Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20100715
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Wahl von Delegierten zur 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes
Beschlussvorschriften
' 13 Ruhrverbandsgesetz (RuhrVG), Satzung für den Ruhrverband
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.04.2010
06.05.2010
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20100715
Nach ' 13 Abs. 4 Ruhrverbandsgesetz und ' 3 Abs. 3 der Satzung für den Ruhrverband beträgt
die Amtszeit der Delegierten der 4. Verbandsversammlung 5 Jahre und endet mit der
Konstituierung der 5. Verbandsversammlung am 03.12.2010.
In der 4. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes war die Stadt Bochum mit folgenden
Delegierten vertreten (Ratsbeschlüsse vom 29.04.2005/24.11.2005 und 24.09.2009):
Delegierte für sechs Beitragseinheiten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Städtischer Baudirektor Reiner Liebscher (Vorschlagsrecht OB)
Ratsmitglied Dr. Peter Reinirkens
Ratsmitglied Friedhelm Lueg
Ratsmitglied Züleyha Demir
Ratsmitglied Hans Henneke
Ratsmitglied Gerhard Mette
Delegierter für eine evtl. Beitragsteileinheit:
7.
Ratsmitglied Martina Schmück-Glock
In die 5. Verbandsversammlung kann die Stadt Bochum aufgrund der Beitragshöhe / der vollen
Beitragseinheiten sechs Direktdelegierte entsenden.
Daneben hat die Stadt Bochum noch eine Beitragsteileinheit von 1.083.330 i (rd. 66 % der
Beitragseinheit), so dass die Entsendung einer/eines weiteren Delegierten möglich ist.
Für die Wahl der Delegierten für Beitragsteileinheiten gilt ' 13 Abs. 7 Satz 3 des RuhrVG, der auf
die Möglichkeit hinweist, sich zu Stimmgruppen zusammenzuschließen.
In der Vergangenheit wurde jeweils entsprechend verfahren; die Koordination für die Gruppe der
@kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Kreise@ erfolgte durch die
kommunalen Spitzenverbände.
Die Entsendung der Delegierten erfolgt insbesondere nach den folgenden Vorschriften des
Ruhrverbandsgesetzes (nachfolgend auszugsweise Wiedergabe):
' 13 Abs. 1
Delegierte oder Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist,
wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den
Organen des Mitglieds angehört.
' 13 Abs. 2
Ein Mitglied darf nicht durch eine Delegierte oder einen Delegierten vertreten
werden, die oder der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht.
Dies gilt nicht für Delegierte gem. ' 13 Abs. 2 Satz 2 (Delegierte aufgrund von
Beitragsteileinheiten).
' 13 Abs. 4
Die Entsendung der Delegierten erfolgt für fünf Jahre; eine Wiederwahl oder
Wiederberufung ist zulässig.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20100715
' 13 Abs. 5
Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der
Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden.
Mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss
einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören. Das gilt auch für die
Bildung von Stimmgruppen.
' 13 Abs. 6
Das Amt als Delegierte oder Delegierter erlischt vorzeitig durch Abwahl oder
Abberufung, durch Niederlegung des Amtes, Wegfall der für die Entsendung jeweils
maßgebenden Voraussetzungen, Wahl zum Mitglied des Verbandsrates. Scheidet
eine Delegierte oder ein Delegierter vorzeitig aus, ist eine Ersatzwahl oder
Ersatzberufung für den Rest der Amtszeit vorzunehmen.
Ferner sehen die gesetzlichen Bestimmungen nicht vor, dass sich die Delegierten in den
Sitzungen der Verbandsversammlung vertreten lassen können. Zur Ausübung des Stimmrechts
müssen sie daher persönlich erscheinen (' 8 Abs. 4 der Satzung).
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20100715
Bezeichnung der Vorlage
Wahl von Delegierten zur 5. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes
Als Delegierte/Delegierter für die sechs vollen Beitragseinheiten der Stadt Bochum werden
gewählt:
Name , Vorname
Funktion
1.
_______________________________________________________________*)
2.
_______________________________________________________________
3.
_______________________________________________________________
4.
_______________________________________________________________
5.
_______________________________________________________________
6.
_______________________________________________________________
*) Vorschlagsrecht der Oberbürgermeisterin gemäß GO NRW
Für eine mögliche Entsendung aufgrund der Beitragsteileinheit für die Stimmgruppe AKreisfreie
Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden und Kreise@ wird gewählt:
Name, Vorname
7.
Funktion
_______________________________________________________________
Hinweis: Die Delegierten Nr. 2 - 7 sind gemäß d=Hondt zu wählen.