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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20100715 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Wahl von Delegierten zur 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes Beschlussvorschriften ' 13 Ruhrverbandsgesetz (RuhrVG), Satzung für den Ruhrverband Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 28.04.2010 06.05.2010 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20100715 Nach ' 13 Abs. 4 Ruhrverbandsgesetz und ' 3 Abs. 3 der Satzung für den Ruhrverband beträgt die Amtszeit der Delegierten der 4. Verbandsversammlung 5 Jahre und endet mit der Konstituierung der 5. Verbandsversammlung am 03.12.2010. In der 4. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes war die Stadt Bochum mit folgenden Delegierten vertreten (Ratsbeschlüsse vom 29.04.2005/24.11.2005 und 24.09.2009): Delegierte für sechs Beitragseinheiten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Städtischer Baudirektor Reiner Liebscher (Vorschlagsrecht OB) Ratsmitglied Dr. Peter Reinirkens Ratsmitglied Friedhelm Lueg Ratsmitglied Züleyha Demir Ratsmitglied Hans Henneke Ratsmitglied Gerhard Mette Delegierter für eine evtl. Beitragsteileinheit: 7. Ratsmitglied Martina Schmück-Glock In die 5. Verbandsversammlung kann die Stadt Bochum aufgrund der Beitragshöhe / der vollen Beitragseinheiten sechs Direktdelegierte entsenden. Daneben hat die Stadt Bochum noch eine Beitragsteileinheit von 1.083.330 i (rd. 66 % der Beitragseinheit), so dass die Entsendung einer/eines weiteren Delegierten möglich ist. Für die Wahl der Delegierten für Beitragsteileinheiten gilt ' 13 Abs. 7 Satz 3 des RuhrVG, der auf die Möglichkeit hinweist, sich zu Stimmgruppen zusammenzuschließen. In der Vergangenheit wurde jeweils entsprechend verfahren; die Koordination für die Gruppe der @kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Kreise@ erfolgte durch die kommunalen Spitzenverbände. Die Entsendung der Delegierten erfolgt insbesondere nach den folgenden Vorschriften des Ruhrverbandsgesetzes (nachfolgend auszugsweise Wiedergabe): ' 13 Abs. 1 Delegierte oder Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitglieds angehört. ' 13 Abs. 2 Ein Mitglied darf nicht durch eine Delegierte oder einen Delegierten vertreten werden, die oder der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Dies gilt nicht für Delegierte gem. ' 13 Abs. 2 Satz 2 (Delegierte aufgrund von Beitragsteileinheiten). ' 13 Abs. 4 Die Entsendung der Delegierten erfolgt für fünf Jahre; eine Wiederwahl oder Wiederberufung ist zulässig. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20100715 ' 13 Abs. 5 Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören. Das gilt auch für die Bildung von Stimmgruppen. ' 13 Abs. 6 Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder Abberufung, durch Niederlegung des Amtes, Wegfall der für die Entsendung jeweils maßgebenden Voraussetzungen, Wahl zum Mitglied des Verbandsrates. Scheidet eine Delegierte oder ein Delegierter vorzeitig aus, ist eine Ersatzwahl oder Ersatzberufung für den Rest der Amtszeit vorzunehmen. Ferner sehen die gesetzlichen Bestimmungen nicht vor, dass sich die Delegierten in den Sitzungen der Verbandsversammlung vertreten lassen können. Zur Ausübung des Stimmrechts müssen sie daher persönlich erscheinen (' 8 Abs. 4 der Satzung). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20100715 Bezeichnung der Vorlage Wahl von Delegierten zur 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes Als Delegierte/Delegierter für die sechs vollen Beitragseinheiten der Stadt Bochum werden gewählt: Name , Vorname Funktion 1. _______________________________________________________________*) 2. _______________________________________________________________ 3. _______________________________________________________________ 4. _______________________________________________________________ 5. _______________________________________________________________ 6. _______________________________________________________________ *) Vorschlagsrecht der Oberbürgermeisterin gemäß GO NRW Für eine mögliche Entsendung aufgrund der Beitragsteileinheit für die Stimmgruppe AKreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden und Kreise@ wird gewählt: Name, Vorname 7. Funktion _______________________________________________________________ Hinweis: Die Delegierten Nr. 2 - 7 sind gemäß d=Hondt zu wählen.