Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:06
Aktualisiert
28.01.18, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80
Vorlage Nr. 20100613
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Gewerbegebiete und -parks in den Bochumer Stadtbezirken
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.05.2010
Anlagen
Wortlaut
Die Kommunalwahl 2009 hat zu einer neuen Zusammensetzung des Rates der Stadt
Bochum und der Bezirksvertretungen in Bochum sowie zur Neubildung des Ausschusses für
Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung geführt. Die Wirtschaftsförderung will vor
diesem Hintergrund zu Beginn der laufenden Wahlperiode über die Gewerbegebiete und
Gewerbeparks in den Bochumer Stadtbezirken informieren. Wegen des durch die Anzahl
der Gewerbegebiete und Gewerbeparks in Bochum bedingten Umfangs ist geplant,
nacheinander in mehreren Sitzungen des Ausschusses durch mündlichen Vortrag über die
Gewerbeflächen und die dort anzutreffenden Gewerbebetriebe, ihre Probleme und
Perspektiven zu berichten. Jeder Stadtbezirk hat eine individuelle und teilweise historisch
bedingte Gewerbeflächenstruktur aufzuweisen. Auch hierauf wird in den Präsentationen
eingegangen.
In der heutigen Sitzung werden die Gewerbeflächen im Stadtbezirk I, Mitte vorgestellt.
Gewerbeflächensituation im Stadtbezirk Bochum-Mitte
Im Stadtbezirk Mitte gibt es insgesamt 17 Gewerbegebiete. Hinzu kommen als große
Einzelstandorte der Betriebshof der BOGESTRA an der Engelsburger Straße und die noch
nicht entwickelte Fläche GMU in Hofstede. Insgesamt stehen rund 5 000 000 m²
Gewerbefläche zur Verfügung.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80
Vorlage Nr. 20100613
Von den 17 Gewerbegebieten bieten jedoch nur fünf Gewerbegebiete (Von-der-Recke,
Präsident, Innenstadt-West, Kohlenstraße, Thelen und Umgebung) Flächen in einer
Gesamtgröße von ca. 170 000 m², die kurzfristig für Neuansiedlungen genutzt werden
können.
Die GMU-Fläche und die vermarktbare Fläche der Unteren Stahlindustrie sind in privater
Hand und entziehen sich daher der direkten Entwicklung und Vermarktung durch die Stadt,
Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH oder die NRW.URBAN. Der Standort
“Betriebshof BOGESTRA” ist allein durch die BOGESTRA belegt. In allen anderen Gebieten
stehen bestenfalls Restflächen, meist in privater Hand, noch für Neubauten zur Verfügung.
Meist werden hier nur Altimmobilien zum Verkauf angeboten, die aber vielfach nicht dem
Anforderungsprofil der Interessenten entsprechen.
Nachfragesituation
Die Nachfrage im Bezirk Mitte kann als gut bezeichnet werden, da die A 40 als Sekante
diese begünstigt. Ebenso verhält es sich mit dem Außenring. Hiervon profitieren
insbesondere die Gewerbegebiete Kohlenstraße und die Gewerbeparks Von-der-Recke und
Präsident. Leider können hier längst nicht alle Nachfragen befriedigt werden. Häufig kann
die geforderte Größe nicht gestellt werden. Im Gewerbegebiet Rombacher Hütte können gar
keine Flächen mehr angeboten werden, obwohl hier in letzter Zeit mehrfach
Ankaufswünsche formuliert wurden.
Besonders zu erwähnen ist die Tatsache, dass dem Wunsch nach Industriegebiet-Flächen
fast gar nicht mehr entsprochen werden kann. Aufgrund der dichten Besiedlungsstruktur ist
es nahezu unmöglich, Bereiche so auszuweisen, dass auch emittierende Betriebe
ungehindert arbeiten können.
Verbesserungsmöglichkeiten
Eine Verbesserung der Angebotssituation durch die Entwicklung neuer Gewerbeflächen
gestaltet sich äußerst schwierig, da der Abwägungsprozess zwischen den verschiedenen
Wünschen nach Wohnbauflächen, Grünflächen und unbelasteten Naturressourcen fast
immer zugunsten der eben genannten Nutzungen ausgeht.
An verschiedenen neuralgischen Punkten wie den Zufahrten zum Gewerbegebiet
Carolinenglück und zum Thelen-Gelände befindet sich Wohnbebauung. Die berechtigten
Schutzansprüche der Wohnbevölkerung wirken sich nachteilig auf die Gewerbebetriebe aus.