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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
26.12.14, 14:06
Aktualisiert
28.01.18, 07:31

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 15) Vorlage Nr. 20100522 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Evaluierung und Fortschreibung Masterplan Einzelhandel Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 11.05.2010 20.05.2010 26.05.2010 26.05.2010 26.05.2010 27.05.2010 01.06.2010 Anlagen Wortlaut Die Bauverwaltung der Stadt Bochum hat gemeinsam mit der IHK im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum (IHK) sowie dem Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e.V. (EHV) das Büro Junker & Kruse, Stadtforschung | Planung aus Dortmund mit der Evaluierung und Fortschreibung des Masterplanes Einzelhandel Bochum beauftragt. Der 2006 durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene kommunale Masterplan Einzelhandel Bochum ist das zentrale Instrument zur Steuerung des Einzelhandels in der Gesamtstadt unter ökonomischen und städtebaulichen Geschichtspunkten. Das Konzept dient dem Schutz und der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und sorgt für eine ausgewogene Versorgungsstruktur. Es ist Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung und bei der Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben heranzuziehen. Die Ziele und Grundsätze des Masterplanes haben sich in einer Abstimmungsprozessen im Rahmen des Konsultationskreises Einzelhandel Bauleitplanverfahren, im Dialog mit den Betreibern und Investoren Unterstützung und Begleitung der örtlichen wirtschaftsseitigen Institutionen EHV bewährt. Vielzahl von Bochum, von sowie durch wie IHK und Die sachgemäße Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Bochumer Einzelhandelskonzeptes erfordert jedoch eine regelmäßige Überprüfung der räumlichen und Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 15) Vorlage Nr. 20100522 sortimentspezifischen Angebotssituation, der generellen einzelhandelsrelevanten Entwicklungen sowie der ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Nach den Vorgaben des Masterplans Einzelhandel 2006 soll die Überprüfung alle 5 Jahre durchgeführt werden. Das empirische Grundgerüst stellt eine wesentliche Grundlage des Masterplans dar. Die flächendeckende Erhebung des Bochumer Einzelhandelsbestandes fand im Herbst / Winter des Jahres 2004 statt. Mittlerweile haben zahlreiche Neuansiedlungen oder Geschäftsaufgaben - auch in den zentralen Versorgungsbereichen Bochums – zu nicht unerheblichen Veränderungen in der Bochumer Einzelhandelslandschaft geführt, wie z. B.: − − − − Ansiedlung von Fachmärkten wie Saturn, Askania, Augsburg Aufgabe von Fachgeschäften wie Wehmeyer, Rosenthal, Oben & Thoben Standortverlagerungen zugunsten von 1a und 1b- Lagen Umnutzungen zugunsten von Gastronomie- und sonstigen Dienstleistungsbetrieben Darüber hinaus liegen aktuelle und perspektivische Planvorhaben vor, die sich sowohl auf die Versorgungs- und Zentrenstrukturen innerhalb Bochums, aber möglicherweise auch auf einzelne Teilbereiche benachbarter Städte auswirken können, z. B.: − − − − Erweiterung des Möbel- und Einrichtungshauses Hardeck Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen (ggf. eines Einkaufszentrums) auf dem derzeitigen Gerichtsareal in der Bochumer Innenstadt, Neuansiedlungen und Standortverlagerungen von Baumärkten und Gartencentern, Integrierte und nicht-integrierte Standortplanungen von Lebensmittelbetrieben an unterschiedlichen Standorten (z. B. in Altenbochum, Brenschede, Hofstede, Laer, Weitmar-Mark). Neben diesen veränderten Rahmenbedingungen hat es seit dem „Inkrafttreten“ des Masterplans Einzelhandel im September 2006 nennenswerte Novellierungen bedeutsamer Rechtsgrundlagen zur Steuerung des Einzelhandels und zur Entwicklung örtlicher, privater Aktivitäten gegeben. Zudem werden von Seiten der Rechtsprechung die Anforderungen an die kommunale Einzelhandelssteuerung fortlaufend präzisiert. In Würdigung dieser veränderten Rahmenbedingungen hat sich die Verwaltung im November 2009 entschlossen, den Masterplan Einzelhandel zu überprüfen und fortzuschreiben. Der Auftrag wurde gemeinsam mit der IHK und dem EHV vergeben. Der Gesamtauftrag ist in zwei Bausteinen geteilt. Der beauftragte erste Teilbaustein umfasst die Analyse der Einzelhandelssituation sowie die Evaluierung des Masterplanes Einzelhandel, der zweite – noch nicht beauftragte - die Fortschreibung des Planwerkes. Das Büro wird im ersten Arbeitsschritt eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes im Stadtgebiet durchführen. Die Erhebung wird etwa zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen und voraussichtlich im Juni 2010 abgeschlossen sein. Auf Basis der gesammelten Daten wird im Anschluss eine Überprüfung der strategischen Bausteine des Masterplanes erfolgen. Der Schwerpunkt wird hierbei insbesondere auf dem Zentrenkonzept liegen. Folgende Fragestellungen sollen in diesem Zusammenhang beantwortet werden: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 15) Vorlage Nr. 20100522 − − − − Sind 41 Versorgungszentren mit fünf Hierarchiestufen dauerhaft vertretbar? Entsprechen die räumlichen Abgrenzungen der Versorgungszentren den funktionalen Entwicklungen sowie den rechtlichen Anforderungen? Wie werden zukünftige räumliche Entwicklungsmöglichkeiten definiert? Welche Entwicklungsperspektiven ergeben sich aus der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen auf dem derzeitigen Gerichtsareal für das Hauptgeschäftszentrum? Neben der Zentrenstruktur werden auch die Sonderstandorte, die Bochumer Sortimentsliste sowie die für die Bauleitplanung maßgeblichen Planungsgrundsätze einer generellen Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst. Der Masterplan Einzelhandel stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB dar, dessen Ziele und Grundsätze im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen sind. Der Masterplan ist daher vom Rat der Stadt Bochum zu beschließen. Im Rahmen der Fortschreibung des Masterplanes wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In diesem Zuge werden auch die Bezirksregierung Arnsberg sowie der RVR als Träger der Regionalplanung beteiligt. Als „Brücke“ zu den politischen Gremien der Stadt Bochum ist die Bildung eines auf die Dauer der Fortschreibung zeitlich befristeten politischen Beirates vorgesehen. Der Konsultationskreis Einzelhandel wird die Fortschreibung als einzelhandelsfachliches Gremium begleiten.