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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
26.12.14, 14:06
Aktualisiert
28.01.18, 07:31

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage IT-Ausstattung in den städtischen Bochumer Schulen hier: Erarbeitung eines Ausstattungs- und Sicherheitskonzeptes Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Sitzungstermin akt. Beratung 12.05.2010 Anlagen Wortlaut 1. Ausgangslage und rechtlicher Hintergrund Es ist unbestritten, dass die elektronischen Medien unser Leben in zunehmendem Maße begleiten und bestimmen. So wird die Medienerziehung (Informationsbeschaffung, Kritikfähigkeit, Mediengestaltung etc.) immer stärker in den alltäglichen Unterricht der Schülerinnen und Schüler integriert. Viele Elemente sind zwischenzeitlich durch die Kernlehrpläne des Landes verbindlich vorgeschrieben. Auch im Bereich der Verwaltungen der Schulen ist der PC-Einsatz unverzichtbar geworden. Hier sei stellvertretend nur auf die Verpflichtung zur Erstellung von amtlichen Schulstatistiken in digitaler Form sowie auf den elektronischen Versand zentraler Prüfungen hingewiesen. Daneben werden zunehmend weitere Anwendungen zur Verfahrensvereinfachung (z. B. zur Einschulung: „Einschulung-Online“) eingesetzt. Der Schulträger ist nach §§ 79, 92 ff. Schulgesetz NRW (SchulG NRW) u. a. dazu verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Auch der Schulverwaltung ist eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 In der jüngeren Vergangenheit wurden über die Internetzugänge der Schulverwaltungen sowie über die pädagogischen Netze in den Schulen Urheberrechtsverstöße begangen. Die Stadt Bochum kann unter bestimmten Voraussetzungen als so genannter Provider im Wege der Störerhaftung für diese Rechtsverstöße haftbar gemacht werden. Bei Verstößen gegen urheberrechtliche Vorschriften drohen dem Schulträger dann finanzielle Verluste (Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen und Schadensersatz im zum Teil 5-stelligen Euro-Bereich je Einzelfall). Zur Abwendung solcher Forderungen besteht nach ständiger Rechtsprechung eine Aufklärungspflicht des Providers (hier: der Stadt Bochum) sowie die Pflicht zum Einsatz technischer Mittel zur Verhinderung/Aufklärung (Internetfilterung, Protokollierung der Internetaktivitäten etc.) von Gesetzesverstößen, ggf. verbunden mit einer Aufsichts- oder Kontrollpflicht. Der Aufklärungspflicht ist die Schulverwaltung durch verschiedene Rundschreiben an die Schulen nachgekommen, die in regelmäßigen Abständen erneut zu verschicken sind. Weitere Maßnahmen befinden sich zurzeit in Abstimmung mit der „Arbeitsgruppe Schule“ (Sprecherinnen und Sprecher der Schulformen) und den Personalräten. Technische Mittel zur Verhinderung/Aufklärung von Gesetzesverstößen gibt es in den Verwaltungen der Schulen bislang nicht und nur knapp ein Viertel der pädagogischen Netze in den Schulen bietet entsprechende Möglichkeiten. Die zunehmende Nutzung der modernen Medien bringt auch ein weiteres Problem mit sich. An drei Bochumer Schulen mussten inzwischen zahlreiche PCs – sowohl im Verwaltungsals auch im pädagogischen Bereich – zeit- und kostenaufwändig von Malware (Viren, Würmer, Trojaner usw.) „gereinigt“ werden. Der Befall mit Schadsoftware wurde dabei jeweils mehr oder weniger zufällig entdeckt, da aktuelle Malware regelmäßig so programmiert wird, dass sie über lange Zeit unentdeckt bleibt. Auch werden so genannte Rootkit-Techniken (eine Art „Tarnmantel“) eingesetzt, die nach erfolgter Infektion des Systems eine Entdeckung durch AntiViren-Produkte verhindern sollen. Es kann daher mit ziemlicher Sicherheit vermutet werden, dass auch an weiteren Schulen PCs infiziert sind und dies bislang nur noch nicht bemerkt worden ist. Abgesehen davon, dass je nach Art der Malware auch der Datenschutz und die Datensicherheit der auf den Verwaltungs-PCs gespeicherten Schülerdaten nicht gewährleistet ist, kann durch den erforderlichen Datenaustausch zwischen Schulen und Schulträger unter Umständen auch die Sicherheit des städtischen Netzes gefährdet sein. Mögliche Schadensersatzansprüche Dritter aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – ausgelöst z. B. durch den Versand von virenbehafteten Mails oder die (unbewusste) Bereitstellung des eigenen PCs, um Angriffe auf fremde Server auszuführen (Stichwort: BotNetze) – können regelmäßig nur abgewendet werden, wenn sicherheitstechnisch „alle erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen“ unternommen wurden, einen Befall mit Schadsoftware zu verhindern. Dazu ist nach aktueller Rechtsprechung zumindest der Einsatz einer geeigneten Virenschutzsoftware mit ständig aktualisierten Virensignaturen erforderlich. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 Daneben sind Sicherheitspatches, die Angriffspunkte in Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen (z. B. Internetbrowser, FlashPlayer, Adobe Reader, Office-Pakete, Java) beseitigen, zeitnah einzuspielen. Auch § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert, dass öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich und angemessen sind, um diese Daten zu schützen. In § 10 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) wird ferner bestimmt, dass die zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen in einem Sicherheitskonzept zu dokumentieren sind. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist unter Berücksichtigung sich verändernder Rahmenbedingungen und Entwicklungen der Technik zu überprüfen. Die sich daraus ergebenden notwendigen Anpassungen sind zeitnah umzusetzen. Die Verpflichtung zum Schutz der Daten ergibt sich auch aus § 109 Telekommunikationsgesetz (TKG). Im Bereich der Verwaltungen in den Schulen sind zudem die Vorschriften der Dienstvereinbarung zur technikunterstützten Informationsverarbeitung bei der Stadt Bochum (DV-TUIV) und die Dienstanweisung für den Einsatz von dezentralen Systemen zur Informationsverarbeitung der Stadt Bochum zu beachten. 2. Ausstattung in den Verwaltungen der Schulen 2.1. Aktueller Stand Alle städtischen Bochumer Schulen verfügen über einen – vom pädagogischen Netz getrennten – DSL-Internetzugang. Daneben verfügen alle weiterführenden städtischen Schulen über ein bis zwei VerwaltungsPCs, die zuletzt Anfang 2009 gegen aktuelle Neugeräte ausgetauscht wurden. Zusätzlich konnten im vergangenen Jahr fünf Grund- und Förderschulen (erstmalig) mit jeweils einem Rechner für die Verwaltung ausgestattet werden. Darüber hinaus verfügt grundsätzlich jede Schule über einen Schulleiter-PC. Dies sind die so genannten NRW-PCs, die vor rd. 10 Jahren durch das Land angeschafft und anschließend den örtlichen Schulträgern geschenkt wurden. Teilweise wurden sie zwischenzeitlich mit Hilfe des Medienservice der Zentralen Dienste der Stadt Bochum (ZD) im Rahmen der technischen Möglichkeiten aufgerüstet und aktualisiert. Teilweise sind sie – nicht selten ohne Wissen der Schulverwaltung – gegen diverse gespendete Systeme ausgetauscht worden. Eine verlässliche Übersicht über diese Geräte existiert deshalb zurzeit nicht. Auch wurde teilweise die Ausstattung in den (größeren) Schulverwaltungen um weitere, überwiegend gespendete Geräte ergänzt; in einigen Schulen sind so insgesamt zehn oder mehr PCs im Einsatz. Auch hier mangelt es an einer detaillierten Übersicht, da solche Geräte häufig nicht gemeldet werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 Für die vom Schulträger bereitgestellten Verwaltungs-PCs wurde neben dem Betriebssystem auch jeweils eine Lizenz für G DATA AntiVirus erworben. Ob und in welchem Umfang auf den übrigen Verwaltungs-PCs eine Schutzsoftware eingesetzt wird, kann durch das Schulverwaltungsamt zurzeit nur sehr eingeschränkt beurteilt werden. Bekannt ist allerdings, dass an einigen Schulen entsprechende Produkte unter Missachtung der Lizenzbedingungen eingesetzt wurden. Da die Installation und Konfiguration der Softwareprodukte nicht zentral, sondern durch das Personal der Schule (in der Regel Lehrkräfte) erfolgt, kann von Seiten der Schulverwaltung nicht garantiert werden, dass der Virenschutz mit den zum Teil stündlich erscheinenden Signaturupdates (Erkennungsmuster) versorgt wird. Auch die zeitnahe Installation von Sicherheitspatches kann von hier nicht nachvollzogen werden. 2.2. Erforderliche Maßnahmen Der aus Sicht der Schulverwaltung beste – und wohl auch günstigste – Weg, den gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Schulverwaltungen gerecht zu werden, ist die Anbindung der Schulen an das städtische Kommunikationsnetz. Die PCs in den Verwaltungen der Schule werden über eine verschlüsselte Internetverbindung (so genanntes Virtual Private Network, VPN) in das städtische Datennetz eingebunden. Eine direkte Verbindung zu anderen Internetinhalten wird durch technische Maßnahmen verhindert. Die schulischen PCs verfügen damit über den gleichen Schutz wie ein Gerät in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Bochum. Die sensiblen Schülerdaten sind dann durch die kontinuierlich administrierte städtische Firewall gegen Zugriffe Dritter geschützt. Auch kann durch die dann mögliche Ferninstallation/-administration sichergestellt werden, dass die Signaturdateien des Virenscanners dem aktuellen Stand entsprechen und die verfügbaren Sicherheitspatches zeitnah eingespielt werden. Daneben findet – analog zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralverwaltung – eine Filterung und Protokollierung der Internetzugriffe statt, so dass auch Urheberrechtsverletzungen verhindert oder zumindest verursachergerecht geahndet werden können. Bedingt durch die Filterung von Internetinhalten kann es aber auch zu Einschränkungen des „Interneterlebnisses“ kommen. So können z. B. Internetseiten der Auktionsplattform ebay mit den Standardeinstellungen nicht mehr aufgerufen werden. Bei dienstlicher Notwendigkeit können die Rechte der Anwender jedoch problemlos erweitert werden. Eine Protokollierung der Aktivitäten findet aber weiterhin statt. Eine (bezahlbare) Ferninstallation/-administration ist jedoch nur bei gleichartigen Geräten möglich. Mithin müsste zunächst der Bedarf der einzelnen Schulen ermittelt und festgelegt werden. Anschließend ist der PC-Bestand in den Verwaltungen der Schulen ggf. entsprechend anzupassen. Bei der Gelegenheit wäre zudem zu überlegen, ob nicht – wie bei vielen vergleichbaren Schulträgern – eine zentrale Schülerdatenverwaltung eingerichtet werden soll. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 2.3. Kosten Alle nachfolgend dargestellten Kosten (brutto) sind vorläufig und ausdrücklich unter Vorbehalt einer – bislang noch nicht erfolgten – Abstimmung mit der Gemeinsamen Kommunalen Datenzentrale Ruhr (GKD) zu verstehen; sie dienen daher lediglich einer ersten, groben Beurteilung des Aufwandes. Eine Finanzierung muss dabei aus Mitteln des allgemeinen Haushaltes erfolgen. Mittel der Bildungspauschale können im Bereich der Verwaltungen in den Schulen nicht eingesetzt werden. 2.3.1. PC-Ausstattung (inkl. Software) Die monatlichen Kosten für die Bereitstellung eines städtischen PCs mit TFT-Monitor und Bereitstellung aller Dienste und Services (Firewall, Ferninstallation, User-Help-Desk etc.) der GKD liegen bei insgesamt rd. 120 Euro. Dies entspricht bei zurzeit 104 städtischen Schulen jährlichen Kosten in Höhe von mindestens 400.000 Euro, die aktuell noch im Wege der internen Leistungsverrechnung zu zahlen sind. Ergänzend fallen ggf. Anschaffungskosten für ein Office-Produkt, schulspezifische Software sowie für notwendige Druckgeräte an. 2.3.2. Netzwerk (inkl. Software) Um die PCs aller städtischen Schulverwaltungen über eine verschlüsselte Verbindung an das städtische Kommunikationsnetz anzuschließen, ist zunächst die Beschaffung entsprechender Netzwerkgeräte erforderlich. Die Beschaffungskosten für die aktiven Netzwerkkomponenten liegen bei insgesamt rd. 50.000 Euro (einmalig). Zusätzlich fallen – je nach Wartungslevel – jährlich insgesamt rd. 140.000 bis 190.000 Euro für Subskription, Wartung und Konfiguration dieser Geräte an. Ob Erweiterungen der in den Schulen vorhandenen Vernetzung (passive und/oder aktive Netzwerkkomponenten) erforderlich werden, ist zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beurteilen. 2.3.3. Ersatzinvestitionen Um die Funktionsfähigkeit und eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Netzwerke und der Endgeräte zu garantieren, sind diese in regelmäßigen Abständen zu erneuern bzw. auszutauschen. Hierzu sind für die aktiven (Router, Switch etc.) und passiven (Stromversorgung, Datenleitungen, Brüstungskanäle etc.) Netzwerkkomponenten sowie für die Endgeräte entsprechende Austauschzeiträume festzulegen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 Der Kalkulation der unter 2.3.1. genannten Kosten liegt ein Austausch der PCs nach vier Jahren zugrunde. Zurzeit werden von Seiten der GKD Überlegungen angestellt, den Nutzungszeitraum dieser Endgeräte auf fünf oder sechs Jahre zu verlängern. Dadurch werden sich voraussichtlich die vorgenannten monatlichen Kosten reduzieren. 2.4. Mögliche Alternative Die Schulen werden nicht per VPN-Verbindung an das städtische Netz angebunden und bleiben „eigenständig“. Die Anschaffungskosten für die EDGE-Router (ca. 50.000 Euro) würden ebenso wegfallen, wie die jährlichen Subskriptions-, Wartungs- und Konfigurationskosten (ca. 140.000 Euro bis 190.000 Euro). Dafür muss dann jedoch für jede einzelne städtische Schule ein komplettes Verwaltungsnetzwerk, mit allem was hard- und softwareseitig dazu gehört (Firewall, Server etc.), geschaffen werden. Die unter 2.2. aufgeführten Beschaffungen von Verwaltungs-PCs müssten auch bei dieser dezentralen Lösung erfolgen. Deutlich umständlicher würden Administration und Support der schulischen Verwaltungsnetze und PCs. Insbesondere kleine Schulen sind in der Regel nicht in der Lage, diese Aufgaben zu meistern. Hinzu kommt, dass „verwaltungsfremden“ Personen in der Regel keine Administratorrechte im städtischen Netz zugestanden werden (dürfen). Diese Arbeiten müssten daher vom Schulverwaltungsamt oder von der GKD durch Fernverwaltung über eine verschlüsselte Leitung oder vor Ort geleistet werden. Allein die regelmäßig erforderliche Kontrolle, ob in mehr als 100 Schulen alle Updates und Patches – vor allem für sicherheitsrelevante Software (Antivirenprogramme, Firewall etc.) – eingespielt werden, ist extrem personal-, zeit- und kostenaufwendig. Nach vorsichtigen Schätzungen ist davon auszugehen, dass der zusätzliche Aufwand die o. g. „Kosteneinsparungen“ mindestens aufzehrt – und dies bei einer aus Praxissicht (u. a. größeres verbleibendes Sicherheitsrisiko) deutlich weniger geeigneten Lösung. Auf eine detaillierte Ermittlung und Darstellung der Kosten wurde daher verzichtet. 3. Ausstattung in den pädagogischen Bereichen der Schulen 3.1. Aktueller Stand Die städtischen Bochumer Schulen verfügen zurzeit über etwa 5.000 pädagogisch genutzte PCs. Diese sind teilweise untereinander und mit dem in jeder Schule vorhandenen Internetzugang vernetzt. Sie werden u. a. in Selbstlernzentren, in den Medienecken der Klassenräume sowie in Computerräumen eingesetzt. Daneben wurden an zwei weiterführenden Schulen Notebookklassen eingeführt, bei denen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht an ihren eigenen Mobilgeräten arbeiten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 Der im November 2003 eingeführte Second-Level-Support durch den Medienservice der ZD (vgl. Vorlage Nr. 20032445/00, Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 15.10.2003) hat sich in der Praxis bewährt. Während den Schulen jedoch in den ersten Jahren zusätzliche Unterstützung im Bereich des so genannten First-Level-Supports (liegt grds. in der Zuständigkeit der Medienbeauftragten der Schulen, d. h. in der Zuständigkeit von Lehrkräften des Landes) angeboten werden konnte, muss der Medienservice sich nun immer stärker auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen der zunehmenden Mediennutzung sowie der Altersstruktur der Geräte (fast die Hälfte aller Geräte ist bereits älter als fünf Jahre) geschuldet. Um den Lehrkräften in den Schulen weiterhin die dringend geforderte Unterstützung bieten zu können, wurden am 01.08.2008 vier Mitarbeiter im Rahmen einer Beschäftigungsförderung nach § 16a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) eingestellt (vgl. Vorlage Nr. 20082194, Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 18.09.2008). Die Maßnahme „IT-Service“ ist jedoch bis zum 31.07.2010 befristet. Eine Verlängerung dieses Projektes erscheint insbesondere unter den Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, GO NRW) nicht möglich. Die Standardisierung der Netzwerkumgebung durch Einsatz einer Serverlösung (vgl. Vorlage Nr. 20070165, Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 13.02.2007) konnte in den Jahren 2004 bis 2008 für bislang insgesamt 24 Schulen beauftragt und umgesetzt werden. Zum Schutz der pädagogischen PCs vor Malware werden – nach Ablösung von Konkurrenzprodukten – seit Ende 2004 regelmäßig entsprechende 2-Jahres-Lizenzen für ESET NOD32 Antivirus erworben. Da die Installation und Konfiguration der Schutzsoftware nicht zentral, sondern zu einem großen Teil durch das Personal der Schule erfolgt, kann von Seiten der Schulverwaltung nicht garantiert werden, dass der Virenschutz auf jedem Gerät installiert ist und mit den zum Teil stündlich erscheinenden Signaturupdates versorgt wird. Auch die zeitnahe Installation von Sicherheitspatches kann von hier nicht nachvollzogen werden. 3.2. Erforderliche Maßnahmen Da – nach übereinstimmender Meinung der Experten – pro Jahr einige Millionen neuer Computerschädlinge entwickelt werden, ist die Verlängerung der Anfang Januar 2011 auslaufenden Lizenzen für den Malwareschutz zwingend erforderlich; die Beschaffung muss noch in diesem Jahr erfolgen (Kosten: 40.000 Euro, vgl. 3.3.3.). Eine Ausdehnung der Standardisierung der Netzwerkumgebung auf weitere Schulen erscheint aufgrund der Tatsache, dass gleichzeitig umfangreiche Installationsaufgaben beauftragt und durchgeführt werden, nur dann wirtschaftlich, wenn die betroffenen PCs eine möglichst hohe zu erwartende Restnutzungsdauer haben. Mithin ist regelmäßig vor Durchführung von Standardisierungsmaßnahmen ein Austausch von älteren Endgeräten gegen neuere Systeme sinnvoll. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 8 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 Insgesamt sollte aber aus Sicht der Schulverwaltung an einer Standardisierung der Netzwerkumgebung festgehalten werden, da nur so den Anforderungen an ein pädagogisches Schulnetzwerk Rechnung getragen werden kann. Auch die empfohlene Filterung von Internetinhalten für Schülerinnen und Schüler sowie die rechtlich zur Abwendung von Schadensersatzansprüchen erforderliche Protokollierung der Internetaktivitäten ist nur über einen vorgeschalteten (Proxy-) Server zu realisieren. Das jetzige Nutzungs- und Wartungskonzept sieht eine schnelle Wiederherstellung von funktionsfähigen PCs durch Nutzung einer speziellen Datensicherungs- und Wiederherstellungssoftware vor, die in der Lage ist, 1:1-Kopien der kompletten Installationen anzufertigen. Mit Hilfe dieser Software kann ein funktionsfähiges, fertig konfiguriertes System regelmäßig innerhalb von 10 bis 15 Minuten wiederhergestellt werden – ohne das Fachpersonal vor Ort sein muss. Im Vergleich dazu dauert alleine die Installation des Betriebssystems (ohne die Installation der zusätzlich erforderlichen Anwendungsprogramme und die anschließend vorzunehmenden Anpassungen der Konfiguration) bereits mindestens dreimal so lang und erfordert ständige Aufmerksamkeit einer entsprechend geschulten Person. Bedingt durch eine grundlegende Weiterentwicklung im Bereich der Computerhardware [für Kenner: Umstellung der Festplattenschnittstellen von (P)ATA auf SATA] lässt sich die vor weniger als fünf Jahren beschaffte Software bei neuen Geräten nicht mehr einsetzen. Mithin ist die Anschaffung eines aktuellen Softwareproduktes erforderlich. 3.3. Kosten Bei den nachfolgend dargestellten Kosten (brutto) handelt es sich ausdrücklich um eine erste grobe Darstellung, die nach einer genauen Bedarfsermittlung entsprechend zu verfeinern ist. Kosten für spezielle pädagogische Software ist darin nicht enthalten, da diese regelmäßig von den Schulen finanziert wird. 3.3.1. PC-Ausstattung (inkl. Betriebssystem) Die Beschaffungskosten eines Standard-PCs inkl. TFT-Monitor, Tastatur, Maus, Microsoft Betriebssystem und Garantieerweiterung auf 48 Monate Vor-Ort-Service liegen zurzeit bei etwa 620 Euro. 3.3.2. Netzwerk (Standardisierung inkl. Software) Die Kosten der Umsetzung der Standardisierung an einer Grund-/Förderschule liegen bei etwa 7.000 bis 8.000 Euro. Für eine weiterführende Schule (ohne Berufskollegs) fallen Kosten von ungefähr 12.000 bis 15.000 Euro an. Die Umrüstung des bislang einzigen Bochumer Berufskollegs hat Kosten in Höhe von rd. 26.000 Euro verursacht. Darin enthalten sind insbesondere die Kosten für einen speziellen Router, den Kommunikationsserver, den NOD32-Server (bei weiterführenden Schulen), eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, pädagogische Systemsoftware sowie Installationsund Konfigurationsarbeiten an den pädagogischen PCs. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 9 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 Zu beachten ist, dass die Höhe dieser Kosten in erheblichem Umfang von der Ausstattung der jeweiligen Schule (Anzahl der pädagogisch genutzten PCs) abhängig ist und diese – teilweise aus der Not heraus geboren – in den vergangenen Jahren häufig mit Hilfe von alten gespendeten PCs aus der Privatwirtschaft deutlich aufgestockt wurde. Es ist daher zu überlegen, ob vor der Umsetzung der Standardisierung der Netzwerkumgebung eine Bedarfsanalyse und -festlegung erfolgen sollte. Eine realistische Festlegung hat gleichzeitig Auswirkungen auf den Gesamtbestand und beeinflusst somit unmittelbar die Höhe der jährlichen Ersatzinvestitionen (vgl. 3.3.3.) im Bereich der pädagogisch genutzten PCs. 3.3.3. Ersatzinvestitionen Um die Funktionsfähigkeit und eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Netzwerke und der Endgeräte zu garantieren, sind diese in regelmäßigen Abständen zu erneuern bzw. auszutauschen. Hierzu sind für die aktiven (Router, Server, Switch etc.) und passiven Netzwerkkomponenten sowie für die Endgeräte (PCs, Drucker, Beamer etc.) entsprechende Austauschzeiträume festzulegen. Ausgehend von einer Nutzungsdauer der pädagogisch genutzten PCs von sechs Jahren und einem Gesamtbestand von 5.000 Geräten wären jedes Jahr durchschnittlich 830 Rechner auszutauschen. Allein für die Aktualisierung der PCs würden somit jährliche Kosten in Höhe einer halben Million Euro anfallen. Zu beachten ist, dass auf Grund des hohen Alters vieler Geräte etwa 2.500 Rechner kurzfristig auszutauschen wären. Die Nutzungslizenzen für die Schutzsoftware (ESET NOD32) sind alle zwei Jahre zu verlängern. Die Kosten für 5.000 2-Jahres-Lizenzen der Schutzsoftware ESET NOD32 liegen zurzeit bei etwa 40.000 Euro. Der Erwerb der Software zur Sicherung und Wiederherstellung der lauffähigen Systeme ist von verschiedenen, fremdbestimmten Faktoren (insbesondere den Weiterentwicklungen und damit einhergehenden Inkompatibilitäten im Hardwaresektor sowie möglichen Inkompatibilitäten zwischen verschiedenen Betriebssystemsgenerationen) abhängig und fällt somit in unregelmäßigen, nicht langfristig vorausplanbaren Abständen an. Für die Beschaffung sind Kosten von etwa 65.000 Euro zu kalkulieren. 3.3.4. Support Für die Erledigung der Aufgaben im Bereich des Second-Level-Supports wurde mit den ZD die Zahlung einer monatlichen Pauschale i. H. von 10.500 Euro vereinbart. Materialkosten werden nach Aufwand abgerechnet und sind pro Jahr mit etwa 14.000 Euro zu kalkulieren. Der jährliche Gesamtaufwand liegt somit bei etwa 140.000 Euro und wird aus der Bildungspauschale des Landes finanziert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 10 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 42 (1751) Vorlage Nr. 20100870 3.3.5. Erweiterungskosten An dieser Stelle soll nicht versäumt werden, darauf hinzuweisen, dass von zahlreichen Schulen eine Erweiterung der Vernetzung mit dem Ziel der Vollvernetzung gefordert wird. Nur so ist aus Sicht der Pädagogen die Integration der elektronischen Medien in den alltäglichen Unterricht zu gewährleisten. Daneben fallen ggf. weitere Kosten an, um innovative Ergänzungen/Erweiterungen der pädagogischen Netze, z. B. um interaktive Whiteboards (elektronische Tafeln), vorzunehmen. 4. Weiteres Vorgehen Die Schulverwaltung wird eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Amtsleiter der GKD und der Schulverwaltung einberufen. Die Arbeitsgruppe soll aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GKD sowie der Schulverwaltung, ggf. Vertreterinnen und Vertreter der ZD (Second-Level-Support, Vernetzung) und schulischen Vertreterinnen und Vertretern bestehen. Weitere Personen (Datenschutzbeauftragte, Personalräte etc.) werden nach Bedarf beteiligt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines detaillierten Ausstattungs- und Sicherheitskonzeptes für die schulischen Netzwerke (getrennt nach Verwaltung und Pädagogik) auf Grundlage der o. g. Ausführungen sowie die Erstellung eines möglichen Umsetzungs- und Finanzplans. Eine entsprechende Vorlage wird die Schulverwaltung den parlamentarischen Gremien im Sommer 2011 zuleiten, so dass die Informationen in die Haushaltsberatungen für die Jahre 2012 ff. einfließen können. Bis dahin wird die Schulverwaltung die notwendigen Ausstattungs- und Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten sicherstellen.