt, den Anteil an
behaglich empfundenen Stunden
(Äquivalenttemperatur der Luft
zwischen 55 und 65 tAL) in
Lasträumen bis 2050 um 25 % zu
erhöhen.
Klima / Mensch_3.3.1.H:
Anteil an behaglich
empfundenen Stunden in
Lasträumen
Klima / Mensch_3.3.1.I:
Regelmäßige Erstellung einer
Klimaanalyse;