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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr. 20100396 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 04.11.2009, Vorlage-Nr. 20092227 Bezeichnung der Vorlage Frauenlobstraße - Niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen "Paul-Müller-Straße" und "Hiltroper Busch" und Anlage eines Radfahrstreifens hier: Ergänzung der Bezirksvertretung Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Nord Anlagen Frauenlobstraße Wortlaut Zu „Tempo 30“: Bei der Frauenlobstraße handelt es sich um eine Straße des städt. Vorbehaltsnetzes. Dementsprechend gilt hier die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Herabsetzung dieser Geschwindigkeit ist aus verkehrlicher Sicht nur zu rechtfertigen, wenn Verkehrssicherheitsgründe dies erfordern. Das Unfalllagebild zeigt für den Bereich der Frauenlobstraße keine Auffälligkeiten. Verkehrsunfälle, bei denen nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit ursächlich waren, sind zudem nicht verzeichnet. Im Bereich der Grundschule wurde die Geschwindigkeit zur Schulwegsicherung in der Zeit von 7:00 – 16:30 Uhr bereits auf 30 km/h reduziert. Für weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen im Einvernehmen mit der Polizei keine Notwendigkeit. Durch die einseitige Anlage des Angebotsstreifens für Radfahrer wird sich die Fahrbahnbreite auf 5 m verringern, wodurch es zu einer weiteren Beruhigung des Kraftfahrzeugsverkehrs kommen wird. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr. 20100396 Zu Beschilderung „Achtung Radfahrer“: Analog zum Radfahrstreifen wird der nördliche Radweg mit den entsprechenden Beschilderungen und Markierungen angeboten. Der Radfahrstreifen wird ebenfalls mit Radsymbolen markiert. Durch diese Maßnahmen wird die Sicherheit für den Radverkehr deutlich verbessert. Anhaltspunkte, die eine darüber hinausgehende Beschilderung mit „Achtung, Radfahrer“ erforderlich erscheinen lassen würden, sind der Verwaltung nicht bekannt. Zu „Ersatzpflanzungen“ Es ist vorgesehen, Ersatzpflanzungen auf dem Castroper Hellweg im Nahbereich der Einmündung der Frauenlobstraße vorzunehmen (Anlage).