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Kommune
Bochum
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 42 (1751)
Vorlage Nr. 20100870
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
IT-Ausstattung in den städtischen Bochumer Schulen
hier: Erarbeitung eines Ausstattungs- und Sicherheitskonzeptes
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Sitzungstermin
akt.
Beratung
12.05.2010
Anlagen
Wortlaut
1.
Ausgangslage und rechtlicher Hintergrund
Es ist unbestritten, dass die elektronischen Medien unser Leben in zunehmendem Maße
begleiten und bestimmen. So wird die Medienerziehung (Informationsbeschaffung,
Kritikfähigkeit, Mediengestaltung etc.) immer stärker in den alltäglichen Unterricht der
Schülerinnen und Schüler integriert. Viele Elemente sind zwischenzeitlich durch die
Kernlehrpläne des Landes verbindlich vorgeschrieben.
Auch im Bereich der Verwaltungen der Schulen ist der PC-Einsatz unverzichtbar geworden.
Hier sei stellvertretend nur auf die Verpflichtung zur Erstellung von amtlichen
Schulstatistiken in digitaler Form sowie auf den elektronischen Versand zentraler Prüfungen
hingewiesen.
Daneben
werden
zunehmend
weitere
Anwendungen
zur
Verfahrensvereinfachung (z. B. zur Einschulung: „Einschulung-Online“) eingesetzt.
Der Schulträger ist nach §§ 79, 92 ff. Schulgesetz NRW (SchulG NRW) u. a. dazu
verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Auch der Schulverwaltung ist eine am
allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur
Verfügung zu stellen.
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In der jüngeren Vergangenheit wurden über die Internetzugänge der Schulverwaltungen
sowie über die pädagogischen Netze in den Schulen Urheberrechtsverstöße begangen. Die
Stadt Bochum kann unter bestimmten Voraussetzungen als so genannter Provider im Wege
der Störerhaftung für diese Rechtsverstöße haftbar gemacht werden.
Bei Verstößen gegen urheberrechtliche Vorschriften drohen dem Schulträger dann
finanzielle Verluste (Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen und
Schadensersatz im zum Teil 5-stelligen Euro-Bereich je Einzelfall).
Zur Abwendung solcher Forderungen besteht nach ständiger Rechtsprechung eine
Aufklärungspflicht des Providers (hier: der Stadt Bochum) sowie die Pflicht zum Einsatz
technischer Mittel zur Verhinderung/Aufklärung (Internetfilterung, Protokollierung der
Internetaktivitäten etc.) von Gesetzesverstößen, ggf. verbunden mit einer Aufsichts- oder
Kontrollpflicht.
Der Aufklärungspflicht ist die Schulverwaltung durch verschiedene Rundschreiben an die
Schulen nachgekommen, die in regelmäßigen Abständen erneut zu verschicken sind.
Weitere Maßnahmen befinden sich zurzeit in Abstimmung mit der „Arbeitsgruppe Schule“
(Sprecherinnen und Sprecher der Schulformen) und den Personalräten.
Technische Mittel zur Verhinderung/Aufklärung von Gesetzesverstößen gibt es in den
Verwaltungen der Schulen bislang nicht und nur knapp ein Viertel der pädagogischen Netze
in den Schulen bietet entsprechende Möglichkeiten.
Die zunehmende Nutzung der modernen Medien bringt auch ein weiteres Problem mit sich.
An drei Bochumer Schulen mussten inzwischen zahlreiche PCs – sowohl im Verwaltungsals auch im pädagogischen Bereich – zeit- und kostenaufwändig von Malware (Viren,
Würmer, Trojaner usw.) „gereinigt“ werden.
Der Befall mit Schadsoftware wurde dabei jeweils mehr oder weniger zufällig entdeckt, da
aktuelle Malware regelmäßig so programmiert wird, dass sie über lange Zeit unentdeckt
bleibt. Auch werden so genannte Rootkit-Techniken (eine Art „Tarnmantel“) eingesetzt, die
nach erfolgter Infektion des Systems eine Entdeckung durch AntiViren-Produkte verhindern
sollen. Es kann daher mit ziemlicher Sicherheit vermutet werden, dass auch an weiteren
Schulen PCs infiziert sind und dies bislang nur noch nicht bemerkt worden ist.
Abgesehen davon, dass je nach Art der Malware auch der Datenschutz und die
Datensicherheit der auf den Verwaltungs-PCs gespeicherten Schülerdaten nicht
gewährleistet ist, kann durch den erforderlichen Datenaustausch zwischen Schulen und
Schulträger unter Umständen auch die Sicherheit des städtischen Netzes gefährdet sein.
Mögliche Schadensersatzansprüche Dritter aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) –
ausgelöst z. B. durch den Versand von virenbehafteten Mails oder die (unbewusste)
Bereitstellung des eigenen PCs, um Angriffe auf fremde Server auszuführen (Stichwort: BotNetze) – können regelmäßig nur abgewendet werden, wenn sicherheitstechnisch „alle
erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen“ unternommen wurden, einen Befall mit
Schadsoftware zu verhindern. Dazu ist nach aktueller Rechtsprechung zumindest der
Einsatz einer geeigneten Virenschutzsoftware mit ständig aktualisierten Virensignaturen
erforderlich.
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Daneben sind Sicherheitspatches, die Angriffspunkte in Betriebssystemen und
Anwendungsprogrammen (z. B. Internetbrowser, FlashPlayer, Adobe Reader, Office-Pakete,
Java) beseitigen, zeitnah einzuspielen.
Auch § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert, dass öffentliche Stellen, die
personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, die technischen und
organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich und angemessen sind, um diese
Daten zu schützen.
In § 10 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) wird ferner bestimmt, dass die zu treffenden
technischen und organisatorischen Maßnahmen in einem Sicherheitskonzept zu
dokumentieren sind. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist unter Berücksichtigung sich
verändernder Rahmenbedingungen und Entwicklungen der Technik zu überprüfen. Die sich
daraus ergebenden notwendigen Anpassungen sind zeitnah umzusetzen.
Die Verpflichtung zum Schutz der Daten ergibt sich auch aus § 109
Telekommunikationsgesetz (TKG). Im Bereich der Verwaltungen in den Schulen sind zudem
die Vorschriften der Dienstvereinbarung zur technikunterstützten Informationsverarbeitung
bei der Stadt Bochum (DV-TUIV) und die Dienstanweisung für den Einsatz von dezentralen
Systemen zur Informationsverarbeitung der Stadt Bochum zu beachten.
2.
Ausstattung in den Verwaltungen der Schulen
2.1.
Aktueller Stand
Alle städtischen Bochumer Schulen verfügen über einen – vom pädagogischen Netz
getrennten – DSL-Internetzugang.
Daneben verfügen alle weiterführenden städtischen Schulen über ein bis zwei VerwaltungsPCs, die zuletzt Anfang 2009 gegen aktuelle Neugeräte ausgetauscht wurden. Zusätzlich
konnten im vergangenen Jahr fünf Grund- und Förderschulen (erstmalig) mit jeweils einem
Rechner für die Verwaltung ausgestattet werden.
Darüber hinaus verfügt grundsätzlich jede Schule über einen Schulleiter-PC. Dies sind die
so genannten NRW-PCs, die vor rd. 10 Jahren durch das Land angeschafft und
anschließend den örtlichen Schulträgern geschenkt wurden. Teilweise wurden sie
zwischenzeitlich mit Hilfe des Medienservice der Zentralen Dienste der Stadt Bochum (ZD)
im Rahmen der technischen Möglichkeiten aufgerüstet und aktualisiert. Teilweise sind sie –
nicht selten ohne Wissen der Schulverwaltung – gegen diverse gespendete Systeme
ausgetauscht worden. Eine verlässliche Übersicht über diese Geräte existiert deshalb
zurzeit nicht.
Auch wurde teilweise die Ausstattung in den (größeren) Schulverwaltungen um weitere,
überwiegend gespendete Geräte ergänzt; in einigen Schulen sind so insgesamt zehn oder
mehr PCs im Einsatz. Auch hier mangelt es an einer detaillierten Übersicht, da solche
Geräte häufig nicht gemeldet werden.
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Für die vom Schulträger bereitgestellten Verwaltungs-PCs wurde neben dem
Betriebssystem auch jeweils eine Lizenz für G DATA AntiVirus erworben. Ob und in
welchem Umfang auf den übrigen Verwaltungs-PCs eine Schutzsoftware eingesetzt wird,
kann durch das Schulverwaltungsamt zurzeit nur sehr eingeschränkt beurteilt werden.
Bekannt ist allerdings, dass an einigen Schulen entsprechende Produkte unter Missachtung
der Lizenzbedingungen eingesetzt wurden.
Da die Installation und Konfiguration der Softwareprodukte nicht zentral, sondern durch das
Personal der Schule (in der Regel Lehrkräfte) erfolgt, kann von Seiten der Schulverwaltung
nicht garantiert werden, dass der Virenschutz mit den zum Teil stündlich erscheinenden
Signaturupdates (Erkennungsmuster) versorgt wird. Auch die zeitnahe Installation von
Sicherheitspatches kann von hier nicht nachvollzogen werden.
2.2.
Erforderliche Maßnahmen
Der aus Sicht der Schulverwaltung beste – und wohl auch günstigste – Weg, den
gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Schulverwaltungen gerecht zu werden, ist die
Anbindung der Schulen an das städtische Kommunikationsnetz.
Die PCs in den Verwaltungen der Schule werden über eine verschlüsselte
Internetverbindung (so genanntes Virtual Private Network, VPN) in das städtische Datennetz
eingebunden. Eine direkte Verbindung zu anderen Internetinhalten wird durch technische
Maßnahmen verhindert.
Die schulischen PCs verfügen damit über den gleichen Schutz wie ein Gerät in den
Verwaltungsgebäuden der Stadt Bochum. Die sensiblen Schülerdaten sind dann durch die
kontinuierlich administrierte städtische Firewall gegen Zugriffe Dritter geschützt. Auch kann
durch die dann mögliche Ferninstallation/-administration sichergestellt werden, dass die
Signaturdateien des Virenscanners dem aktuellen Stand entsprechen und die verfügbaren
Sicherheitspatches zeitnah eingespielt werden.
Daneben findet – analog zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralverwaltung –
eine Filterung und Protokollierung der Internetzugriffe statt, so dass auch
Urheberrechtsverletzungen verhindert oder zumindest verursachergerecht geahndet werden
können. Bedingt durch die Filterung von Internetinhalten kann es aber auch zu
Einschränkungen des „Interneterlebnisses“ kommen. So können z. B. Internetseiten der
Auktionsplattform ebay mit den Standardeinstellungen nicht mehr aufgerufen werden. Bei
dienstlicher Notwendigkeit können die Rechte der Anwender jedoch problemlos erweitert
werden. Eine Protokollierung der Aktivitäten findet aber weiterhin statt.
Eine (bezahlbare) Ferninstallation/-administration ist jedoch nur bei gleichartigen Geräten
möglich. Mithin müsste zunächst der Bedarf der einzelnen Schulen ermittelt und festgelegt
werden. Anschließend ist der PC-Bestand in den Verwaltungen der Schulen ggf.
entsprechend anzupassen.
Bei der Gelegenheit wäre zudem zu überlegen, ob nicht – wie bei vielen vergleichbaren
Schulträgern – eine zentrale Schülerdatenverwaltung eingerichtet werden soll.
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2.3.
Kosten
Alle nachfolgend dargestellten Kosten (brutto) sind vorläufig und ausdrücklich unter
Vorbehalt einer – bislang noch nicht erfolgten – Abstimmung mit der Gemeinsamen
Kommunalen Datenzentrale Ruhr (GKD) zu verstehen; sie dienen daher lediglich einer
ersten, groben Beurteilung des Aufwandes.
Eine Finanzierung muss dabei aus Mitteln des allgemeinen Haushaltes erfolgen. Mittel der
Bildungspauschale können im Bereich der Verwaltungen in den Schulen nicht eingesetzt
werden.
2.3.1. PC-Ausstattung (inkl. Software)
Die monatlichen Kosten für die Bereitstellung eines städtischen PCs mit TFT-Monitor und
Bereitstellung aller Dienste und Services (Firewall, Ferninstallation, User-Help-Desk etc.) der
GKD liegen bei insgesamt rd. 120 Euro.
Dies entspricht bei zurzeit 104 städtischen Schulen jährlichen Kosten in Höhe von
mindestens 400.000 Euro, die aktuell noch im Wege der internen Leistungsverrechnung zu
zahlen sind. Ergänzend fallen ggf. Anschaffungskosten für ein Office-Produkt,
schulspezifische Software sowie für notwendige Druckgeräte an.
2.3.2. Netzwerk (inkl. Software)
Um die PCs aller städtischen Schulverwaltungen über eine verschlüsselte Verbindung an
das städtische Kommunikationsnetz anzuschließen, ist zunächst die Beschaffung
entsprechender Netzwerkgeräte erforderlich. Die Beschaffungskosten für die aktiven
Netzwerkkomponenten liegen bei insgesamt rd. 50.000 Euro (einmalig).
Zusätzlich fallen – je nach Wartungslevel – jährlich insgesamt rd. 140.000 bis 190.000 Euro
für Subskription, Wartung und Konfiguration dieser Geräte an.
Ob Erweiterungen der in den Schulen vorhandenen Vernetzung (passive und/oder aktive
Netzwerkkomponenten) erforderlich werden, ist zu einem späteren Zeitpunkt noch zu
beurteilen.
2.3.3. Ersatzinvestitionen
Um die Funktionsfähigkeit und eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Netzwerke und der
Endgeräte zu garantieren, sind diese in regelmäßigen Abständen zu erneuern bzw.
auszutauschen.
Hierzu sind für die aktiven (Router, Switch etc.) und passiven (Stromversorgung,
Datenleitungen, Brüstungskanäle etc.) Netzwerkkomponenten sowie für die Endgeräte
entsprechende Austauschzeiträume festzulegen.
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Der Kalkulation der unter 2.3.1. genannten Kosten liegt ein Austausch der PCs nach vier
Jahren zugrunde. Zurzeit werden von Seiten der GKD Überlegungen angestellt, den
Nutzungszeitraum dieser Endgeräte auf fünf oder sechs Jahre zu verlängern. Dadurch
werden sich voraussichtlich die vorgenannten monatlichen Kosten reduzieren.
2.4.
Mögliche Alternative
Die Schulen werden nicht per VPN-Verbindung an das städtische Netz angebunden und
bleiben „eigenständig“.
Die Anschaffungskosten für die EDGE-Router (ca. 50.000 Euro) würden ebenso wegfallen,
wie die jährlichen Subskriptions-, Wartungs- und Konfigurationskosten (ca. 140.000 Euro bis
190.000 Euro).
Dafür muss dann jedoch für jede einzelne städtische Schule ein komplettes
Verwaltungsnetzwerk, mit allem was hard- und softwareseitig dazu gehört (Firewall, Server
etc.), geschaffen werden. Die unter 2.2. aufgeführten Beschaffungen von Verwaltungs-PCs
müssten auch bei dieser dezentralen Lösung erfolgen.
Deutlich umständlicher würden Administration und Support der schulischen
Verwaltungsnetze und PCs. Insbesondere kleine Schulen sind in der Regel nicht in der
Lage, diese Aufgaben zu meistern. Hinzu kommt, dass „verwaltungsfremden“ Personen in
der Regel keine Administratorrechte im städtischen Netz zugestanden werden (dürfen).
Diese Arbeiten müssten daher vom Schulverwaltungsamt oder von der GKD durch
Fernverwaltung über eine verschlüsselte Leitung oder vor Ort geleistet werden.
Allein die regelmäßig erforderliche Kontrolle, ob in mehr als 100 Schulen alle Updates und
Patches – vor allem für sicherheitsrelevante Software (Antivirenprogramme, Firewall etc.) –
eingespielt werden, ist extrem personal-, zeit- und kostenaufwendig.
Nach vorsichtigen Schätzungen ist davon auszugehen, dass der zusätzliche Aufwand die
o. g. „Kosteneinsparungen“ mindestens aufzehrt – und dies bei einer aus Praxissicht (u. a.
größeres verbleibendes Sicherheitsrisiko) deutlich weniger geeigneten Lösung. Auf eine
detaillierte Ermittlung und Darstellung der Kosten wurde daher verzichtet.
3.
Ausstattung in den pädagogischen Bereichen der Schulen
3.1.
Aktueller Stand
Die städtischen Bochumer Schulen verfügen zurzeit über etwa 5.000 pädagogisch genutzte
PCs. Diese sind teilweise untereinander und mit dem in jeder Schule vorhandenen
Internetzugang vernetzt. Sie werden u. a. in Selbstlernzentren, in den Medienecken der
Klassenräume sowie in Computerräumen eingesetzt. Daneben wurden an zwei
weiterführenden Schulen Notebookklassen eingeführt, bei denen die Schülerinnen und
Schüler im Unterricht an ihren eigenen Mobilgeräten arbeiten.
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Der im November 2003 eingeführte Second-Level-Support durch den Medienservice der ZD
(vgl. Vorlage Nr. 20032445/00, Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am
15.10.2003) hat sich in der Praxis bewährt. Während den Schulen jedoch in den ersten
Jahren zusätzliche Unterstützung im Bereich des so genannten First-Level-Supports (liegt
grds. in der Zuständigkeit der Medienbeauftragten der Schulen, d. h. in der Zuständigkeit
von Lehrkräften des Landes) angeboten werden konnte, muss der Medienservice sich nun
immer stärker auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Diese Entwicklung ist im
Wesentlichen der zunehmenden Mediennutzung sowie der Altersstruktur der Geräte (fast
die Hälfte aller Geräte ist bereits älter als fünf Jahre) geschuldet.
Um den Lehrkräften in den Schulen weiterhin die dringend geforderte Unterstützung bieten
zu können, wurden am 01.08.2008 vier Mitarbeiter im Rahmen einer
Beschäftigungsförderung nach § 16a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) eingestellt
(vgl. Vorlage Nr. 20082194, Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am
18.09.2008). Die Maßnahme „IT-Service“ ist jedoch bis zum 31.07.2010 befristet. Eine
Verlängerung dieses Projektes erscheint insbesondere unter den Einschränkungen der
vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,
GO NRW) nicht möglich.
Die Standardisierung der Netzwerkumgebung durch Einsatz einer Serverlösung (vgl.
Vorlage Nr. 20070165, Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am
13.02.2007) konnte in den Jahren 2004 bis 2008 für bislang insgesamt 24 Schulen
beauftragt und umgesetzt werden.
Zum Schutz der pädagogischen PCs vor Malware werden – nach Ablösung von
Konkurrenzprodukten – seit Ende 2004 regelmäßig entsprechende 2-Jahres-Lizenzen für
ESET NOD32 Antivirus erworben. Da die Installation und Konfiguration der Schutzsoftware
nicht zentral, sondern zu einem großen Teil durch das Personal der Schule erfolgt, kann von
Seiten der Schulverwaltung nicht garantiert werden, dass der Virenschutz auf jedem Gerät
installiert ist und mit den zum Teil stündlich erscheinenden Signaturupdates versorgt wird.
Auch die zeitnahe Installation von Sicherheitspatches kann von hier nicht nachvollzogen
werden.
3.2.
Erforderliche Maßnahmen
Da – nach übereinstimmender Meinung der Experten – pro Jahr einige Millionen neuer
Computerschädlinge entwickelt werden, ist die Verlängerung der Anfang Januar 2011
auslaufenden Lizenzen für den Malwareschutz zwingend erforderlich; die Beschaffung muss
noch in diesem Jahr erfolgen (Kosten: 40.000 Euro, vgl. 3.3.3.).
Eine Ausdehnung der Standardisierung der Netzwerkumgebung auf weitere Schulen
erscheint aufgrund der Tatsache, dass gleichzeitig umfangreiche Installationsaufgaben
beauftragt und durchgeführt werden, nur dann wirtschaftlich, wenn die betroffenen PCs eine
möglichst hohe zu erwartende Restnutzungsdauer haben. Mithin ist regelmäßig vor
Durchführung von Standardisierungsmaßnahmen ein Austausch von älteren Endgeräten
gegen neuere Systeme sinnvoll.
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Insgesamt sollte aber aus Sicht der Schulverwaltung an einer Standardisierung der
Netzwerkumgebung festgehalten werden, da nur so den Anforderungen an ein
pädagogisches Schulnetzwerk Rechnung getragen werden kann. Auch die empfohlene
Filterung von Internetinhalten für Schülerinnen und Schüler sowie die rechtlich zur
Abwendung
von
Schadensersatzansprüchen
erforderliche
Protokollierung
der
Internetaktivitäten ist nur über einen vorgeschalteten (Proxy-) Server zu realisieren.
Das jetzige Nutzungs- und Wartungskonzept sieht eine schnelle Wiederherstellung von
funktionsfähigen PCs durch Nutzung einer speziellen Datensicherungs- und
Wiederherstellungssoftware vor, die in der Lage ist, 1:1-Kopien der kompletten Installationen
anzufertigen. Mit Hilfe dieser Software kann ein funktionsfähiges, fertig konfiguriertes
System regelmäßig innerhalb von 10 bis 15 Minuten wiederhergestellt werden – ohne das
Fachpersonal vor Ort sein muss. Im Vergleich dazu dauert alleine die Installation des
Betriebssystems (ohne die Installation der zusätzlich erforderlichen Anwendungsprogramme
und die anschließend vorzunehmenden Anpassungen der Konfiguration) bereits mindestens
dreimal so lang und erfordert ständige Aufmerksamkeit einer entsprechend geschulten
Person.
Bedingt durch eine grundlegende Weiterentwicklung im Bereich der Computerhardware [für
Kenner: Umstellung der Festplattenschnittstellen von (P)ATA auf SATA] lässt sich die vor
weniger als fünf Jahren beschaffte Software bei neuen Geräten nicht mehr einsetzen. Mithin
ist die Anschaffung eines aktuellen Softwareproduktes erforderlich.
3.3.
Kosten
Bei den nachfolgend dargestellten Kosten (brutto) handelt es sich ausdrücklich um eine
erste grobe Darstellung, die nach einer genauen Bedarfsermittlung entsprechend zu
verfeinern ist. Kosten für spezielle pädagogische Software ist darin nicht enthalten, da diese
regelmäßig von den Schulen finanziert wird.
3.3.1. PC-Ausstattung (inkl. Betriebssystem)
Die Beschaffungskosten eines Standard-PCs inkl. TFT-Monitor, Tastatur, Maus, Microsoft
Betriebssystem und Garantieerweiterung auf 48 Monate Vor-Ort-Service liegen zurzeit bei
etwa 620 Euro.
3.3.2. Netzwerk (Standardisierung inkl. Software)
Die Kosten der Umsetzung der Standardisierung an einer Grund-/Förderschule liegen bei
etwa 7.000 bis 8.000 Euro. Für eine weiterführende Schule (ohne Berufskollegs) fallen
Kosten von ungefähr 12.000 bis 15.000 Euro an. Die Umrüstung des bislang einzigen
Bochumer Berufskollegs hat Kosten in Höhe von rd. 26.000 Euro verursacht.
Darin enthalten sind insbesondere die Kosten für einen speziellen Router, den
Kommunikationsserver, den NOD32-Server (bei weiterführenden Schulen), eine
unterbrechungsfreie Stromversorgung, pädagogische Systemsoftware sowie Installationsund Konfigurationsarbeiten an den pädagogischen PCs.
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Zu beachten ist, dass die Höhe dieser Kosten in erheblichem Umfang von der Ausstattung
der jeweiligen Schule (Anzahl der pädagogisch genutzten PCs) abhängig ist und diese –
teilweise aus der Not heraus geboren – in den vergangenen Jahren häufig mit Hilfe von
alten gespendeten PCs aus der Privatwirtschaft deutlich aufgestockt wurde. Es ist daher zu
überlegen, ob vor der Umsetzung der Standardisierung der Netzwerkumgebung eine
Bedarfsanalyse und -festlegung erfolgen sollte. Eine realistische Festlegung hat gleichzeitig
Auswirkungen auf den Gesamtbestand und beeinflusst somit unmittelbar die Höhe der
jährlichen Ersatzinvestitionen (vgl. 3.3.3.) im Bereich der pädagogisch genutzten PCs.
3.3.3. Ersatzinvestitionen
Um die Funktionsfähigkeit und eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Netzwerke und der
Endgeräte zu garantieren, sind diese in regelmäßigen Abständen zu erneuern bzw.
auszutauschen.
Hierzu sind für die aktiven (Router, Server, Switch etc.) und passiven Netzwerkkomponenten
sowie für die Endgeräte (PCs, Drucker, Beamer etc.) entsprechende Austauschzeiträume
festzulegen.
Ausgehend von einer Nutzungsdauer der pädagogisch genutzten PCs von sechs Jahren
und einem Gesamtbestand von 5.000 Geräten wären jedes Jahr durchschnittlich 830
Rechner auszutauschen. Allein für die Aktualisierung der PCs würden somit jährliche Kosten
in Höhe einer halben Million Euro anfallen. Zu beachten ist, dass auf Grund des hohen
Alters vieler Geräte etwa 2.500 Rechner kurzfristig auszutauschen wären.
Die Nutzungslizenzen für die Schutzsoftware (ESET NOD32) sind alle zwei Jahre zu
verlängern. Die Kosten für 5.000 2-Jahres-Lizenzen der Schutzsoftware ESET NOD32
liegen zurzeit bei etwa 40.000 Euro.
Der Erwerb der Software zur Sicherung und Wiederherstellung der lauffähigen Systeme ist
von verschiedenen, fremdbestimmten Faktoren (insbesondere den Weiterentwicklungen und
damit einhergehenden Inkompatibilitäten im Hardwaresektor sowie möglichen
Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen Betriebssystemsgenerationen) abhängig und fällt
somit in unregelmäßigen, nicht langfristig vorausplanbaren Abständen an. Für die
Beschaffung sind Kosten von etwa 65.000 Euro zu kalkulieren.
3.3.4. Support
Für die Erledigung der Aufgaben im Bereich des Second-Level-Supports wurde mit den ZD
die Zahlung einer monatlichen Pauschale i. H. von 10.500 Euro vereinbart. Materialkosten
werden nach Aufwand abgerechnet und sind pro Jahr mit etwa 14.000 Euro zu kalkulieren.
Der jährliche Gesamtaufwand liegt somit bei etwa 140.000 Euro und wird aus der
Bildungspauschale des Landes finanziert.
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3.3.5. Erweiterungskosten
An dieser Stelle soll nicht versäumt werden, darauf hinzuweisen, dass von zahlreichen
Schulen eine Erweiterung der Vernetzung mit dem Ziel der Vollvernetzung gefordert wird.
Nur so ist aus Sicht der Pädagogen die Integration der elektronischen Medien in den
alltäglichen Unterricht zu gewährleisten.
Daneben fallen ggf. weitere Kosten an, um innovative Ergänzungen/Erweiterungen der
pädagogischen Netze, z. B. um interaktive Whiteboards (elektronische Tafeln),
vorzunehmen.
4.
Weiteres Vorgehen
Die Schulverwaltung wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Amtsleiter der GKD und der
Schulverwaltung einberufen.
Die Arbeitsgruppe soll aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GKD sowie der
Schulverwaltung, ggf. Vertreterinnen und Vertreter der ZD (Second-Level-Support,
Vernetzung) und schulischen Vertreterinnen und Vertretern bestehen. Weitere Personen
(Datenschutzbeauftragte, Personalräte etc.) werden nach Bedarf beteiligt.
Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines detaillierten Ausstattungs- und
Sicherheitskonzeptes für die schulischen Netzwerke (getrennt nach Verwaltung und
Pädagogik) auf Grundlage der o. g. Ausführungen sowie die Erstellung eines möglichen
Umsetzungs- und Finanzplans.
Eine entsprechende Vorlage wird die Schulverwaltung den parlamentarischen Gremien im
Sommer 2011 zuleiten, so dass die Informationen in die Haushaltsberatungen für die Jahre
2012 ff. einfließen können.
Bis dahin wird die Schulverwaltung die notwendigen Ausstattungs- und
Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten
sicherstellen.