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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:30

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 23 (2222)/ 20 11 (2268) Vorlage Nr. 20100754 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Herrn Lücking in der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.02.2010 (vgl. Niederschrift vom 10.03.2010 Nr. 5.4 – Vorl.-Nr. 20100447) Bezeichnung der Vorlage Verständlichkeit der Steuerbescheide und Abbuchungen nach Umstellung auf NKF Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss akt. Beratung 28.04.2010 Anlagen Wortlaut Zu der o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Wieso wird bei der Abbuchung der Grundsteuer B nicht mehr die Bezeichnung des Grundstückes mitgenannt? Beim Lastschriftverfahren werden in den Kontoauszügen die Grundstücksbezeichnungen nicht ausgewiesen. Dies hat sich gegenüber den Vorjahren nicht geändert. Verfahrenserklärung In den Vorjahren erschienen im Kontoauszug des Zahlungspflichtigen die Angaben "Grundbesitzabgaben" und das Kassenzeichen. Der Lastschrifteinzug wurde einzeln pro Kassenzeichen durchgeführt. Bei Mehrfacheigentümern wurden die Abgaben für die Grundstücke im Bescheid grundsätzlich in einem Summenblatt ausgewiesen und unter einem Kassenzeichen abgerechnet. Alternativ wurde auf besonderen Wunsch pro Grundstück ein Kassenzeichen vergeben. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 23 (2222)/ 20 11 (2268) Vorlage Nr. 20100754 Ab 2010 werden den Zahlungspflichtigen (hier den Eigentümern) erstmals sämtliche von Ihnen zu entrichtende Zahlungen personenbezogen zugeordnet („einheitlicher Geschäftspartner“) und durch die Finanzbuchhaltung zentral bearbeitet. Aufgrund dieser Änderung wurden mehrere von einem Zahlungspflichtigen zu leistende Zahlungen für Grundbesitzabgaben zusammengefasst und ohne differenzierten Ausweis in einer Summe abgebucht. Hierdurch war, ohne Zuhilfenahme der Steuerbescheide, die Höhe der Abbuchung zu den einzelnen Kassenzeichen nicht nachzuvollziehen. Inzwischen wurde durch eine Programmänderung dafür gesorgt, dass die Abbuchungen differenziert nach Kassenzeichen erfolgen. Der Zusammenhang zu einem einzelnen Grundstück kann jedoch nach wie vor nur über den Grundbesitzabgabenbescheid hergestellt werden. Frage 2: Wie viele Nachfragen zu den Bescheiden sind bei der Verwaltung eingegangen und welche Beträge sind bereits zurückgebucht worden? 2010 wurden ca. 77.500 Grundbesitzabgabenbescheide versandt. Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sind in 54.754 Fällen abgebucht worden. Wie jedes Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kämmerei-, Kassen- und Steueramtes nach der Versendung der Bescheide (Jahresveranlagung) eine Vielzahl von Rückfragen beantwortet, die sich überwiegend auf inhaltliche Sachverhalte bezogen. Trotz der Verfahrensumstellung bewegten sich die Nachfragen nur leicht über dem üblichen Rahmen. Eine statistische Erhebung über die Zahl der Rückfragen existiert nicht. Im Laufe des Lastschrifteinzuges zum 15.02.2010 gab es ca. 600 Rückbuchungen. Diese erfolgten überwiegend wegen ungedeckter oder erloschener Konten. Bei einem Einzugsvolumen von rd. 28,2 Mio. EUR ergibt sich für die ca. 600 Rückbuchungen rechnerisch ein Volumen von ca. 300 TEUR. Der Anteil der Rückbuchungen liegt im Rahmen früherer Lastschrifteinzüge.