Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
26.12.14, 14:06
Aktualisiert
28.01.18, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 15)
Vorlage Nr. 20100522
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Evaluierung und Fortschreibung Masterplan Einzelhandel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
11.05.2010
20.05.2010
26.05.2010
26.05.2010
26.05.2010
27.05.2010
01.06.2010
Anlagen
Wortlaut
Die Bauverwaltung der Stadt Bochum hat gemeinsam mit der IHK im mittleren Ruhrgebiet zu
Bochum (IHK) sowie dem Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e.V. (EHV) das Büro Junker &
Kruse, Stadtforschung | Planung aus Dortmund mit der Evaluierung und Fortschreibung des
Masterplanes Einzelhandel Bochum beauftragt.
Der 2006 durch den Rat der Stadt Bochum beschlossene kommunale Masterplan
Einzelhandel Bochum ist das zentrale Instrument zur Steuerung des Einzelhandels in der
Gesamtstadt unter ökonomischen und städtebaulichen Geschichtspunkten. Das Konzept
dient dem Schutz und der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und sorgt für eine
ausgewogene Versorgungsstruktur. Es ist Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die
kommunale Bauleitplanung und bei der Entscheidung über die planungsrechtliche
Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben heranzuziehen.
Die Ziele und Grundsätze des Masterplanes haben sich in einer
Abstimmungsprozessen im Rahmen des Konsultationskreises Einzelhandel
Bauleitplanverfahren, im Dialog mit den Betreibern und Investoren
Unterstützung und Begleitung der örtlichen wirtschaftsseitigen Institutionen
EHV bewährt.
Vielzahl von
Bochum, von
sowie durch
wie IHK und
Die
sachgemäße
Umsetzung
der
Ziele
und
Grundsätze
des
Bochumer
Einzelhandelskonzeptes erfordert jedoch eine regelmäßige Überprüfung der räumlichen und
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sortimentspezifischen
Angebotssituation,
der
generellen
einzelhandelsrelevanten
Entwicklungen sowie der ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Nach
den Vorgaben des Masterplans Einzelhandel 2006 soll die Überprüfung alle 5 Jahre
durchgeführt werden.
Das empirische Grundgerüst stellt eine wesentliche Grundlage des Masterplans dar. Die
flächendeckende Erhebung des Bochumer Einzelhandelsbestandes fand im Herbst / Winter
des Jahres 2004 statt. Mittlerweile haben zahlreiche Neuansiedlungen oder
Geschäftsaufgaben - auch in den zentralen Versorgungsbereichen Bochums – zu nicht
unerheblichen Veränderungen in der Bochumer Einzelhandelslandschaft geführt, wie z. B.:
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Ansiedlung von Fachmärkten wie Saturn, Askania, Augsburg
Aufgabe von Fachgeschäften wie Wehmeyer, Rosenthal, Oben & Thoben
Standortverlagerungen zugunsten von 1a und 1b- Lagen
Umnutzungen zugunsten von Gastronomie- und sonstigen Dienstleistungsbetrieben
Darüber hinaus liegen aktuelle und perspektivische Planvorhaben vor, die sich sowohl auf
die Versorgungs- und Zentrenstrukturen innerhalb Bochums, aber möglicherweise auch auf
einzelne Teilbereiche benachbarter Städte auswirken können, z. B.:
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Erweiterung des Möbel- und Einrichtungshauses Hardeck
Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen (ggf. eines Einkaufszentrums) auf
dem derzeitigen Gerichtsareal in der Bochumer Innenstadt,
Neuansiedlungen und Standortverlagerungen von Baumärkten und Gartencentern,
Integrierte und nicht-integrierte Standortplanungen von Lebensmittelbetrieben an
unterschiedlichen Standorten (z. B. in Altenbochum, Brenschede, Hofstede, Laer,
Weitmar-Mark).
Neben diesen veränderten Rahmenbedingungen hat es seit dem „Inkrafttreten“ des
Masterplans Einzelhandel im September 2006 nennenswerte Novellierungen bedeutsamer
Rechtsgrundlagen zur Steuerung des Einzelhandels und zur Entwicklung örtlicher, privater
Aktivitäten gegeben. Zudem werden von Seiten der Rechtsprechung die Anforderungen an
die kommunale Einzelhandelssteuerung fortlaufend präzisiert.
In Würdigung dieser veränderten Rahmenbedingungen hat sich die Verwaltung im
November 2009 entschlossen, den Masterplan Einzelhandel zu überprüfen und
fortzuschreiben. Der Auftrag wurde gemeinsam mit der IHK und dem EHV vergeben. Der
Gesamtauftrag ist in zwei Bausteinen geteilt. Der beauftragte erste Teilbaustein umfasst die
Analyse der Einzelhandelssituation sowie die Evaluierung des Masterplanes Einzelhandel,
der zweite – noch nicht beauftragte - die Fortschreibung des Planwerkes.
Das Büro wird im ersten Arbeitsschritt eine flächendeckende Erhebung des
Einzelhandelsbestandes im Stadtgebiet durchführen. Die Erhebung wird etwa zwei bis drei
Monate in Anspruch nehmen und voraussichtlich im Juni 2010 abgeschlossen sein. Auf
Basis der gesammelten Daten wird im Anschluss eine Überprüfung der strategischen
Bausteine des Masterplanes erfolgen. Der Schwerpunkt wird hierbei insbesondere auf dem
Zentrenkonzept liegen. Folgende Fragestellungen sollen in diesem Zusammenhang
beantwortet werden:
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Sind 41 Versorgungszentren mit fünf Hierarchiestufen dauerhaft vertretbar?
Entsprechen die räumlichen Abgrenzungen der Versorgungszentren den
funktionalen Entwicklungen sowie den rechtlichen Anforderungen?
Wie werden zukünftige räumliche Entwicklungsmöglichkeiten definiert?
Welche Entwicklungsperspektiven ergeben sich aus der Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsnutzungen auf dem derzeitigen Gerichtsareal für das
Hauptgeschäftszentrum?
Neben der Zentrenstruktur werden auch die Sonderstandorte, die Bochumer Sortimentsliste
sowie die für die Bauleitplanung maßgeblichen Planungsgrundsätze einer generellen
Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst.
Der Masterplan Einzelhandel stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von §
1 (6) Nr. 11 BauGB dar, dessen Ziele und Grundsätze im Rahmen von Bauleitplanverfahren
zu berücksichtigen sind. Der Masterplan ist daher vom Rat der Stadt Bochum zu
beschließen. Im Rahmen der Fortschreibung des Masterplanes wird eine Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In diesem Zuge werden
auch die Bezirksregierung Arnsberg sowie der RVR als Träger der Regionalplanung
beteiligt. Als „Brücke“ zu den politischen Gremien der Stadt Bochum ist die Bildung eines auf
die Dauer der Fortschreibung zeitlich befristeten politischen Beirates vorgesehen. Der
Konsultationskreis Einzelhandel wird die Fortschreibung als einzelhandelsfachliches
Gremium begleiten.