Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3623)
Vorlage Nr. 20100396
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 04.11.2009,
Vorlage-Nr. 20092227
Bezeichnung der Vorlage
Frauenlobstraße - Niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen "Paul-Müller-Straße" und
"Hiltroper Busch" und Anlage eines Radfahrstreifens
hier: Ergänzung der Bezirksvertretung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt. Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Anlagen
Frauenlobstraße
Wortlaut
Zu „Tempo 30“:
Bei der Frauenlobstraße handelt es sich um eine Straße des städt. Vorbehaltsnetzes.
Dementsprechend gilt hier die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine
Herabsetzung dieser Geschwindigkeit ist aus verkehrlicher Sicht nur zu rechtfertigen, wenn
Verkehrssicherheitsgründe dies erfordern.
Das Unfalllagebild zeigt für den Bereich der Frauenlobstraße keine Auffälligkeiten.
Verkehrsunfälle, bei denen nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit ursächlich
waren, sind zudem nicht verzeichnet.
Im Bereich der Grundschule wurde die Geschwindigkeit zur Schulwegsicherung in der Zeit
von 7:00 – 16:30 Uhr bereits auf 30 km/h reduziert. Für weitergehende
Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen im Einvernehmen mit der Polizei keine
Notwendigkeit.
Durch die einseitige Anlage des Angebotsstreifens für Radfahrer wird sich die
Fahrbahnbreite auf 5 m verringern, wodurch es zu einer weiteren Beruhigung des
Kraftfahrzeugsverkehrs kommen wird.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3623)
Vorlage Nr. 20100396
Zu Beschilderung „Achtung Radfahrer“:
Analog zum Radfahrstreifen wird der nördliche Radweg mit den entsprechenden
Beschilderungen und Markierungen angeboten.
Der Radfahrstreifen wird ebenfalls mit Radsymbolen markiert.
Durch diese Maßnahmen wird die Sicherheit für den Radverkehr deutlich verbessert.
Anhaltspunkte, die eine darüber hinausgehende Beschilderung mit „Achtung, Radfahrer“
erforderlich erscheinen lassen würden, sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zu „Ersatzpflanzungen“
Es ist vorgesehen, Ersatzpflanzungen auf dem Castroper Hellweg im Nahbereich der
Einmündung der Frauenlobstraße vorzunehmen (Anlage).