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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 111 / 8227 Vorlage Nr. 20092826 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der SPD-Bezirksfraktion in der Sitzung am 09.09.2009, Vorlage-Nr. 20092096 Bezeichnung der Vorlage Bergener Straße - Tempo 30 Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Nord Anlagen Wortlaut Bei der Bergener Straße handelt es sich um eine Vorfahrtsstraße, die die Städte Bochum und Herne miteinander verbindet. Sie ist nicht Bestandteil des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, so dass hier aus straßenverkehrlicher Sicht eine Tempo 30Regelung grundsätzlich möglich wäre. Die Bergener Straße wird neben dem Individualverkehr auch durch Busverbindungen der “Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG” (BOGESTRA, Linie 366) und der “Straßenbahn Herne - Castrop Rauxel GmbH” (HCR, Linie 367) städteverbindend erschlossen. Im Bereich der Straße Hagenacker ist eine Mittelinsel zur Fußgängersicherung vorhanden, die insbesondere den Schulkindern als sichere Querungsmöglichkeit auf dem Weg zu ihrer Schule dient. Neben ihrer Funktion als Querungshilfe dient die Insel aber auch dazu, den Verkehr zu beruhigen. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung entsteht durch die zum Teil auf beiden Seiten der Bergener Straße parkenden Fahrzeuge. Zur Erhöhung der Sicherheit der teils gehbehinderten Bewohner des Jochen-KlepperHauses wurden in der Vergangenheit Poller zwischen die Bäume auf den Gehweg vor dem Hauseingang gesetzt, um Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge beim Queren der Straße zu verhindern. Zudem wurde die Geschwindigkeit auf der Stichstraße entlang des Jochen-Klepper-Hauses bereits auf 10 Stundenkilometer reduziert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 111 / 8227 Vorlage Nr. 20092826 Die aus Anlass der Anfrage durchgeführten Kontrollen des Polizeipräsidiums Bochum zeigen, dass die Verkehrssituation im Bereich der Bergener Straße unauffällig ist. Die Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen haben lediglich wenige und dazu noch geringe Überschreitungen ergeben. Dies wird auch durch die Unfallstatistik der letzten Jahre bestätigt, in der keine Verkehrsunfälle registriert sind, die auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen waren. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einer Strecke von über einem Kilometer würde bei beiden Linien des öffentlichen Nahverkehrs zu Fahrtzeitverlusten von jeweils etwa einer Minute je Fahrtrichtung führen. Diese Fahrtzeiterhöhungen wirken sich nachteilig auf Fahrzeugumläufe und Fahrdienste aus, die mit einem entsprechenden Kostenaufwand für Personal und Fuhrpark angepasst werden müssten. Darüber hinaus führen längere Fahrzeiten zu einer Verringerung der Attraktivität der Linien und damit zu einem Verlust von Fahrgästen und einem unerwünschten Anstieg des Individualverkehrs. Unter Berücksichtigung der unauffälligen Verkehrsverhältnisse sind zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsreduzierung, zwar aus straßenverkehrlicher Sicht möglich, aber aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zwingend erforderlich. Um negative Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr zu vermeiden, sollte daher auf die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Bergener Straße verzichtet werden.