Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 23 (2222)/
20 11 (2268)
Vorlage Nr. 20100754
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Herrn Lücking in der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
17.02.2010 (vgl. Niederschrift vom 10.03.2010 Nr. 5.4 – Vorl.-Nr. 20100447)
Bezeichnung der Vorlage
Verständlichkeit der Steuerbescheide und Abbuchungen nach Umstellung auf NKF
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
akt.
Beratung
28.04.2010
Anlagen
Wortlaut
Zu der o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Wieso wird bei der Abbuchung der Grundsteuer B nicht mehr die
Bezeichnung des Grundstückes mitgenannt?
Beim Lastschriftverfahren werden in den Kontoauszügen die Grundstücksbezeichnungen
nicht ausgewiesen. Dies hat sich gegenüber den Vorjahren nicht geändert.
Verfahrenserklärung
In den Vorjahren erschienen im Kontoauszug des Zahlungspflichtigen die Angaben
"Grundbesitzabgaben" und das Kassenzeichen. Der Lastschrifteinzug wurde einzeln pro
Kassenzeichen durchgeführt. Bei Mehrfacheigentümern wurden die Abgaben für die
Grundstücke im Bescheid grundsätzlich in einem Summenblatt ausgewiesen und unter
einem Kassenzeichen abgerechnet. Alternativ wurde auf besonderen Wunsch pro
Grundstück ein Kassenzeichen vergeben.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 23 (2222)/
20 11 (2268)
Vorlage Nr. 20100754
Ab 2010 werden den Zahlungspflichtigen (hier den Eigentümern) erstmals sämtliche von
Ihnen zu entrichtende Zahlungen personenbezogen zugeordnet („einheitlicher
Geschäftspartner“) und durch die Finanzbuchhaltung zentral bearbeitet. Aufgrund dieser
Änderung wurden mehrere von einem Zahlungspflichtigen zu leistende Zahlungen für
Grundbesitzabgaben zusammengefasst und ohne differenzierten Ausweis in einer Summe
abgebucht. Hierdurch war, ohne Zuhilfenahme der Steuerbescheide, die Höhe der
Abbuchung zu den einzelnen Kassenzeichen nicht nachzuvollziehen.
Inzwischen wurde durch eine Programmänderung dafür gesorgt, dass die Abbuchungen
differenziert nach Kassenzeichen erfolgen.
Der Zusammenhang zu einem einzelnen Grundstück kann jedoch nach wie vor nur über den
Grundbesitzabgabenbescheid hergestellt werden.
Frage 2:
Wie viele Nachfragen zu den Bescheiden sind bei der Verwaltung
eingegangen und welche Beträge sind bereits zurückgebucht worden?
2010 wurden ca. 77.500 Grundbesitzabgabenbescheide versandt. Die ausgewiesenen
Steuern und Gebühren sind in 54.754 Fällen abgebucht worden. Wie jedes Jahr haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kämmerei-, Kassen- und Steueramtes nach der
Versendung der Bescheide (Jahresveranlagung) eine Vielzahl von Rückfragen beantwortet,
die sich überwiegend auf inhaltliche Sachverhalte bezogen. Trotz der Verfahrensumstellung
bewegten sich die Nachfragen nur leicht über dem üblichen Rahmen. Eine statistische
Erhebung über die Zahl der Rückfragen existiert nicht.
Im Laufe des Lastschrifteinzuges zum 15.02.2010 gab es ca. 600 Rückbuchungen. Diese
erfolgten überwiegend wegen ungedeckter oder erloschener Konten. Bei einem
Einzugsvolumen von rd. 28,2 Mio. EUR ergibt sich für die ca. 600 Rückbuchungen
rechnerisch ein Volumen von ca. 300 TEUR.
Der Anteil der Rückbuchungen liegt im Rahmen früherer Lastschrifteinzüge.