Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 111 / 8227
Vorlage Nr. 20092826
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Bezirksfraktion in der Sitzung am 09.09.2009, Vorlage-Nr. 20092096
Bezeichnung der Vorlage
Bergener Straße - Tempo 30
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt. Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Anlagen
Wortlaut
Bei der Bergener Straße handelt es sich um eine Vorfahrtsstraße, die die Städte Bochum
und
Herne miteinander verbindet. Sie ist nicht Bestandteil des städtischen
Hauptverkehrsstraßennetzes, so dass hier aus straßenverkehrlicher Sicht eine Tempo 30Regelung grundsätzlich möglich wäre. Die Bergener Straße wird neben dem
Individualverkehr
auch
durch
Busverbindungen
der
“Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahnen AG” (BOGESTRA, Linie 366) und der “Straßenbahn Herne - Castrop Rauxel
GmbH” (HCR, Linie 367) städteverbindend erschlossen.
Im Bereich der Straße Hagenacker ist eine Mittelinsel zur Fußgängersicherung vorhanden,
die insbesondere den Schulkindern als sichere Querungsmöglichkeit auf dem Weg zu ihrer
Schule dient. Neben ihrer Funktion als Querungshilfe dient die Insel aber auch dazu, den
Verkehr zu beruhigen. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung entsteht durch die zum
Teil auf beiden Seiten der Bergener Straße parkenden Fahrzeuge.
Zur Erhöhung der Sicherheit der teils gehbehinderten Bewohner des Jochen-KlepperHauses wurden in der Vergangenheit Poller zwischen die Bäume auf den Gehweg vor dem
Hauseingang gesetzt, um Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge beim Queren der
Straße zu verhindern. Zudem wurde die Geschwindigkeit auf der Stichstraße entlang des
Jochen-Klepper-Hauses bereits auf 10 Stundenkilometer reduziert.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 111 / 8227
Vorlage Nr. 20092826
Die aus Anlass der Anfrage durchgeführten Kontrollen des Polizeipräsidiums Bochum
zeigen, dass die Verkehrssituation im Bereich der Bergener Straße unauffällig ist. Die
Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen haben lediglich wenige und dazu noch geringe
Überschreitungen ergeben. Dies wird auch durch die Unfallstatistik der letzten Jahre
bestätigt, in der keine Verkehrsunfälle registriert sind, die auf überhöhte Geschwindigkeiten
zurückzuführen waren.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einer Strecke von über einem Kilometer
würde bei beiden Linien des öffentlichen Nahverkehrs zu Fahrtzeitverlusten von jeweils etwa
einer Minute je Fahrtrichtung führen. Diese Fahrtzeiterhöhungen wirken sich nachteilig auf
Fahrzeugumläufe und Fahrdienste aus, die mit einem entsprechenden Kostenaufwand für
Personal und Fuhrpark angepasst werden müssten. Darüber hinaus führen längere
Fahrzeiten zu einer Verringerung der Attraktivität der Linien und damit zu einem Verlust von
Fahrgästen und einem unerwünschten Anstieg des Individualverkehrs.
Unter Berücksichtigung der unauffälligen Verkehrsverhältnisse sind
zusätzliche
Maßnahmen
zur
Verkehrsberuhigung,
wie
beispielsweise
eine
Geschwindigkeitsreduzierung, zwar aus straßenverkehrlicher Sicht möglich, aber aus
Gründen der Verkehrssicherheit nicht zwingend erforderlich. Um negative Auswirkungen auf
den öffentlichen Personennahverkehr zu vermeiden, sollte daher auf die Einrichtung einer
Tempo 30-Zone in der Bergener Straße verzichtet werden.